Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Sylvia Bruns und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Abtragen, abdecken oder rekultivieren - Wie geht es mit der Kalihalde in Ronnenberg weiter? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Sylvia Bruns und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 16.07.2019 - Drs. 18/4194 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 29.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Berichterstattung bezüglich der Kalihalde in Ronnenberg wirft Fragen über den künftigen Umgang mit der Rückstandshalde auf. Im August 2018 hieß es: „Ronnenberg: Kalihalde wird renaturiert “ (HAZ, 20.08.2018). Im April 2019 war es „Der Berg des Anstosses“ (NP, 26.04.2019). Dieser Bericht führte aus, dass die Rückstandshalde unmittelbar durch Wohnbebauung von drei Seiten eingefasst sei und um etliche Meter erhöht werden solle. Proteste, Bürgerinitiativen und Resolutionen hätten sich gegen das beabsichtigte Vorhaben organisiert und ausgesprochen. MdL Liebelt äußerte sich hierzu wie folgt: „Aber durch die direkte Wohnbebauung ist diese Halde eine Besonderheit . Hier muss eine andere Lösung gefunden werden“ (NP, 26.04.2019). Und weiter: „Umweltminister Olaf Lies (SPD) habe sich bereits über das Vorhaben informiert und werde bald nach Ronnenberg fahren“ (ebenda). Im Juni titelte die HAZ „Minister Lies will bei Besuch keine Öffentlichkeit“ (HAZ, 15.06.2019) und führt aus, dass ein „Austausch mit Bürgern“ nicht geplant sei und dass der Besuch der Halde von Minister Lies kein öffentlicher Termin sei. Dieser Besuch erfolgte am 08.07.2019 und hatte die Berichterstattung „Kalihalde: Olaf Lies will verträgliche Lösung“ (HAZ, 09.07.2019) zur Folge. Im Bericht wird über „Ummantelung (…) mit Bauschutt“ (ebenda) sowie über „die besondere Problematik einer geplanten Rekultivierung und Renaturierung des salzhaltigen Bergbauaushubs“ (ebenda) geschrieben. Und weiter: „Lies zeigte bei dem Rundgang schnell Verständnis für die Sorgen der Anwohner. Deren Besitz würde angesichts der geplanten Dimensionen für die Haldenabdeckung deutlich an Wert verlieren, beschrieb er seine Eindrücke. (…) ‚Ihr Zustand der Verunsicherung darf nicht weiterhin so andauern‘ sagte Lies. Es sei erforderlich, eine endgültige Lösung dafür zu finden, was mit der salzhaltigen Rückstandshalde geschehen solle. Die von der Firma Menke geplante Größenordnung der Abdeckung mit Bauschutt sei jedoch völlig unrealistisch “ (ebenda). Einen Tag später hieß es dann: „Absage für Deponie-Bau … Olaf Lies (SPD) spricht sich gegen Anfüllen der Kali-Halde aus“ (NP, 10.07.2019), und weiter: „Lies sprach sich für eine Abdeckung und Rekultivierung des restlichen Haldenkörpers aus“ (ebenda). Es wird in den Berichten auch erwähnt, dass bei der Ausweisung des Baugebietes in der Nähe der Abraumhalde den Anwohnern die vollständige Beseitigung der Halde versprochen worden sei. Dies erfolgte auch zu einem Großteil „in der Zeit zwischen 1995 und 2003“ (Drucksache 18/2823, Seite 3). Vorbemerkung der Landesregierung Nach erfolgter telefonischer Nachfrage beim Abg. Bode haben die Fragesteller die Fragen 25 bis 29 dahin gehend präzisiert, dass tatsächlich nur Herr Ministerpräsident Weil, die Minister Dr. Althusmann und Lies sowie Minister a. D. Wenzel zu befragen bzw. deren Ressorts und die Staatskanzlei (StK) einzubeziehen sind. Eine darüber hinausgehende Nachfrage bei allen übrigen ehema- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 2 ligen oder aktiven Mitgliedern der Landesregierung sowie den übrigen Ministerien wird zur Erlangung einer vollständigen Antwort von den Fragestellern nicht für erforderlich gehalten. 1. Welcher Flächennutzungsplan bildet/welche F-Plan-Änderungen bilden die Grundlage für die relevanten Bebauungspläne, die das Wohnen in der Umgebung der Halde Ronnenberg regeln? 2. Gibt es im entsprechenden Flächennutzungsplan Aussagen über die Zukunft/den Umgang mit der Rückstandshalde Ronnenberg und, falls ja, welche? 3. Welcher Bebauungsplan/welche Bebauungspläne (Name, Datum der Erstellung und Änderungen) regelt/regeln das Wohnen in der Umgebung der Halde Ronnenberg? 4. Gibt es in den entsprechenden Bebauungsplänen Regelungen oder Aussagen über die Zukunft/den Umgang mit der Rückstandshalde Ronnenberg und, falls ja, welche? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Es ist vorauszuschicken, dass die Kaliabraumhalde nach wie vor dem Bergrecht unterliegt und somit faktisch der gemeindlichen Planungshoheit entzogen ist. Nach Aufgabe des Kalibergbaus im Stadtteil Ronnenberg im Jahr 1975 sind erste Überlegungen zur Nachnutzung des ehemaligen Werksgeländes angestellt worden. Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1981 sieht insofern gemischte Bauflächen und allgemeines Wohngebiet vor. Die Kaliabraumhalde wurde als solche nachrichtlich im Flächennutzungsplan dargestellt. Es wurden folgende Bebauungspläne mit den jeweiligen Nutzungsarten aus dem Flächennutzungsplan entwickelt: – Bebauungsplan Nr. 50 „Gehrdener Straße/Weetzer Kirchweg“, Rechtskraft 02.07.1981, – Bebauungsplan Nr. 50 „Gehrdener Straße/Weetzer Kirchweg“, 1. Änderung, Rechtskraft 06.08.1998, – Bebauungsplan Nr. 50 „Gehrdener Straße/Weetzer Kirchweg“, 2. Änderung, Rechtskraft 22.06.2015, – Bebauungsplan Nr. 51 „Am Kalischacht“, Rechtskraft 26.07.1984, – Bebauungsplan Nr. 51 „Am Kalischacht“, 1. Änderung, Rechtskraft 12.08.1999. Nach Angaben der Stadt Ronnenberg ist in allen Bauleitplanverfahren die jeweils zuständige Bergbehörde beteiligt worden. Bedenken oder Forderungen zu den festgesetzten Nutzungsarten wurden aus bergbau- bzw. bergrechtlicher Sicht in keinem Verfahren geäußert. Die bergaufsichtlichen und bauwirtschaftlichen Hinweise sind entsprechend übernommen worden. Die Kaliabraumhalde ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplans geworden. Regelungen oder Aussagen zur zukünftigen Nutzung der Kaliabraumhalde konnten insofern - auch aufgrund des bestehenden Bergrechts - nicht getroffen werden. Dementsprechend sind seitens der Stadt Ronnenberg auch keine Zusagen zur zukünftigen Nutzung der Haldenfläche getroffen worden. 5. Gibt es sonstige planerische, gutachterliche oder andere behördliche Festlegungen, die Regelungen oder Aussagen über die Zukunft/den Umgang mit der Rückstandshalde Ronnenberg treffen, und falls ja, welche? Für den Betrieb der Halde Ronnenberg gibt es einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan, in dem u. a. geregelt ist, dass für die Wiedernutzbarmachung der Halde Ronnenberg ein Konzept vorzulegen ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 3 6. Worauf bezieht sich die Aussage/das Versprechen, dass den Anwohnern bei der Planung des Baugebietes Ende der 70er-Jahre die Beseitigung der Halde versprochen worden sei, und wie belastbar ist diese Zusage? 7. Was ist diesbezüglich in den vergangenen Jahren passiert, und warum wurde die Beseitigung des Haldenkörpers eingestellt? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Planungsträger ist die Gemeinde. Soweit der Landesregierung bekannt ist, war der Rückbau der Halde Ronnenberg in den 1990er-Jahren Gegenstand einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der seinerzeitigen Halde Ronnenberg GmbH und der Betreiberin des Bergwerks Asse, der GSF, die Rückstandssalz zur Verfüllung der Abbaue der Südflanke des Bergwerks Asse benötigte. Die konkreten Inhalte des privatrechtlichen Vertrags sowie die Gründe für die Einstellung des Rückbaus sind der Landesregierung nicht bekannt. 8. Wurde mit dem Abtrag des Haldenkörpers (ca. 2,15 Millionen t) der Halde Ronnenberg im Zeitraum 1995 bis 2003 und der Verwertung in der Schachtanlage Asse eine Gewinnabsicht verfolgt und gegebenenfalls auch erzielt? Inwieweit der Abtrag des Haldenkörpers mit Gewinnabsicht betrieben wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zur Begründung wird auf die Beantwortung zu Frage 7 verwiesen. 9. Was ist nach Kenntnis der Landesregierung mit dem restlichen Haldenkörper in Ronnenberg geplant, und weshalb spricht sich Umweltminister Lies gegen ein Anfüllen der Kalihalde aus? Soweit der Landesregierung bekannt ist, beabsichtigt die Menke Umweltservice Ronnenberg GmbH & Co. KG, die Halde Ronnenberg eigenverantwortlich im Namen und im Auftrag der Eigentümerin Horizon Immobilien GmbH (vormals Kali-Chemie AG) abzudecken und zu rekultivieren. Die Antragsunterlagen werden derzeit noch erstellt. Genauere Planungen sind der Landesregierung daher noch nicht bekannt. Herr Minister Lies spricht sich gegen ein in der Höhe nicht klar begrenztes und nicht dem Zweck der Abdeckung folgendes Anfüllen der Kalihalde aus. Er wünscht sich eine für die Nachbarschaft verträgliche Ausführung des Vorhabens. 10. Wer ist auf welcher Rechtsgrundlage für die Sicherung/Nachnutzung des Haldenkörpers in Ronnenberg verantwortlich? Die Horizon Immobilien GmbH ist als bergrechtlicher Unternehmer nach den Vorschriften des Bundesbergrechts (§§ 4, 53, 57 a BBergG) für die Wiedernutzbarmachung der Halde Ronnenberg verantwortlich . Die Horizon Immobilien GmbH ist eine Tochter der Solvay GmbH, die wiederum eine Tochter der Solvay AG ist. 11. Wie würde/soll sich die von Minister Lies befürwortete Abdeckung und Rekultivierung des verbliebenen Haldenkörpers in Ronnenberg aussehen/ausgestalten? Herr Minister Lies spricht sich für eine für die Nachbarschaft verträgliche Ausführung des Vorhabens aus. Dazu gehört insbesondere, das Anfüllen der Kalihalde möglichst auf das Maß zu beschränken , das für die Abdeckung der Halde erforderlich ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 4 12. Wie war die Haltung/Einstellung von Minister Lies zur Nachnutzung der Haldenkörpers in Ronnenberg, als er noch Wirtschaftsminister war? Herr Minister Lies war mit dem Vorhaben in seiner Funktion als Wirtschaftsminister, soweit es nachvollzogen werden konnte, nicht befasst. 13. Hat sich in den vergangenen Monaten etwas an der Haltung von Minister Lies in Bezug auf die Abdeckung, den Abtrag oder die Rekultivierung des Haldenkörpers in Ronnenberg geändert und, falls ja, was hat sich geändert? Herr Minister Lies wurde am Rande der Sitzung des Landtages im März 2019 mit dem Vorhaben befasst. Seitdem hat er seine Haltung nicht geändert, sondern entwickelt diese kontinuierlich weiter . Hierzu wird er in Kürze auch ein Gespräch mit der Vorhabenträgerin führen. 14. Welche Haltung hat die Landesregierung bezüglich des weiteren Umgangs mit dem Haldenkörper in Ronnenberg? Für die Halde liegt derzeit ein zugelassener Betriebsplan vor, der keine Maßnahmen hinsichtlich einer Rekultivierung bzw. Abdeckung vorsieht („Null-Variante“). Das grundsätzliche Ziel der hier in Rede stehenden Haldenabdeckung, die Neubildung von salzhaltigen Wässern zu vermeiden, entspricht den in den §§ 27 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) statuierten Verbesserungsgeboten. Zudem kann die Rekultivierung einer Halde zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen und gegebenenfalls die Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten vor Ort erweitern. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung den Ansatz, die Halde abzudecken, dem Grunde nach. Allerdings steht ein solches Abdeckungsvorhaben unter dem Vorbehalt einer umfassenden Prüfung der Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit durch die zuständige Genehmigungsbehörde . 15. Ab wann wird die Nachnutzung des Haldenkörpers das Rechtregime des Bergrechts verlassen? Die Bergaufsicht endet gemäß § 69 Abs. 2 BBergG nach Durchführung des Abschlussbetriebsplans gemäß § 53 BBergG oder entsprechender Anordnung der Bergbehörde gemäß § 71 Abs. 3 BBergG zu dem Zeitpunkt, in dem nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, für andere Bergbaubetriebe und für Lagerstätten, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, oder gemeinschädliche Einwirkungen auftreten werden. 16. Ab wann würde aus der Nachnutzung des Haldenkörpers der Bau einer Deponie? Ab wann aus der Nachnutzung eines Haldenkörpers der Bau einer Deponie wird, ist anhand der objektiven Zwecksetzung der Maßnahme zu bestimmen. Dabei ist zu bestimmen, ob es sich bei der Maßnahme um eine abfallrechtlich zuzulassende Abfallbeseitigung oder um eine bergrechtlich zuzulassende Abfallverwertung zum Zweck der Wiedernutzbarmachung handelt. 17. Gemäß Drucksache 18/2823 wurde im August 2018 das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren begonnen (Antragskonferenz). Wie ist der Sachstand des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Abdeckung der Halde Ronnenberg? Im August 2018 fand die Antragskonferenz für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Abdeckung der Halde Ronnenberg statt. Die Antragskonferenz diente dazu, einen vorläufigen Untersuchungsrahmen für den Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 5 (UVP-Bericht) zu erarbeiten. Aufgabe der Antragstellerin ist es, anhand dessen den UVP-Bericht zu erstellen und gemeinsam mit den anderen Planfeststellungsunterlagen zur Planfeststellung einzureichen . Derzeit werden die Unterlagen von der Antragstellerin erarbeitet. Das Planfeststellungsverfahren beginnt erst mit Einreichung der vollständigen Unterlagen. 18. Wie geht es planerisch und kommunikativ mit der Nachnutzung des Haldenkörpers in Ronnenberg weiter? Nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung werden zurzeit die Antragsunterlagen durch die Antragstellerin erarbeitet. Nachdem der vollständige Antrag beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingegangen ist, beginnt das Planfeststellungsverfahren, das sich nach den Vorschriften des §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfg) richtet. Der Plan wird dann in der Stadt Ronnenberg zur Einsicht ausgelegt, und die Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzvereinigungen werden durch das LBEG beteiligt. Betroffene erhalten die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, und die Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen erhalten Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Bevor das LBEG unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen eine Entscheidung über die Planfeststellung trifft, wird es die erhobenen Einwände und Stellungnahmen mit den Einwendenden, Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzvereinigungen sowie dem Vorhabenträger erörtern. 19. Ist eine Anfüllung des Haldenkörpers in Ronnenberg mit Bauschutt vom Tisch? Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 16 und 17 verwiesen. 20. Wird sich die Landesregierung für eine anwohnerfreundliche und einvernehmliche Lösung bezüglich der Sicherung und Nachnutzung des Haldenkörpers in Ronnenberg einsetzen und, falls ja, wie? Für die (bergrechtlichen) Planungen bezüglich der Halde Ronnenberg ist der Bergbauunternehmer verantwortlich. Eine Genehmigung ist immer nur nach Anhörung und Beteiligung der Planungsträger , der Fachbehörden und der betroffenen Anwohner möglich. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll grundsätzlich jedermann die Möglichkeit haben, seine Interessen und Rechtspositionen einzubringen. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung die Akzeptanz und die Qualität der jeweiligen Planungen erhöht. Vor diesem Hintergrund ist es letztendlich Aufgabe der zuständigen Genehmigungsbehörde, im anstehenden Genehmigungsverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben die Umweltauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter zu untersuchen, zu bewerten und das Ergebnis bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. 21. Inwieweit waren Minister Lies, das MW oder/und das LBEG in die Erarbeitung der „im Jahr 2014 von der K+S vorgestellten Haldenstrategie“ (Drucksache 17/5015, Fragen 42 bis 44) involviert? 22. Was ist an der zitierten Aussage von MdL Schmidt, dass das „Wirtschaftsministerium (…) mit Nachdruck bei dem Konzern auf eine Lösung hingearbeitet (hat)“ (Drucksache 17/5015, Frage 42), dran? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 6 Soweit es nachvollzogen werden konnte, waren weder Herr Minister Lies, das Ministerium für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) noch das LBEG in die Erarbeitung der Haldenstrategie involviert. Die Aufgabe der Konzeptentwicklung liegt beim Unternehmer, nicht beim LBEG. Dementsprechend hat K+S seinerzeit ein Konzept entwickelt, das anschließend dem LBEG vorgelegt wurde. Der Umgang mit den Kali-Rückstandshalden ist jedoch im Übrigen bereits seit mehreren Jahren Gegenstand von Diskussionen zwischen den Beteiligten. 23. Ist es zutreffend, dass Minister Lies „laut einem Pressebericht vom September 2016“ (https://celleheute.de/buergerinitiative-kritisiert-verweigerung-von-akteneinsicht-durchministerium /) die Haldenstrategie von K+S grundsätzlich begrüßt hat? Die Landesregierung kommentiert indirekte Zuschreibungen in Presseberichten nicht. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 14 verwiesen. 24. Inwieweit ist nachfolgende Berichterstattung zutreffend, „dass ein führender Mitarbeiter des LBEG (…) in einer öffentlichen Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung von K+S geäußert habe, das Konzept für die geplante Abdeckung sei von LBEG und K+S gemeinsam entwickelt worden“ https://celleheute.de/buergerinitiative-kritisiertverweigerung -von-akteneinsicht-durch-ministerium/? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 21 wird verwiesen. 25. Hat die Landesregierung in den Jahren seit 2014 an der Erstellung der Haldenstrategie aktiv oder passiv Einfluss genommen/Einfluss ausgeübt oder diese unterstützt und, falls ja, wann, wie, warum und durch wen? Die in der Vorbemerkung genannten Teile der Landesregierung waren an der Erstellung der Haldenstrategie nicht beteiligt. 26. Hat die Landesregierung ab 2014 in Sachen Haldenstrategie auf Genehmigungsbehörden aktiv oder passiv Einfluss genommen/Einfluss ausgeübt und, falls ja, wann, wie, warum und durch wen? 27. Haben die Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung ab 2014 auf betroffene Kommunalpolitiker Einfluss in Sachen Haldenstrategie/Umgang mit Haldenkörpern genommen und, falls ja, wann, wie, warum und durch wen? 28. Haben die Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung ab 2014 auf betroffene Kommunalverwaltungen Einfluss in Sachen Haldenstrategie/Umgang mit Haldenkörpern genommen und, falls ja, wann, wie, warum und durch wen? Die Fragen 26, 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der Vorbemerkung genannten (ehemaligen) Mitglieder der Landesregierung einschließlich der ihnen unterstehenden Ministerien sowie der StK haben in Sachen Haldenstrategie keinen Einfluss auf Dritte ausgeübt. 29. Haben die Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung ab 2014 bei betroffenen Kommunalverwaltungen jemals um Unterstützung in Sachen Haldenstrategie/Umgang mit Haldenkörpern gebeten und, falls ja, wann, wie, warum und durch wen? Die in der Vorbemerkung genannten (ehemaligen) Mitglieder der Landesregierung einschließlich der ihnen unterstehenden Ministerien sowie der StK haben bei Kommunalverwaltungen nicht um Unterstützung in Sachen Haldenstrategie/Umgang mit Haldenkörpern gebeten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4443 7 30. Kann die Landesregierung „Absprachen auf höchster Ebene“ (https://celleheute.de/ buergerinitiative-kritisiert-verweigerung-von-akteneinsicht-durch-ministerium/) „schon vor Beginn des Verfahrens“ (ebenda) in Sachen Haldenstrategie zwischen dem MW, dem LBEG und den jeweiligen Antragstellern, die das LBEG als Genehmigungsbehörde binden könnten, ausschließen oder bestätigen (bitte mit Erläuterung)? Im Jahre 2014 wurde vom Unternehmen K+S für mittelgroße Althalden in Niedersachsen eine Strategie zur Lösung der Haldenwasserthematik präsentiert. Die Haldenstrategie sieht vor, dass durch Abdeckung und Begrünung einer Halde das Regenwasser im Wesentlichen nicht mehr mit dem Salz in Berührung kommt und somit der Salzwasseranfall signifikant reduziert wird. Dieses Konzept wird von K+S bereits seit mehr als 20 Jahren bei der Rekultivierung der Halde Friedrichshall erfolgreich umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 21 verwiesen. Nach derzeitigem Kenntnisstand gab es zwischen dem MW, dem LBEG und den jeweiligen Antragstellern in Sachen Haldenstrategie keine Absprachen, die das LBEG als Genehmigungsbehörde binden könnten. (Verteilt am 30.08.2019) Drucksache 18/4443 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Sylvia Bruns und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Abtragen, abdecken oder rekultivieren - Wie geht es mit der Kalihalde in Ronnenberg weiter?