Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4654 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Ist das Kloster Blankenburg noch als Standort der Landesaufnahmebehörde geeignet? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 28.08.2019 - Drs. 18/4454 an die Staatskanzlei übersandt am 02.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 25.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Das unter Denkmalschutz stehende Kloster Blankenburg verfällt zusehends. Dem Vernehmen nach können mehrere Räumlichkeiten, die zur Flüchtlingsunterbringung genutzt wurden, nicht mehr genutzt werden und sind renovierungsbedürftig. Es sollen vor diesem Hintergrund Gespräche zwischen dem Land als Pächter und dem Verpächter stattgefunden haben. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kloster Blankenburg wurde im 13. Jahrhundert gegründet und hat im Laufe der Jahre eine wechselhafte Geschichte durchlaufen. Von 1990 bis 2011 wurde die Liegenschaft durch das Land Niedersachsen zur Unterbringung von Asylbegehrenden genutzt. Mit Ablauf des Mietvertrags wurde die Liegenschaft zunächst aufgegeben . Aufgrund einer deutlich gestiegenen Anzahl von Asylbegehrenden und eines daraus folgenden größeren Unterbringungsbedarfs erfolgte zum 01.11.2015 die erneute Anmietung der Liegenschaft . Im Kloster Blankenburg ist die Außenstelle Oldenburg des Standorts Bramsche der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebracht. Bis zur Neuorganisation der Landesaufnahmebehörde zum 15.08.2019 war die Liegenschaft ein eigenständiger Standort. Das Land Niedersachsen hat auf der Liegenschaft verschiedene Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 12 000 qm sowie eine Freifläche von 7 000 qm von der Kloster B GmbH & Co. KG angemietet . Durch die teilweise bereits aus dem 13. Jahrhundert stammende Gebäudesubstanz und die verschiedenen Nutzungen waren immer wieder Um- und Anbauten sowie Sanierungen erforderlich. Grundsätzlich bestehen in fast allen Gebäuden Sanierungsbedarfe. Zwei Gebäude sind derzeit nicht nutzbar. Von 600 vertraglich vereinbarten Unterbringungsplätzen stehen aktuell 352 zur Verfügung. Wegen dieses Zustandes und wegen bestehender Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarfe befindet sich die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Austausch mit der Vermieterin. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4654 2 1. Wann, worüber und mit welchem Ergebnis hat das Land mit dem Verpächter gesprochen ? Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Hinsichtlich der Sanierung der derzeit nicht nutzbaren Unterkunftsgebäude gibt es bislang noch keine Klärung mit der Vermieterin. 2. Welche Teile des Klosters stehen unter Denkmalschutz? Die Gebäude 20, 21 und das Kirchengebäude stehen als Einzeldenkmale unter Denkmalschutz. 3. Welche Teile des Klosters sind renovierungsbedürftig, welche Teile können deshalb im aktuellen Zustand oder in absehbarer Zeit nicht mehr durch das Land genutzt werden? Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Gebäude 18 und 23 können wegen Sanierungsbedürftigkeit derzeit nicht genutzt werden. Ob und gegebenenfalls zu wann eine Wiederinbetriebnahme nach erfolgter Sanierung möglich sein wird, ist Gegenstand der Gespräche der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit der Vermieterin. 4. Welche Teile des Klosters sollen wann und über welchen Zeitraum renoviert werden? Teilrenovierungen sowie kleinere Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen regelmäßig bei Bedarf. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen. 5. Wird die Nutzung durch das Land durch eine Renovierung eingeschränkt? Falls ja, inwiefern , wie lange, und welcher Ersatz ist vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wurde oder wird die Miete gemindert? Ist eine Mietminderung für die Zukunft absehbar ? Für nicht nutzbare Gebäude ist die Miete derzeit gemindert. (Verteilt am 27.09.2019) Drucksache 18/4654 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Ist das Kloster Blankenburg noch als Standort der Landesaufnahmebehörde geeignet?