Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4617 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 19.08.2019 - Drs. 18/4385 an die Staatskanzlei übersandt am 22.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 18.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) heißt es, dass die Strecke Oldenburg–Osnabrück vom Land Niedersachsen für das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ vorgeschlagen worden sei und aktuell im Rahmen der wirtschaftlichen und verkehrlichen Bewertung geprüft werde (BT-Drucksache 19/11515, Frage 134). Die Bundesregierung führt ferner aus, dass der zweigleisige Ausbau der Strecke für den Bundesverkehrsplan 2030 geprüft worden sei, aber nicht die Kriterien für die Aufnahme in den BVWP erfüllt habe. Dennoch könne der zweigleisige Ausbau der Strecke eine Bedeutung für den Schienenpersonennahverkehr haben. Die Planungs- und Finanzierungshoheit liege beim Land Niedersachsen. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Auffassung der Bundesländer, die von der Landesregierung geteilt wird, liegt die Infrastrukturverantwortung für Bundesschienenwege, wie die Strecke der Deutschen Bahn AG (DB) zwischen Oldenburg und Osnabrück, eindeutig beim Bund und der DB Netz AG. Die Verantwortung des Bundes gilt nach Artikel 87 e GG unabhängig davon, welcher Verkehr eine Strecke überwiegend nutzt. Dem Land obliegt allein die Verantwortung für die Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vorgesehen, den Elektrifizierungsgrad im Schienennetz von 60 % auf 70 % bis 2025 zu erhöhen. Dazu hat der Bund im Januar 2019 seine aus vier Säulen bestehende Elektrifizierungsoffensive angekündigt. Bestandteil dieser Offensive sind die Umsetzung der Bundesverkehrswegeplan-Maßnahmen, die Elektrifizierung von Nahverkehrsstrecken über das Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), ein Programm für die Elektrifizierung von Güterverkehrsstrecken sowie ein Förderprogramm für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben . Die damalige Landesregierung hatte 2013 den Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen. Konkret wurde der Bau von zuglangen Kreuzungsstellen oder eine komplette Zweigleisigkeit zuzüglich Elektrifizierung angeregt. Dieser Vorschlag wurde vom Bund aber nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Aus ihrer Verantwortung für Organisation und Finanzierung des SPNV heraus hat die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), welche die SPNV-Aufgabenträgerschaft für dieses Gebiet wahrnimmt, kürzlich in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ein Gutachten zur Entwicklung von Angebotskonzepten im Weser-Ems-Netz in Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4617 2 Auftrag gegeben. Ziel ist, aufzuzeigen, wie insbesondere ein durchgängiger 30-Minuten-Takt zwischen Oldenburg und Osnabrück ermöglicht, die Anschlüsse in Osnabrück Richtung Hannover und Ruhrgebiet gesichert bzw. verbessert werden können, ein künftiger Haltepunkt Alfhausen möglicherweise in den SPNV eingebunden werden könnte und die Betriebsqualität auf dieser Strecke verbessert werden kann. Daraus ist ein möglicher Infrastrukturbedarf abzuleiten. Auch die Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien sollen dabei berücksichtigt werden. 1. Wie ist der aktuelle Stand der wirtschaftlichen und verkehrlichen Bewertung des Landes Niedersachsen bezüglich der Aufnahme der Strecke Oldenburg–Osnabrück in das Aufbauprogramm „Elektrische Güterbahn“? Das Land Niedersachsen hält eine Elektrifizierung der Strecke Oldenburg–Osnabrück grundsätzlich für sinnvoll. Vor dem Hintergrund hat das Land die Strecke im Frühjahr 2019 für das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ angemeldet. Der Bund hat daraufhin ein Gutachten zur wirtschaftlichen und verkehrlichen Bewertung in Auftrag gegeben. Der Landesregierung sind die Ergebnisse des Gutachtens bisher nicht bekannt. Der Bund hat angekündigt, im Herbst die Ergebnisse des Gutachtens vorzustellen. 2. Auf welchen Abschnitten der Strecke Oldenburg–Osnabrück soll die Trasse zweigleisig ausgebaut werden, um ein dichteres Angebot im Personenverkehr zu gewährleisten? Der Infrastrukturausbaubedarf wird erst feststehen, wenn der Bedarf für den Güterverkehr bewertet worden ist und bekannt ist, ob eine Elektrifizierung im Rahmen des Bundesprogramms erfolgt. Gegebenenfalls können sich auch aus der o. g. Studie der LNVG Erkenntnisse dazu ergeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Wann werden die Untersuchungen und Bewertungen des Landes Niedersachsen bezüglich der Strecke Oldenburg–Osnabrück abgeschlossen sein und wann dem Landtag zugänglich gemacht werden? Die Fertigstellung des von der LNVG beauftragten Gutachtens erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2020. Eine Bewertung durch die LNVG wird im Nachgang erfolgen. Über das weitere Vorgehen wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück? Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich aus der Bewertung des Bundes hinsichtlich des Bedarfs für den Güterverkehr bzw. aus dem Gutachten der LNVG ergeben und welche Infrastrukturmaßnahmen sich daraus ableiten lassen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit der Elektrifizierung der genannten Strecke? Die Landesregierung befürwortet eine Elektrifizierung der Strecke Oldenburg–Osnabrück und hat diese deshalb mehrfach beim Bund für eine Finanzierung angemeldet. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich aus dem vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten zur wirtschaftlichen und verkehrlichen Bewertung ergeben. Mit einer Elektrifizierung könnte gleichzeitig der SPNV aufgewertet werden. Durch den Einsatz beschleunigungsstärkerer Schienenfahrzeuge wären schnellere und bessere SPNV-Verbindungen möglich. Darüber hinaus wäre voraussichtlich ein geringerer Infrastrukturausbau für Angebotsverbesserungen erforderlich. Außerdem könnte die Strecke im Falle einer Elektrifizierung zur besseren Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4617 3 Anbindung von Wilhelmshaven (JadeWeserPort) und zur Entlastung des Knotens Bremen beitragen . 6. Welche Abschnitte einer Zweigleisigkeit und einer Elektrifizierung hätten bei der Landesregierung Priorität bei der Umsetzung und aus welchen Gründen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich aus dem vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten zur wirtschaftlichen und verkehrlichen Bewertung ergeben. 7. Plant die Landesregierung finanzielle Mittel zur Umsetzung der Strecke ein? Wenn nein, wieso nicht? Das Land Niedersachsen trägt keine Infrastrukturverantwortung für die im Rahmen des Bundesprogramms angemeldete Elektrifizierung der Strecke Oldenburg–Osnabrück. Das Land steht im regelmäßigen Austausch mit der Deutschen Bahn AG um abzustimmen, wie sinnvolle Infrastrukturprojekte z. B. im Rahmen von Bundesprogrammen umgesetzt werden können. Falls zur Umsetzung von SPNV-Angebotszielen einzelne Infrastrukturmaßnahmen erforderlich werden, wäre grundsätzlich auch eine Finanzierung aus den für SPNV-Projekte zur Verfügung stehenden Mitteln möglich. 8. Wie möchte die Landesregierung ein dichteres Angebot im Personenverkehr auf dieser Strecke gewährleisten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich aus dem von der LNVG in Auftrag gegebenen Gutachten ergeben. (Verteilt am 19.09.2019) Drucksache 18/4617 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück