Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4630 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung 1 000 Berufspendler bei Amazon in Winsen an der Luhe? Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 15.08.2019 - Drs. 18/4366 an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 20.09.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Ein Facebook-Post teilt ein zweiminütiges Youtube-Video und kommentiert, es zeige die Ankunft von „knapp 1 000 Schwarzafrikanern“ am Bahnhof Ashausen.1 Laut Medienberichten soll es sich um Mitarbeiter eines Logistik-Zentrums von Amazon in Winsen handeln, die in Ashausen von einem Shuttle-Service abgeholt werden. 1. Nimmt der Standort von Amazon in Winsen an der Luhe an Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit2 teil, um staatliche Gelder zur Beschäftigung von Asylbewerbern und/oder Flüchtlingen zu erhalten? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob der Amazon-Standort in Winsen an der Luhe an Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt und in dem Zuge staatliche Gelder zur Beschäftigung von Asylbewerbern und/oder Flüchtlingen erhält. Auf Nachfrage teilte die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen als zuständige Stelle mit, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden kann, da vor der Übermittlung von Sozialdaten gemäß § 67 b Abs. 1, 2 SGB X eine Einwilligung des Betroffenen in die Übermittlung vorliegen oder eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach den §§ 68 bis 77 SGB X gegeben sein muss. Es liegen hier weder die Einwilligung noch die Tatbestände für eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vor, sodass eine Übermittlung von Daten durch die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen nicht möglich ist. 2. Wenn Frage 1 zutrifft: a) Wie viele Mitarbeiter sind im Rahmen eines Förderprogrammes seit 2016 am besagten Standort beschäftigt bzw. waren beschäftigt? b) Welche Aufenthaltstitel hatten bzw. haben die besagten Beschäftigten? c) Wie viele Personen waren an welchen Förderprogrammen seit 2016 bei besagtem Standort beschäftigt (bitte nach Förderprogramm und Art der Beschäftigung einzeln aufschlüsseln)? Entfällt. Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 1 Vgl.: https://www.presseportal.de/pm/133833/4322237; zuletzt abgerufen am 14.08.2019 2 Vgl.: https://faktor-a.arbeitsagentur.de/mitarbeiter-finden/foerderungen-fuer-unternehmen-die-fluechtlingeeinstellen /; zuletzt abgerufen am 14.08.2019 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4630 2 3. Vor einigen Monaten gab es Berichte über Verstöße gegen Mitarbeiterrechte bei dem Amazon-Standort in Winsen: a) Wurden die Vorwürfe mittlerweile bestätigt? b) Wenn die Frage a) zutrifft, welche Form von Verstößen wurden festgestellt? c) Wurden die Verstöße mittlerweile behoben? d) Wie hat der Standort Amazon die Maßnahmen, die zu Verstößen gegen Rechte führten, gerechtfertigt? e) Hatten die Verstöße mit den Aufenthaltstiteln der Mitarbeiter zu tun? Die Buchstaben a) bis d) der Frage 3 werden aufgrund des Zusammenhanges gemeinsam beantwortet . Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellungen zum einen auf den NDR-Bericht vom 12.12.2017 beziehen, der in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Videoüberwachung : Kontrolliert das Land ausreichend die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Mitarbeitendenrechte bei Amazon?“ vom 12.04.2018 (Drs. 18/667 - Antwort der Landesregierung Drs. 18/890) erwähnt wurde, sowie den NDR-Bericht vom 29.05.2018, der Gegenstand der Kleinen Anfrage Nr. 9 „Amazon-Werk in Winsen - Hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg die mögliche Videoüberwachung der Amazon-Beschäftigten bei seiner Kontrolle im Jahr 2017 übersehen?“ zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde des 20. Landtagssitzung am 22.06.2018 war (Drs. 18/1080 - Antwort der Landesregierung Drs. 18/1180). Mitarbeiterrechte können sowohl im Bereich des Arbeitsvertragsrechts als auch im Arbeitsschutz verletzt sein. Im Arbeitsschutz sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter für die Aufsicht zuständig . Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren die von den Betrieben in Niedersachsen einzuhaltenden gesetzlichen Anforderungen systematisch nach den Vorgaben der Dienstanweisung der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen (Nds. MBl. 2014 Nr. 17, S. 365 ff.). Betriebe werden in Niedersachsen demnach auf Anlass, im Rahmen von Sonder- und Schwerpunktaktionen und nach konkreten Vorgaben entsprechend der Anlage der Dienstanweisung aufgesucht . Im Übrigen wird auf die oben genannten Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen zur schriftlichen bzw. mündlichen Beantwortung verwiesen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat auf Nachfrage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mitgeteilt, dass sie als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz die Anwendung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung - DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz durch die nicht-öffentlichen Stellen sowie die öffentlichen Stellen in Niedersachsen überwache. Die LfD hat Ende Januar 2018 bei der Amazon Logistik GmbH Winsen (Luhe) eine Vor-Ort-Begehung zur Videoüberwachung sowie zum Einsatz sogenannter „Handscanner“ durchgeführt. Da die Datenschutzüberprüfung bei Amazon im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten nach Artikel 58 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO noch nicht abgeschlossen ist, können zurzeit keine abschließenden Antworten auf die Fragestellungen gegeben werden. Darüber hinaus wird von der LfD im Hinblick auf die Videoüberwachung ebenfalls auf die o. g. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 9 zur mündlichen Beantwortung verwiesen . Soweit es sich bei der Fragestellung des Buchstaben e) auf das datenschutzrechtliche Kontrollverfahren beziehen sollte, kann diese Fragestellung seitens der LfD zum jetzigen Zeitpunkt bereits verneint werden. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung aktuell nicht vor. (Verteilt am 24.09.2019) Drucksache 18/4630 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung 1 000 Berufspendler bei Amazon in Winsen an der Luhe?