Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4704 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2019 Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 28.08.2019 - Drs. 18/4465 an die Staatskanzlei übersandt am 02.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 01.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Konzerte und Festivals von Neonaziorganisationen oder anderen Gruppierungen der extremen Rechten erfreuten sich wachsender Beliebtheit. Im sächsischen Ostritz kamen Ende Juni 2019 wieder über 700 Rechtsradikale zu einem Festival mit der Bezeichnung Schild & Schwert zusammen . Dabei wurden offen Symbole von Combat18 oder Brigade8 gezeigt. 1 Diese Organisationen zeigen Verbindung zum mutmaßlichen Mörder an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Nach Aussage von Sicherheitsbehörden und Verbänden haben Musikveranstaltungen und Liederabende eine wichtige aktivierende und mobilisierende Wirkung auf die extreme Rechte und dienen der Vernetzung rechtradikaler Organisationen. 1. Welche Konzerte und Liederabende mit rechten Bands bzw. Liedermachern haben im ersten Halbjahr 2019 in Niedersachsen stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Veranstaltungsdatum , Ort, Art der Veranstaltung und Name der Bands/Liedermacher)? Die Fragen 1 bis 12 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: In Niedersachsen fanden im genannten Zeitraum nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden keine Konzerte, jedoch die nachfolgend dargestellten Lieder-/Balladenabende statt. Datum Ort Teilnehmer Liedermacher 09.03.2019 Burgdorf 70 Mitglieder der Band „Brutal Attack“ 30.03.2019 Braunschweig nicht bekannt nicht bekannt 18.04.2019 Wolfsburg 50 Mitglied der Band „FLAK“ Für die vorgenannte Veranstaltung am 09.03.2019 wurde szeneintern, auch innerhalb eines größeren Adressatenkreises geworben. Sie wurde von Angehörigen der rechtsextremistischen subkulturellen Gruppierung „Skinheads Uelzen“ organisiert. Dem Verfassungsschutz lagen im Vorfeld Erkenntnisse über deren Planung vor. Als Veranstaltungsregion war vom Veranstalter der Großraum „zwischen Hamburg und Hannover“ szeneintern verbreitet worden. Der tatsächliche Veranstaltungsort wurde erst nach Beendigung der Veranstaltung in Erfahrung gebracht. Für die Veranstaltung am 30.03.2019 wurde szeneintern geworben. Sie wurde von der Gruppierung „Identitäre Bewegung Niedersachsen“ durchgeführt. Von der Veranstaltung erhielt der Verfassungsschutz durch eine Veröffentlichung der Veranstaltung nach deren Durchführung Kenntnis. 1 https://www.endstation-rechts.de/news/ostritz-wenn-militante-neonazis-feiern.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4704 2 Der Polizeidirektion Braunschweig liegen aber keine Erkenntnisse für eine tatsächliche Durchführung vor. Die Veranstaltung am 18.04.2019 wurde öffentlich auf der Facebook-Seite des dort auftretenden Sängers beworben, sie wurde von einem Angehörigen der regionalen rechtsextremistischen Szene organisiert. Dem Verfassungsschutz lagen im Vorfeld Erkenntnisse über deren Planung vor. Die Landespolizei erhielt durch den Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz vorab Kenntnis. Durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion wurden Aufklärungsmaßnahmen, eine Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlichen Veranstalter und dem Gastwirt durchgeführt. Dazu waren Polizeieinsatzkräfte (uniformiert) anwesend, die sich während der Veranstaltung vor Ort sichtbar zeigten, überwiegend aber abgesetzt vom Veranstaltungsort Aufstellung nahmen. Zu keiner der Veranstaltungen liegen Erkenntnisse über Straftaten oder eine mögliche Zahlung von Eintrittsgeldern vor. In der Regel verlangen Organisatoren derartiger Veranstaltungen jedoch Eintritt , welcher teilweise als Spende/Unkostenbeitrag deklariert wird. Den Ordnungsbehörden liegen keine entsprechenden Anträge vor. Den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zufolge handelte es sich um nichtöffentliche und auch nicht unter das Versammlungsgesetz fallende Veranstaltungen. Über konkret verhinderte oder abgesagte Konzerte in Niedersachsen im Sinne der Frage 11 und Konzerte oder Liederabende außerhalb Niedersachsens gemäß Frage 12 für das erste Halbjahr 2019 liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die jeweiligen Konzerte/Liederabende , und aus welchen Bundesländern kamen diese? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie wurden die Konzerte bzw. Liederabende beworben? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wer oder welche Gruppierung hat die Konzerte bzw. Liederabende organisiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Lagen Anträge bei der Ordnungsbehörde vor? Wenn ja, wie hat diese entschieden? Wenn nein, wann wurde diese durch wen informiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Waren unter den bei 1. genannten Konzerten oder Liederabenden Veranstaltungen, die unter das Versammlungsrecht fielen? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Wurden Eintrittsgelder entrichtet? Siehe Antwort zu Frage 1. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4704 3 8. Wann und wie erlangten die Sicherheitsbehörden Kenntnis über die Konzerte bzw. Liederabende ? Siehe Antwort zu Frage 1. 9. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen? Siehe Antwort zu Frage 1. 10. Kam es im Zusammenhang mit Konzerten bzw. Liederabenden zu Straftaten? Wenn ja, zu welchen? Siehe Antwort zu Frage 1. 11. Hat die Landesregierung Kenntnisse über geplante rechte Konzerte, die verhindert werden konnten oder abgesagt werden mussten? Wenn ja, welche Gründe lagen für die Absage oder die Verhinderung vor? Siehe Antwort zu Frage 1. 12. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechte Konzerte und Liederabende, die von Angehörigen der rechten Szene in Niedersachsen im genannten Zeitraum an Orten außerhalb Niedersachsens organisiert wurden? Siehe Antwort zu Frage 1. 13. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über bundesweite Konzerte und Festivals und ihren Besuch durch angehörige der niedersächsischen rechten Szene? Für den Anfragezeitraum liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse dazu vor, dass Konzerte außerhalb Niedersachsens und entsprechende politische Kundgebungen von niedersächsischen Angehörigen der rechten bzw. rechtsextremistischen Szene wie z. B. (Groß-) Veranstaltungen im Juni 2019 in Ostritz (Sachsen) und im Juli 2019 in Themar (Thüringen) besucht werden. Darüber hinaus ist bekannt, dass eine Angehörige der rechten Szene aus dem Bereich Göttingen am Neujahrsempfang der NPD am 05.01.2019 in Büdingen (Hessen) teilnahm. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde auch ein Konzert mit Bands, die der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind, abgehalten. Mehrere Personen mit Bezug zur rechten Szene in Südniedersachsen nahmen bei der Veranstaltung „Schild und Schwert“ in Ostritz am 23.03.2019 teil. Soweit bekannt traten bei der politischen Kundgebung unter dem Motto „Zurück zu den Wurzeln“ auch rechtsextremistische Musikgruppen auf. Ein Angehöriger der rechten Szene aus dem Bereich Diepholz wurde als Beifahrer eines Shuttles am 10.05.2019 an einem Liederabend unter dem Motto „Wahlkampfabschlussveranstaltung der NPD“ im Bereich des Ortschaft Gramzow (Brandenburg) festgestellt. Durch Angehörige der rechten Szene aus dem Bereich Goslar wurde am 18.05.2019 der sogenannte Eichsfeldtag, Veranstaltung der NPD unter dem Motto „Udo Voigt für Deutschland und Europa - Die NPD erneut ins Europaparlament!“, in Leinefelde (Thüringen) besucht. Bei dieser Veranstaltung traten Bands auf, die der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind. (Verteilt am 04.10.2019) Drucksache 18/4704 Neues Lesezeichen Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2019