Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4631 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Christian Meyer, Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie geht es weiter mit der zentralen Ausländerbehörde des Landes? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Christian Meyer, Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 22.08.2019 - Drs. 18/4411 an die Staatskanzlei übersandt am 26.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung plant eine landesweit agierende zentrale Ausländerbehörde des Landes in Langenhagen bei Hannover, deren Zweck die weitere Optimierung und Zentralisierung des Rückführungsvollzuges ist. In ihrer Antwort auf eine Anfrage antwortete die Landesregierung am 04.06.2019 in Drucksache 18/3876, die Ergebnisse des Projekts würden „zu gegebener Zeit vorgestellt“. In ihrer Antwort auf eine Anfrage antwortete die Landesregierung am 11.06.2019 in Drucksache 18/3917, das im Januar 2019 begonnene Projekt „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzuges “ sei bis Sommer dieses Jahres angesetzt. Aktuell hätten die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen der Projektarbeit zu äußern. Voraussichtlich im Juli 2019 werde die Behörde mit der ersten Ausbaustufe am Standort Langenhagen beginnen. Der Rundblick berichtete am 08.07.2019, für dieses Jahr seien für die Zentrale Ausländerbehörde 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant - angepeilt würden in der endgültigen Ausbaustufe 200 Fachkräfte. Aber der zweite Schritt, der im nächsten Jahr folgen müsste, sei im Entwurf der Landesregierung für den Etat 2020 nicht enthalten. 1. Ist das Projekt wie geplant im Sommer abgeschlossen worden? Was haben die kommunalen Spitzenverbände zu den Ergebnissen der Projektarbeit gesagt? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus deren Äußerungen? Welche Ergebnisse hat das Projekt ergeben? Wann werden diese vorgestellt? Das Projekt „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzuges“ konnte wie geplant im Juli 2019 abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um ein Projekt der Landesregierung zur Verbesserung der Arbeitsabläufe innerhalb der Exekutive. Eine öffentliche Präsentation des Projektergebnisses ist nicht vorgesehen. Alle betroffenen und beteiligten Stellen sind über das Ergebnis des Projekts informiert worden. Ergebnis dieses Projekts ist, dass in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet wird, die die folgenden Aufgaben übernimmt: – Unterstützung bei der Rückführung in besonderen Einzelfällen, z. B. bei „ausländischen Mehrfach - und Intensivstraftätern“ (aMIT), – Ausweitung der Bearbeitung von Dublin-Fällen, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4631 2 – Übernahme der Passersatzpapierbeschaffung über die bisher in der LAB NI bearbeiteten Staaten hinaus, – Unterstützung bei der Identitätsklärung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle übernehmen dabei inhaltliche Aufgaben und unterstützen die weiterhin zuständigen kommunalen Ausländerbehörden, wenn diese eine Unterstützung wünschen. Das o. g. Ergebnis wurde nach intensiven Diskussionen im Rahmen der gemeinsamen Projektarbeit , in die neben Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Inneres und Sport und der LAB NI auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Ausländerbehörden intensiv einbezogen worden waren, einvernehmlich erzielt. Den kommunalen Spitzenverbänden wurde zudem Gelegenheit gegeben, sich zu den abschließenden Projektergebnissen zu äußern. In ihrer Stellungnahme begrüßten die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich, dass die kommunalen Ausländerbehörden durch die zentrale Beratungsstelle in verschiedenen Themenfeldern unterstützt werden. Auf diese Weise sei es möglich, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune zu erproben. Inhaltlich wird insbesondere die Ausweitung der Bearbeitung der Dublin-Fälle durch das Land, die Verstärkung im Punkt Passersatzpapierbeschaffung sowie die Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden bei der Abschiebung von Straftätern, deren Aufenthaltsbeendigung zu priorisieren ist, begrüßt. Zu Bedenken wurde jedoch gegeben, dass keine unnötigen Schnittstellen geschaffen werden dürften , die den Vollzug letztlich bremsen könnten. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände Rückführungsmaßnahmen regelmäßig infolge von allgemeinen Rahmenbedingungen (z. B. mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten und der ausreisepflichten Person) scheitern und nicht an den Zuständigkeitsbeziehungen zwischen Land und Kommune. Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Bedenken wurden im Laufe der Projektarbeit innerhalb der Projektgruppen und innerhalb der Lenkungsgruppe beraten und diskutiert. Das o. g. Ergebnis wurde als positiv bewertet. Es wurde sich darauf verständigt, nach den ersten Monaten eine Evaluierung der bisherigen Zusammenarbeit durchzuführen. 2. Wie viele Stellenbesetzungen sind bisher erfolgt? Wie viele Stellenbesetzungsverfahren laufen aktuell noch und sollen bis wann abgeschlossen sein? Zum jetzigen Zeitpunkt sind 14 Stellenbesetzungen erfolgt. Eine weitere Stellenbesetzung soll im Oktober hinzukommen. Aktuell läuft zudem noch das Auswahlverfahren für eine Stelle. Dieses soll im September abgeschlossen sein. Weitere Auswahlverfahren sind derzeit In Vorbereitung. 3. Hat die Behörde wie geplant im Juli mit der ersten Ausbaustufe am Standort Langenhagen begonnen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dort wann ihre Arbeit aufgenommen? Wie viele sollen wann folgen? Die zentrale Beratungsstelle der LAB NI hat im Juli am Dienstort Langenhagen ihre Arbeit aufgenommen . Die kommunalen Ausländerbehörden sind mit Erlass des MI vom 12.07.2019 auf den Tätigkeitsbeginn der zentralen Beratungsstelle hingewiesen worden. Bereits im Juni haben vier und im Juli sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit aufgenommen . Im August kamen drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im September eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter hinzu. Wie unter Frage 2 bereits ausgeführt, soll im Oktober eine weitere Mitarbeiterin bzw. ein weiterer Mitarbeiter die Arbeit aufnehmen. Weitere Ausschreibungen befinden sich derzeit in der Planung. Insgesamt stehen 50 Vollzeiteinheiten zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4631 3 4. Warum ist im Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2020 der oben genannte „zweite Schritt“ nicht enthalten? Wird es nun bei den 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleiben? Vor Erteilung des Auftrags zum Projekt „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzugs“ wurden Einrichtungen in anderen Bundesländern besucht. In Anlehnung an die dort bestehenden Strukturen war für das Land Niedersachsen der mögliche Personalbedarf für eine zentrale Ausländerbehörde hochgerechnet worden. Danach hätte sich dieser nach einem Aufbau in mehreren Stufen auf 200 Vollzeiteinheiten belaufen. Die ersten 50 Vollzeiteinheiten wurden im Haushalt 2019 bereitgestellt . Wie unter Frage 1 bereits ausgeführt, wurde im weiteren Fortgang des Projekts als Ergebnis erarbeitet , in der LAB NI eine zentrale Beratungsstelle einzurichten. Die Erfahrungen der seit Juli 2019 im Aufbau befindlichen Stelle sollen in 2020 ausgewertet und bewertet werden. Erst wenn diese Analyse vorliegt, soll entschieden werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein weiterer Ausbau in Betracht kommt. (Verteilt am 24.09.2019) Drucksache 18/4631 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Christian Meyer, Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie geht es weiter mit der zentralen Ausländerbehörde des Landes?