Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4632 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie setzte sich die bundesweite Fach- und Anwendertagung „Digitale Bildung“ der Polizeiakademie Niedersachsen zusammen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 27.08.2019 - Drs. 18/4438 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 28.05.2019 und 29.05.2019 fand in Lüchow die bundesweite Fach- und Anwendertagung „Digitale Bildung“ der Polizeiakademie Niedersachsen statt. Zu der Veranstaltung seien über 100 Teilnehmer aus Bund und Ländern eingeladen gewesen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges Netzwerk zu schaffen und zukünftig auszubauen. Die Teilnehmer „konnten sich in den beiden Tagen neben ihren unterschiedlichen Erfahrungen in Fachvorträgen von ausgewählten Referentinnen und Referenten sowie in 20 Workshops über die gewonnenen Erkenntnisse intensiv austauschen“ (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104523/4283944). Vorbemerkung der Landesregierung Der digitale Wandel eröffnet Bildungseinrichtungen neue Möglichkeiten des hochschulischen Lehrens und Lernens. Mit dem Projekt zur digitalen Hochschulentwicklung „Campus 4.0“ hat die Polizeiakademie Niedersachsen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung sowie Implementierung von (neuen) geeigneten digitalen Lehr- und Lernangeboten geschaffen und trägt damit auch den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Digitalisierung der Hochschullehre Rechnung. Der Fokus der Projektarbeit liegt dabei auf den Kernaufgaben in Studium und Fortbildung. Im bundesweiten Vergleich nimmt die Polizeiakademie Niedersachsen zunehmend eine Vorreiterrolle unter den polizeilichen Bildungseinrichtungen ein. Der Einsatz neuer Technologien fordert dabei verstärkt digitale Grundkompetenzen und weitergehende Fähigkeiten ab. Dies bezieht sich nicht nur auf den Umgang allein, sondern auch auf soziale Kompetenzen für die Kommunikation und prozessorientiertes Denken. Angesichts dieser neuen Herausforderungen ist die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen ein zentrales (strategisches) Thema und Voraussetzung dafür, die Digitalisierung nachhaltig zu bewältigen und die Handlungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. „Insbesondere die berufliche Bildung ist in hohem Maß von Digitalisierung und deren Rückwirkung auf Arbeits-, Produktions - und Geschäftsabläufe betroffen. Unterrichtsziel ist vermehrt der Erwerb der Kompetenzen zur Nutzung digitaler Arbeitsmittel und -techniken.“1 Mit Blick auf die digitale Bildung und die oben beschriebenen Kernaufgaben betrifft dies in erster Linie die Dozentinnen und Dozenten im Studium und in der Fortbildung, aber auch die Studierenden an der Polizeiakademie Niedersachsen. Die Einführung digitaler Medien und die damit einher- 1 Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ aus Dezember 2016; Seite 4. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4632 2 gehende Veränderung von Prozessen setzt zudem eine proaktive Veränderungsbereitschaft voraus, um eine nachhaltige und systematische Nutzung zu gewährleisten. Dementsprechend ist es ein zentrales Anliegen der Polizeiakademie Niedersachsen, entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist sie überdies gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen verpflichtet. Vor diesem Hintergrund hat die Polizeiakademie Niedersachsen am 28./29. Mai 2019 als erste polizeiliche Bildungseinrichtung eine bundesweite Fach- und Anwenderinnen- und Anwendertagung „Digitale Bildung“ ausgerichtet. Neben den Dozentinnen und Dozenten in Studium und Fortbildung der Polizeiakademie Niedersachsen war diese auch an die Kolleginnen und Kollegen der polizeilichen Bildungseinrichtungen der Länder bzw. des Bundes adressiert. Die potentiellen Anwenderinnen und Anwender erhielten auf der Tagung Einblicke in die Möglichkeiten digitaler Medien. Die theoretisch fachlichen Vorträge sind hierfür durch Workshops ergänzt worden, in denen die Anwenderinnen und Anwender die zuvor gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in direkt erlebbare Ergebnisse umsetzten. Hierdurch konnten konkrete Einblicke in die praktische Anwendung digitaler Medien in der Lehre erlangt werden. Neben der Verstetigung digitaler Medien war es Ziel der Fach- und Anwenderinnen- und Anwendertagung , ein trag- und vor allem leistungsfähiges Netzwerk zwischen den polizeilichen Bildungseinrichtungen auf- und sukzessive auszubauen. Auch hier folgt die Polizeiakademie Niedersachsen einer Empfehlung aus einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019 zur Digitalisierung der Hochschullehre. Demzufolge sollen die Länder die Vernetzung und Abstimmung zwischen Ländervorhaben der Digitalisierung in der Lehre fördern und sich dafür einsetzen, dass Lösungen für die notwendigen technologisch-organisatorischen Standards und für die Anforderungen an institutionenübergreifende Schnittstellen gefördert und koordiniert werden. 1. Sind die Teilnehmer der sogenannten Fach- und Anwendertagung als Zielgruppe zuvor näher definiert worden? Wenn ja, wie? Bezugnehmend und in Ergänzung zu den vorstehenden Ausführungen ist die Zielgruppe wie folgt definiert worden: – Dozentinnen und Dozenten in Studium und Fortbildung, – Verantwortliche für die Umsetzung digitaler Bildung. 2. Wie groß war der Teilnehmerkreis dieser zweitägigen „Messe“-Veranstaltung, und wie setzte sich dieser Personenkreis zusammen? An der Fortbildungsveranstaltung nahmen insgesamt 100 Personen teil, davon – 61 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Polizeiakademie Niedersachsen, – 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Länder/des Bundes, – 17 Fortbildungsbeauftragte sowie Fortbilderinnen und Fortbilder der niedersächsischen Polizeibehörden . 3. Wie wurde die IT-Branche über diese Veranstaltung informiert? Bei der Fach- und Anwenderinnen- und Anwendertagung handelte es sich um eine Fortbildungsveranstaltung der Polizeiakademie Niedersachsen, über die die IT-Branche nicht gesondert informiert worden ist. Gleichwohl erfolgte eine Vorankündigung über das polizeiliche Presseportal bzw. eine Vorabinformation der örtlichen Medien. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4632 3 4. Gab es die Möglichkeit für Firmen, sich um einen Stand zur Präsentation ihrer Produkte zu bewerben? Nein. Im Übrigen siehe Frage 5. 5. Wie viele Ausstellerfirmen aus der IT-Branche waren vertreten, wie wurden diese informiert und ausgewählt? Die Themen der Workshops orientierten sich überwiegend an der Praxis des Einsatzes digitaler Medien in der Lehre. Diesbezüglich sind bereits an der Polizeiakademie Niedersachsen implementierte bzw. pilotierte digitale Lehr- und Lernformen sowie „Best-Practice-Modelle“ anderer polizeilicher Bildungseinrichtungen in den Workshops vorgestellt und angewandt worden. Die Leitung und Umsetzung erfolgte durch die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten der polizeilichen Bildungseinrichtungen . Darüber hinaus sind den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Workshops innovative Medien vorgestellt worden. Auf der Grundlage einer Analyse des Seminarportfolios der Polizeiakademie Niedersachsen , der fachlichen Bedarfe der Dozentinnen und Dozenten und einer realistischen Integration digitaler Tools in die vorhandenen Seminare wurden die Workshopinhalte definiert. Die Akquise der Referentinnen und Referenten erfolgte auf Grundlage der passenden Expertise im Rahmen der „Learntec 2019“ in Karlsruhe. Hinsichtlich der Thematik „Virtual-/Augmented-Reality“ reflektierte sie auf die Ergebnisse einer Marktanalyse des Projektes zur digitalen Hochschulentwicklung. Insgesamt waren neun externe Firmen mit der Leitung entsprechender Workshops beauftragt. Vor diesem Hintergrund gab es nach Angaben der Polizeiakademie Niedersachsen auch keine Möglichkeit für Firmen, sich um einen Stand zur Präsentation ihrer Produkte zu bewerben. Die Verfahrensweise ist durch den Korruptionsbeauftragten der Polizeiakademie Niedersachsen, unter Einbeziehung der „Zentralstelle Korruption“ des Landeskriminalamts Niedersachsen, vorab geprüft und nicht beanstandet worden. 6. Welche Kosten bzw. Gebühren wurden den Ausstellerfirmen für ihre Stände und die Möglichkeit ihrer Präsentationen berechnet, bzw. wurde Ausstellern eine Vergütung für ihre Präsentation gewährt? Bei den externen Firmen bzw. Personen handelte es sich nicht um Aussteller, sondern um Referentinnen und Referenten von Fachvorträgen bzw. Workshops. In diesem Rahmen sind Referentenkosten erstattet und keine Gebühren bzw. Kosten erhoben worden. 7. Sind Vertragsgeschäfte aus dieser Veranstaltung hervorgegangen? Wenn ja, wie viele und in welchem Volumen? Aus der Fach- und Anwenderinnen- und Anwendertagung „Digitale Bildung“ sind keine Vertragsgeschäfte durch die bzw. mit der Polizeiakademie Niedersachsen hervorgegangen. (Verteilt am 24.09.2019) Drucksache 18/4632 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie setzte sich die bundesweite Fach- und Anwendertagung „Digitale Bildung“ der Polizeiakademie Niedersachsen zusammen?