Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4548 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Mehr politische Bildung für die Polizei gegen mögliche rechtsnationale Tendenzen? Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 01.08.2019 - Drs. 18/4291 an die Staatskanzlei übersandt am 06.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 09.09.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtete Ende Juni 2019 über die Auffassung von Friedrich Merz, Teile der Sicherheitsbehörden, von Bundeswehr und Bundespolizei, seien an die AfD „verloren“. Diese Warnung sei von dem Vize-Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek (zuständig für die Einheiten des Bundes), bestätigt worden. Der Vizevorsitzende hatte in der Rheinischen Post eingeräumt, dass in der Bundespolizei Mitarbeiter mit rechtsnationalen Parteien sympathisieren. „Da ist bei vielen Beamten etwas in Schieflage geraten, was sich in Sympathien für das rechtsnationale Parteienspektrum ausdrückt.“ Er forderte: „Um die Verfassungstreue zu fördern, bedarf es einer verstärkten politischen Bildung. Damit sind vor allem Freiräume zur Diskussion und Austausch gemeint. Die Einordnung des im alltäglichen Dienst Erlebten in seine gesellschaftlichen Zusammenhänge ist auch ein Teil der Einsatznachbereitung. Somit könnte der erforderliche Verfassungspatriotismus gestärkt werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung Durch den aktuell wahrnehmbar steigenden Zuspruch für Rechtspopulisten in Deutschland und in Europa ist zu befürchten, dass hierdurch die Polarisierung in der Gesellschaft zunimmt. Aufgrund dieser Entwicklung kommt es für die Polizei Niedersachsen mehr denn je darauf an, die Schlüsselkompetenz Demokratiefähigkeit und -resilienz dauerhaft zu erhalten und nachhaltig weiter zu stärken . Gerade von Beschäftigten bei der Polizei und insbesondere von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten muss in besonderer Weise erwartet werden können, dass diese den Verlockungen der scheinbar einfachen Lösungen rechtspopulistischer Kräfte widerstehen können und für den Schutz einer offenen Gesellschaft aktiv einstehen. So müssen sie ihre dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrnehmen, Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren und rechtsstaatliche Regeln nicht nur einhalten, sondern offensiv vertreten und verteidigen. Vor diesem Hintergrund hat der Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, im engen Zusammenwirken mit dem Polizeihauptpersonalrat und mit ausdrücklicher gewerkschaftlicher Unterstützung übereinstimmend deutlich gemacht, dass Menschen mit rechtsextremen Gesinnungsansätzen in einer demokratischen Polizei keinen Platz finden dürfen. Deshalb werden zukünftige Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte schon im Rahmen des Studiums intensiv und ganzheitlich mit den Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung, der Rolle der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat sowie auch berufsethischen Aspekten der Berufsausübung vertraut gemacht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4548 2 Im gesamten Studienverlauf des Bachelorstudiengangs an der Polizeiakademie Niedersachsen nimmt das Thema „Demokratiefähigkeit/Demokratiekompetenz“ einen zentralen Raum ein und wird in diversen Teilmodulen aller Studiengebiete behandelt. Nach dem Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang „Polizeivollzugsdienst (B.A.)“ ist das berufsspezifische Anforderungsprofil gekennzeichnet durch die Beachtung und Wahrung der Menschen - und Bürgerrechte bei gleichzeitiger Legitimation zu weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte , gesetzmäßiges Handeln unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grundlagen im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat europäischer Prägung und der Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Ein solches Profil ist nicht vereinbar mit rechtsextremer Gesinnung. Um die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, beginnt im Rechtsbereich der Unterricht mit einem Blick auf die grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes. Den angehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird von Anfang an verdeutlicht, was eine freiheitlich demokratische Grundordnung für sie als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, aber eben auch die Gesellschaft insgesamt, bedeutet. In einer Konkretisierung dieses Prinzips setzen sich die angehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten mit den für unseren Staat elementaren Funktionen der Grundrechte und den besonderen Anforderungen, die an eine Beschränkung der Grundrechte zu stellen sind, auseinander. Auch im Rahmen der Vermittlung der einzelnen Standardeingriffsmaßnahmen , z. B. der Identitätsfeststellung, der Durchsuchung, der Beschlagnahme und der freiheitsentziehenden Maßnahmen, spielt die Orientierung am jeweiligen Grundrecht und die Rechtfertigung der Einschränkung durch die polizeiliche Maßnahme eine wesentliche Rolle. Dieser Umstand zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Studium und wird bei der Vermittlung jeder polizeilichen Maßnahme erneut thematisiert. Zum Ende des Studiums werden noch einmal Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention erörtert. Zudem wird die Verfolgung politisch motivierter Kriminalität behandelt. In diesem Zusammenhang geht es u. a. um die Strafbarkeit des Führens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86 a StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Hierbei werden auch aktuelle Ereignisse aus diesem Kontext thematisiert und eingeordnet. Die (Weiter-)Entwicklung der Bürgerorientierung und Toleranz sind im Bachelorstudiengang an der Polizeiakademie Niedersachsen und in der polizeilichen Fortbildung essenziell und beugen diskriminierendem Einschreitverhalten vor. Diese Stärkung der interkulturellen Kompetenz findet sich auch in der polizeieigenen Strategie 2020 wieder, welche in dem Ziel „WIR ermöglichen und leben Diversität“ mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt ist. Diese Bildungsarbeit auf Grundlage der genannten strategischen Schwerpunktsetzung ist nach hiesiger Auffassung ein wichtiger Baustein, um rechtsnationalen Tendenzen innerhalb der Polizei Niedersachsen vorzubeugen. Die nachfolgende Antwort zu Frage 1 bezieht sich nur auf Erkenntnisse über aktive Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über mögliche rechtsnationale oder rechtsradikale Kontakte einzelner Polizeibeamtinnen und -beamter in Niedersachsen? Schon in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Abs. 5 GG) sind die Pflicht zur Neutralität, zur unparteiischen Amtsführung, zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, der gerechten Aufgabenerfüllung und zum fairen rechtmäßigen Umgang mit jedermann und zur politischen Mäßigung enthalten. Die Verfassungstreuepflicht ist ein wesentlicher Teil dieser hergebrachten Grundsätze. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG). Beamtinnen und Beamte haben dann die grundlegende Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG). Diese zu wahren, schwören sie bei ihrer Einstellung durch Ablegen eines Diensteides. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue ist bei Beamtinnen und Beamten ein konsequentes dienstund disziplinarrechtliches Vorgehen angezeigt, da hier eine wesentliche, dem Sinn des Beamtentums innewohnende Grundlage nicht bzw. nicht mehr gegeben ist. Verstößt eine Beamtin oder ein Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4548 3 Beamter schuldhaft gegen die Verfassungstreuepflicht, kann dies mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geahndet werden. Bei Bekanntwerden von Sachverhalten oder Verhaltensweisen von Beamtinnen und Beamten, die auf eine Verletzung ihrer beamtenrechtlichen Pflichten hindeuten oder Anlass zur Überprüfung geben , sind die Behörden von Amts wegen verpflichtet, entsprechende Verwaltungsermittlungen einzuleiten . So wird jeder entsprechende Verdachtsfall, der auf ein Fehlverhalten mit einem rechtsnationalen , rechtsradikalen, rechts- oder auch sonst extremen oder extremistischen Hintergrund hindeutet , ernst genommen und auf seine Substanz hin untersucht. Sofern sich ein Verdacht bestätigt, werden unverzüglich die rechtlich zulässigen, erforderlichen und angemessenen dienst- und auch disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Es drohen bei entsprechender Schwere der Verfehlung zunächst eine Suspendierung sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreue die endgültige Beendigung des Dienstverhältnisses durch Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Davon unberührt bleibt die Ermittlung und Verfolgung gegebenenfalls strafrechtlich relevanter Tatbestände . Zweifel an der Verfassungstreue ergeben sich, wenn Beamtinnen und Beamte sich aktiv für Bestrebungen betätigen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und somit als extremistisch zu bewerten sind. Es handelt sich grundsätzlich um Organisationen, die - gegebenenfalls nach gerichtlicher Überprüfung - bestandskräftig als verfassungsfeindlich und insoweit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes eingestuft sind. Nach der Rechtsprechung genügt allerdings die schlichte Mitgliedschaft in einer solchen, verfassungsfeindliche Ziele verfolgenden Vereinigung nicht für eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht. So können reine Kontakte zu rechtsnationalen oder rechtsradikalen Organisationen, Vereinigungen, Gruppierungen oder Bewegungen dabei zwar ein Indiz für Zweifel an der Verfassungstreuepflicht sein, stellen aber allein gesehen noch keinen Verstoß gegen diese dar. Hier müssen weitere Aktivitäten hinzukommen. So kann die Ausübung von herausgehobenen Funktionärsämtern oder die Wahrnehmung von Wahlkandidaturen als ein solches Engagement angesehen werden, weil dadurch der Bestand der verfassungsfeindlichen Organisation weiter gesichert wird oder gesichert werden soll. Es kommt auf die individuellen Umstände des Einzelfalles an. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass eine Überprüfung von Beamtinnen und Beamten auf eine Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht bestandsfähig als verfassungsfeindlich eingestuft ist, rechtlich nicht zulässig ist und sich eine etwaige Mitgliedschaft deshalb der Kenntnis des Landespolizeipräsidium im Ministerium für Inneres und Sport entzieht. Dies vorangestellt, sind dem Landespolizeipräsidium im Ministerium für Inneres und Sport für den Zeitraum ab 2016 zum Stichtag 31. Juli 2019 vorbehaltlich etwaiger zusätzlicher Sachverhalte, die bereits Gegenstand der Tilgung nach dem Niedersächsischen Disziplinargesetz sind, vier Sachverhalte mit möglicherweise rechtsmotivierten Bezügen betreffend Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte aktenkundig, in denen Straf- und/oder Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Ob einzelne niedersächsische Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte darüber hinaus rechtsnationale oder rechtsradikale Kontakte haben, entzieht sich der Kenntnis des Landespolizeipräsidiums im Ministerium für Inneres und Sport. 2. Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die politische Bildung bei Polizeibeamtinnen und -beamten zu verstärken, um interkulturelle Kompetenz und Verfassungstreue zu stärken und Rassismus bei der Polizei offensiver zu verhindern und anzugehen ? Auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative des Ministers für Inneres und Sport, Boris Pistorius , der Polizeiakademie Niedersachsen, des Polizeihauptpersonalrats und der Polizeibehörden beschäftigt sich die Polizei Niedersachsen mit ausdrücklicher gewerkschaftlicher Unterstützung intensiv mit der Herausforderung, möglichen rechtsradikalen Tendenzen innerhalb der Polizei wirkungsvoll und nachhaltig entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund wird das Thema „Demokratie und Demokratiefähigkeit“ u. a. in zahlreichen Fortbildungsangeboten der Polizei Niedersachsen aufgegriffen . In diesen werden die Aspekte des demokratischen Rechtsstaates und seiner Institutionen sowie Faktoren, die auf die Demokratie einwirken können, betrachtet. Im Rahmen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu politisch motivierter Kriminalität wird beispielsweise das Thema Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4548 4 „hate crime“ umfänglich behandelt. Dabei wird Kriminalität von rechten Gruppierungen sowie die Problematik im Zusammenhang mit der Aufklärung der Taten des NSU durch staatliche Behörden ausführlich thematisiert. Eingehend werden hierbei sozialstrukturelle Hintergründe und Motive rechtsextremer Gruppierungen beleuchtet. In diesem Zusammenhang nimmt auch das Thema „Opferschutz“ im Bereich des Bachelorstudienganges an der Polizeiakademie Niedersachsen einen breiten Raum ein, um den Studierenden die Wichtigkeit dieses Aspektes eindringlich zu verdeutlichen. Opferbelange auch hinsichtlich rechter Gewalt sind insbesondere im Bereich der Kriminal- und Sozialwissenschaften in unterschiedlichen Modulen umfassend in das Curriculum des Bachelorstudienganges eingebettet. Neben diesen Lehrinhalten findet seit geraumer Zeit, jährlich alternierend an den drei Studienstandorten der Polizeiakademie Niedersachsen, die durch Fachkräfte geführte Ausstellung „Gemeinsam gegen Rechts“ des niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Hier werden die Studierenden ebenfalls mit aktuellen Formen und Dynamiken des Rechtsextremismus vertraut gemacht . Darüber hinaus setzen sich zwei Wanderausstellungen des Polizeimuseums der Polizeiakademie Niedersachsen mit der NS-Zeit und der Weimarer Republik auseinander („Ordnung und Vernichtung . Die Polizei im NS-Staat“ und „Freunde - Helfer - Straßenkämpfer. Die Polizei in der Weimarer Republik“). Über dieses Ausstellungsformat wird auch der Bogen geschlagen von der polizeilichen Bildungsarbeit hin zu einem offenen Diskurs mit der Öffentlichkeit. Auch im Rahmen des Studiums werden diese Themen der Polizeigeschichte behandelt. Wesentliches Vermittlungsziel der Polizeigeschichte ist es dabei, aufzuzeigen, dass die freiheitliche Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern eine historische Errungenschaft, die es zu leben und zu schützen gilt. Ebenso wird vermittelt, dass das demokratische Selbstverständnis der Polizei kein „Selbstläufer“ ist, sondern von jeder und jedem innerhalb der Polizei getragen, gepflegt und weiterentwickelt werden muss. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte soll nicht zuletzt dabei helfen, sich in der Gegenwart zu verorten und den Blick zu schärfen für mögliche gesellschaftliche Fehlentwicklungen. Aufbauend auf diesem demokratiegeschichtlichen Bildungsansatz ist die Polizeiakademie Niedersachsen als zentraler Träger der Aus- und Fortbildung aktuell im Begriff, das bestehende Bildungsprogramm zur Stärkung der Demokratiekompetenz vor allem für die Fortbildung weiterzuentwickeln . Leitgedanke ist dabei die Förderung der demokratischen Widerstandskraft - der demokratischen Resilienz - der Beschäftigten der Polizei Niedersachsen. Im Rahmen dieses geplanten weitreichenden Fortbildungsformats ist auch die Zusammenarbeit mit einer Nichtregierungsorganisation , dem Verein „Gegen Vergessen. Für Demokratie“ geplant, um die Perspektive der Polizei zu erweitern . Zudem wird derzeit die Einrichtung einer Forschungsstelle für Polizei- und Demokratiegeschichte an der Polizeiakademie Niedersachsen vorbereitet. 3. Wie kann in Niedersachsen vermieden werden, dass die Polizei gegebenenfalls durch Fehler und Fehleinschätzungen in Teilen der Gesellschaft in tiefgreifende Legitimationskrisen gerät? Die Landesregierung ist von der Qualität und Professionalität der niedersächsischen Polizei überzeugt . Sie genießt zu Recht in der Gesellschaft hohe Anerkennung. Diverse Umfragen und Studien belegen das Vertrauen, welches die Bevölkerung in Deutschland der Polizei entgegenbringt. Beispielsweise lässt die durch dbb beamtenbund und tarifunion initiierte forsa.-Umfrage zum Thema „Öffentlicher Dienst“ (2018) erkennen, dass die Berufsgruppe der Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2018 bei 87 % aller Befragten ein hohes oder sehr hohes Ansehen genießt und damit u. a. vor der Berufsgruppe der Richterinnen und Richter sowie Lehrerinnen und Lehrer liegt. Dieses hohe Vertrauensniveau hat sich in den letzten Jahren manifestiert. Im Vergleich zum Jahr 2007 ist das Vertrauen um neun Prozentpunkte gestiegen. Auch eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD-Umfrage 11095 vom November 2018) zeichnet ein ähnliches Bild. 74 % aller Befragten haben sehr oder ziemlich viel Vertrauen in die Institution der Polizei. Der Polizei kommt so- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4548 5 mit nach den mittleren und kleineren Unternehmen und vor den Institutionen des Rechtssystems das größte Vertrauen zuteil, welches sich seit 2001 auf einem stabilen Niveau hält. Laut einer weiteren forsa.-Umfrage im Auftrag der Mediengruppe RTL aus dem Jahr 2018/2019 hat die deutsche Bevölkerung in die Polizei im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sogar das größte Vertrauen. Eine „Legitimationskrise“ für die Polizei Niedersachsen ist nach hiesiger Auffassung weder erkennbar noch zu erwarten. (Verteilt am 11.09.2019) Drucksache 18/4548 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Mehr politische Bildung für die Polizei gegen mögliche rechtsnationale Tendenzen?