Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/446 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Verkehrsgerichtstag in Goslar - „Pistorius: Unfallflucht-Paragraf nicht ändern“ (NOZ - Onlineausgabe vom 24.01.2018) Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 30.01.2018 - Drs. 18/254 an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 05.03.2018, gezeichnet Barbara Havliza Vorbemerkung der Abgeordneten Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde beraten, ob Verursacher von Blechschäden straffrei bleiben können, auch wenn sie einen Unfall erst nachträglich melden. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat sich gegen eine solche Änderung des Unfallflucht- Paragrafen im Strafgesetzbuch ausgesprochen. 1. Teilt die Landesregierung diese Auffassung von Innenminister Boris Pistorius? Der Innenminister ist gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung Teil der Landesregierung . Innenminister Pistorius hat in seinem Pressestatement deutlich gemacht, dass § 142 StGB nicht gelockert, sondern präzisiert werden soll. Es besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen den Verhaltenspflichten als Versicherungsnehmer und denen aus strafrechtlicher Sicht. Letztlich würde eine Lockerung des § 142 StGB einem Täterschutz gleichkommen. Wer eine fremde Sache beschädigt, hat sich als Verursacher persönlich unmittelbar zur Verfügung zu stellen und dem Geschädigten damit die Möglichkeit zur Regulierung zu geben. Dies wird gerade im Straßenverkehr durch das dahinterliegende Haftungssystem und die damit verbundene Haftpflichtversicherung bestärkt. Die mit der jährlichen Verkehrsunfallstatistik veröffentlichten Zahlen zeigen zudem eine deutlich wachsende Tendenz delinquenten Verhaltens auf, die es auch mittels strafrechtlicher Normen zu minimieren gilt. Ein einheitliches Meinungsbild zu der Frage ist innerhalb der Landesregierung nicht herbeigeführt worden. 2. War diese Aussage des Innenministers mit dem Kabinett abgestimmt? Pressestatements der Ministerinnen und Minister bedürfen keiner vorherigen Abstimmung. 3. Welches Ministerium ist innerhalb der Landesregierung federführend zu Fragen der Änderung des Strafgesetzbuches? Für Fragen der Änderung des Strafgesetzbuchs ist das Justizministerium zuständig. (Verteilt am 08.03.2018) Drucksache 18/446 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Verkehrsgerichtstag in Goslar - „Pistorius: Unfallflucht-Paragraf nicht ändern“ (NOZ - Onli-neausgabe vom 24.01.2018) Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 30.01.2018 - Drs. 18/254 an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 05.03.2018