Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4606 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Julia Willie Hamburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Verpasste Chance? Kommt das UNESCO-Biosphärenreservat ohne Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Julia Willie Hamburg und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 08.08.2019 - Drs. 18/4331 an die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 16.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die einzigartige Gipskarstlandschaft des Südharzes in Thüringen soll als UNCESCO-Biosphärenreservat ausgewiesen werden. Das Interesse in der Region ist groß, das ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses in Thüringen, das Anfang Juli 2017 vorgestellt wurde. Anderthalb Jahre lang wurden in der Region zahlreiche Gespräche mit Kommunalvertretern und anderen regionalen Interessenvertretern und Akteuren geführt, um einen Überblick über die Gegebenheiten vor Ort, über Wünsche und Erwartungen zu erhalten Das Land Thüringen will gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt bis 2025 eine Anerkennung des Biosphärenreservats Südharz als UNESCO-Biosphärenreservat erreichen. Hierdurch soll eine Modellregion für nachhaltige Regionalentwicklung geschaffen werden, die besondere Förderung erhält. Eine Karte der derzeitigen Gebietsabgrenzung wurde vom Lenkungsausschuss einer möglichen Biosphärenregion inzwischen vorgelegt1. Niedersachsen ist an dem Prozess bislang nicht beteiligt, obwohl es bereits im Jahr 1999 folgende gemeinsame Erklärung der für den Naturschutz in den drei Bundesländern Niedersachsen, Sachsen -Anhalt und Thüringen zuständigen Minister Wolfgang Jüttner, Ingrid Häußler und Dr. Volker Sklenar gab: „,Die Gipskarstlandschaft im Südharz ist von einzigartigem Naturwert, von großer landschaftlicher Schönheit und bietet Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tragen hinsichtlich der Gipskarstlandschaft besondere Verantwortung und haben bereits eine Reihe von Landschafts- und Naturschutzgebieten geschaffen und damit wertvolle Teile der Gipskarstlandschaft geschützt. Dies soll in den jeweiligen Ländern durch die Ausweisung weiterer Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete fortgesetzt werden. (…) Die erforderliche Akzeptanz in der Region durch die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Landkreise, die Kommunen und die Verbände ist auch Vorrausetzung für die Schaffung eines länderübergreifenden gemeinsamen Biosphärenreservates für die Gipskarstlandschaft Südharz. (…) Zur Verbesserung der gegenseitigen Information, zum Erfahrungsaustausch sowie zur Abstimmung von Maß- 1 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Pressemeldung vom 1. Juli 2017, https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/110340/index.aspx Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4606 2 nahmen in ihren jeweiligen Ländern setzen die Umweltministerin und -minister der drei Länder eine ‚Arbeitsgruppe Südharz‘ ein“2. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits Mitte der 90er-Jahre gab es verschiedene Initiativen zum Schutz der Gipskarstlandschaft im Südharz. In einer gemeinsamen Erklärung der Umweltministerin Sachsen-Anhalt und der Umweltminister Thüringen und Niedersachsen aus dem Jahr 1999 bekannten sich die Länder zu ihrer besonderen Verantwortung hinsichtlich der Gipskarstlandschaft. Gleichzeitig wurde betont, dass die erforderliche Akzeptanz in der Region durch die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Landkreise, die Kommunen und die Verbände eine Voraussetzung für die Schaffung eines länderübergreifenden gemeinsamen Biosphärenreservats für die Gipskarstlandschaft Südharz darstellt und eine Ausweisung gegen den Willen der Region nicht beabsichtigt wird. Damit wurde der Grundstein für die anschließende Phase der länderübergreifenden Zusammenarbeit und des Dialogs in den Regionen gelegt. In diesem Rahmen wurden auch Fragen der Schaffung eines länderübergreifenden gemeinsamen Biosphärenreservats und die Klärung der Voraussetzungen für seine Bildung erörtert. Dieser Dialogprozess wurde über die Jahre in den Ländern in unterschiedlicher Form und Intensität fortgesetzt. Das Land Niedersachsen hat, anders als Thüringen , keinen moderierten Beteiligungsprozess angestoßen, sodass aktuell kein Meinungsbild zur Frage eines UNESCO-Biosphärenreservats vorliegt. Die Landesregierung sieht sich auch aus heutiger Sicht an die wesentlichen Inhalte der gemeinsamen Erklärung zur Gipskarstlandschaft Südharz gebunden. Da Biosphärenreservate von gelingenden Mensch-Umwelt-Beziehungen leben, wird neben intakten Ökosystemen der Unterstützung durch die Bevölkerung eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Landesregierung sieht die Frage einer möglichen niedersächsischen Initiative zur Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat - unabhängig von den aktuellen Aktivitäten in Thüringen und Sachsen-Anhalt - als weiter zu verfolgen an. Es wird davon ausgegangen, dass ein späterer „Beitritt “ zu einem UNESCO-Biosphärenreservat „Gipskarstlandschaft“ grundsätzlich möglich ist. 1. Welche Chancen bringt eine Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe für das Land und die beteiligten Kommunen? Der Titel „UNESCO-Biosphärenreservat“ ist eine Auszeichnung der UNESCO. UNESCO-Biosphärenreservate repräsentieren charakteristische Natur- und Kulturlandschaften und sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Diese von der UNESCO anerkannten Gebiete gelten als wichtiges Instrument, um nachhaltige, das heißt dauerhaft umweltgerechte und zukunftsfähige Nutzungsformen der natürlichen Ressourcen modellhaft zu erproben und umzusetzen. Die Region kann insbesondere durch eine gezielte Förderung von Modellprojekten für nachhaltige Entwicklung sowie Unterstützung beim Aufbau von Partnerschafts - und Vermarktungskonzepten profitieren. Gleichzeitig kann dadurch die regionale Identität sowie eine Vernetzung der Akteure innerhalb der Region ihre Sichtbarkeit nach Außen gestärkt werden. So kann die Auszeichnung als UNESCO-Biosphärenreservat als Qualitätssiegel für eine nachhaltige Region verstanden werden und den regionalen Tourismus fördern. Auch die regionale Wertschöpfung, eine ökologisch verträgliche Land- und Forstwirtschaft oder die Gründung von naturschonenden Unternehmen können und sollen neue Einkommens- und Beschäftigungschancen für die Bevölkerung mit sich bringen. 2 Gemeinsame Erklärung vollständig dokumentiert in Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V., Heft 3 + 4 /2007, https://www.researchgate.net/profile/Friedhart_Knolle/publication/282976459_ Karstlandschaft_Sudharz_-_die_Entwicklung_des_einzigen_Biospharenreservats_der_Welt_im_Gips karst/links/5624e96908ae70315b5e3be0/Karstlandschaft-Suedharz-die-Entwicklung-des-einzigen- Biosphaerenreservats-der-Welt-im-Gipskarst.pdf Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4606 3 2. Welche naturschutzfachliche Bedeutung hat der Südharzer Zechsteingürtel, insbesondere die niedersächsischen Gebiete? Der Südharzer Zechsteingürtel ist eine Gipskarstlandschaft von europäischer Bedeutung. Die Landschaftsgenese ist geprägt durch Verkarstungsprozesse, die durch eine hohe Löslichkeit des Sulfatgesteins in Verbindung mit den beständigen Nebengesteinen (Kalk und Dolomit) ausgelöst werden. Dies führt zu einer vielfältigen Landschaft mit kleinräumig wechselnden Standortverhältnissen und einer hohen Vielfalt an Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten. Die Gipskarstlandschaft ist wegen des charakteristischen Landschaftsbilds mit den typischen Elementen Erdfällen, Höhlen, Bachschwinden , Karstquellen und Dolinen, der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie für den Bodenschutz von besonderem Wert. Eine Vielzahl der für den Südharzer Zechsteingürtel charakteristischen Arten und Biotope ist selten und hochgradig gefährdet. Der niedersächsische Teil des Südharzer Zechsteingürtels ist für das kohärente europäische ökologische Netz Natura 2000 von Bedeutung. Innerhalb des Landschaftsraums liegen - vollständig oder in Teilen - die FFH-Gebiete „Gipskarstgebiet bei Osterode“, „Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa“, „Sieber, Oder, Rhume“, „Butterberg/Hopfenbusch“ und „Steinberg bei Schwarzfeld“. Die Gebiete sind u. a. wegen der Repräsentanz von Waldmeister-, Orchideen- und Hainsimsen-Buchenwäldern, Schluchtwäldern, Felsen, Höhlen, mageren Wiesen und Kalk- Halbtrockenrasen in ihren spezifischen Ausprägungen auf Gips von Bedeutung. Einige Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie haben hier den Schwerpunkt ihrer Verbreitung in Niedersachsen . Hierzu gehören beispielsweise temporär wasserführende Karstseen, kalk- und basenhaltige Felsen, Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, Kalkschutthalden, natürliche und naturnahe Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation, nicht touristisch erschlossene Höhlen, Mitteleuropäische Kalk-Buchenwälder sowie Schlucht- und Hangmischwälder. An bedeutsamen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind Hirschkäfer, verschiedene Fledermausarten und der Frauenschuh zu nennen . Neben den sich mit den FFH-Gebieten überlagernden nationalen Schutzgebieten liegen im niedersächsischen Teil des Südharzer Zechsteingürtels zudem das Naturschutzgebiet „Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel“ sowie Teile des Landschaftsschutzgebietes „Harz“. Insofern wird der Bedeutung der Gipskarstlandschaft des niedersächsischen Teils des Südharzes bereits in besonderer Weise Rechnung getragen. Auch kulturhistorisch ist die Region, v. a. um das Kloster Walkenried, von großer Bedeutung. Die landesweite Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung aufgrund der hohen Eigenart des Landschaftsbildes wird u. a. durch die Einbindung in den Naturpark Harz deutlich. 3. Inwiefern handelt es sich bei den Gipskarstgebirgen im Südharz einschließlich der niedersächsischen Flächen um ein Gebiet von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung bzw. um einen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensraum, wie es die Anerkennungskriterien des UNESCO- Weltkulturerbes erfordern? Für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) ist der außergewöhnliche universelle Wert einer Kulturstätte maßgebend, wesentlich sind Authentizität und Unversehrtheit in Verbindung mit der Bewertung anhand spezifischer Kriterien. Eine Prüfung der Gipskarstlandschaft Südharz im Hinblick auf die Anerkennungskriterien als Weltkulturerbe wurde bisher nicht in Erwägung gezogen. Die in Frage 3 aufgegriffenen Aspekte (außergewöhnliche Naturschönheit , ästhetische Bedeutung, biologische Vielfalt) sind vielmehr für die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat relevant. Da die Kleine Anfrage sich ausdrücklich auf ein Biosphärenreservat bezieht, wird diese Frage in diesem Sinne wie folgt beantwortet: Aus der Antwort zu Frage 2 wird die besondere landschaftsästhetische und naturschutzfachliche Bedeutung der niedersächsischen Gipskarst-Landschaft deutlich. In einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 1997 (Günnewig/Riedl: Entscheidungsgrundlagen für die weitere Nutzung der Gipskarstlandschaft Südharz/Kyffhäuser unter besonderer Berücksichtigung des Bodenschutzes. UBA Texte 39/98) wurde der Natur- und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4606 4 Landschaftsraum im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat untersucht und seinerzeit bestätigt, dass die Gipskarstlandschaft aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung ein entsprechendes Potenzial aufweist. Die Deutsche UNESCO-Kommission führt als Voraussetzung eines Gebiets im Hinblick auf die Repräsentativität aus: „Für eine UNESCO-Anerkennung eines Gebiets müssen dort ein oder mehrere charakteristische und intakte Landschaften, Lebensräume oder Formen der traditionellen Landbewirtschaftung vorhanden sein, die in dieser Form noch nicht im Weltnetz der Biosphärenreservate vertreten sind. Ein Biosphärenreservat muss ‚repräsentativ‘ sein für solche besonderen Räume, und zwar in einer so bislang nicht im Weltnetz repräsentierten Form.“ (https://www.unesco.de/kul tur-und-natur/biosphaerenreservate/biosphaerenreservat-werden; download 02.09.2019). Ob die Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland (s. BMU 2018: Der Mensch und die Biosphäre [MAB]. Umsetzung des UNESCO- Programms in Deutschland, S. 14 ff.) aktuell vollständig erfüllt werden, kann ohne eine nähere Prüfung nicht abschließend beurteilt werden. 4. Wird sich die Landesregierung an den Bemühungen der Nachbarländer Thüringen und Sachsen-Anhalt beteiligen, gemeinsam bis 2025 eine Anerkennung des Biosphärenreservats Südharz als UNESCO-Biosphärenreservat erreichen? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung ist sich der landschaftlichen Besonderheiten und des naturschutzfachlichen Wertes des Gebietes bewusst. Niedersachsen kommt seiner Verantwortung für den Schutz und die Erhaltung der Lebensräume und Arten sowie der besonderen Eigenart und Schönheit insbesondere durch die Sicherung und das Management der Natura-2000-Gebiete nach. Gleichzeitig ist der Gipsabbau im Südharz von wirtschaftlicher Bedeutung und sichert eine Vielzahl von gewerblichen Arbeitsplätzen. Der Gips wird nicht nur abgebaut, sondern teils auch in der Region zu hochwertigen Gipsprodukten verarbeitet. Dabei werden vielfach Spezialgipse (z. B. Formgipse , Füller und Gipse für die Medizintechnik) produziert. Etwa 80 % der in Deutschland erzeugten Spezialgipse stammen aus dem ehemaligen Landkreis Osterode. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Entscheidung, die Anerkennung als UNESCO- Biosphärenreservat zu beantragen, nicht allein auf Landesebene und nicht nach rein naturschutzfachlichen Kriterien zu treffen ist. Es wird angestrebt, die im Südharz bestehenden vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum (Tourismus, Rohstoffgewinnung, Naturschutz u. v. m.) in Einklang zu bringen. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines UNESCO-Biosphärenreservats ist von besonderer Bedeutung, dass die Menschen im betreffenden Gebiet eine nachhaltige Entwicklung ihrer Region und eine entsprechende Anerkennung durch die UNESCO anstreben. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Eine länderübergreifende Initiative zur Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat bis 2025 bedarf aufgrund des auf niedersächsischer Seite noch zu führenden Kommunikations- und Beteiligungsprozesses in der Region der weiteren Prüfung. 5. Was tut die Landesregierung, um den länderübergreifenden Naturschutz im Südharz voranzubringen? Niedersachsen pflegt einen engen fachlichen Austausch mit den Nachbarbundesländern im Zuge von Naturschutzprojekten. Beispielsweise sind das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, der NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz sowie die Landkreise Göttingen und Goslar als untere Naturschutzbehörden in das derzeit laufende thüringische Naturschutzprojekt „Gipskarst Südharz - Artenvielfalt erhalten und erleben“ eingebunden. Dieses bezieht auch niedersächsische Teile der Gipskarstlandschaft in die konzeptionellen Überlegungen mit ein, um ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen. Auf niedersächsischer Seite läuft zurzeit ein vom Landschaftspflegeverband Landkreis Göttingen e. V. durchgeführtes LEADER-Projekt „Erhaltung und Entwicklung der Gipskarstlandschaft Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4606 5 Südharz - Weidelandverbund & Natur erleben“. Ziel dieses Projektes ist es u. a., einen mit den Akteuren in der Region abgestimmten Antrag für ein Förderprojekt zu erarbeiten. Das angedachte Naturschutzprojekt soll das thüringische Projekt für die niedersächsischen Gebiete ergänzen. 6. Wie viel Fläche im Südharzer Zechsteingürtel wird oder wurde für den Gipsabbau genutzt (bitte jeweils Standort, Größe, Unternehmen sowie Stand der Nutzung angeben)? Die Flächengrößen der Abbaustätten sind der Tabelle zu entnehmen. Neben dem Gips stehen im Zechsteingürtel weitere karstbildende Gesteine an und prägen die Landschaft. Die Auflistung der Abbaustätten umfasst daher auch den Abbau von Kalk, Dolomit und Anhydrit. In verschiedenen Abbaustätten liegen unterschiedliche Gesteinsarten direkt neben- oder übereinander. In der Tabelle werden nur die aktuell im Gewinnungsbetrieb stehenden Abbaustätten betrachtet. Über bereits aufgelassene Abbaustätten liegen keine Daten aus einer systematischen Erfassung vor. Seitens des Landkreises Göttingen wird davon ausgegangen (Schätzung), dass es im Gebiet des Gipskarstes eine ganze Reihe überwiegend kleiner ehemaliger Abbaustellen gibt, die heute weitgehend zugewachsen sind und kaum oder zum Teil gar nicht im Gelände augenscheinlich sind. Der Landkreis hat Kenntnis von ca. 25 solcher ehemaliger Abbaustellen, die aus (historischem) Kartenmaterial ersichtlich sind. Es ist davon auszugehen, dass es zudem eine unbekannte Zahl von ehemaligen (historischen) Kleinstabbaustellen gibt. Die ehemaligen Abbauflächen liegen u. a. auch innerhalb von FFH-Gebieten. Ein solches Beispiel ist der erst in den letzten Jahren abgeschlossene Abbau im „Lohoffschen Bruch“. Die Größe der ehemaligen Abbaufläche wird vom Landkreis auf 4 bis 8 ha geschätzt. Die Fläche liegt im FFH-Gebiet 136 „Gipskarstlandschaft bei Bad Sachsa“. Die Abbaustätte wurde in ein Naturschutzprojekt des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) zur Wiederansiedlung der Gelbbauchunke einbezogen . Tabelle: Im Abbau befindliche Abbaustätten im Südharzer Zechsteingürtel Abbaustätte/Standort Fläche (in Hektar) Winterberg/Bad Grund 130 Lasfelde/Osterode am Harz (untertage: 0,16 ha) 10 Katzenstein/Osterode am Harz 31 Osterode am Harz 21,6 Lichtenstein/Osterode am Harz 9,7 Lichtenstein/Osterode am Harz 33,8 Steinbruch Dorste „Hopfenkuhle“/Osterode am Harz 34,5 Hopfenkuhle/Osterode am Harz 5 Steinbruch Ührde, Härkenstein/Osterode am Harz 46 Auf dem Brinke/Osterode am Harz 7,5 Kipphäuser Berg/Osterode am Harz 9,8 Kreuzstiege/Osterode am Harz 7,0 Scharzfeld/Herzberg am Harz 95,5 Nüxei-Wolfskuhle/Bad Sachsa 15,1 Trogstein/Bad Sachsa 19,0 Steinbruch Tettenborn (Postreiterskopf) / Bad Sachsa 9,0 Pfaffenholz/Bad Sachsa 5 Kranichstein/Bad Sachsa 15,7 Kuhberg, Sachsenstein/Bad Sachsa 7,5 Mehholz/Walkenried 10,5 Röseberg West/Walkenried 6,1 Röseberg Mitte/Walkenried 3,9 Röseberg Ost/Walkenried 6,6 Kahle Kopf/Walkenried 6,7 Juliushütte, Pontelberg/Walkenried 27,5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4606 6 Insgesamt stehen knapp 50 % der aktiven Abbauflächen aktuell im Abbau. Auf 30 % der genehmigten Flächen hat noch kein Abbau stattgefunden, und 22 % befinden sich in der Herrichtung oder wurden bereits rekultiviert (Berichtsstand 29.08.2019). Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen durch die Abbautätigkeiten stetigen Veränderungen unterliegen. 7. Auf welchen weiteren Flächen ist ein Gipsabbau beantragt bzw. genehmigt (bitte jeweils Standort, Größe, Unternehmen sowie Stand des Verfahrens angeben)? Zurzeit gibt es ein genehmigtes Abbauvorhaben im Zechsteingürtel, bei dem mit dem Abbau noch nicht begonnen wurde. Hierbei handelt es sich um ein Gipsabbauvorhaben am Blossenberg in Osterode am Harz mit einer genehmigten Abbaufläche von 7,5 ha. Für eine Fläche südwestlich der Stadt Osterode wird eine Gipsabbaustätte beantragt. Die Größe der Abbaustätte beträgt 5,1 ha. Am 15.07.2019 wurde eine Antragskonferenz (Scoping-Termin) durchgeführt. Für den Steinbruch Juliushütte/Pontelberg wurde ein Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche um 0,75 ha gestellt. Zudem wurde für den Steinbruch „Kipphäuser Berg“ in Ührde ein Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche um ca. 1,0 ha gestellt. 8. Inwiefern gefährdet der fortlaufende Gipsabbau die Unversehrtheit der Gipskarstlandschaft Süd und damit eine mögliche Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat? Die Landesregierung sieht die Anerkennung der Gipskarstlandschaft in Thüringen oder Sachsen- Anhalt durch den Gipsabbau in Niedersachsen nicht gefährdet. Grundsätzlich wird in UNESCO-Biosphärenreservaten das Ziel verfolgt, neben dem Schutz bestimmter Ökosysteme gemeinsam mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen eine nachhaltige Land- und Ressourcennutzung zu entwickeln und zu erhalten. Eine wirtschaftliche Nutzung ist auch nach einer Anerkennung eines Gebiets als UNESCO-Biosphärenreservat weiterhin möglich. Grundlage für eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung ist ein Zonierungskonzept, das entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeiten Zonen mit unterschiedlichen Funktionen festgelegt . Vor diesem Hintergrund bleibt auch für die niedersächsische Gipskarstlandschaft weiterhin die Option bestehen, eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat zu beantragen, wenn Gebiete der Gipskarstlandschaft in ausreichender Größe und zusammenhängender Form von Abbauvorhaben freigehalten werden und erhalten bleiben. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche der Gipskarstlandschaft werden hoheitlich gesichert (siehe Antwort auf Frage 2). (Verteilt am 18.09.2019) Drucksache 18/4606 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Julia Willie Hamburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Verpasste Chance? Kommt das UNESCO-Biosphärenreservat ohne Niedersachsen?