Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4575 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Asylbewerberunterkünfte und Ausstattung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 14.08.2019 - Drs. 18/4362 an die Staatskanzlei übersandt am 19.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 11.09.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Zuge der erhöhten Asylbewerberzahlen im Jahr 2015 gegenüber vorherigen Jahren mussten Einrichtungen mit entsprechender Ausstattung für die Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Zahl der Asylantragstellenden in Deutschland und somit auch in Niedersachsen ist und war bereits in der Vergangenheit immer wieder starken Schwankungen unterworfen. So ist die Zahl der Asylerstantragstellenden nach einem starken Anstieg der Zugangszahlen mit bundesweit 441 899 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Jahr 2015 und 722 370 im Jahr 2016 auf bundesweit insgesamt 198 317 im Jahr 2017 und auf 161 931 im Jahr 2018 abgesunken. Diese Schwankungen und Entwicklungen erfordern sowohl bei der Erstaufnahme durch das Land als auch bei der Folgeunterbringung im Anschluss an die Erstaufnahme durch die Kommunen eine soweit möglich bedarfsgerechte Anpassung der Unterbringungskapazitäten. Dabei sind für Ausländerinnen und Ausländer, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes auf die niedersächsischen Städte und Gemeinden verteilt werden, die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte und die Städte Hannover und Göttingen im Rahmen der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Unterbringung und deren Ausgestaltung zuständig. Als örtliche Kostenträger können die Landkreise die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden zur Erfüllung dieser Aufgabe heranziehen (§ 2 Abs. 3 AufnG). Da der Fragesteller eine Aufschlüsselung nach Kommunen erbittet und vom „Rückbau“ oder „der Funktionsänderung“ von „Einrichtungen“ spricht, wird die Kleine Anfrage dahin gehend verstanden, dass diese die kommunale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Sinne des § 53 des Asylgesetzes nach Abschluss der Erstaufnahme betrifft. Zu der Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes führt das Land keine laufenden gesonderten Erhebungen in den Kommunen durch, sodass die erfragten Daten nicht unmittelbar verfügbar waren. Vor diesem Hintergrund war zur Beantwortung der in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen eine Abfrage bei den Kommunen erforderlich. Hierzu wurden 47 kommunale Kostenträger, die für die Unterbringung und Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, befragt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4575 2 1. Wie hoch sind die Ausgaben für die Errichtung und die Unterhaltung der einzelnen Asylbewerberunterkünfte seit 2015 in Niedersachsen (bitte nach Kommune und Jahr einzeln aufschlüsseln)? 23 kommunale Kostenträger haben eine Rückmeldung erteilt. Davon teilten 15 Kommunen mit, dass ihnen oder ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine fristgemäße Beantwortung der Abfrage, eine Auswertung der abgefragten Daten oder eine Aufbereitung im Sinne der Fragestellung nicht möglich war oder keine kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte betrieben wurden bzw. werden. Acht kommunale Kostenträger gaben nachfolgende Daten für die Ausgaben der Errichtung und Unterhaltung ihrer Asylbewerberunterkünfte seit 2015 an. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass nach den Erkenntnissen aus Berichten der Kommunen in der Vergangenheit die Unterbringungsform in Gemeinschaftsunterkünften insbesondere im Hinblick auf deren Größe bzw. Kapazität sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Dies spiegelt sich auch in den Rückmeldungen zur aktuellen Abfrage wider. Errichtung der Gemeinschaftsunterkünfte Unterhaltung der Gemeinschaftsunterkünfte Anzahl Ausgaben Anzahl Ausgaben Stadt Braunschweig (Anmerkung: Zuweisungen erfolgten erst ab dem Jahr 2016) 2016 5 1.184.000,00 € 5 k. A. 2017 4 12.000.000,00 € 4 1.090.000,00 € 2018 4 12.000.000,00 € 6 1.116.000,00 € Landkreis Goslar 2015 0 0 2016 1 2.387.865,00 € 2017 1 432.582,00 € 2018 0 0 2019 0 0 Landkreis Hameln-Pyrmont 2015 0 1 15.280,33 € 2016 1 3.570,00 € 2 127.126,75 € 2017 0 2 109.047,40 € 2018 0 1 70.299,36 € 2019 0 1 76,74 €* * Restabwicklungskosten, die noch im neuen Jahr angefallen sind. Landkreis Hildesheim 2015 4 k. A. 4 9.968.857,00 € 2016 3 374.336,00 € 6 887.183,00 € 2017 6 900.241,00 € 2018 6 701.095,00 € Landkreis Lüneburg 2015 1 209.449,53 € 11 1.998.509,00 € 2016 2 1.954.603,47 € 10 4.994.922,62 € 2017 2 25.369,95 € 10 5.268.764,26 € 2018 0 0,00 € 10 5.037.042,19 € 2019 0 0,00 € 10 3.651.256,46 € Landkreis Schaumburg 2015 0 0,00 € 0 0,00 € 2016 0 0,00 € 0 0,00 € 2017 0 0,00 € 8 1.670.958,00 € 2018 0 0,00 € 9 1.916.205,00 € 2019 0 0,00 € 6 945.625,00 € Stadt Wilhelmshaven 2015 2 k. A. 1 k. A. 2016 1 k. A. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4575 3 Errichtung der Gemeinschaftsunterkünfte Unterhaltung der Gemeinschaftsunterkünfte Anzahl Ausgaben Anzahl Ausgaben Stadt Wolfsburg 2015 7 6.903.457,47 € 9 550.354,30 € 2016 9 22.024.622,25 € 16 1.961.103,49 € 2017 8 5.960.145,54 € 13 1.691.200,63 € 2018 7 634.040,14 € 4 1.004.559,32 € 2019 5 noch keine Angabe möglich 2. Wie viele Einrichtungen wurden seit der Abnahme der Auslastungszahlen wieder zurückgebaut , umgebaut bzw. umfunktioniert und wie hoch sind die Kosten seit 2016 in Niedersachsen für diese Maßnahmen (bitte nach Einrichtung und den Kategorien „Rückbau“, „Umbau“ und „Funktionsänderung“ einzeln aufschlüsseln, wobei bei der Funktionsänderung bitte die neue Funktion der Einrichtung genannt wird)? Zu dieser Fragestellung erteilten 22 kommunale Kostenträger eine Rückmeldung. 17 Kommunen teilten mit, dass ihnen oder ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine fristgemäße Beantwortung der Abfrage, eine Auswertung der abgefragten Daten oder eine Aufbereitung im Sinne der Fragestellung nicht möglich war oder keine kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte betrieben wurden. Zudem war es einigen kommunalen Kostenträgern nicht möglich, eine Differenzierung der Kosten nach den vorgegebenen Maßnahmen vorzunehmen. Fünf Kommunen gaben folgende Daten für Rückbau, Umbau oder Umfunktionierung der Einrichtungen seit 2016 in Niedersachsen und die damit verbundenen Kosten für die Maßnahmen an: Anzahl der Einrichtungen Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen Stadt Braunschweig Rückbau 4 320.000,00 € Funktionsänderung 2 Angabe derzeit noch nicht möglich neue Funktion: Vermietung an das Studentenwerk, ab 11/2019 bzw. 05/2020 erneute Nutzung zur Unterbringung Geflüchteter Landkreis Hameln-Pyrmont Rückbau 2 71.082,80 € Landkreis Lüneburg Rückbau 12 Beendigung der Mietverhältnisse Funktionsänderung 3 k. A. neue Funktion: Vermietung als Wohnraum Landkreis Schaumburg Rückbau 3 20.000 € Stadt Wilhelmshaven Funktionsänderung 2 k. A. möglich neue Funktion: Notunterkünfte werden wieder ihrer originären Funktion entsprechend genutzt (Sporthalle, Bildungsstätte, Kindergarten) 3. Wie hoch sind die Ausgaben für die Einrichtungsgegenstände der Asylbewerberunterkünfte seit 2015 in Niedersachsen (bitte nach Unterkunft einzeln aufschlüsseln, wenn dies nicht möglich ist, dann bitte nach Kommune einzeln aufschlüsseln)? 22 kommunale Kostenträger haben eine Rückmeldung erteilt. 19 Kommunen teilten mit, dass ihnen oder ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine fristgemäße Beantwortung der Abfrage, eine Auswertung der abgefragten Daten oder eine Aufbereitung im Sinne der Fragestellung nicht möglich war oder keine kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte betrieben wurden bzw. werden. Darüber hinaus wurde angegeben, dass für die Ausstattung u. a. Sachspenden sowie vorhandenes und gebrauchtes Mobiliar etc. genutzt bzw. mehrfach verwendet wurden oder Ausstattungsgegenstände zur Mietsache gehörten bzw. gehören. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4575 4 Drei Kommunen gaben - soweit ihnen dies für ihre oder einen Teil ihrer Unterkünfte möglich ist - folgende Daten für die Ausgaben der Einrichtungsgegenstände seit 2015 an: Angaben zu Einrichtungsgegenständen Anzahl der Unterkünfte Ausgaben Landkreis Hameln- Pyrmont 1 58.041,36 € Landkreis Hildesheim 4 k. A. möglich, bei einer Einrichtung im Mietpreis enthalten 4 35.356,84 € Landkreis Lüneburg 17 273.538,62 € 4. Was passiert bzw. passierte mit den Einrichtungsgegenständen aus Asylbewerberunterkünften , die im Zuge geringerer Auslastung seit 2016 in Niedersachsen aufgelöst werden konnten (bitte nach Unterkunft und Gegenstand einzeln auflisten)? 5. Wie hoch ist die Quote bei der Weiterverwendung der Einrichtungsgegenstände in den Asylunterkünften in Niedersachsen seit 2016 (bitte nach Unterkunft und Gegenstand einzeln auflisten)? Für die Fragestellungen 4 und 5 erteilten 22 kommunale Kostenträger eine Rückmeldung. Keine der Kommunen konnte entsprechende Angaben im Sinne der Fragestellung übermitteln. Gründe hierfür waren beispielsweise, dass keine kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte betrieben werden oder bis zum Zeitpunkt der Abfrage keine Gemeinschaftsunterkünfte aufgelöst wurden. Des Weiteren gaben die Kommunen an, dass Einrichtungsgegenstände regelmäßig für die Unterbringung von Geflüchteten weiter verwendet werden. Im Übrigen würden keine entsprechend detaillierten Statistiken geführt. 6. Falls eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen nicht erhoben wird oder die Landesregierung Fragen nicht beantworten kann: Welche Gründe gibt es hierfür? Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, obliegt den kommunalen Kostenträgern im Rahmen der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Ausgestaltung der Unterbringung für die ihnen zugewiesenen Asylantragstellenden, sodass vor diesem Hintergrund das Land keine gesonderten Erhebungen hierzu durchführt. Bei der von den kommunalen Kostenträgern zu führenden Asylbewerberleistungsstatistik ist bei der Verbuchung der gewährten personenbezogenen Sozialleistungen keine Differenzierung zwischen Aufwendungen zur Deckung des Bedarfs an Lebensunterhalt, Unterkunft, Heizung sowie Gebrauchs - und Verbrauchsgütern des Haushalts vorgesehen. Da bei der Leistungsgewährung allein der individualrechtliche Anspruch auf Leistungen der Unterkunft und deren Ausstattung entscheidungserheblich ist, ist eine detaillierte Erhebung zu einzelnen Ausstattungsgegenständen für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht erforderlich. (Verteilt am 13.09.2019) Drucksache 18/4575 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Asylbewerberunterkünfte und Ausstattung