Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4686 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Stellenplan der Pflegekammer Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 27.08.2019 - Drs. 18/4435 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 01.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Für das Kapitel „Personalaufwand“ sind im Haushaltsjahr 2019 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3 069 954,56 Euro vorgesehen. Es enthält neun Titel, die für das Haushaltsjahr 2019 mit Ausgaben beziffert sind. Der Homepage der Pflegekammer zufolge „werden stetig Fachkräfte verschiedenster Ausrichtungen innerhalb einer öffentlichen Verwaltung gesucht“. Vorbemerkung der Landesregierung Dem auf der Homepage der Pflegekammer Niedersachsen veröffentlichten Haushaltplan der Pflegekammer für das Jahr 2019 ist zu entnehmen, dass die Personalkosten (inkl. Lohnnebenkosten, Jahressonderzahlungen und Fortbildungskosten) mit insgesamt 2 951 048,19 Euro den größten Anteil des Personalaufwands in Höhe von insgesamt 3 069 954,56 Euro einnehmen. Grundlage für die Personalkostenplanung ist ein Organisations- und Personalkonzept, das vom Errichtungsausschuss der Pflegekammer gemeinsam mit einer Organisationsberatung erarbeitet wurde und den Aufbau auf bis zu 57 Vollzeitstellen im Jahr 2019 vorsah. Da sich der Personalaufbau schon im Jahr 2018 verzögert hatte, wurde auch bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 das Erreichen dieser Endausbaustufe noch nicht berücksichtigt. 1. Wie genau sieht der Stellenplan der Pflegekammer aus? Nach Auskunft der Pflegekammer sind mit Stand 17.09.2019 in der Geschäftsstelle der Pflegekammer 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (29,65 VZE) beschäftigt. Alle Stellen seien gemäß TV-L bewertet und verteilten sich auf die Entgeltgruppen wie folgt: Entgeltgruppe TV-L Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter E 13 - 15 7 E 10 - 12 8 E 8 -9 9 E 1 - 6 9 Die Bewertung von Tätigkeiten in den einzelnen Ressorts der Pflegekammer (u. a. Bildung, Pflege) durch eine externe und unabhängige Kanzlei habe ergeben, dass alle Stellenbewertungen mit dem TV-L vereinbar sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4686 2 Eine differenziertere Darstellung des Stellenplans und der Stellenbewertung der Pflegekammer würde aufgrund der geringen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegekammer dazu führen, dass die Entgelte einzelnen Personen zugeordnet werden können. Dies wäre, wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Björn Försterling und Susanne Victoria Schütz (FDP) „Pflegekammer Niedersachsen (Teil 1)?“ vom 03.01.2019 (Drs. 18/2666) ausgeführt, nach Auskunft der Landesbeauftragten für Datenschutz datenschutzrechtlich problematisch. Zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten (Artikel 24 Abs. 3 NV) kann die Beantwortung dieser Frage nicht im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Landtagsdrucksache erfolgen. Die Landesregierung kann den Stellenplan und die Stellenbewertung der Pflegekammer allerdings in einer vertraulichen Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses darlegen. 2. Wie genau sind die Stellen bewertet? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Ausbildungen/Qualifikationen sind grundsätzlich für welche Stellen vorausgesetzt ? Laut Auskunft der Pflegekammer fallen in der Geschäftsstelle vielfältige Aufgaben an. Dementsprechend seien die vorausgesetzten Qualifikationen sehr unterschiedlich. Es gebe Bereiche wie beispielsweise die Buchhaltung, in denen kaufmännische Ausbildungen gefordert sind. In anderen Feldern, beispielsweise im Ressort Pflege, sei eine pflegerische Fachexpertise zur Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen notwendig. In wieder anderen Bereichen wie beispielsweise im Bereich Kommunikation sei Wissen über die Programmierung von Internetseiten gefordert. 4. Über welche tatsächlichen Ausbildungen/Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter (bitte prozentual angeben, z. B. X % pflegerische Ausbildung, X % …)? Nach Auskunft der Pflegekammer stellen sich die aktuellen Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie folgt dar: Ressort/Bereich Pflegerische Ausbildung (teilweise weitere zusätzliche Qualifikationen vorhanden ) Keine pflegerische Ausbildung Geschäftsführung 100 % Mitgliederkommunikation 90 % 10 % Mitgliederverwaltung 100 % (kaufm. Ausbildung) Ressort Recht 100 % (Juristinnen/Juristen) Ressort Bildung 50 % 50 % (kaufm. Ausbildung) Ressort Pflege 67 % 33 % Ressort Qualität 100 % Presse 33 % 67 % Administration (Finanzbuchhaltung, Personal, Sekretariat) 100 % (kaufm. Ausbildung) (Verteilt am 02.10.2019) Drucksache 18/4686 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Stellenplan der Pflegekammer