Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/457 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Anzahl, Kosten und Straffälligkeit unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 29.01.2018 - Drs. 18/263 an die Staatskanzlei übersandt am 07.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 05.03.2018, gezeichnet In Vertretung Heiger Scholz Vorbemerkung des Abgeordneten Das Alter von Asylbewerbern ist für die Betreuung und für die Rechtsprechung im Fall einer Straftat ein ausschlaggebender Faktor. Vorbemerkung der Landesregierung Die behördliche oder gerichtliche Feststellung des Alters von geflüchteten Menschen ist von besonderer Bedeutung für die rechtmäßige Durchführung von altersabhängigen Verfahren, beispielsweise im Asyl- und Ausländerrecht, Strafrecht, Familienrecht und im Kinder- und Jugendhilferecht. Für die Betroffenen sind mit der Altersbestimmung erhebliche Konsequenzen verbunden. 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylbewerber leben derzeit in Niedersachsen? Aus welchen Ländern stammen diese? Bitte nach Prozentanteilen sowie absoluten Zahlen aufschlüsseln. Angaben darüber, wie viele unbegleitete minderjährige Asylbewerberinnen und -bewerber derzeit in Niedersachsen leben, liegen nicht vor. Aus der statistischen Erhebung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 31. Dezember 2017 (s. Tabelle) ergeben sich lediglich die Zahl der Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger (< 18 Jahre) sowie die Entscheidungen über Erstanträge, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern , für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Danach haben im Jahr 2017 649 unbegleitete ausländische Minderjährige in Niedersachsen einen Asylantrag gestellt. In 2 507 Fällen hat das BAMF in 2017 eine Entscheidung über Erstanträge getroffen. Rückschlüsse darauf, ob diese jungen Menschen derzeit (noch) in Niedersachsen leben, können daraus nicht gezogen werden. Nach der Übersicht der Bundesverteilstelle mit Stand vom 9. Februar 2018 werden in Niedersachsen 2 201 unbegleitete ausländische Minderjährige durch niedersächsische Jugendämter betreut. Diese sind aber nicht zwangsläufig Asylbewerberinnen und -bewerber. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen durch niedersächsische Jugendämter auch in anderen Bundesländern erfolgen kann und umgekehrt auch Jugendämter anderer Bundesländer die jungen Menschen, für die sie zuständig sind, in niedersächsischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterbringen können. Eine stan- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/457 2 dardisierte Erfassung zur Anzahl der in Niedersachsen aktuell lebenden unbegleiteten ausländischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist daher nicht möglich. Die nachfolgende Auswertung des Niedersächsischen Landesjugendamts (Stand: 8. Februar 2018) ermöglicht einen Überblick über das Herkunftsland, die Anzahl sowie die prozentuale Aufteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die dem Niedersächsischen Landesjugendamt seit dem 1. November 2015 gemeldet wurden. Aus dieser Übersicht können keine Rückschlüsse dahin gehend gezogen werden, ob diese unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Asylanträge gestellt haben und ob sie derzeit noch in Niedersachsen leben. Herkunftsland Summe Prozentanteil Herkunftsland Summe Prozentanteil Afghanistan 1 938 34,84 % Tadschikistan 4 0,07 % Syrien 780 14,02 % Vietnam 4 0,07 % Irak 513 9,22 % Bangladesch 3 0,05 % ungeklärt 418 7,52 % Guinea-Bissau 3 0,05 % Somalia 336 6,04 % Indien 3 0,05 % Guinea 271 4,87 % Kosovo 3 0,05 % Gambia 227 4,08 % Mazedonien 3 0,05 % Eritrea 224 4,03 % Nepal 3 0,05 % Marokko 159 2,86 % Jemen 2 0,04 % Albanien 90 1,62 % Russland 2 0,04 % Iran 86 1,55 % Angola 1 0,02 % Algerien 73 1,31 % Armenien 1 0,02 % Sudan 63 1,13 % Benin 1 0,02 % Pakistan 54 0,97 % Burkina Faso 1 0,02 % Ägypten 53 0,95 % China 1 0,02 % Elfenbeinküste 32 0,58 % Frankreich 1 0,02 % Ghana 23 0,41 % Gabun 1 0,02 % Äthiopien 21 0,38 % Georgien 1 0,02 % Libyen 21 0,38 % Guinea-Conakry 1 0,02 % Mali 20 0,36 % Italien 1 0,02 % Libanon 15 0,27 % Mosambik 1 0,02 % Nigeria 14 0,25 % Rumänien 1 0,02 % Sierra Leone 13 0,23 % Sahara 1 0,02 % Serbien 12 0,22 % Simbabwe 1 0,02 % Türkei 8 0,14 % Slowenien 1 0,02 % Aserbaidschan 7 0,13 % Togo 1 0,02 % Kamerun 7 0,13 % Tschad 1 0,02 % Palästina 7 0,13 % Uganda 1 0,02 % Senegal 7 0,13 % Usbekistan 1 0,02 % Tunesien 6 0,11 % Westsahara 1 0,02 % Mauretanien 5 0,09 % Kroatien 1 0,02 % Liberia 4 0,07 % Gesamt 5 562 100,00 % Montenegro 4 0,07 % 2. Welche Kosten entstehen dem Land Niedersachsen jährlich durch die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017? Angaben zu jährlichen Betreuungskosten von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern liegen nicht vor. Im Rahmen der Kostenerstattung wird nicht danach unterschieden, ob unbegleitete ausländische Minderjährige einen Asylantrag stellen oder nicht. Die Haushaltsansätze für die Erstattung der von den Jugendämtern aufgewendeten Kosten der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und jungen Volljährigen nach §§ 88 ff. SGB VIII (Kapitel 05 72 Titel 633 11 bzw. 633 67) betrugen in 2014 28 Millionen Euro, in 2015 34 Millionen Euro, in 2016 rund 187 Millionen Euro und in 2017 rund 272 Millionen Euro. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/457 3 3. Wie viele dieser minderjährigen Asylbewerber sind straffällig geworden, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017? Bitte diese Angaben nach Herkunftsländern sowie prozentual und in absoluten Fallzahlen aufschlüsseln. Angaben zur Straffälligkeit unbegleiteter minderjähriger Asylbewerberinnen und Asylbewerber liegen polizeilicherseits nicht vor, da das das Merkmal „unbegleitet“ nicht standardisiert erfasst wird. Eine gezielte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren gegen minderjährige, unbegleitete Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfolgt bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften mangels Steuerungsrelevanz nicht. Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 müsste eine händische Auswertung vorgenommen werden. Hierzu wäre zunächst eine umfangreiche Vorauswertung der Datensätze der Ermittlungsverfahren der niedersächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Im Anschluss müssten die hierdurch ermittelten Verfahren manuell anhand des Akteninhalts ausgewertet werden. Eine solche zeit- und personalintensive händische Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Die Veranlassung einer entsprechenden Auswertung hätte zur Folge, dass die Kernaufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich die zügige und nachhaltige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, litte. Eine solche Auswertung übersteigt daher das zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage Zumutbare und Leistbare. Hinzu kommt, dass auch eine solche händische Auswertung voraussichtlich nicht dazu führen würde , dass die Fragestellung beantwortet werden könnte. Die abgefragten Differenzierungskriterien „begleitet/unbegleitet“ und „Asylbewerberstatus“ sind im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht zwingend von Relevanz und daher auch nicht zwangsläufig erhoben. 4. Welche Straftaten wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, aufgeschlüsselt nach Deliktgruppen, verübt? Bitte diese Aufstellung prozentual und nach absoluten Zahlen nach den Herkunftsländern aufschlüsseln. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen. (Verteilt am 13.03.2018) Drucksache 18/457 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Anzahl, Kosten und Straffälligkeit unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber