Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/445 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Mikrokredite für Flüchtlinge Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 19.01.2018 - Drs. 18/286 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 02.03.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Oktober 2017 vergibt die Investitionsbank Berlin Mikrokredite aus dem KMU-Fonds an Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis. Die Darlehenssumme beträgt bis zu 25 000 Euro und ist für die Finanzierung von Gründungsvorhaben zweckgebunden. Die Laufzeit beträgt in der Regel sechs Jahre, kürzere Laufzeiten sind möglich. Entscheidend ist dabei der Aufenthaltsstatus. Die Tilgung ist an die Aufenthaltsdauer gekoppelt. Vorbemerkung der Landesregierung In Niedersachsen gibt es bereits seit 2013 das Darlehensprogramm „MikroSTARTer“, zunächst als Pilotprojekt im Zielgebiet Konvergenz und in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 nunmehr landesweit. Dieser EFRE-Gründerfonds steht allen Personen - auch Geflüchteten - offen und soll dazu beitragen , die Gründung oder Unternehmensnachfolge für kleine und mittelständische Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Auf- oder Übernahme der Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Gerade Kleinstgründerinnen und -gründern soll bei der Existenzsicherung sowie der Schaffung, dem Erhalt und der Sicherung dauerhafter Arbeits- und Ausbildungsplätze geholfen werden. Dafür können auf der Basis eines tragfähigen Businessplans Kleinkredite zwischen 5 000 und 25 0000 Euro gewährt werden, auch wenn keine entsprechenden Sicherheiten vorgewiesen werden können. Die Zuwendung wird als verzinsliches rückzahlbares Darlehen in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 %, die Laufzeit beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre und die Rückzahlung erfolgt monatlich ratierlich mit maximal zwei tilgungsfreien Jahren. Bei der Berechnung der Laufzeit wird der Aufenthaltsstatus von Geflüchteten insofern berücksichtigt, dass die Laufzeit des Darlehens auf den gesicherten Aufenthaltsstatus beschränkt ist. Für dieses Programm stehen bis 2020 insgesamt 32 Millionen Euro EFRE- und Landesmittel zur Verfügung. 1. Sind die Fördermöglichkeiten der NBank (z. B. MikroSTARTer Niedersachsen) im Bereich Gründerförderung auch für geflüchtete Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis zugänglich? Ja. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/445 2 2. Welche bürokratischen Hürden und Förderkriterien müssen geflüchtete Menschen bei der Antragsstellung für eine der Förderungsmöglichkeiten nehmen? Die Zuwendungsvoraussetzungen für die Gewährung eines MikroSTARTer-Darlehens sind unter Nummer 4 der Richtlinie aufgeführt und für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gleich. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die (künftige) Betriebsstätte in Niedersachsen ist und ein Unternehmenskonzept sowie ein Finanzierungsplan vorgelegt werden, mit denen eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke zur Realisierung des Vorhabens nachgewiesen wird. Außerdem ist der Nachweis über eine positive Kreditwürdigkeitsprüfung zu erbringen sowie der Nachweis über eine erhaltene Erstberatung zum Vorhaben. Darüber hinaus muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme einer bei der NBank hierfür gelisteten Institution vorgelegt werden. 3. Wie viele Förderungsanträge von geflüchteten Menschen wurde bisher in 2018, in 2017 und in 2016 von geflüchteten Menschen zur Gründung eines Unternehmens gestellt? Wie viele wurden davon bewilligt? Hierzu werden keine Daten erhoben, da der Status für die Antragstellung und Bewilligung unerheblich ist. (Verteilt am 08.03.2018) Drucksache 18/445 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-mens der Landesregierung Mikrokredite für Flüchtlinge Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 19.01.2018 - Drs. 18/286 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-mens der Landesregierung vom 02.03.2018