Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie will die Landesregierung Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht gewinnen? - Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/3807 Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Julia Willie Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 22.08.2019 - Drs. 18/4412 an die Staatskanzlei übersandt am 26.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 30.09.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 24.05.2019 hatten wir die Anfrage „Wie will die Landesregierung Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht gewinnen?“ gestellt (Drucksache 18/3807). Aus der Antwort der Landesregierung vom 27.06.2019 (Drucksache 18/4086) ergeben sich einige Nachfragen. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung sind die Potenziale von in Deutschland lebenden Lehrkräften mit einer im Ausland absolvierten Lehramtsausbildung bewusst. Um den herkunftssprachlichen Unterricht besser mit dem Regelunterricht zu verzahnen und in das schulische Gesamtkonzept mit einzubinden, hat Niedersachsen bereits 2008 als erstes Bundesland das am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ausgerichtete Kerncurriculum „Herkunftssprachlicher Unterricht“ entwickelt und in Kraft gesetzt. Das Potenzial zugewanderter Menschen zu nutzen, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, nicht zuletzt auch im Rahmen der Umsetzung der Charta der Vielfalt. Der Einsatz von Lehrkräften mit einer im Ausland absolvierten Lehramtsausbildung wird an niedersächsischen Schulen ausdrücklich begrüßt, unabhängig von dem aktuell erhöhten Bedarf an Lehrkräften. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen seit einigen Jahren das „Migranetz“, das in Form von fünf regionalen Netzwerken organisiert ist. Das Kultusministerium fördert die Arbeit des „Migranetz“ mit der Bereitstellung von Anrechnungsstunden für die Sprecherinnen und Sprecher sowie die Koordination . Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt jährlich zusätzlich weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Lehrkräfte mit einer im Ausland absolvierten Lehramtsausbildung haben nach Feststellung der Gleichwertigkeit der erworbenen Berufsqualifikation mit der niedersächsischen Lehramtsausbildung die Möglichkeit, als Lehrkraft im Schuldienst tätig zu werden. Unabhängig von der Feststellung der Gleichwertigkeit können nach dem Runderlass des Kultusministeriums „Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -“ vom 23.02.2015 auch Lehrkräfte in den Schuldienst eingestellt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung sowohl vom Niveau als auch von den Studieninhalten mindestens einem Unterrichtsfach zugeordnet werden können. Des Weiteren ist für ausländische Lehrkräfte - unabhängig von einem formalen Anerkennungsverfahren - auch der Einsatz als herkunftssprachliche Lehrkraft möglich. Die Einstellungs- und Qualifikationsvoraussetzungen sind im Runderlass des Kultusministeriums „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 2 geregelt. Auch ein Einsatz als pädagogische Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter an (Ganztags-)Schulen könnte infrage kommen. 1. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage „Wie will die Landesregierung Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht gewinnen?“ weist die Landesregierung auf Qualifizierungsprogramme für geflüchtete und zugewanderte Lehrkräfte an den Universitäten Göttingen, Vechta und Oldenburg hin. Wie viele Lehrkräfte haben sich um eine Teilnahme an diesen Programmen beworben, und wie viele von ihnen haben an diesen Programmen teilgenommen bzw. nehmen noch teil? Das Projekt Back to School der Universität Vechta richtet sich an ausländische Lehrkräfte und gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Angebote, ein Brücken- und Orientierungsangebot und ein Begleitangebot für Lehrkräfte im Anpassungslehrgang. Im Brückenangebot waren im Wintersemester 2018/2019 36 Teilnehmende und im Sommersemester 2019 68 Teilnehmende zu verzeichnen, davon 25 aus dem vorherigen Semester. Außerdem gab es im Wintersemester 2018/2019 drei und im Sommersemester 2019 15 weitere entweder abgelehnte oder nicht erschienene Bewerberinnen und Bewerber. Am Begleitangebot für Studierende im Anpassungslehrgang nahmen in Wintersemester 2018/2019 eine Person und im Sommersemester 2019 zwei Personen teil, davon eine aus dem vorangegangenen Semester. Das Kontaktstudium „Pädagogische Kompetenz in der Migrationsgesellschaft“ der Universität Oldenburg richtet sich neben Lehrkräften auch an weitere Zielgruppen. Das Studium ist an den Standorten Hannover (seit 2004) und Bremen (seit 2015/2016) möglich und wird einmal jährlich durchgeführt. Seit Start des Kontaktstudiums im Jahr 2004 werden pro Durchgang und Standort jeweils 23 bis 25 Teilnehmende aufgenommen. 44 Absolventinnen und Absolventen haben das Kontaktstudium im Jahrgang 2018/2019 beendet, davon waren 19 Lehrkräfte. Für den Jahrgang 2019/2020 haben sich 135 Personen beworben, davon waren 51 Lehrkräfte. Das Kontaktstudium haben schließlich 53 Personen aufgenommen, davon sind 27 Lehrkräfte. Das Pilotprojekt zur Qualifizierung syrischer Lehrkräfte an der Universität Göttingen wird über die Kindergeldstiftung gefördert. An die Förderung ist die Bedingung geknüpft, dass die Lehrkräfte in Bremen eingesetzt werden, sodass sich derzeit in Niedersachsen keine Lehrkräfte in der Praxisphase befinden. In Bremen haben insgesamt 15 Lehrkräfte an dem Projekt teilgenommen, sieben in der Praxis. Eine weitaus größere Zahl wurde zu dem Angebot beraten. In der Pilotphase wurden auch in Göttingen Bewerbungen angenommen und Interviews mit vier von 20 Bewerberinnen bzw. Bewerbern geführt. 2. Wie viele der geflüchteten oder zugewanderten Lehrkräfte, die an den in Frage 1 genannten Qualifizierungsprogrammen teilgenommen haben, haben sich mittlerweile um eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst beworben, und wie viele von ihnen sind in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt worden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Wie viele Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Lehramtsausbildung haben in den vergangenen zehn Jahren in Niedersachsen eine Anerkennung dieser Ausbildung beantragt (bitte differenzieren nach Herkunftsland und nach Jahr der Antragstellung)? Aus der Tabelle in Anlage 1 wird die Anzahl der in den letzten zehn Jahren - ergänzt um das erste Halbjahr 2019 - gestellten Anträge ersichtlich, getrennt nach Jahren und Ländern. Sofern in den letzten zehn Jahren maximal zehn Anträge auf Anerkennung der Lehramtsausbildung eines Landes eingegangen sind, sind diese in der Tabelle unter dem Punkt „sonstige Länder“ enthalten. Festzuhalten bleibt, dass Lehrkräfte mit polnischen oder spanischen Lehramtsausbildungen bzw. aus den nicht der EU zugehörigen Staaten mit russischen, ukrainischen und syrischen Lehramtsausbildung einen großen Anteil der Antragstellenden bilden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 3 Ersichtlich wird auch, dass seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (NBQFG) vom 12.12.2012 ein stetiger Anstieg festzustellen ist. Vor Inkrafttreten des NBQFG konnten nur Lehrkräfte mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung aus den EU-Mitgliedstaaten einen Antrag auf Anerkennung stellen. 4. In wie vielen Fällen sind diese Anträge a) ohne Forderung von Ausgleichsmaßnahmen, b) nach Absolvierung von Anpassungslehrgängen und/oder Eignungsprüfungen, c) gar nicht bewilligt worden (bitte jeweils differenzieren nach Herkunftsland und nach Jahr der Anerkennung )? Die Tabelle in Anlage 2 beinhaltet die Gesamtzahl der unter a) bis c) genannten Entscheidungen. Die Diskrepanz der Anerkennungen (a und b) bzw. Ablehnungen (c) zu den in Frage 3 genannten Anträgen beruht überwiegend darauf, dass in einer Vielzahl von Fällen vor einer Anerkennung noch eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist. In einem Teil der noch nicht abschließend beschiedenen Anträge ist die Ausgleichsmaßnahme noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren verfolgt ein weiterer Teil der Antragstellenden das Anerkennungsverfahren aus den unterschiedlichsten Gründen nicht weiter, d. h. die Ausgleichsmaßnahme wird nicht absolviert. Die Anzahl der abgelehnten Anträge beinhaltet insbesondere Anträge, denen im Herkunftsland keine vollständig abgeschlossene Lehramtsausbildung zugrunde liegt. Es sind aber auch Anträge enthalten , die auf einer Ausbildung im sekundären Bildungsbereich, die im Herkunftsland für die Ausübung einer Lehrtätigkeit ausreicht, beruhen. 5. Wie viele dieser Lehrkräfte sind mittlerweile in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt worden (bitte differenzieren nach Herkunftsland und nach Jahr der Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst)? Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Alternativ erfolgt eine Darstellung zu der Anzahl der Bewerbungen bzw. der Einstellungen von Lehrkräften mit einer abgeschlossenen Ausbildung aus einem EU-Land bzw. einem Nicht-EU-Land. Eine Darstellung nach den einzelnen Herkunftsländern ist nicht möglich, da dazu keine Daten erhoben werden. Die Darstellung ist Anlage 3 zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 4 6. In der Antwort auf Frage 10 unserer Anfrage vom 24.05.2019 weist die Landesregierung darauf hin, dass herkunftssprachlicher Unterricht an Grundschulen eingerichtet wird, „wenn mindestens zehn Schülerinnen und Schüler für solchen Unterricht angemeldet sind, die Schule die Einrichtung eines solchen Angebots befürwortet und eine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht.“ a) In wie vielen Fällen konnte in den vergangenen fünf Jahren herkunftssprachlicher Unterricht an Grundschulen nicht angeboten werden, weil keine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung stand, obwohl mindestens zehn Schülerinnen und Schüler dafür angemeldet waren? b) In wie vielen Fällen konnte in den vergangenen fünf Jahren herkunftssprachlicher Unterricht in den Schulen des Sekundarbereichs nicht angeboten werden, weil keine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung stand, obwohl eine ausreichende Nachfrage bestand? Die Gründe für ein Nicht-Zustandekommen einer der angesprochenen Beschulungen werden nicht erfasst. Insofern liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. 7. In der Antwort auf Frage 10 unserer Anfrage vom 24.05.2019 erklärt die Landesregierung , dass Stellen für herkunftssprachlichen Unterricht deshalb nicht im Rahmen des üblichen Einstellungsverfahrens besetzt würden, weil Personalbedarfe für den herkunftssprachlichen Unterricht häufig kurzfristig aufträten. Wie viele Stellen für herkunftssprachlichen Unterricht sind in den vergangenen fünf Jahren außerhalb des üblichen Einstellungsverfahrens a) ausgeschrieben, b) besetzt worden? Neben der normalen bedarfsgerechten Ausschreibung von Stellen im Rahmen der zweimal im Jahr durchgeführten Bewerbungs- und Einstellungsverfahren wird aufgrund der Ergebnisse der Personalgesamtplanung für die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht (HU) auch außerhalb dieser Einstellungsverfahren versucht, geeignete Lehrkräfte zur Abdeckung der Bedarfe zu gewinnen. Stellenreste, die sich im Rahmen der üblichen Einstellungsverfahren ergeben haben und budgetiert werden können, werden u. a. genutzt, um im benötigten Umfang, meist befristet, entstehende Bedarfe für die Erteilung von HU-Unterricht abzudecken. Aufgrund der Haushaltssystematik ist es nicht möglich, die Verwendung von hierfür genutzten Mitteln durchgehend zu erfassen. Der Abfluss wird in einem Haushaltstitel mit mehreren anderen Verwendungszwecken , z. B. der Erteilung von islamischem Religionsunterricht u. a., erfasst. Anhand einiger Beispiele aus den letzten Jahren kann hier lediglich exemplarisch dargestellt werden , in welcher Form Maßnahmen veranlasst wurden. Zum Beginn des Schuljahrs 2015/2016 konnten im Rahmen des normalen Einstellungsverfahrens zwei Einstellungsmöglichkeiten zur Erteilung von HU-Unterricht besetzt werden. In den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 wurden keine Einstellungsmöglichkeiten für HU im Rahmen der normalen Einstellungsverfahren veröffentlicht. Im Regelfall werden nicht besetzbare Einstellungsmöglichkeiten aus den Einstellungsverfahren auf Antrag der NLSchB kapitalisiert/budgetiert und zur befristeten Beschäftigung für Lehrkräfte zur Erteilung von HU verwendet. Somit erfolgt keine Erfassung dieser Beschäftigungsverhältnisse im Fachverfahren EiS. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum 01.02.2015 wurden 0,4 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) auf Antrag kapitalisiert. Im Sommer 2015 wurden noch einmal Stellenreste im Umfang von 4,28 VZLE für die Finanzierung von HU oder islamischem Religionsunterricht u. a. budgetiert. (Verteilt am 01.10.2019) Anlage 1 Herkunftsland 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. HJ 2019 Summe Polen 37 46 54 34 49 33 16 29 33 20 17 368 Spanien 24 29 34 32 60 19 20 27 14 7 6 272 Russland 30 37 37 40 47 21 212 Ukraine 14 27 18 6 27 11 103 Syrien 7 16 25 40 14 102 Vereinigtes Königreich 13 15 9 5 6 9 6 5 4 6 3 81 Niederlande 4 6 7 12 14 5 5 6 3 2 64 Griechenland 5 7 8 6 7 4 1 8 10 2 5 63 Rumänien 6 5 3 6 6 11 5 5 8 3 1 59 Litauen 10 8 8 12 7 5 0 1 3 1 55 Ungarn 8 11 7 6 7 2 3 2 1 3 1 51 Bulgarien 6 4 3 5 11 4 4 4 2 4 2 49 Kasachstan 6 9 13 6 9 2 45 Türkei 5 4 6 10 10 10 45 Weißrussland 2 8 9 6 9 1 35 Österreich 2 2 2 4 5 5 2 6 1 1 1 31 Lettland 4 4 1 6 8 0 1 1 2 27 Italien 3 4 2 2 5 1 1 1 3 2 24 Schweiz 2 1 3 2 3 4 2 2 1 3 1 24 Frankreich 2 2 4 2 4 3 0 1 1 1 1 21 Irak 3 1 4 4 5 17 Tschechien 2 3 3 1 1 2 1 1 14 Brasilien 1 5 5 2 13 Slowakei 1 2 1 4 1 2 1 1 13 USA 4 1 4 4 13 Moldawien 4 4 1 3 12 Portugal 3 2 2 2 1 1 1 12 Sonstige Länder 8 10 3 4 6 14 29 34 32 49 23 212 139 160 153 140 203 182 204 236 224 259 137 2037 Anlage 2 Herkunftsländer BRA BGR FR GR Irak IT KAZ LVA LT NL NO AT PL PT RO RUS CH SK ES SYR CZ TUR UKR HU GB BLR sonstige Länder a) ohne Ausgleichsmaßnahmen 58 2 4 1 3 2 2 3 2 6 5 1 12 1 12 1 1 2009 4 1 1 1 1 2010 5 1 1 1 2 2011 11 1 1 1 1 1 2 4 2012 7 1 1 1 1 1 2 2013 5 1 1 1 2 2014 10 1 2 4 2 1 2015 1 1 2016 4 1 1 1 1 2017 5 1 1 2 1 2018 2 1 1 1. HJ 2019 4 1 1 1 1 b) mit Ausgleichsmaßnahmen 131 1 1 2 2 1 2 8 2 26 1 4 7 1 47 1 1 5 2 6 2 0 2009 10 3 6 1 2010 9 1 1 1 4 2 2011 12 4 5 1 1 0 2012 6 1 1 1 3 2013 16 3 1 4 1 6 1 2014 16 1 1 1 1 2 6 1 0 2015 10 1 1 1 6 1 2016 1 1 2017 31 1 1 1 3 8 2 6 3 1 2 0 2018 13 1 2 1 5 2 1 0 1. HJ 2019 7 1 2 3 0 -2- Anhang 2 c) gar nicht 87 2 1 1 1 2 3 1 4 9 1 3 25 7 8 2 2 1 0 2009 3 1 1 1 2010 6 1 2 1 1 1 2011 2 2 2012 1 1 2013 0 2014 2 1 0 2015 0 2016 10 1 2 3 2 1 0 2017 11 1 1 1 2 3 1 0 2018 14 1 1 7 2 1 0 1. HJ 2019 38 1 1 1 1 4 1 12 5 4 0 Summe 276 2 3 5 4 1 6 2 1 4 10 3 4 35 2 13 16 1 2 62 25 1 9 13 4 20 4 0 BRA BGR FR GR Irak IT KAZ LVA LT NL NO AT PL PT RO RUS CH SK ES SYR CZ TUR UKR HU GB BLR sonstige Länder BRA Brasilien KZA Kasachstan AT Österreich HUNUngarn CZ Tschechien BGR Bulgrien LVA Lettland PL Polen CH Schweiz TUR Türkei FR Frankreich LT Litauen PT Portugal SK Slowakei UKR Ukraine GR Griechenland NL Niederlande RO Rumänien ES Spanien GB Vereinigtes Königreich IT Italien NO Norwegen RUSRussland SYR Syrien BLR Weißrussland Anlage 3 E-Termin EU Anerk. für 2 Fä. EU i. Anpass. Lehrg. EU Anerk. f. 1 Fach Nicht-EU Anerk. 2 Fächer Nicht-EU Anpass. Lehrg. nicht-EU Anerk. 1 Fach Gesamt EU Anerk. für 2 Fä. EU i. Anpass. Lehrg. 08.09.2014 26 14 9 4 1 1 55 12 10 01.02.2015 20 12 4 5 2 1 44 4 3 31.08.2015 38 17 7 3 1 2 68 17 10 01.02.2016 27 9 9 2 0 2 49 4 3 01.08.2016 26 12 7 5 0 4 54 7 7 01.02.2017 15 9 7 3 3 2 39 4 4 31.07.2017 21 12 6 5 3 2 49 7 6 01.02.2018 12 9 5 6 3 3 38 3 1 06.08.2018 18 10 6 6 2 3 45 8 4 01.02.2019 9 9 3 3 3 3 30 6 0 *12.08.2019 12 11 5 2 2 1 33 1 4 * vorläufig abgeschlossen am 22.08.2019 Bewerbungen EU Anerk. f. 1 Fach Nicht-EU Anerk. 2 Fächer Nicht-EU Anpass. Lehrg. nicht-EU Anerk. 1 Fach Gesamt 0 1 0 1 24 1 3 2 0 13 0 1 1 1 30 1 1 0 0 9 0 0 0 0 14 0 1 2 0 11 1 1 2 1 18 0 2 0 0 6 1 2 1 1 17 1 1 0 0 8 2 1 2 0 10 Einstellungen Drucksache 18/4676 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie will die Landesregierung Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht gewinnen? - Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Druck-sache 18/3807 Anlage 1 zu Frage 3 Anlage 2 zu Frage 4 Anlage 3 zu Frage 5