Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben Universitätskliniken Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2019 - Drs. 18/4278 an die Staatskanzlei übersandt am 01.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 02.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ vom 16. Mai 2017 wurde in der 17. Wahlperiode die Grundvoraussetzung für die neuen Bauvorhaben an den Hochschulkliniken in Hannover und Göttingen geschaffen . Um die Bauvorhaben an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) optimal zu begleiten und die notwendige Aufsicht des Landes zu gewährleisten , wurde noch in der 17. Wahlperiode im Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein zusätzliches Baureferat für diese Bauvorhaben eingerichtet, und es wurden zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Inzwischen wurden dieses zusätzliche Baureferat im MWK aufgelöst, die Zuständigkeiten im MWK verschoben und der zuständige Leiter der Hochschulabteilung in diesem Zusammenhang versetzt oder abgeordnet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Steuerung der Großbauvorhaben an UMG und MHH gehört zu den zentralen Aufgaben der Landesregierung und insbesondere des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) in der laufenden Legislaturperiode. Ziel der Vorhaben ist es, die Hochschulmedizin an den Standorten Göttingen und Hannover zeitgemäß und zukunftsgerichtet aufzustellen. Dabei ist der Finanzrahmen zu beachten, den der Landeshaushalt setzt. Hierfür hat das Land ein Sondervermögen aufgelegt. Es ist ein großer Erfolg, dass im Juni 2019 (Zeitpunkt der Gründung der Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen [DBHN]) eine Gesellschaftsstruktur etabliert wurde, mit der es ermöglicht wird, die Projekte langfristig zu lenken. Die gewählte Struktur der Steuerung der Großbauvorhaben ist das Ergebnis eines Prozesses, in dem verschiedene mögliche Modelle und Varianten erörtert wurden. In diesem Zusammenhang sind auch vergleichbare Vorhaben in anderen Bundesländern und andere Großbauvorhaben mit betrachtet worden. Zahlreiche Akteure haben sich auf verschiedenen Ebenen in die Diskussion eingebracht, wie die Steuerung der Vorhaben in Niedersachsen bestmöglich aufgestellt werden kann. So hatte beispielsweise der Landesrechnungshof (LRH) bereits 2017 einen Vorschlag in einer beratenden Äußerung unterbreitet. Die LRH-Hinweise sind durch die Landesregierung in Teilen aufgegriffen worden . Ein Vertreter des LRH sprach im Zusammenhang mit der Steuerungsstruktur in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (AfHuF) am 3. April 2019 von der „Erkenntnis, dass Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 2 man in den konventionellen Formen öffentlichen Bauens ein Großprojekt wie den Neubau der UMG und der MHH nicht wuppen kann“. In der gleichen Sitzung bewertete der LRH die Zusammenarbeit mit der Landesregierung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Steuerungsstruktur ausdrücklich positiv: „Wir als Finanzkontrolle hatten immer gute Möglichkeiten, mit den Ministerien in einen Dialog zu treten. Es bestand auch immer ausreichend Zeit, zu Vorschlägen und Projekten des Ministeriums Stellung zu nehmen, sodass wir insgesamt positiv erwähnen können, dass die Willensbildung des Ministeriums in hohem Maß transparent war.“ (LRH-Senator Hermann Palm in der Sitzung des AfHuF am 3. April 2019). Neben der engen Zusammenarbeit mit dem LRH werden auch die betroffenen Landtagsausschüsse (AfHuF sowie Ausschuss für Wissenschaft und Kultur) regelmäßig informiert. Die Struktur der Steuerung wurde dabei dem jeweiligen Stand der Planungen laufend sachgerecht angepasst: 1. Zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme im November 2017 existierte ein zuständiges Referat innerhalb der Abteilung 1 (Referat 15 - Bauangelegenheiten Hochschulmedizin). Nachdem sich die neue Hausleitung einen Überblick über den Stand des komplexen Vorhabens verschafft hatte, wurde entschieden, die Steuerung aus der Fachabteilung herauszunehmen und in Form eines Projektes voranzutreiben. Ziel war es, alle beteiligten Stellen und Akteure laufend am Prozess zu beteiligen und die Entscheidungswege kurz zu halten. 2. Im Mai 2018 wurde eine Projektvorbereitungsgruppe (PVG) eingerichtet, an der regelmäßig Vertreter der UMG, der MHH, des MF und des MWK (u. a. federführendes Referat 15, Referat 23 (Medizin - MHH, UMG, St TiHo, EMS), Referat Z3 (Mittelfristige Finanzplanung, Haushaltsmanagement ) beteiligt waren. Die Projektvorbereitungsgruppe berichtete direkt an die Staatssekretärinnen des MWK und des Finanzministeriums (MF). Im Laufe der Arbeit der Projektvorbereitungsgruppe stiegen die Anforderungen an die Leitung der PVG. 3. Zum 1. November 2018 wurde im MWK eine Stabsstelle „Projektsteuerung Bauvorhaben MHH und UMG“ eingerichtet, die vorübergehend die Koordination des Gesamtprojektes innerhalb der PVG übernahm. Referat 15 blieb zuständig für die zahlreichen Bauvorhaben an der UMG und der MHH. Mit dem weiteren Fortschreiten des Projektes wurde deutlich, dass mit der geplanten Gründung der Dachgesellschaft DBHN das Projekt abgeschlossen sein würde. 4. Mit der im Februar 2019 den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekanntgegebenen Umorganisation des MWK wurde zum 1. Mai 2019 die Zuständigkeit der Rechtsaufsicht über die - zu diesem Zeitpunkt noch zu gründende - Dachgesellschaft DBHN auf das Referat 21 und damit in die Hochschulabteilung übertragen. Die Stabsstelle wurde aufgelöst. Die Zuständigkeit für die laufenden Bauvorhaben an der UMG und der MHH - außerhalb des Sondervermögens und der Großbauvorhaben - wurde in das neue Baureferat Z5 übertragen, indem das bisherige Referat 15 in das Referat Z5 integriert wurde. 5. Im Juni 2019 wurde die Dachgesellschaft DBHN gegründet, die PVG wurde aufgelöst. Im Zusammenhang mit der Gründung der DBHN werden schrittweise sämtliche Aufgaben der Steuerung und Abwicklung in Bezug auf die über das Sondervermögen Hochschulmedizin finanzierten Großbauvorhaben auf die DBHN übertragen. 1. Warum wurde das für die Bauvorhaben der MHH und der UMG im MWK neu eingerichtete Referat aufgelöst? Die vorgenannte strukturelle Entscheidung wurde infolge der sich ändernden Rahmenbedingungen (Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten) im Bereich der Bauangelegenheiten getroffen. In Zusammenhang mit der Schaffung einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur, die die Vorhaben für lange Zeit begleiten wird, wurde es erforderlich, die hausinternen Strukturen an den künftigen Planungsstand anzupassen , um eine sachgerechte Anbindung zu gewährleisten. Unter Organisationsgesichtspunkten war es daher zweckmäßig, sämtliche Bauangelegenheiten der Abteilungen 1 bis 3 in einem Baureferat zu bündeln. Hierzu wurde das bisherige Referat 16 als neues Referat Z 5 unter der Bezeichnung „Bauangelegenheiten“ der Referatsgruppe Z zugeordnet. Die Stabsstelle „Projektsteuerung Bau- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 3 vorhaben MHH und UMG“ und das bisherige Referat 15 wurden aufgelöst und die im MWK verbleibenden Bauaufgaben in das Referat Z 5 integriert. 2. Wo sind die Personen und die Stellen verblieben, die dem zusätzlichen Baureferat für die Bauvorhaben der MHH und der UMG im MWK zur Verfügung standen (bitte auch hausinterne Versetzungen aufführen)? Stellen und vorhandenes Personal des ehemaligen Referates 15 sind - mit Ausnahme des ehemaligen Referatsleiters 15, der mit einer anderen Referatsleitung betraut wurde - vollständig in das neue Referat Z5 übergegangen. 3. Welche Überlegungen der Landesregierung und/oder innerhalb des MWK gingen der Auflösung des im MWK neu eingerichteten Referats für die Bauvorhaben der MHH und der UMG voraus? Der mit Wirkung vom 1. Mai 2019 in Kraft gesetzten Neustrukturierung im MWK gingen die für einen Veränderungsprozess typischen Überlegungen voraus. Dies betrifft insbesondere die Analyse des Ist-Zustandes sowie die Definition eines Soll-Zustandes (Synergien, Bündelung von Kompetenzen , Funktionalität der Gesamtorganisation) unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. 4. Welche Alternativen wurden im Zusammenhang mit der dann letztendlich erfolgten Auflösung des im MWK neu eingerichteten Referats für die Bauvorhaben der MHH und der UMG in welchem Rahmen (innerhalb des MWK, in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium [MF] und/oder der Staatskanzlei [StK] und/oder der MHH und der UMG) erörtert (bitte alle Alternativen nennen und beschreiben)? Die aktuelle Organisationsstruktur des MWK ist im Allgemeinen und in Bezug auf das neue Referat Z5 (Bauangelegenheiten) das Ergebnis von Überlegungen und Gesprächen mit zahlreichen Akteuren. Wie üblich wurden dabei viele Faktoren und Anregungen einbezogen, die nicht vollständig dokumentiert sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie bewertet die Landesregierung heute die offenbar im Februar 2018 von der Staatssekretärin des MWK im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur getätigte Aussage, dass es zusätzliche Fachkräfte im MWK für die Beaufsichtigung der Bauvorhaben der MHH und der UMG geben müsse (Rundblick, 08.02.2018: Neues Konzept, mehr Einfluss des Landes: Klinikumbauten werden besser überwacht: „Damit dieses Vorhaben professionell begleitet werden kann, wird es auch im Wissenschaftsministerium zusätzliche Fachkräfte für die Beaufsichtigung geben müssen. Bis zu 16 Stellen, heißt es, könnten dafür notwendig werden. Im Wissenschaftsausschuss hat Staatssekretärin Sabine Johannsen jetzt erläutert, dass mit dem Nachtragsetat für 2018 zunächst sechs Stellen geschaffen werden. Im Etat für 2019 könnten weitere vier folgen. Es gehe um ‚Juristen, Architekten und Projektmanager‘, außerdem könne es m sein, dass die Besoldung außertariflich geregelt wird. Das ginge allerdings nur mit dem Einverständnis des Finanzministeriums.“)? Die Aussage der Staatssekretärin ist im Rückblick unter Zugrundelegung des damaligen Kenntnisstands auch weiterhin konsistent. Zwischenzeitlich eingetretene Entwicklungen konnten zum Zeitpunkt dieser Aussage noch nicht abgesehen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 4 6. Gab es zur Frage der Projektsteuerung der Bauvorhaben der MHH und der UMG unterschiedliche Positionen, und wenn ja, welche, wann und von wem? An der Entwicklung der Steuerungsstruktur waren neben MWK auch MF sowie die UMG und die MHH beteiligt. Ziel war es, unter Einbindung aller Beteiligten möglichst zeitnah eine nachhaltige Struktur zu schaffen, um die Bauprojekte an MHH und UMG landesseitig steuern zu können. Dies ist im Juni 2019 im Konsens der Beteiligten geschehen (siehe Vorbemerkung), sodass die bis dahin bestehende ressortübergreifende Projektvorbereitungsgruppe aufgelöst werden konnte. Die heutige Struktur ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, in den unterschiedliche Positionen eingeflossen sind, die auf verschiedenen Hierarchieebenen oft ausschließlich in Gesprächen geäußert wurden. Eine Darstellung aller Positionen im Zeitverlauf ist mangels einer vollständigen Dokumentation nicht möglich. 7. Welche Gutachten und Beratungsleistungen wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode bezogen auf die Bauvorhaben der MHH und der UMG von wem (MWK, MHH, UMG, MF o. a.) eingeholt, und wie und mit welchen Ergebnissen wurden darin jeweils die Fragen der Steuerung und der Aufsicht behandelt? Bezüglich der Gutachten- und Beratungsleistungen seit Beginn der 18. Wahlperiode wird auf die Unterrichtungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages über die Meldungen von Sachverständigenleistungen gemäß Nr. 5 der Anlage zu VV Nr. 1.3 zu § 55 LHO im Haushaltsjahr 2017 sowie im Haushaltsjahr 2018 verwiesen. Die Unterrichtungen wurden dem Landtag mit Schreiben des MF vom 02. März 2018 (Az.: 17-04032-10/2017) bzw. vom 22. Mai 2019 (Az.:17-04032-10/2018) übermittelt. Die Meldungen der MHH und der UMG finden sich unter dem EP 06, Kapitel 06 12 und 06 19. Die Meldung für Aufträge aus dem Jahr 2019 erfolgt mit der nächsten turnusmäßigen Unterrichtung gemäß § 55 LHO. Ergänzend wird auf die Antworten der Landesregierung zu Drs. 18/3873 und zu Drs. 18/3055 (Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch die Landesregierung) verwiesen. 8. Welche Kosten haben diese Gutachten bzw. Beratungsdienstleistungen verursacht, und aus welchen Mitteln (Haushalt des MWK, Mittel der Unikliniken, Mittel aus dem Sondervermögen oder sonstige Mittel) wurden/werden diese beglichen? Siehe dazu die Antwort zu Frage 7. Die Gutachten wurden/werden überwiegend aus Hochschulmitteln finanziert. In Einzelfällen kann eine (Re-)Finanzierung aus Landesmitteln erfolgen. 9. Nach welchen Vergabeverfahren wurden diese Gutachten bzw. Beratungsdienstleistungen aus welchen Gründen vergeben? Vergleiche dazu die Antwort zu Frage 7. 10. Auf Basis welcher Vereinbarungen hat das Unternehmen „Partnerschaft Deutschland“ (PD - Beratung der öffentlichen Hand GmbH) die Projektleitung für die Bauvorhaben der MHH und der UMG übernommen, wie - in welcher Form - ist das Land Gesellschafter bei PD geworden, und ist das Land noch Gesellschafter bei PD (Rundblick, 03.10.2018: Der Fall MHH: Warum eine Riesenbaustelle nur schwer auf die Reihe zu bekommen ist: „Im Wissenschaftsausschuss des Landtags erläuterte kürzlich Sabine Johannsen die aktuellen Schwierigkeiten: Seit Anfang August leitet das öffentlich-rechtliche Unternehmen ‚Partnerschaft Deutschland‘ (PD - Beratung der öffentlichen Hand GmbH) die beiden niedersächsischen Großprojekte. Der Grund ist, dass in einem ersten Versuch kein Projektleiter für das Land gefunden wurde, es habe sich kein geeigneter Bewerber Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 5 für diese Aufgabe gemeldet. Deshalb ist das Land Niedersachsen kurzfristig auch zu einem Gesellschafter der PD aufgerückt.“)? Im August 2018 hat das Land Niedersachsen Anteile an der Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH erworben. Durch den Erwerb dieser Gesellschaftsanteile besteht für das Land die Möglichkeit, die PD GmbH im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei zu beauftragen . Dies gilt sowohl für die Landesressorts als auch für die jeweils nachgeordneten Einrichtungen des Landes. Das Land ist weiterhin Gesellschafter der PD, die Gesellschafterstellung des Landes ist nicht befristet. Als Gesellschafter hat das Land Niedersachsen den vorliegenden Beratungsauftrag im Rahmen einer Inhouse-Vergabe auf Basis der für alle Gesellschafter geltenden Eckpunktevereinbarung vergeben. 11. Aus welchem Grund wurde die Zusammenarbeit mit dem ersten Projektsteuerer für die Bauvorhaben der MHH und der UMG, der im Herbst 2018 eingestellt wurde, beendet? Angesichts der sich abzeichnenden strukturellen Veränderungen im Bereich der Bauvorhaben und der im Februar 2019 angekündigten Umorganisation des MWK wurde die Zusammenarbeit durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Projektsteuerers mit Ablauf des Monats März 2019 beendet. 12. Gab es divergierende Vorstellungen zur Steuerung der Bauvorhaben der MHH und der UMG zwischen dem ersten Projektsteuerer, den zuständigen Referaten im MWK und/oder der Hausleitung des MWK? Wenn ja, welche unterschiedlichen Vorstellungen gab es? Siehe Antwort zu Frage 6. 13. Einer Pressemitteilung des MWK vom 04.06.2019 „Dachgesellschaft zur Sanierung von Niedersachsens Hochschulkliniken gegründet“ ist zu entnehmen: „Geschäftsführer der neuen Dachgesellschaft wird Burkhard Landré. Als bisheriger Direktor der ‚PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH‘ hat er das Land bisher bereits bei der Vorbereitung des Großprojektes beraten und ist mit den Strukturen vertraut.“ a) Wie wurde die Stelle besetzt (bitte Auswahlverfahren benennen)? Es gab eine Stellenausschreibung für die Geschäftsführung. Diese war auf der Homepage des MWK, im Karriereportal des Landes Niedersachsen, in der Wochenzeitung Die Zeit und in der FAZ veröffentlicht. b) Wie viele Bewerbungen hat es gegeben? Eine. c) Ab/Seit wann ist der Geschäftsführer wo für die Dachgesellschaft tätig? Er wurde zum 3. Juni 2019 bestellt. d) Wie hoch sind derzeit und künftig die Personalkosten für die Geschäftsführung und gegebenenfalls weiteres Personal der Dachgesellschaft, und aus welchen Mitteln (Haushalt des MWK, Mittel der Unikliniken, Mittel aus dem Sondervermögen oder sonstige Mittel) werden die Geschäftsführung und gegebenenfalls weiteres Personal finanziert? Die Personalkosten werden aus dem Haushalt des MWK finanziert. Im Haushaltsjahr 2019 sind im Kapitel 06 02, Titel 685 89 für Zuschüsse für laufende Zwecke der Gesellschaft 494 TEuro eingestellt . Für das Haushaltsjahr 2020 sind für diesen Zweck 1 213 TEuro und ab dem Haushaltsjahr 2021 Mittel i. H. v. 1 337 TEuro veranschlagt. Die Personalkosten sind aus diesem Budget zu finanzieren . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 6 14. In welcher Form wurde/wird die Abteilung 2 in den Prozess der Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben der MHH und der UMG beteiligt und einbezogen? Seit Beginn des Projektes waren Vertreter des Referates 23 in eine Projektgruppe eingebunden. 2018 wurde eine interministerielle Projektvorbereitungsgruppe (PVG) von MWK und MF zur Ausarbeitung des neuen Organisationsmodells eingerichtet. Die PVG hat sich in wöchentlichen Sitzungen mit der Thematik befasst. An den Sitzungen hat regelmäßig auch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Referates 23 teilgenommen. An den PVG-Sitzungen erfolgte auch einmalig die Teilnahme eines Vertreters des Referats 21 (aktuelle Bezeichnung: „Grundsatzangelegenheiten der Hochschulen , Hochschulrecht, Stiftungshochschulen [St U Gö, St U Hi, St U Lb]“). Mit zum 1. Mai 2019 in Kraft getretener Organisationsentscheidung wurden die zuvor existierende Stabsstelle Projektsteuerung Bauvorhaben MHH und UMG und das Referat 15 angesichts der Gründung der Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen mbH aufgelöst und die im MWK verbleibenden Bauaufgaben in das Referat Z5 integriert. Dem Referat 21 wurde zugleich die Zuständigkeit für die Rechtaufsicht über die Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen mbH übertragen. Außerdem wurden dem Referat 21 die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Mittel der Dachgesellschaft sowie Aufgaben im Zusammenhang mit der zentralen Steuerung, insbesondere Angelegenheiten des Aufsichtsrates der DBHN, Prüfung von Verfahren, Vorlagen und Entscheidungen der DBHN, die Gesamtkoordination, die Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen , Eingaben und Petitionen, die Vertretung in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Sitzungen, die Fertigung von Gutachten, Vermerken, gegebenenfalls von Reden, Terminvorbereitungen in diesem Zusammenhang übertragen. Referat 21 leitet und koordiniert einen referats- und abteilungsübergreifenden MWK-internen Jour fixe. 15. In der Anlage zur Stellenausschreibung des MWK vom 19.7.2019 für den nach BesGr. A 14/EG 14 TV-L bewerteten Dienstposten/Arbeitsplatz einer Volljuristin/eines Volljuristen im Referat 21 (Grundsatzangelegenheiten der Hochschulen, Hochschulrecht, Stiftungshochschulen ) ist, bezogen auf die Rechtsaufsicht über die Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN), formuliert: „Das MWK (Referat 21) übt - neben weiteren zentralen Steuerungsaufgaben in diesem Zusammenhang - die Rechtsaufsicht über die DBHN aus.“ Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung sind für die Rechtsaufsicht der Bauvorhaben der MHH und UMG insgesamt in welchen Referaten des MWK vorgesehen, und aus welchen Mitteln (Haushalt des MWK, Mittel der Unikliniken, Mittel aus dem Sondervermögen oder sonstige Mittel) werden diese finanziert ? Es steht für das Referat 21 eine Planstelle der BesGr. A 14 in Kapitel 06 01 Titel 422 01 für den vorgenannten Aufgabenbereich zur Verfügung. 16. Wurden bzw. werden Bedenken innerhalb des MWK, im MF und/oder der StK bezogen auf die personelle Ausstattung und die Organisation der Rechtsaufsicht über die Bauvorhaben der MHH und der UMG und über die DBHN formuliert bzw. vermerkt? Wenn ja, welche, wann und von wem? 17. Gab es aus der Abteilung 2 oder anderen Organisationseinheiten des MWK darüber hinausgehende Kritik an den bisherigen Verfahren und den diesbezüglich getroffenen Entscheidungen? Wenn ja, welche? Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet. Die Entscheidung über die Organisationsstruktur obliegt einzig dem zuständigen Ressort, dem MWK. Die Organisation der Rechtsaufsicht über die DBHN wurde, wie in solchen Fällen üblich, im Vorfeld im Rahmen zahlreicher Gespräche der Hausleitung mit Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern , Vertreterinnen und Vertretern anderer Ressorts sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Gremien des MWK erörtert. Diese Gespräche bzw. die im Rahmen solcher Gespräche vorgetragenen Vorschläge, Bedenken bzw. Kritik sind Ausdruck der ressortübergreifenden sowie im Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 7 MWK gelebten und geförderten vitalen und kritischen Diskussionskultur, um die breite und vielfältige Expertise aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte bestmöglich in den ressortinternen Entscheidungsfindungsprozessen einfließen zu lassen. Das Leben und Erhalten einer solchen Diskussionskultur ist nur dann möglich, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorschläge, Bedenken und Kritik vorbehalt- und bedenkenlos hinsichtlich einer umfassenden personenbezogenen Dokumentation und einer eventuell späteren der Öffentlichkeit zugänglichen Rechenschaftslegung äußern können. Zudem würde eine umfassende und systematische Protokollierung aller Gespräche innerhalb eines Ministeriums die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährden. Aus diesen Gründen sind die einzelnen Gespräche, Gesprächsteilnehmer sowie die im Rahmen dieser Gespräche über die personelle Ausstattung (Stellenausstattung) und Organisation der Rechtsaufsicht über die DBHN vorgetragenen Vorschläge und Bedenken nicht systematisch dokumentiert worden. Die in diesen Gesprächen geäußerten Vorschläge und Bedenken sind jedoch in den Entscheidungsfindungsprozess der Hausleitung des MWK eingeflossen. 18. Wie sind/werden die Kompetenzen und die Verantwortung bezogen auf die Bauvorhaben der MHH und der UMG im MWK zwischen den Referaten 21 und 23 sowie dem Referat Z5 (Bauangelegenheiten) verteilt (siehe Organisationsplan des MWK, Stand 02.05.2019), und wie werden Überschneidungen und Unklarheiten in den Zuständigkeiten vermieden? Die Verteilung der in Zusammenhang mit den Bauvorhaben der MHH und UMG stehenden Aufgaben erfolgt - ungeachtet des Direktionsrechtes in Einzelfällen - grundsätzlich durch Geschäftsverteilungsplan . Dieser wird sukzessive und ausgerichtet an den weiteren Entwicklungen aktualisiert. 19. Aus welchem Grund wurde/wird der Leiter der Abteilung 2 des MWK ab wann abgeordnet /versetzt? 20. Woraus leitet sich die Notwendigkeit ab, den bisherigen Leiter der Abteilung 2 des MWK für spezielle Aufgaben - Koordination einer Kommission zum Sanierungsbedarf an niedersächsischen Hochschulen - an die Landeshochschulkonferenz abzuordnen, und mit welchen konkreten Aufgaben wird er dort betraut (Rundblick, 09.07.2019: Ringtausch in der Regierung: Leiter der Landesschulbehörde geht in Wissenschaftsressort: „Mühlenmeier soll abgeordnet werden an die Uni Hildesheim, die ihn wiederum für eine spezielle Aufgabe der Landeshochschulkonferenz [LHK] einsetzt.“)? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) hat entschieden, eine Expertenkommission einzusetzen, um den Sanierungsbedarf an den niedersächsischen Hochschulen möglichst genau zu ermitteln. Diese Kommission soll eine gesicherte Grundlage für alle weiteren Maßnahmen des Landes erarbeiten. Die organisatorische Anbindung der Kommission soll bei der Geschäftsstelle der LHK an der Stiftung Universität Hildesheim erfolgen, die dauerhaft zur Unterstützung der Arbeit der LHK eingerichtet ist. Unter Bezugnahme auf die Einrichtung der o. g. Kommission und den daraus resultierenden Personalbedarf in der Geschäftsstelle wurde der bisherige Leiter der Abteilung 2 ab dem 1. August 2019 an die Stiftung Universität Hildesheim abgeordnet. Er verfügt über sehr gutes Fachwissen in Bezug auf die niedersächsischen Hochschulen und kennt die für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung erforderlichen Akteure und Netzwerke. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 8 21. Welche Konflikte hat es zwischen der politischen Führung des MWK und dem Leiter der Abteilung 2 gegeben (Rundblick, 09.07.2019: Ringtausch in der Regierung: Leiter der Landesschulbehörde geht in Wissenschaftsressort: „Wie es heißt, hatte es zwischen der politischen Führung und dem sehr selbstbewusst auftretenden Mühlenmeier wiederholt Konflikte gegeben.“)? 22. Mit welchen Schritten der Hausleitung des MWK war der Leiter der Abteilung 2 nicht einverstanden (Rundblick, 12.07.2019: Wie Björn Thümler im Wissenschaftsministerium aufräumt: „[...] aber das Verhältnis zwischen ihm und der Spitze des Ministeriums soll sich in der Folge dennoch weiter abgekühlt haben - womöglich auch, weil der Ministerialdirigent nicht mit allen Schritten bei der MHH einverstanden war.“)? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Die Fragen 21 und 22 betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einer parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich nicht zugänglich ist. Der Schutz der exekutiven Eigenverantwortung ergibt sich direkt aus dem Gewaltenteilungsprinzip sowie aus dem Grundsatz gegenseitiger Rücksichtnahme im Sinne der Organtreue. Daraus resultiert die Pflicht, den Funktionsbereich inklusive der diese beinhaltende Organisations- und Personalhoheit der jeweils anderen Staatsorgane zu respektieren. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehört dabei nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Willensbildung der Regierung selbst, sondern auch ressortübergreifende und interne Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse als Ausdruck einer funktional unabhängigen und handlungsfähigen Regierung. Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Konflikten bzw. Meinungsverschiedenheiten zwischen Führungskräften bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Hausleitung eines Ministeriums betreffen aus der Natur der Sache heraus den innersten Bereich der exekutiven Eigenverantwortung . Das besondere Interesse auf Vertraulichkeit ergibt sich diesbezüglich aus dem berechtigten Interesse sowohl einer Hausleitung als auch der Führungskräfte sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kritik, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte, die in einer so großen Organisationseinheit wie der eines Landesministeriums nicht nur unvermeidbar, sondern im Sinne einer lebendigen und effizienten Diskussionskultur erwünscht und erforderlich sind, in einem vor der Öffentlichkeit grundsätzlich geschützten Raum vortragen bzw. austragen zu können. Ein solcher grundsätzlich geschützter Raum für ressortinterne Konflikte, Meinungsverschiedenheiten und Kritik ist für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit einer Landesregierung essenziell; eine diesbezüglich umfassende , grundsätzlich auf Öffentlichkeit ausgerichtete Informationspflicht gegenüber dem Parlament würde einen freien und vorbehaltlosen Meinungsaustausch gefährden bzw. unterbinden und damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Landesregierung darstellen. Dem Auskunftsverlangen der Fragesteller bezüglich der Fragen 21 und 22 wird daher nicht entsprochen. 23. Über welche Erfahrung und Expertise im Hochschulbereich verfügt der scheidende Leiter der Abteilung 2 des MWK? Siehe die Antwort zu den Fragen 19 und 20. 24. Über welche Erfahrung und Expertise im Hochschulbereich verfügt der Leiter der Landesschulbehörde , der zukünftig die Abteilung 2 des MWK leiten soll? Der ehemalige Leiter der Landesschulbehörde ist seit 36 Jahren im Öffentlichen Dienst tätig. Infolge seiner bisherigen Ämter im Bildungsressort ist er eine erfahrene Führungskraft und mit der Ministerialbürokratie sehr gut vertraut. Aufgrund dieser umfangreichen Erfahrungen ist davon auszugehen , dass er sich zügig in den Hochschulbereich einarbeiten wird. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 9 25. Wurde der Personalrat bzw. der Hauptpersonalrat an allen im Zusammenhang mit den Bauvorhaben der MHH und der UMG stehenden Personalmaßnahmen im erforderlichen Maße beteiligt, und welche Kritik/Klagen des Personalrats/Hauptpersonalrats bezogen auf diese Personalmaßnahmen gibt es? Der örtliche Personalrat des MWK wurde zu allen personellen Maßnahmen gemäß den Regelungen des § 65 NPersVG beteiligt. Diesbezügliche Kritik/Klagen wurden nicht geäußert. 26. Wann genau wurde die „Vereinbarung über die zentrale Steuerung betreffend der Nachholung von Investitionen bei der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin der Universität Göttingen“ (Pressemitteilung des MWK, 03.04.2019: Neubauvorhaben an MHH und UMG werden zentral gesteuert) zwischen dem Land, der MHH und der UMG geschlossen, wer hat sie wann unterzeichnet, und wie sieht das darin vereinbarte Steuerungsmodell aus? Am 25. März 2019 wurde zwischen den Vertretern des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, der Medizinischen Hochschule Hannover sowie der Universitätsmedizin Göttingen Einigkeit über die Vereinbarung der zentralen Steuerung und die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Verträge erzielt. Der Inhalt der Vereinbarung wurde dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 3. April 2019 zur Kenntnis gebracht. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Steuerungsmodells wird auf die dem Ausschuss zur Kenntnis gegebene „Vereinbarung über die zentrale Steuerung betreffend die Nachholung von Investitionen bei der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin der Universität Göttingen“ verwiesen. Eine unterzeichnete Fassung liegt noch nicht vor. Die Unterzeichnung soll unmittelbar nach Umsetzung der formalen Voraussetzungen erfolgen. 27. Wie sieht die Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben der MHH und UMG derzeit aus (Organisationsstruktur, Stellen, Vereinbarungen etc.), welchen Umfang soll die Steuerung und Aufsicht nach Umsetzung aller derzeit geplanten Maßnahmen haben, welche jährlichen Kosten werden damit verbunden sein, und aus welchen Mitteln (Haushalt des MWK, Mittel der Unikliniken, Mittel aus dem Sondervermögen oder sonstige Mittel) wird die Finanzierung erfolgen? Die Organisationsstruktur der Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben der MHH und UMG sowie der Umfang der Steuerung und Aufsicht ergeben sich aus den verhandelten Gesellschaftsverträgen der Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen mbH sowie der noch zu gründenden Baugesellschaften. Die Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen mbH wird aus dem Haushalt des MWK finanziert. Die Mittel für die Dachgesellschaft sind für 2019 mit 560 TEuro und im kommenden Jahr mit 1 279 TEuro veranschlagt. Für die noch zu gründenden Baugesellschaften liegen erste Bedarfsanmeldungen vor, die noch inhaltlich geprüft werden. Die Stellenplanung dauert noch an. 28. Sind für die strukturelle Organisation bzw. die Finanzierung der Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben der MHH und der UMG Änderungen der Landeshaushaltsordnung geplant, wenn ja, welche? Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ist für die strukturelle Organisation bzw. die Finanzierung der Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben der MHH und der UMG nicht erforderlich. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Übertragung der Bauherrenverantwortung auf die MHH als Landesbetrieb ist zu gegebener Zeit lediglich eine Anpassung der RLBau (untergesetzliche Verwaltungsvorschrift ) in Abschnitt L 2 notwendig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4469 10 29. Wie sieht derzeit der Zeitplan für die weitere Organisation der Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben der MHH und der UMG und für die Baumaßnahmen selbst aus? Die Zeitpläne befinden sich noch in der Abstimmung. Über Zwischenstände unterrichtet das MWK seit Amtsübernahme durch Minister Björn Thümler auf eigene Initiative mehrmals jährlich in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kultur sowie für Haushalt und Finanzen des Landtags. 30. Mit welchen Kostensteigerungen bei den Bauvorhaben der MHH und der UMG ist zu rechnen vor dem Hintergrund, dass offensichtlich bisher zumindest für die MHH noch keine konkrete Bauplanung vorliegt und Wissenschaftsminister Björn Thümler selbst von einer Bauzeit von mindestens 20 Jahren ausgeht (Rundblick, 08.02.2018: Neues Konzept, mehr Einfluss des Landes: Klinikumbauten werden besser überwacht: „Außerdem rechnet er mit einer Bauzeit von mindestens 20 Jahren bis zur Fertigstellung.“), und welche Vorsorge gedenkt die Landesregierung angesichts der zu erwartenden Kostensteigerungen zu treffen? Mit Blick auf die zeitlichen Erfordernisse zur Umsetzung der Baumaßnahmen ergeben sich zunächst keine Kostensteigerungen, sondern lediglich Preissteigerungen, die sowohl bei der UMG als auch der MHH in deren Investitionskostenrechnungen auf Basis von DESTATIS-Indexen der Bauwirtschaft aus den letzten Jahren bei der Prognose berücksichtigt wurden. Etwaige Kostensteigerungsrisiken aufgrund einer noch geringen Planungstiefe zukünftiger Bauvorhaben sind in den Risikokosten angemessen abzubilden und in den jeweiligen Maßnahmenfinanzierungsplänen der einzelnen Bauvorhaben anzugeben. Diese bilden dann die Grundlage für die Projektsteuerung und für ggf. erforderliche weitere Vorsorgemaßnahmen der Landesregierung. (Verteilt am ) (Verteilt am 04.09.2019) Drucksache 18/4469 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Steuerung und Aufsicht der Bauvorhaben Universitätskliniken