Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Streuobst: Verbreitung, Vielfalt, Schutz und Förderung in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 26.01.2018 - Drs. 18/242 an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.03.2018, gezeichnet In Vertretung Rainer Beckedorf Vorbemerkung der Abgeordneten Streuobstwiesen gelten für weite Teile Europas als „Hotspots der biologischen Vielfalt“. Auf über 5 000 Tier- und Pflanzenarten sowie auf über 3 000 Obstsorten wird die biologische Vielfalt in Deutschland nach Angaben des NABU-Bundesfachausschusses Streuobst geschätzt. Bundesweit betrug der Rückgang der Streuobstbestände von den 1950er-Jahren bis heute ca. 75 % auf aktuell wohl weniger als 300 000 ha, wobei sich dieser Trend in den letzten zehn bis 20 Jahren verlangsamt hat. Dabei werden nur ein Drittel bis 40 % des Streuobstes in irgendeiner Weise vermarktet. Teilweise werden Streuobstbestände nach der EU-Biorichtlinie bewirtschaftet. Auch das NABU-Qualitätszeichen für Streuobstprodukte soll eine naturverträgliche Bewirtschaftung sowie eine Vermarktung zu fairen Preisen unterstützen. In einigen Bundesländern wurden Streuobstbestände über die sogenannte Biotopschutzregelung (§ 30 BNatSchG und Umsetzung in jeweiligen LNatSchG) landesweit unter Schutz gestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Streuobstwiesen sind locker angelegte Obstbaumbestände (meist 60 bis 120 Bäume pro Hektar) aus älteren Hochstämmen (Stammhöhe über 160 cm) innerhalb von Grünland, Magerrasen (seltener ) oder deren Brachestadien. Sie bilden einen heute oft nur noch in Teilen vorhandenen Gürtel um Dörfer und Städte oder flächige Bestände in hügeligen Lagen und sind als typische Kulturbiotope keinem speziellen Wuchsort zuzuordnen. Geeignete Standorte sind ebene bis leicht geneigte Lagen mit guter Durchlüftung, in höheren Lagen der Mittelgebirge südexponierte Flächen. Der Boden sollte tiefgründig, humos mit ausreichendem Nährstoffgehalt und leicht sauer bis leicht alkalisch sein. Zum Streuobst gehören neben den Streuobstwiesen auch Streuobstäcker sowie Obstbaumreihen und -alleen entlang der Wege und Straßen. In den Ortschaften liegen vielfach Obstgärten mit alten hochstämmigen Obstbäumen, die bei ausreichender Größe eine ähnliche Bedeutung wie Streuobstwiesen haben können. Größere, landschaftsprägende Streuobstwiesen finden sich heute noch in Österreich, in Süddeutschland , am Nordhang des Kyffhäusergebirges und in der Schweiz. Die größten Bestände finden sich am Fuß der Schwäbischen Alb. Dort sind auch großflächige Streuobstbestände von Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 2 BirdLife International als Important Bird Areas benannt sowie vom Land Baden-Württemberg laut EU-Vogelschutzrichtlinie als Vogelschutzgebiete bei der EU gemeldet. Die Bedeutung der Streuobstwiesen Niedersachsens ist nicht einmal ansatzweise mit den Verhältnissen in südlichen Bundesländern zu vergleichen. Es gibt eine größere Anzahl meist kleinflächiger Neuanlagen von Obstwiesen, die auf Initiative von Naturschutzverbänden oder als Kompensationsmaßnahmen entstanden sind. Nach Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz finden sich nur noch wenige alte Bestände, die kleiner als 1 ha sind und meist eher als ortsnahe Obstgärten denn als richtige Streuobstwiesen zu bezeichnen sind. Die verbliebenen Bestände sind oft vergreist und ungepflegt, aufgrund unterbliebener Nachpflanzungen vor allem zwischen 1950 und 1980 fehlt es an den für eine Verwertung besonders interessanten Altersklassen. Es dominieren die über 60- jährigen Bäume. Auch der Unterwuchs hat aufgrund fehlender Nutzung oder Pflege und damit i. d. R. einhergehender Verbuschung meistens an ökologischem Wert verloren. Die niedersächsischen Verbreitungsschwerpunkte liegen im Eichsfeld und im Leine- und Weserbergland sowie im südlichen Harzvorland. Im Tiefland gibt es nur sehr verstreute und meist kleine Vorkommen. Nach den vorliegenden Kenntnissen liegen vorrangig erhaltenswerte Streuobstwiesen besonders in den Landkreisen Göttingen (z. B. an den Hängen SW Elkershausen bei Friedland, am Knüll bei Reinhausen) und Holzminden (v. a. Rühler Schweiz), weiterhin in den Landkreisen Osterode , Northeim, Hildesheim und Wolfenbüttel (z. B. bei Gardessen) oder am Kleinen Fallstein bei Hornburg. Festzuhalten ist abschließend, dass Streuobstwiesen im Rahmen der Baumobstanbauerhebung durch das Landesamt für Statistik (LSN) nicht systematisch erfasst und ausgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Hochstamm-Obstbäume gibt es derzeit in Niedersachen, und wie groß ist die Fläche der Streuobstbestände (bitte je Landkreis aufführen)? Der Landesregierung liegen keine vollständigen Angaben zur Zahl der Hochstamm-Obstbäume und zur Fläche der Streuobstbestände in Niedersachsen vor. 2. Gibt es regionale oder lokale Studien über die flächige Entwicklung des Streuobstbaus in Niedersachsen? Der Landesregierung liegen keine regionalen oder lokalen Studien über die flächige Entwicklung des Streuobstbaus in Niedersachsen vor. 3. Wie hat sich die Fläche der Streuobstbestände seit 1990 in Niedersachsen entwickelt? Dazu liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen vor, weil in Niedersachsen im Rahmen der Baumobstanbauerhebung lediglich die Baumobstanbaufläche von Betrieben mit mindestens 0,5 ha (-> Marktobstanbau) durch das Landesamt für Statistik erfasst wird. Streuobstwiesen werden nicht systematisch erfasst und ausgewiesen. 4. Wie hat sich die Fläche der Gesamtobstbaufläche seit 1990 in Niedersachsen entwickelt ? Die Entwicklung der Baumobstanbaufläche kann der Tabelle „Zeitreihe Baumobst 1972 bis 2017“ entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 4 5. Vor dem Hintergrund der Einstufung als „stark gefährdet bis vom Aussterben bedroht“ (1-2) in der 2017 erschienenen neuen Auflage der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands: Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Streuobstbestände im Land ein, und welche Informationen bzw. Bewertungen aus Niedersachsen flossen in diese bundesweite Bewertung mit ein? Die Umwandlung von Streuobstwiesen in z. B. Baugebiete oder Kleingärten bzw. Grabeland sowie die Nutzungsaufgabe und -umwandlung als Folge der Unwirtschaftlichkeit des Streuobstwiesenanbaus im Vergleich zum Plantagenanbau haben in der Vergangenheit zu starken Verlusten geführt. Insbesondere die Nutzungsaufgabe führt zur Überalterung des Baumbestands sowie zur Ausbreitung von halbruderalen Gras- und Staudenfluren bzw. Gebüschen im Unterwuchs. In die Einstufung der Streuobstwiesen in der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands durch das Bundesamt für Naturschutz sind keine Daten oder Bewertungen aus Niedersachsen eingeflossen . 6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Zielsetzungen der Nationalen Biodiversitätsstrategie sowie der Naturschutzoffensive 2020 des Bundesumweltministeriums , der zufolge die Fläche von Streuobstbeständen um 10 % zunehmen soll, und, wenn ja, wie? MU gewährt unter finanzieller Beteiligung der EU auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen zur Durchführung von Vorhaben, die der Sicherung des „europäischen, ökologischen Netzes Natura 2000, der NSG und Großschutzgebiete“ dienen. Mit der investiven ELER-Naturschutzfördermaßnahme „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ stellt MU u. a. ein entsprechendes Finanzierungsinstrument zur Durchführung von speziellen Biotop - und Artenschutzvorhaben bereit. Hierzu zählt auch die Finanzierung von Vorhaben zur Anlage und Pflege wertvoller Kulturbiotope, wie z. B. der Streuobstwiesen. Zur Verhinderung von Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Streuobstwiesen kann es im Einzelfall darüber hinaus sinnvoll sein, entsprechende Flächenerwerbe zu tätigen. Mit der investiven ELER-Naturschutzfördermaßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)“ bietet MU ein Finanzierungsinstrument für entsprechende Vorhaben zum Flächenerwerb an. Außerdem steht mit der EFRE-Fördermaßnahme „Landschaftswerte“ ebenfalls ein Förderinstrument zur Finanzierung von Streuobstwiesen zur Verfügung. 7. Welche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wurden in den Streuobstbeständen des Landes nachgewiesen? Es besteht kein spezifisches Kataster über Nachweise von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in den Streuobstbeständen des Landes. Je nach örtlichen Standortverhältnissen und Bodenbeschaffenheit sind Pflanzenarten der Glatthaferwiesen und Weidelgrasweiden, seltener auch der Kalkmagerrasen und Steppenrasen anzutreffen. Streuobstwiesen können bedeutsame Teillebensräume von typischen Brutvogelarten strukturreicher Kulturlandschaften beinhalten. Hier sind insbesondere bedeutsame Brutvogelarten wie Wendehals , Steinkauz und Grünspecht zu nennen. Streuobstwiesen sind zudem potenzieller Teillebensraum des prioritär zu schützenden Gartenschläfers in Südniedersachsen. 8. Welche Erhebungen von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Streuobstbeständen sind der Landesregierung bekannt? Systematische und umfassende Erhebungen von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Streuobstwiesen liegen landesseitig nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 5 Nach Erkenntnissen der Staatlichen Vogelschutzwarte zeigen einige Vogelarten Habitatpräferenzen gegenüber Streuobstflächen und bilden dort mehr oder weniger ausgeprägte Verbreitungsschwerpunkte , wie z. B. der Steinkauz. In Zusammenarbeit mit dem NABU Niedersachsen und der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV) fand 2008 eine landesweite Kartierung des Steinkauzes statt, deren Ergebnisse publiziert wurden. Außerdem führen die Naturschutzverbände im Rahmen ihres Engagements u. a. Erfassungen von Streuobstwiesen durch (z. B. der BUND im Rahmen des Programmes „Streuobstwiesen in Niedersachsen “). 9. Wie viele Apfel-, Birnen-, Süßkirschen-, Walnuss- und Prunus-Sorten (Mirabellen, Pflaumen , Zwetschgen) gibt es nach aktuellem Erkenntnisstand noch in Niedersachsen (bitte je Sorte aufführen)? Aus den anliegenden Tabellen „Apfelsorten“ und „Birnensorten“ sind jene Apfel- und Birnensorten ersichtlich, die in Niedersachsen erfasst wurden. Auch hier zielt die Erhebung des LSN auf den Marktobstanbau, nicht auf die Streuobstwiesen. Eine Erhebung von Kirschen, Walnuss- und Prunus -Arten findet nicht statt. Grundsätzlich werden im Rahmen der Statistik nur die häufigsten Sorten einzeln aufgeführt, die anderen werden unter „sonstige“ erfasst. Landesamt für Statistik Niedersachsen, Dezernat 42 - Landwirtschaft Baumschulerhebung 2017 Anbau von Tafelapfelsorten 2017 Niedersachsen Insgesamt lfd. Nr. Verwendungszweck Sorte Betriebe Baumobstfläche Bäume Anzahl ha % Anzahl 1 2 3 4 Tafeläpfel 489 7 761 100,0 17 726 604 und zwar 1 Elstar 459 2 569 33,1 5 772 702 2 Jonagold 196 241 3,1 513 158 3 Braeburn 369 887 11,4 2 201 132 4 Gala 143 110 1,4 269 164 5 Boskoop 256 289 3,7 618 878 6 Delbarestivale 176 73 0,9 175 370 7 Golden Delicious 73 36 0,5 80 113 8 Jonagored 342 807 10,4 1 799 251 weitere Tafelapfelsorten 9 Akane 1 . . . 10 Alkmene 29 4 0,0 6 604 11 Arkcharm 2 . . . 12 Berlepsch 19 3 0,0 4 844 13 Cox Orangenrenette 79 31 0,4 41 645 14 Cox Queen 27 10 0,1 17 920 15 Cripps Pink 1 . . . 16 Discovery 6 1 0,0 3 265 17 Diwa 53 92 1,2 241 970 18 Elise 2 . . . 19 Fiesta 14 4 0,0 7 730 20 Fuji 40 28 0,4 80 990 21 Galmac 5 1 0,0 1 041 22 Glockenapfel 18 3 0,0 3 644 23 Gloster 73 49 0,6 69 829 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 6 Insgesamt lfd. Nr. Verwendungszweck Sorte Betriebe Baumobstfläche Bäume Anzahl ha % Anzahl 24 Goldparmäne 6 0 0,0 101 25 Granny Smith 2 . . . 26 Gravensteiner 79 21 0,3 31 631 27 Holsteiner Cox 253 356 4,6 721 270 28 Idared 2 . . . 29 Ingrid Marie 45 30 0,4 20 017 30 Jamba 25 3 0,0 3 042 31 James Grieve 19 2 0,0 1 557 32 Jonaprince 344 1 075 13,8 2 553 325 33 Kanzi 72 165 2,1 425 591 34 Mairac 12 2 0,0 4 598 35 Melrose 2 . . . 36 Nicogreen/Greenstar 1 . . . 37 Ontario 4 0 0,0 33 38 Pilot 9 2 0,0 2 742 39 Pinova 62 34 0,4 79 807 40 Piros 6 . . . 41 Reanda 1 . . . 42 Rewena 3 0 0,0 263 43 Roter Boskoop 118 177 2,3 371 995 44 Rubens 42 47 0,6 130 953 45 Rubin 2 . . . 46 Rubinette 75 26 0,3 50 513 47 Rubinola 5 1 0,0 2 783 48 Santana 50 56 0,7 138 211 49 Summerred 5 1 0,0 2 418 50 Topaz 114 116 1,5 279 173 51 Weißer Klarapfel 10 1 0,0 663 52 Wellant 125 133 1,7 325 155 53 Sonstige Tafeläpfel 124 272 3,5 663 038 Vor jeder Baumobsterhebung legen die Statistischen Landesämter in Absprache mit dem Bundesamt eine Sortenliste fest, die namentlich erfragt wird. 52 namentlich erfragte Apfelsorten worden von den 489 Äpfel anbauenden Betrieben angebaut. Von diesen 489 Betrieben bauten außerdem 124 Betriebe weitere Apfelsorten an, die namentlich nicht erfasst wurden, nur als Sammelposition „Sonstige Tafeläpfel“. Auch hier kann eine Apfelsorte von mehreren Betrieben angebaut worden sein. Es handelt sich sowohl um alte Sorten als auch um neue aufstrebende Apfelsorten. Anbau von Tafelbirnensorten 2017 Niedersachsen Insgesamt Lfd. Nr. Verwendungszweck Sorte Betriebe Baumobstfläche Bäume Anzahl ha % Anzahl 1 2 3 4 Tafelbirnen 243 264 100,0 394 964 und zwar 1 Alexander Lucas 113 63 23,8 97 164 2 Conference 179 102 38,5 168 152 3 Williams Christbirne 22 2 0,6 1 632 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 7 Insgesamt Lfd. Nr. Verwendungszweck Sorte Betriebe Baumobstfläche Bäume weitere Tafelbirnensorten 4 Andenken an den Kongreß 1 . . . 5 Boscs Flaschenbirne 3 . . . 6 Bunte Julibirne 1 . . . 7 Clapps Liebling 76 14 5,2 13 749 8 Concorde 16 6 2,4 7 536 9 Condo 37 14 5,2 26 124 10 Frühe von Trevoux 6 0 0,2 158 11 Gellerts Butterbirne 12 0 0,1 300 12 Gräfin von Paris 2 . . . 13 Gute Luise 9 0 0,2 547 14 Kaiser 1 . . . 15 Kaiser Alexander 1 . . . 16 Köstliche von Charneu 128 34 13,1 30 681 17 Nojabrskaja 22 9 3,2 19 046 18 Pastorenbirne 1 . . . 19 Tongern 2 . . . 20 Triumph von Vienne 1 . . . 21 Uta 2 . . . 22 Vereinsdechantsbirne 15 3 1,0 3 255 23 Sonstige Tafelbirnen 29 16 6,1 25 401 Vor jeder Baumobsterhebung legen die Statistischen Landesämter in Absprache mit dem Bundesamt eine Sortenliste fest, die namentlich erfragt wird. 22 namentlich erfragte Birnensorten wurden von den 243 Tafelbirnen anbauenden Betrieben angebaut . Von diesen 243 Betrieben bauten außerdem 29 Betriebe weitere Birnensorten an, die namentlich nicht erfasst wurden, nur als Sammelposition „Sonstige Tafelbirnen“. Auch hier kann eine Birnensorte von mehreren Betrieben angebaut worden sein. Es handelt sich sowohl um alte Sorten als auch um neue aufstrebende Birnensorten. 10. Welche Obstsortenlehrpfade oder sonstigen Einrichtungen gibt es im Land, in denen Obstsorten auf Hochstamm-Obstbäumen gesichert und dokumentiert werden (bitte je Landkreis aufführen)? Eine vollständige Übersicht über die vorhandenen Obstsortenlehrpfade oder sonstigen Einrichtungen im Land, in denen Obstsorten auf Hochstamm-Obstbäumen gesichert und dokumentiert werden , liegt der Landesregierung nicht vor. Der Landesregierung sind nachstehende Förderprojekte im Zusammenhang mit Streuobstwiesen bekannt: „Route der alten Obstsorten/Erlebniswelt alte Obstsorten“ (LK Lüchow-Dannenberg). Fünf Förderprojekte seit 2008 zur Erlebbarmachung der alten Obstsorten im Wendland inklusive Kartierung, Sanierung von Altbeständen, Neuanpflanzungen und Informationen u. a. Obstscheune am Rundlingsmuseum Lübeln. „Natur- und Kulturlandschaften der Klöster im Naturpark Elm-Lappwald“ (LK Helmstedt). Streuobstwiesenpfad Königslutter. „Wege zur Artenvielfalt“ (LK Rotenburg [Wümme]). Schaffung eines Netzes von Naturerlebnisangeboten zu verschiedenen Biotoptypen (u. a. Streuobstwiese) mit begleitenden Naturschutzmaßnahmen und Informationen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 8 „Ausbau des Naturerlebnisangebotes“ (Naturpark Dümmer). Errichtung eines Streuobstlehrpfades mit Schutzhütte am Stemweder Berg. „Kulturlandschaftsgarten Geestenseth“ (LK Cuxhaven). Anlage für die heimische Kulturlandschaft typischer Biotope wie Streuobstwiesen. „Apfelscheune Schneeheide“ (LK Heidekreis). Apfelscheune in historischem Bauwerk als Bildungseinrichtung in Kooperation mit BUND Heidekreis auf der Streuobstwiese mit Lehr- und Lernküche. „Refugium Streuobstwiese Sünteltal“ (LK Hameln-Pyrmont). Erweiterung einer Streuobstwiese verbunden mit Umweltbildungsangeboten. „Optimierung Kulturlandschaft Honelage“ (Stadt Braunschweig). Anlage einer Streuobstwiese. „Naturräumliche Entwicklung des Nordhangs der Rehburger Berge“ (LK Schaumburg). Anlage einer Streuobstwiese. Projekt „Streuobstkultur im Göttinger Land“ (LK Göttingen); Vielfalt sichern und Engagement neu beleben. „Projekt Streuobst-Kulturlandschaft-Heidekreis“ (LK Heidekreis) als Kooperationsprojekt der LEA- DER Regionen Hohe Heide, Naturpark- und Vogelparkregion. Projektziele sind die Pflege, Neuanlage und Ergänzung von bestehenden Streuobstwiesen, die Vernetzung von Akteuren, die Förderung der Vermarktung von Streuobstprodukten und die Umweltbildung zum Thema Streuobst. Das „Projekt Modellregion Streuobst lhorn/Sprengel“ wurde im Rahmen der Dorfentwicklung Ilhorn/Sprengel, (LK Heidekreis), entwickelt. Die Modellregion Streuobst war eines der ersten Projekte im Projektverbund GARTENHORIZONTE der Landesinitiative GARTENHORIZONTE - Gartenland Niedersachsen. Ziel des Projekts ist es, die Kultur der Obstwiesen und Obstbaumalleen im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten und der Öffentlichkeit näher zu bringen. So entstanden in der Gemeinde Neuenkirchen zahlreiche Obstwiesen und Obstbaumalleen insbesondere mit alten und heimischen Sorten neu, und bestehende wurden weiterentwickelt. Sie werden fortlaufend von dem dafür gegründeten „Streuobst/Obstbaumalleen Ilhorn/Sprengel aus dem Sticht e. V.“ gepflegt. Im Rahmen des Projekts werden Fachveranstaltungen und alle zwei Jahre ein „Apfeltag“ mit Verköstigungen und Informationen rund um das Thema durchgeführt. Zwei Projekte der Emder Bürgerstiftung Regionales Umweltzentrum Ökowerk Emden (LK Leer): Projekt 1 (Kooperation Region östlich der Ems und Fehngebiet): Unter der Anleitung des Ökowerks Emden werden mehrere Streuobstwiesen in der Region aufgewertet, Schulungen angeboten und Infoveranstaltungen durchgeführt. Projekt 2 (Region östlich der Ems): Erstellung eines Apfelbuchs zur Dokumentation der alten und neuen Apfelsorten aus der Region östlich der Ems. Erstellung eines Pomariums in Bad Iburg (LK Osnabrück) mit Pflanzung von 100 verschiedenen Apfelsorten entlang eines Weges durch den Förderverein Landesgartenschau e. V. Bad Iburg. Auch im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren werden immer wieder Streuobstwiesen angelegt. Nachfolgend sind die wesentlichen umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen aufgeführt: – Flurbereinigung Kirchdorf und Landringhausen (Region Hannover): 2,42 ha (103 Hochstamm- Obstbäume), – Flurbereinigung Heersum (LK Hildesheim): 0,59 ha (45 Hochstamm Obstbäume), – Flurbereinigung Reinerbeck (LK Hameln-Pyrmont): 0,55 ha (15 Hochstamm-Obstbäume), – Flurbereinigung Bassum (LK Diepholz): Streuobstwiese Eschenhausen: rund 6 ha (später noch Flächenbereitstellung von 3 ha Erweiterungsfläche als Flächenpool der Stadt Bassum), Betreuung durch den NABU Syke, – Flurbereinigung Diepholz-Nord (LK Diepholz): Streuobstwiese in Heede: 0,5 ha, Betreuung durch den Verein „Streuobstwiese Heede“, – Flurbereinigung Homfeld-Wöpse (LK Diepholz): Streuobstwiese an der Trahe: 0,6 ha, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 9 – Flurbereinigung Scholen (LK Diepholz): Obstwiese, 0,5 ha, – Flurbereinigung Sulingen (LK Diepholz): Streuobstwiese am Büchenberg: 0,5 ha, Wasserversorgung Sulinger Land; Streuobstwiese am Stadtsee: 0,5 ha, Stadt Sulingen und Streuobstwiese „Dr.-Golm-Straße“, 2,8 ha, Betreuung durch den NABU Sulingen, – Flurbereinigung Heemsen (LK Nienburg): Streuobstwiese 0,25 ha. – In den Flurbereinigungsverfahren im rechtselbischen Teil des Landkreises Lüneburg - Neu Bleckede , Stiepelse, Sumte, Dellien, Sückau, Neuhaus, Stapel, Kaarßen und Tripkau - wurde in den Jahren 2001 bis 2008 das Projekt „Alte Obstbaumalleen - Früchte der Elbtalaue“ durchgeführt . Ziel des aus GAK-Mitteln finanzierten Projekts war die Sanierung (rund 5 400 Bäume) und Ergänzung (rund 3 000 Bäume) der alten Obstbaumalleen im Amt Neuhaus und in Neu Bleckede In diesem Zusammenhang wurden auch zwölf Lehrpfade zu verschiedenen Themen eingerichtet . (1. Refugium Biosphärenreservat; 2. Apfelsorten des Jahres; 3. Birnen - Einwanderer aus dem Süden; 4. Der „Brasil“ - schöner Schein; 5. Untermieter in Baum und Borke; 6. Zwetschen - blau, süß und bescheiden; 7. Süße Früchte für Hamburger Leckermäuler; 8. Der „Gelbe Richard“ liebt die Landstraße; 9. Erbe retten, hüten und vermehren; 10. Mit kundiger Hand veredelt und vermehrt; 11. Verjüngungskur für alte Sorten; 12. Im Zeichen deutsch-französischer Partnerschaft - Die Calvadoswiese.) Das Projekt wurde als bestes Beispiel Landentwicklung ausgezeichnet und wird heute vom Verein Konau 11 e. V. mit Unterstützung der Sparkassenstiftung Lüneburg fortgeführt. Darüber hinaus sind zu nennen: Streuobstwiesen-Programm des Waldpädagogikzentrums Göttingen - RUZ Reinhausen. Das RUZ Reinhausen nutzt vier Streuobstwiesen mit einer Gesamtgröße von rund 10 ha als Lernort. In den letzten Jahren wurden auf diesen Obstwiesen mit diversen Schulklassen über 300 Hochstämme alter Obstorten nachgepflanzt. Das Veranstaltungsangebot richtet sich an alle Schulformen und schließt von der Lebensraumerkundung im Frühjahr und Sommer über die Apfelernte und Saftherstellung im Herbst bis zum Obstbaumschnitt im Winter alle Jahreszeiten mit ein (www.landesfors ten.de/Streuobstwiesen-Programm.404.0.html). Daneben ist festzuhalten, dass in den Jahren 2016 und 2017 innerhalb der Niedersächsischen Landesforsten in mindestens elf Forstämtern Streuobstprojekte auf mindestens 18 Wiesen durchgeführt wurden. Projekte des Landschaftspflegeverbandes Landkreis Göttingen e. V. (www.lpv-goettingen.de/seite /297249/pflege-und-erhalt.html). 11. Welche Argumente gibt es, die dafür sprechen, Streuobstbestände landesweit unter Schutz zu stellen? Streuobstwiesen gehören zurzeit nicht per se zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen, sofern es sich nicht um Vorkommen auf Trockenrasen handelt. Streuobstwiesen auf artenreichem Grünland sind als „sonstige naturnahe Flächen“ geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 NAGBNatSchG. Außerdem liegen viele Vorkommen in Landschaftsschutzgebieten , einzelne auch in Naturschutzgebieten. Da Streuobstwiesen trotz der vorhandenen Beeinträchtigungen wie Überalterung und Verbuschung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für viele Tier- und Pflanzenarten in der Kulturlandschaft besitzen, einen Beitrag zur Biotopvernetzung leisten und darüber hinaus zum Erhalt alter regionaler Obstsorten beitragen können, erscheint die Prüfung sinnvoll, wie diese Bestände auch außerhalb der o. g. Schutzkategorien wirkungsvoll geschützt werden können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 10 12. Wie viele Hektar Streuobstbestände sind als FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet geschützt (bitte Gesamtfläche sowie getrennt nach Schutzgebietskategorie aufführen)? In den FFH-Gebieten Niedersachsens wurden 134 ha Obstwiesen bzw. Biotope mit Obstbäumen kartiert. Weitere Flächenangaben sind nicht möglich, da zum Gesamtbestand der Obstwiesen keine Daten vorliegen. 13. Wie hat sich seit 2007 die Fläche der Streuobstbestände nach Kriterien der EU-Biorichtlinie entwickelt (tabellarisch), und wie viel Prozent der Streuobstfläche sowie der Gesamtobstbaufläche (also inklusive Plantagen) waren bzw. sind dies jeweils? Seitens des LSN wurden ökologisch bewirtschaftete Bestände erstmals im Rahmen der Baumobstanbauerhebung 2017 erfasst, sodass auf dieser Basis keine Zeitreihen erstellt werden können. Zur Beantwortung der Frage erfolgte daher eine Auswertung der vom Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) zur Verfügung gestellten InVeKos-Daten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur die Daten ausgewertet werden konnten, die in den Sammelanträgen angegeben wurden. Der sprunghafte Anstieg der Gesamtobstbaufläche von 2007 auf 2008 ist mit der Änderung der Antragslage zu erklären. Jahr Bio-Streuobstbestände in Niedersachsen Streuobstfläche insgesamt in Niedersachsen Prozent Bio- Streuobst an Streuobst insgesamt Gesamtobstbaufläche (inkl. Streuobst) Prozent Bio- Streuobst an Gesamtobstbaufläche ha ha ha 2007 126,37 548,99 23,02 7 021,38 1,80 2008 154,09 605,78 25,44 14 506,29 1,06 2009 183,24 624,98 29,32 14 625,59 1,25 2010 196,01 650,43 30,14 15 152,75 1,29 2011 197,82 653,87 30,25 15 169,62 1,30 2012 194,90 689,88 28,25 15 419,67 1,26 2013 200,00 720,12 27,77 15 611,38 1,28 2014 221,78 752,07 29,49 16 056,23 1,38 2015 159,51 829,56 19,23 16 528,13 0,97 2016 179,35 857,42 20,92 16 401,71 1,09 2017 210,44 891,60 23,60 16 464,43 1,28 Quelle: Auswertung Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) 14. Wie hat sich seit 2007 die Fläche des Obstanbaus nach Kriterien der EU-Biorichtlinie in Niedersachsen entwickelt (tabellarisch)? In der Tabelle ist die Entwicklung der nach Kriterien der EU-Biorichtlinie bewirtschafteten niedersächsischen Obstfläche (inklusive Streuobst) dargestellt. Zur Beantwortung der Frage erfolgte eine Auswertung der vom SLA zur Verfügung gestellten InVeKos-Daten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur die Daten ausgewertet werden konnten, die in den Sammelanträgen angegeben wurden. Bio-Obst inkl. Bio-Streuobst ha 2007 923,64 2008 1 308,71 2009 1 369,03 2010 1 500,86 2011 1 730,90 2012 1 726,82 2013 1 819,69 2014 1 860,51 2015 1 834,60 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 11 Bio-Obst inkl. Bio-Streuobst ha 2016 2 024,93 2017 2 326,19 Quelle: Auswertung Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) 15. Stimmt die Landesregierung der Aussage aus Kreisen von Verbraucherzentralen zu, dass die Verbraucher bei Produkten mit der Bezeichnung „aus Streuobst“ bzw. „aus Streuobstwiesen“ Pestizidfreiheit erwarten? Einschlägige aktuelle Untersuchungen dazu, ob dies die (mehrheitliche) Erwartung der hiesigen Verbraucherinnen und Verbraucher ist, liegen der Landesregierung nicht vor. Eine ältere, nichtrepräsentative Verbraucherumfrage aus Baden-Württemberg ergab allerdings, dass die Verbraucher vielfach eine Pestizidfreiheit bei Streuobst erwarten. 16. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Gütebestimmungen für Hochstamm-Obstbäume : Wie wird überprüft, dass bei Pflanzungen als „Hochstamm“ deklarierte Bäume auch tatsächlich eine Stammhöhe von mindestens 180 cm aufweisen? Es obliegt den Käufern der Baumschulware, zu überprüfen, ob die gelieferten Hochstämme auch der tatsächlich georderten Qualität entsprechen. 17. Sieht die Landesregierung das Angebot des NABU-Qualitätszeichens für Streuobstprodukte als hilfreich für die Unterstützung von Keltereien und anderen Streuobst-Vermarktern an? Das NABU-Qualitätszeichen kann nach Meinung der Landesregierung durchaus dazu beitragen, den Erzeugern bzw. Verarbeitern höhere Preise für ihre Produkte aus Streuobstanbau zu sichern und die regionale Vermarktung zu fördern. Wie bei jedem Qualitätszeichen ist es wichtig, dem Verbraucher die hinter dem Zeichen stehenden Qualitätsmerkmale zu vermitteln, um so einen höheren Preis am Markt erzielen zu können. Die Verträge bzw. Bedingungen zur Nutzung des NABU-Qualitätszeichens , die zwischen den Lizenznehmern und dem NABU Deutschland e. V. abgeschlossen werden, sind aus Verbraucher- und Erzeugersicht schlüssig und werden durch Laborproben abgesichert . Der NABU stellt Druckvorlagen für Werbematerial zur Verfügung und bewirbt das Zeichen. Diese Werbung unterstützt die Erzeuger, Keltereien und Vermarkter bei den Bemühungen, entsprechend höhere Erlöse zu erzielen. Wie bei jedem Zeichen besteht aber auch hier die Gefahr, dass der Verbraucher durch die Vielzahl der im Markt befindlichen Zeichen jedes einzelne nicht entsprechend wahrnimmt. 18. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um die Verwertung oder Vermarktung von Streuobst zu unterstützen? Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen können unter bestimmten Voraussetzungen Projekte im Zusammenhang mit Streuobstprodukten gefördert werden . Dazu zählen z. B. die Teilnahme an Messen und Ausstellungen bzw. die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen oder ähnlichen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Weiter besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Zuwendungen für verarbeitende Unternehmen aus der Richtlinie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu beantragen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/461 12 19. Stimmt die Landesregierung der Forderung der Streuobst-Aufpreisvermarkter („Kasseler Erklärung zum Streuobstbau“) zu, dass für eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung von Streuobstbeständen zum Zwecke der Verwertung des Obstes für Getränke mindestens 25 Euro pro Doppelzentner erforderlich sind? Zu der Fragestellung, inwieweit eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung der Streuobstbestände möglich ist und welche Erzeugerpreise dazu erforderlich sind, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 20. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die Streuobstbestände in Niedersachsen zu schützen? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 6 und 10 (Förderprogramme und -maßnahmen) sowie 11 (Biotopschutz) verwiesen. (Verteilt am 14.03.2018) Drucksache 18/461 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Streuobst: Verbreitung, Vielfalt, Schutz und Förderung in Niedersachsen