Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4620 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was bringt das Pflegestärkungsgesetz in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 21.08.2019 - Drs. 18/4404 an die Staatskanzlei übersandt am 23.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 18.09.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Durch das Pflegestärkungsgesetz sollten in Deutschland ab dem 01.01.2019 13 000 neue Pflegestellen geschaffen werden. Des Weiteren hat die Bundesregierung mithilfe der Länder durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ kurz- und langfristige Maßnahmen ergriffen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Bedingungen in der Pflege zu verbessern. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden verschiedene Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Pflegepersonals in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen mit insgesamt rund 13 000 zusätzlichen Pflegestellen bei ihrer Leistungserbringung unterstützt werden, ohne dass dies mit einer finanziellen Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen verbunden ist. Auf Antrag erhalten die vollstationären Einrichtungen einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen gemäß dem neugeschaffenen § 8 Abs. 6 des Sozialgesetzbuchs - Elftes Buch (SGB XI). Die Vergütungszuschläge werden aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und durch die private Pflege-Pflichtversicherung finanziert. 1. Wie viele der insgesamt angestrebten 13 000 neuen Stellen sind nach Kenntnis der Landesregierung durch das Pflegestärkungsgesetz bisher in Niedersachsen entstanden bzw. sollen bis Jahresende entstehen? Die Bearbeitung der Anträge zur Finanzierung von Vergütungszuschlägen für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI erfolgt in Niedersachsen durch die AOK Niedersachsen und die DAK Gesundheit. Zum Stand 21.08.2019 meldete die AOK Niedersachsen, dass 156 Anträge gestellt wurden, von denen inzwischen 48 positiv beschieden wurden. Insgesamt wurden 52 Vollzeitkräfte gefördert. Vonseiten der DAK wurden zum Stand 05.09.2019 ebenfalls 156 Anträge gemeldet, von denen inzwischen sieben positiv beschieden wurden. Insgesamt wurden 8,21 Vollzeitkräfte gefördert. 2. Welche konkreten Beiträge hat das Land Niedersachsen zur „Konzertierten Aktion Pflege“ geleistet? Mit dem Ziel, die Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern und auf diese Weise auch in Zukunft eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen sicherzustellen, haben das Bundes- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4620 2 gesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden , Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflegeund Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen1 eingerichtet. Das Land Niedersachsen hat sich intensiv in die Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern „Personalmanagement , Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung“ und „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung “ eingebracht. Unter anderem konnten dabei erfolgreiche Projekte aus dem Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum und aus den Gesundheitsregionen , wie die Einführung kompetenzbasierter Laufbahnen für ältere Beschäftigte sowie Modelle der betrieblichen Gesundheitsförderung, vorgestellt werden und als Best-Practice-Beispiele einfließen. 3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die in dem Ergebnisbericht „Konzertierte Aktion Pflege“ festgestellten „sehr unterschiedlichen und häufig zu niedrigen“2 Entlohnungsbedingungen der Pflegefachkräfte in Niedersachsen zu verbessern? Die Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“ hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie eine angemessene und gerechte Entlohnung in der Pflege erreicht werden kann. Zu den Handlungsempfehlungen zählen beispielweise die Entwicklung nach Qualifikation differenzierter Mindestlöhne und ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen besser als bislang gelingen kann, muss nun die Bundesregierung schaffen. Unabhängig hiervon wurde bereits im Jahr 2017 in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung festgelegt, dass die Förderung der Investitionskosten nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) künftig von einer tarifvergleichbaren Bezahlung der Pflegekräfte abhängen soll. Diese Zuwendungsvoraussetzung soll die Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen, welche ihre Pflegekräfte noch nicht tarifgerecht entlohnen, dazu ermutigen, eine bessere Bezahlung ihrer Pflegekräfte mit den Kostenträgern zu verhandeln. Die Refinanzierung einer Vergütung bis zur Höhe von tarifvertraglich vereinbarten Leistungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei von den Kostenträgern nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. 4. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung bis zum 01.01.2020 ergreifen, um die Ziele der „Ausbildungsoffensive Pflege“ a) zehnprozentige Steigerung der Auszubildendenzahlen, b) Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einrichten, bis 2023 zu erfüllen? Zu a: Die Landesregierung geht davon aus, dass mit dem Ausbau der beruflichen Orientierung in allen Schulformen das Interesse an der pflegerischen Ausbildung gesteigert wird. 1 Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung; Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung; Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung; Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland; Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege 2 Vgl.: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html; zuletzt abgerufen am 13.08. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4620 3 In der Umsetzung der generalistischen Ausbildung hat das Land flankierende Maßnahmen wie den allgemeinbildenden Unterricht zum Erwerb weiterführender Abschlüsse vorgesehen, was die Attraktivität weiter erhöht. Insgesamt geht die Landesregierung davon aus, dass die Neuordnung der Pflegeausbildung mit den gesteigerten Möglichkeiten der beruflichen Mobilität das Interesse an der Ausbildung steigern wird. Dabei ist anzumerken, dass Niedersachsen im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern seit 2010 kontinuierlich die Zahl der Schülerinnen und Schüler gesteigert hat, weshalb das in der Konzertierten Aktion Pflege formulierte Ziel bereits erreicht ist. Zu b: Das Gesetz über die „Stiftung zur Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wurde dahin gehend geändert , dass das bislang nicht verwertbare Stiftungsvermögen in Höhe von zehn Millionen Euro für die Förderung entsprechender Maßnahmen verwendet werden kann. Bislang konnten nur - in der Vergangenheit nicht mehr erzielbare - Zinserträge eingesetzt werden. Die Stiftung war 2012 aus dem Sondervermögen der damaligen Altenpflegeumlage entstanden. Sie hat den Zweck, die Attraktivität der Altenpflegeausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierten Personals in der Altenpflege zu sichern. Gefördert werden sollten insbesondere die Ausbildungsbereitschaft von Einrichtungen, die Attraktivität der Berufe, das Interesse junger Menschen , den Beruf zu ergreifen, sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Ausbildung und den Beruf . Da mit Umsetzung des Pflegeberufegesetzes eine alleinige Ausbildung in der Altenpflege nicht mehr möglich ist, wird das Land Niedersachsen zusammen mit den in der Stiftung vertretenen Verbänden weitere Fördermöglichkeiten wie die Qualifikation von bereits tätigem Pflegepersonal im Hinblick auf ihre Umsetzung überprüfen. 5. Falls eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen nicht erhoben wird oder die Landesregierung Fragen nicht beantworten kann: Welche Gründe gibt es hierfür? Entfällt. (Verteilt am 19.09.2019) Drucksache 18/4620 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Was bringt das Pflegestärkungsgesetz in Niedersachsen?