Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie sicher ist die Erdölförderung im Landkreis Gifhorn und wie schnell werden auch kleine Leckagen bemerkt? Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 23.07.2019 - Drs. 18/4244 an die Staatskanzlei übersandt am 29.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 29.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Landkreis Gifhorn ist besonders von der Ölförderung in Niedersachsen betroffen. Allein in Wasserschutzgebieten gibt es im Kreisgebiet mehr als 300 aktive oder stillgelegte Öl- und Gasbohrungen (vgl. Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dezember 20171). Das Landesbergamt (LBEG) berichtete am 24. Mai von einer Leckage mit Austritt von etwa 1 m3 Lagerstättenwasser an einer Ölleitung bei der Ortschaft Vorhop im Wasserschutzgebiet Schönewörde . Im Nachhinein stellte sich nun heraus, dass es an der von der Leckage betroffenen Lagerstättenwasserleitung noch weitere vier Schadstellen gab (vgl. Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Byl, Drs. 18/4125). In der Vergangenheit gab es bereits einige Unfälle. Eine große Havarie wurde z. B. am 17. Dezember 2014 festgestellt, wobei neben der Erdölstation von Exxon Mobil nahe Steinhorst/Samtgemeinde Hankensbüttel 1 600 m3 Lagerstättenwasser Boden und Grundwasser verseuchten. 1. Wie viele Kontrollen/Befahrungen wurden in den vergangenen fünf Jahren durch das LBEG an Bohrungen bzw. Bohrplätzen, Erdölanlagen sowie an Rohrleitungen im Landkreis Gifhorn durchgeführt (bitte jährlich aufführen)? Die in den vergangenen fünf Jahren vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen/Befahrungen orientieren sich an einem systematischen Jahresprogramm , bei dem auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial dieser Betriebe die regelmäßigen Befahrungsintervalle festgelegt sind. Angesichts der Tatsache, dass in vielen anderen Regionen Niedersachsens unterschiedliche Bergbauaktivitäten stattfinden, hat sich diese strukturierte und risikobasierte Vorgehensweise bewährt, obgleich eine hundertprozentige staatliche Kontrolle der bergbaulichen Betriebe nicht darstellbar ist. Die konkrete Anzahl dieser Vor-Ort-Kontrollen/Befahrungen an Bohrungen bzw. Bohrplätzen, Erdölanlagen sowie an Rohrleitungen im Landkreis Gifhorn ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . 1 https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F02500/00001-00500/18- 00075.pdf. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 2 2014 2015 2016 2017 2018 4 158* 3 7 8 * Die vergleichsweise hohe Befahrungsdichte im Jahr 2015 ist auf eine Schwerpunktaktion des LBEG zurückzuführen , bei der alle Bohrplätze im Landkreis Gifhorn kontrolliert wurden. Darüber hinaus werden Abnahmeberichte von unabhängigen Sachverständigen (z. B. wiederkehrende Leitungs- oder Druckbehälterprüfungen) sowie Meldungen der Unternehmen (z. B. Schadensereignisse ) vom LBEG überprüft und kontrolliert. Weiterführend dazu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Wie gestalten sich diese Kontrollen, und wie sollen gerade kleine Leckagen und Schadstellen bei unter der Erde liegenden Rohrleitungen erkannt werden? Bohrungen bzw. Bohrplätze, Erdölanlagen sowie Rohrleitungen sind komplexe Anlagen, deren Betrieb verschiedenen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Neben den einschlägigen bergrechtlichen Vorschriften des Bundesberggesetzes, der Tiefbohrverordnung und der allgemeinen Bundesbergverordnung gelten für sie u. a. das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Ergänzend zu den vorgenannten gesetzlichen Vorschriften gelten für solche Betriebsanlagen anlagespezifische Vorgaben aus den für das jeweilige Einzelvorhaben erforderlichen verschiedenen behördlichen Genehmigungen , wie z. B. Betriebsplanzulassungen und wasserrechtlichen Erlaubnissen. Übliche Vorgehensweisen bei Kontrollen sind die Einsichtnahme durch Vertreter der Aufsichtshörde in Betriebsunterlagen, Gespräche mit Vertretern des Anlagenbetreibers, die Inaugenscheinnahme der jeweiligen Anlage vor Ort sowie die Durchführung von Kontrollmessungen durch zertifizierte oder anerkannte Sachverständige. Rohrleitungen werden im Auftrag des jeweiligen Anlagenbetreibers/Unternehmers von Sachverständigen geprüft. Das Prüfergebnis des Sachverständigen wird dem LBEG vorgelegt und von diesem kontrolliert. Der Umfang und die Fristen für wiederkehrende Prüfungen für Feldleitungen werden in der Betriebsplanzulassung für das jeweilige Einzelvorhaben festgelegt. Für die Überprüfung der Rohrleitungen auf Dichtheit können verschiedene Verfahren zur Anwendung gebracht werden. Dazu zählen z. B. – Druckbeaufschlagung der Rohrleitung und Auswertung des Druckverlaufes über die Zeit, – Kontrolle der Leitungstrasse auf den Austritt von „typischen“ Gasen aus dem transportierten Medium, – Kontrolle der Leitungstrasse auf den Austritt eines zuvor in die Rohrleitung eingebrachten „Prüfgases“, – intelligente Molchung der Rohrleitung, – Innenbesichtigung der Rohrleitung, – zerstörungsfreie Werkstoffprüfung von außen. Bei der wiederkehrenden Prüfung der Rohrleitungen auf Dichtheit werden durch die Sachverständigen am häufigsten Druckprüfverfahren angewendet. Es handelt sich dabei um seit Langem eingeführte und praktizierte Verfahren. Weiterhin sind die Trassen der Rohrleitungen zur frühzeitigen Erkennung von Undichtheiten und Schäden sowie von baulichen und sonstigen Maßnahmen, die geeignet sind, die Sicherheit der Rohrleitungen zu gefährden, zu begehen, zu befahren oder zu befliegen. Dafür ist ein Plan zu erstellen und der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Plan muss Angaben zur Art und Häufigkeit der Überwachungsmaßnahmen beinhalten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 3 3. Wie viele Sicherheitsverstöße bzw. Beanstandungen wurden bei diesen Kontrollen dokumentiert (bitte jährlich aufführen?) Das LBEG prüft den rechtskonformen Zustand der bergbaulichen Betriebsanlagen. Werden dabei Abweichungen festgestellt, muss dabei - wie im Verwaltungshandeln üblich - zwischen Legalitätsund Opportunitätsprinzip unterschieden werden. Straftatbelegte Abweichungen fallen unter das Legalitätsprinzip und sind zu untersuchen und nachzuverfolgen. Abweichungen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, fallen unter das Opportunitätsprinzip, und über die Art und Weise der Untersuchung und Verfolgung entscheidet die Verwaltungsbehörde. Sowohl zu den Straftaten bzw. den Verdachtsfällen als auch zu den Ordnungswidrigkeitsverfahren werden Aufzeichnungen geführt. Regelabweichungen, die weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit darstellen, müssen nicht erfasst werden. Diese Abweichungen werden festgestellt und kommuniziert, eine verwaltungstechnische Erfassung/Behandlung erfolgt nicht bzw. steht im Ermessen der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des zuständigen Sachbearbeiters. Bei den im Landkreis Gifhorn im Zeitraum von 2014 bis 2018 durchgeführten bergaufsichtlichen Befahrungen wurden keine schwerwiegenden Mängel festgestellt, die ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich zogen (z. B. Erhebung von Bußgeldern). Lediglich in Einzelfällen waren Anpassungen oder Aktualisierungen von Genehmigungen erforderlich bzw. wurden technische Mängel oder Fehlnutzungen kurzfristig abgestellt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurden bei diesen Befahrungen u. a. folgende Mängel festgestellt : – Ein Mitarbeiter hat den Helm nicht getragen. – Der Böschungswinkel bei einem Leitungsgraben wurde nicht richtig eingehalten. – Bei Wasserhaltung hatte sich der Schlauch vom Eisenreinigungs-Container in eine falsche Position bewegt. – Bohrplatz: Kappen an einigen Bohrgestängen wurden nicht aufgebracht. – Eine Gitterbox mit Gestänge-Kappen stand nicht im inneren Bereich des Bohrplatzes. – Am Rohrlager fehlten vereinzelt Keile zum Sichern der Rohre. – Die allgemeine Ordnung auf dem Platz kann verbessert werden. – Ein Big-Pack auf dem Bohrplatz war nicht beschriftet. – Ein Fass war nicht beschriftet. – Ein Behälter mit nicht wassergefährdenden Stoffen stand schief. – Ein Schlauch lag im Fahrweg und wurde so zu einer Stolperstelle. – Im Bereich der Oberflächenversiegelung ist die Absperrung zu erneuern und die Beschilderung anzubringen. – Am Container des Hochdruckreinigers ist die Kennzeichnung „Augenschutz benutzen“ anzubringen . – Im E-Raum sind die fünf Sicherheitsregeln für Elektro-Arbeiten auszuhängen. – Am Ölmesswagen sind die Zahnstangenwinden zu prüfen und mit einer Prüfplakette zu versehen . – Die Verschlusskappe am Brunnen 3 der Deponie ist zu verschließen. – Der Zugang zum Steuerstand ist zu ändern. Hier ist ein entsprechender Zugang mit Handlauf anzubringen. – Am Zugang zur Arbeitsbühne der Autowinde ist der Zwischenraum zwischen Zugang und Geländer der Arbeitsbühne zu groß. Hier ist das Geländer der Arbeitsbühne zu erweitern. – An der Fahrerseite der Autowinde ist der Tritt zu prüfen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 4 – Das Bohrgerüstbuch der Autowinde ist auf den aktuellen Stand zu bringen. Veraltete Dokumente über nicht mehr vorhandenes Equipment sind aus dem Gerüstbuch zu entfernen. – Der Zugang zur Aushängebühne der Autowinde ist aufgrund des Umstieges in einer Höhe von ca. 6 m (90°) zu verbessern. – Gefährdungsbeurteilungen sind zu aktualisieren. – Zaun im Eingangsbereich war unten eingedrückt und korrodiert. – Der Abstand zwischen Zaun und Erdboden war zu groß. – Frisch abgebrochener Kieferast liegt auf dem Zaun. – Die Abdeckung des Bohrlochkellers war durch Insektenbefall beeinträchtigt. – Der Zustand des Zaunes war durch Windbruch mangelhaft. – Es lag ein Baum auf dem Zaun. – Umgestürzte Bäume lagen auf dem Zaun. – Ein Tor lässt sich von außen öffnen; Stolpergefahr, da ein Rohrflansch aus dem Boden schaut. – Am Zaun fehlt ein Splint. 4. Ab welchen Leckage-Mindestmengen kann die Drucküberwachung der Förderunternehmen einen Druckabfall und damit eine Leckage erkennen? 5. In welcher Genauigkeit findet die Volumenbilanzierung der Förderunternehmen statt? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Leckage-Mindestmengen, die das vom jeweiligen Förderunternehmen eingesetzte Drucküberwachungsverfahren feststellen kann, können nicht mit einem allgemein gültigen Wert angegeben werden . Der Umfang bzw. die Größe der Leckage-Mindestmenge ab der eine Leckage vom jeweiligen Drucküberwachungssystem festgestellt werden kann, hängt im Wesentlichen von folgenden Einflussfaktoren ab: – Kompressibilität des Fördermediums, – Aggregatzustand (gasförmig, verflüssigt, flüssig), – Leitungssystem (z. B. nur eine Leitung von A nach B, Verbund-, Ring-, Netzsystem, Länge und Durchmesser der Leitung bzw. der Leitungen), – Leitungsbetrieb (z. B. Druck-, Mengen-, Temperaturänderungen, gleichzeitige oder zeitlich versetzte Aus- und Einspeisung an einer oder mehreren Stellen, Umkehr der Förderrichtung in der Leitung oder in Teilen eines Leitungssystems). Das Volumen des ausgetretenen Stoffs wird anhand der Betriebsparameter und der Leckgröße abgeschätzt . Sofern möglich, kann das Volumen auch anhand der sichtbaren oder messbaren Ausbreitung sowie der zurückgewonnenen Stoffmenge abgeschätzt werden. Sofern der ausgetretene Stoff (vollständig) aufgefangen werden kann, ist die Genauigkeit der Volumenermittlung groß. Wird der ausgetretene Stoff nicht aufgefangen oder zurückgewonnen, ist die Genauigkeit geringer. Die Genauigkeit lässt sich nicht pauschal quantifizieren, sondern hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 5 6. Wie viele aktive Bohrungen gibt es nach aktuellem Stand im Landkreis Gifhorn (bitte jeweils Namen, Ort, Zweck, Betreiber und Tiefe angeben)? 7. Welche dieser unter Frage 3 genannten Bohrungen befinden sich in Wasserschutzgebieten (bitte mit Nennung des WSG)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs sowie unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands der Aktenrecherche gemeinsam beantwortet. Name Gemeinde Zweck Unternehmen Tiefe (m) WSG Hankensbüttel- Mitte 1 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1705.5 Hankensbüttel- Mitte 3 Hankensbüttel Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1612 Hankensbüttel- Mitte 4 Hankensbüttel Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1614 Hankensbüttel- Mitte 6a Hankensbüttel Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1594 Hankensbüttel- Mitte 8 Hankensbüttel Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1590.5 Hankensbüttel- Mitte 10 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1623 Hankensbüttel- Mitte 11 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1644.8 Hankensbüttel- Mitte 12 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1583 Hankensbüttel- Mitte 13 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1682 Hankensbüttel- Mitte 14 c Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 2050 Hankensbüttel- Nord 1 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1626 Hankensbüttel- Nord 2 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1632 Hankensbüttel- Nord 4 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1675 Hankensbüttel- Nord 5 Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1665 Hankensbüttel- Ost 1a Hankensbüttel fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1727 Hankensbüttel- Süd 1 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1600 Hankensbüttel- Süd 3 Hankensbüttel Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1622.4 Hankensbüttel- Süd 11 Hankensbüttel ruhend Wintershall Dea Deutschland AG 1623.1 Hankensbüttel- Süd 18a Hankensbüttel Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1565 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 20a Hankensbüttel ruhend Wintershall Dea Deutschland AG 1608 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 30 Hankensbüttel Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1768.6 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 31 Hankensbüttel Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1720.5 Hankensbüttel- Süd 44 Hankensbüttel Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1625.6 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 46 Hankensbüttel Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1610 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 68 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1610 Hankensbüttel- Süd 74 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1560 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 76 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1600 Hankensbüttel- Süd 80 Hankensbüttel ruhend Wintershall Dea Deutschland AG 1720 Schönewörde Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 6 Name Gemeinde Zweck Unternehmen Tiefe (m) WSG Hankensbüttel- Süd 82 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1590 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 85a Dedelstorf fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1670 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 86a Dedelstorf Einpressung Wintershall Dea Deutschland AG 1600 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 87 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1625 Hankensbüttel- Süd 90 Hankensbüttel ruhend Wintershall Dea Deutschland AG 1725 Hankensbüttel- Süd 93 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1688 Hankensbüttel- Süd 94 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1643 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 95 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1765 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 96 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1735 Schönewörde Hankensbüttel- Süd 97 Hankensbüttel fördernd Wintershall Dea Deutschland AG 1955 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 2 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1380 Schönewörde Vorhop- Knesebeck H3a Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1470 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 4 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1320 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 6 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1240 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 10 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1403.2 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 11 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1340 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 12 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1280 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 14 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1300 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 19 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1255 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 20 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1420 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 21 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1430 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 23 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1410 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 24 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1420 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 25 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1418.6 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 27 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1411 Schönewörde Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 7 Name Gemeinde Zweck Unternehmen Tiefe (m) WSG Vorhop- Knesebeck 29 Wittingen ruhend VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1475 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 31 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1475 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 32 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1470 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 36 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1373 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 37 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1265 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 38 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1300 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 42a Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1400 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 43 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1380 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 44b Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1374 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 45 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1426 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 46 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1390 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 47 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1389 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 49 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1360 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 50a Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1437 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 51a2 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1422 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 52a Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1310 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 100 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2200.2 Schönewörde Vorhop- Knesebeck 8a Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1383 Schönewörde Wittingen- Knesebeck 34 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1475 Schönewörde Wittingen- Knesebeck 35 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1474 Schönewörde Wittingen Südost 4 Wittingen stillliegend VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1641 Wittingen Südost 5a Wittingen stillliegend VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1600 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 8 Name Gemeinde Zweck Unternehmen Tiefe (m) WSG Vorhop 10 Wahrenholz Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1543.5 Vorhop 12 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1622 Vorhop 14 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1611 Vorhop 15 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1962.8 Vorhop 16 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1570.8 Vorhop 18 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1452.5 Vorhop 19 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1558.6 Vorhop 20 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1599.3 Vorhop 21 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1456.7 Vorhop 22a Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1511.2 Vorhop 23 Wahrenholz Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2243 Vorhop 25 Wahrenholz Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1574.4 Vorhop 26a Schönewörde fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1625 Schönewörde Vorhop 27 Schönewörde Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1535 Schönewörde Vorhop 28 Schönewörde fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1526 Schönewörde Vorhop 29 Schönewörde fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1450 Schönewörde Vorhop 34 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1430 Vorhop 35 Schönewörde fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1970 Schönewörde Vorhop 37 Schönewörde fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1620 Schönewörde Vorhop 38 Schönewörde Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1914 Schönewörde Vorhop 50a Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2050 Schönewörde Vorhop 51 Wittingen Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1907 Schönewörde Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 9 Name Gemeinde Zweck Unternehmen Tiefe (m) WSG Vorhop 54 Wittingen Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2220 Schönewörde Vorhop 55 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2166 Schönewörde Vorhop 58a Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2150 Schönewörde Vorhop 6a Wahrenholz Beobachtung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1548 Vorhop 8 Wahrenholz fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1591 Vorhop H2 Wahrenholz Einpressung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1881 Vorhop 30a Schönewörde Versenkung VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 2167 Schönewörde Vorhop 52 Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1840 Schönewörde Vorhop 60a Wittingen fördernd VEMILION ENERGY Germany GmbH & Co. KG 1870 Schönewörde Eldingen H6 Steinhorst Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1518 Eldingen 6 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1460.5 Eldingen 11 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1506 Eldingen 12 Steinhorst Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1620 Eldingen 15 (4.) Groß Oesingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1532.2 Eldingen 18 Steinhorst ruhend ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1510 Eldingen 19 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1540 Eldingen 24 Steinhorst Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1530 Eldingen 25 Groß Oesingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1595 Eldingen 31 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1530 Eldingen 35 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1527 Eldingen 36 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1522 Eldingen 38 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1523 Eldingen 39 Steinhorst Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1529 Eldingen 43 Steinhorst Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1525 Eldingen 51 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1530 Eldingen 52 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1520 Eldingen 54 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1505 Eldingen 55 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1525 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 10 Name Gemeinde Zweck Unternehmen Tiefe (m) WSG Eldingen 56 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1495 Eldingen 57 Steinhorst ruhend ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1520 Eldingen 58 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1520 Eldingen 61 Steinhorst fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1520 Rühme 16 Vordorf fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 642 Rühme 43 Vordorf fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 627 Rühme 46 Vordorf fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 844 Rühme 47 Vordorf ruhend ExxonMobil Production Deutschland GmbH 680 Rühme 48 Vordorf ruhend ExxonMobil Production Deutschland GmbH 720 Rühme 49 Vordorf fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 790 Rühme 71 Vordorf fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 567 Lüben 1 Wittingen Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1336.6 Lüben 2a Wittingen Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1304 Lüben 5a Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1358 Lüben 6 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1330 Lüben 7 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1323 Lüben 8 Wittingen Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1328 Lüben 9 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1290 Lüben 10 Wittingen Einpressung ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1280 Lüben 11 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1258 Lüben 12 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1235 Lüben-West 1 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1470 Lüben-West 2 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1480.2 Lüben-West 3b Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1506 Lüben-West 4 Wittingen ruhend ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1471.2 Lüben-West 8 Wittingen ruhend ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1505 Lüben-West 9a Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1605 Lüben-West 11a Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1465 Lüben-West 12 Wittingen fördernd ExxonMobil Production Deutschland GmbH 1488 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 11 8. Welche Ergebnisse haben die Prüfungen des LBEG zum Gefahrenzustand von stillgelegten Bohrungen und Leitungen im Landkreis Gifhorn hervorgebracht? 9. In wie vielen Fällen musste das Land Sicherungs- und Sanierungsarbeiten aufgegebener Bohrstellen und Leitungen im Kreisgebiet durchführen, wenn im Rahmen der Störerauswahl die Verantwortlichen nicht mehr herangezogen werden konnten? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 gemeinsam beantwortet. Bohrungen werden nach Beendigung der Förderung nach dem Stand der Technik verfüllt. Leitungen und Bohrplätze werden in der Regel vollständig zurückgebaut oder einer Folgenutzung übergeben . Die Bergaufsicht endet gemäß § 69 Abs. 2 des Bundesberggesetzes nach Durchführung des Abschlussbetriebsplans zu dem Zeitpunkt, an dem nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Gefahren oder gemeinschädliche Einwirkungen aus Bergbautätigkeit eintreten werden. Nach dem Ende der Bergaufsicht ist das LBEG zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus Bohrungen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen. Solche Gefahren sind bislang im Kreisgebiet Gifhorn nicht bekannt geworden. Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an Erdölbohrungen im Kreisgebiet Gifhorn mussten in der Vergangenheit seitens des LBEG nicht durchgeführt werden. Ehemalige Leitungen bzw. Leitungstrassen fallen nicht in die Zuständigkeit des LBEG als Gefahrenabwehrbehörde . Eine Unterstützung der zuständigen Behörden der allgemeinen Gefahrenabwehr gemäß § 97 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nach dem Ende der Bergaufsicht erfolgt durch das LBEG im Wege der Amtshilfe. 10. Welche Schadensfälle haben sich im Zusammenhang mit der Ölförderung und den zugehörigen Transportleitungen im Landkreis Gifhorn in den vergangenen fünf Jahren ereignet (bitte jeweils Datum, Ort, Betreiber, gegebenenfalls freigesetzte Stoffe und Mengen sowie erforderliche Sanierungsmaßnahmen aufführen)? Folgende Schadensfälle haben sich nach dem derzeitigen Stand der Aktenrecherche ereignet: Datum Ort Betreiber freigesetzte Stoffe Menge Sanierungs-maßnahme 10.08.2014 Gannerwinkel ExxonMobil Production Deutschland GmbH Lagerstättenwasser 1 m3 Bodenaustausch 17.12.2014 Steinhorst ExxonMobil Production Deutschland GmbH Lagerstättenwasser 1600 m3 Grundwassersa-nierung 12.05.2015 Gamsen ExxonMobil Production Deutschland GmbH Reinöl 5 m 3 Boden Bodenaustausch 06.08.2015 Emmen Wintershall DEA GmbH Lagerstättenwasser 5 m 3 Bodenaustausch 11.09.2015 Hankensbüttel ExxonMobil Production Deutschland GmbH Nassöl 0,08 m3 Reinigung 04.04.2017 Wittingen ExxonMobil Production Deutschland GmbH Nassöl 8 m3 Reinigung und Bodenaustausch 12.02.2018 Hankensbüttel ExxonMobil Production Deutschland GmbH Nassöl 40 m3 Bodenaustausch 22.02.2018 Hankensbüttel ExxonMobil Production Deutschland GmbH Süßwasser/Restöl ca. 5 l Rohöl Bodenaustausch 19.11.2018 Wahrenholz ExxonMobil Production Deutschland GmbH Reinöl 13,5 m3 Bodenaustausch Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 12 Datum Ort Betreiber freigesetzte Stoffe Menge Sanierungs-maßnahme 23.05.2019 Vorhop VEMILION EN- ERGY Germany GmbH & Co. KG Lagerstättenwasser 1 m3 Bodenaustausch Schadensursächlich waren hierbei u. a. Korrosionserscheinungen, Beschädigungen durch Dritte sowie Blitzeinschlag. 11. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den wiederholten Schadensfällen ? Die betriebliche Überwachung durch das LBEG orientiert sich an einem systematischen Jahresprogramm , das die Basis der Bergaufsicht darstellt. Daneben wählt das LBEG einzelne Themen aus dem umfassenden Vorschriftenwesen aus, reagiert auf aktuelle Anlässe und setzt entsprechend auf Schwerpunktthemen oder systematische Überwachungsprojekte. Dazu zählten in der Vergangenheit z. B. die Bodenuntersuchungen oder Immissionsüberwachungen, bei denen sich das LBEG auch externen Sachverstands bedient. Nicht planbare Betriebsereignisse oder Unfälle werden analysiert . Die Ergebnisse fließen in die Planung der laufenden Überwachungsmaßnahmen ein. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat das LBEG im Zusammenhang mit einem Grundwasserschaden in der Grafschaft Bentheim aufgefordert, den bereits eingeleiteten Prozess zur Optimierung der Bergaufsicht zu beschleunigen und kurzfristig ein verbessertes Konzept zur Überwachung der Erdöl- und Erdgasunternehmen vorzulegen. Das Ziel ist es, die Kontrolldichte zu erhöhen und die Überprüfung der bei den Unternehmen etablierten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsysteme zu verstärken. 12. Wie wird die Landesregierung bzw. die Bergaufsichtsbehörde sicherstellen, dass die für die Instandhaltung und Beschaffenheit zuständigen Betreiberfirmen für einen sicheren Betrieb Sorge tragen, um künftige Schadensfälle und insbesondere Leitungsschäden zu vermeiden? Allein im Bereich der Erdöl- und Erdgasförderung gibt es in Niedersachsen mehr als 1 500 aktive Erdölbohrungen und mehr als 450 aktive Erdgasbohrungen, die durch Leitungen mit zentralen Betriebsplätzen verbunden sind und die der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen. Hinzu kommen die Überwachung von Gashochdruck- und Rohrfernleitungen. Das LBEG trägt dafür Sorge, dass die für die Instandhaltung und Beschaffenheit zuständigen Betreiberfirmen einen sicheren Betrieb gewährleisten, indem es die vom jeweiligen Anlagenbetreiber /Unternehmer getroffenen Maßnahmen zum sicheren Betrieb und zur Überwachung der Leitungen stichprobenartig mit unterschiedlichen Prüfungsschwerpunkten auf ihre Tauglichkeit und Angemessenheit hin durch Befahrungen überprüft. Im Rahmen der Befahrung einer Anlage werden u. a. der Zustand des Platzes, die vorhandene Infrastruktur, die Leitungen und die zur Überwachung des Betriebes und der Anlage eingesetzten Messgeräte überprüft. Weiter prüft das LBEG im Vorfeld der Erteilung von Genehmigungen die vom Unternehmer vorgelegten Anträge und Unterlagen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. (Verteilt am 30.08.2019) Drucksache 18/4445 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie sicher ist die Erdölförderung im Landkreis Gifhorn und wie schnell werden auch kleine Leckagen bemerkt?