Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/464 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Verstärkung der mittleren Beschäftigungsebene in der Justiz? Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 07.02.2018 - Drs. 18/283 an die Staatskanzlei übersandt am 13.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 08.03.2018, gezeichnet Barbara Havliza Vorbemerkung des Abgeordneten Im diesjährigen Nachtragshaushalt hat die Landesregierung 40 zusätzliche Planstellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für das Jahr 2018 vorgesehen. Die mittlere Beschäftigungsebene in der Justiz wurde personell nicht in gleicher Weise berücksichtigt. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesgewerkschaft Niedersachsen (DJG), moniert diese Planstellenanhebung als einseitig und befürchtet eine Mehrbelastung dieser Beschäftigungsebene. Vorbemerkung der Landesregierung Der von der Landesregierung am 23. Januar 2018 beschlossene Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 sieht keine zusätzlichen Planstellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Anfrage auf Stellen bezieht, die im gemeinsamen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 vom 16. Februar 2018 enthalten sind. Die nachfolgenden Antworten beschränken sich auf den Bereich der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften , da der Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen nur diesen Bereich umfasst. 1. Was beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um eine Mehrbelastung der mittleren Beschäftigungsebene (Rechtspfleger und Serviceeinheiten) zu verhindern? Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nicht der mittleren Beschäftigungsebene zuzurechnen. Sie nehmen als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in sachlicher Unabhängigkeit (§ 9 RpflG) die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben sowie außerdem herausgehobene Tätigkeiten im Bereich der Justizverwaltung wahr. Planstellenvermehrungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wirken sich deshalb auf die Belastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger regelmäßig nicht aus. Nach dem maßgebenden Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y wird auch die Belastung der Serviceeinheiten nicht aus der Zahl der vorhandenen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte abgeleitet, sondern eigenständig auf der Grundlage der Eingangszahlen ermittelt. Eine rechnerische Mehrbelastung der Serviceeinheiten infolge zusätzlicher Richter - und Staatsanwaltsstellen ergibt sich somit nicht. Unabhängig hiervon kann zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass eine durch Personalverstärkungen mögliche schnellere Aufgabenerledigung einen gewissen Folgeaufwand in den Serviceeinheiten verursacht, angesichts des Verhältnisses von 40 neuen Stellen zu 3 446 Beschäftigten (= durchschnittlicher Personaleinsatz 2016 in der mittleren Beschäftigungsebene bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaf- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/464 2 ten) erscheint dieser Mehraufwand aber kaum messbar. Außerdem ist gegenzurechnen, dass ein durch die Stellenvermehrungen möglicher Bestandsabbau die Serviceeinheiten gleichzeitig auch entlastet. Wegen einer künftigen Verstärkung der mittleren Beschäftigungsebene wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 5 Bezug genommen. 2. Wie hoch ist die durchschnittliche PEBB§Y-Belastung in der mittleren Beschäftigungsebene (Serviceeinheiten und Rechtspfleger; Belastungszahlen bitte gesondert ausweisen )? Die Belastungswerte werden auf Basis der Geschäftszahlen des Jahres 2016 sowie des Personalbestandes zum Stichtag 31.12.2016 und des durchschnittlichen Personaleinsatzes im Jahr 2016 ausgewiesen. Die Berechnung der Belastung auf Basis des Personaleinsatzes erfolgt gemäß PEBB§Y. Daraus ergeben sich folgende Belastungszahlen: Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) Personalbedarf Personaleinsatz Belastung Deckungsgrad Amtsgerichte 1 027,53 909,11 1,13 88,48 % Landgerichte 104,05 93,67 1,11 90,02 % Oberlandesgerichte 233,18 231,87 1,01 99,44 % Staatsanwaltschaften 139,41 124,97 1,12 89,64 % Generalstaatsanwaltschaften 22,17 21,38 1,04 96,44 % Wegen der Zuordnung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Fragestellung zur mittleren Beschäftigungsebene wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) Personalbedarf Personaleinsatz Belastung Deckungsgrad Amtsgerichte 2 427,51 2 158,06 1,12 88,90 % Landgerichte 392,81 373,95 1,05 95,20 % Oberlandesgerichte 250,54 250,41 1,00 99,95 % Staatsanwaltschaften 769,28 626,22 1,23 81,40 % Generalstaatsanwaltschaften 38,96 37,35 1,04 95,87 % Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung auf Basis der Daten des Jahres 2017 liegen noch nicht vor. 3. Wie viele Planstellen sind in der mittleren Beschäftigungsebene notwendig, um auch dort jeweils eine Belastung von PEBB§Y 1,0 zu erreichen? In der mittleren Beschäftigungsebene sind sowohl Beamte als auch Tarifpersonal beschäftigt. Für das Tarifpersonal kann im Hinblick auf die entfallene Verbindlichkeit der Bewirtschaftung von Tarifstellen die Stellenzahl nicht angegeben werden. Daher wurde die Differenz in Arbeitskraftanteilen zwischen Personalbedarf und Personaleinsatz ausgewiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/464 3 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) Personalbedarf Personaleinsatz Differenz zu PEBB§Y 1,0 Amtsgerichte 1 027,53 909,11 118,42 Landgerichte 104,05 93,67 10,38 Oberlandesgerichte 233,18 231,87 1,31 Staatsanwaltschaften 139,41 124,97 14,44 Generalstaatsanwaltschaften 22,17 21,38 0,79 Wegen der Zuordnung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur mittleren Beschäftigungsebene wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) Personalbedarf Personaleinsatz Differenz zu PEBB§Y 1,0 Amtsgerichte 2 427,51 2 158,06 269,45 Landgerichte 392,81 373,95 18,86 Oberlandesgerichte 250,54 250,41 0,13 Staatsanwaltschaften 769,28 626,22 143,06 Generalstaatsanwaltschaften 38,96 37,35 1,61 4. Wie viele Stellen sind nach Ansicht der Landesregierung insgesamt in der mittleren Beschäftigungsebene notwendig, damit die angekündigten 250 neuen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können? Die Belastung der mittleren Beschäftigungsebene leitet sich im Wesentlichen nicht aus der Zahl der vorhandenen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ab. Auf die Antwort zu Frage 1 wird insoweit Bezug genommen. Eine konkrete Stellenzahl kann deshalb nicht angegeben werden. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, über alle Dienste in der Justiz eine Belastung von PEBB§Y 1.0 zu erreichen, oder gilt dieses Ziel nur für den Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte? Falls nein, warum nicht? In der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen für die laufende Legislaturperiode ist unter Rn. 1048 ausdrücklich festgehalten, dass sich das Ziel „PEBB§Y 1,0“ über das gesamte System erstreckt. Das Ziel gilt danach ausdrücklich nicht nur für den Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Gleichzeitig ist ausgeführt, dass es für die Umsetzung eines mehrjährigen Stufenplans bedarf. Im Hinblick auf den Vorbehalt nach Rn. 116 ff. der Koalitionsvereinbarung , wonach die Umsetzung und Schrittfolge der im Koalitionsvertrag vereinbarten finanzwirksamen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt steht, ist über die konkrete Ausgestaltung der weiteren Stufen jeweils im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden. (Verteilt am 13.03.2018) Drucksache 18/464 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Verstärkung der mittleren Beschäftigungsebene in der Justiz?