Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachtragshaushalt 2018: Wofür all die Stellen in den Ministerien? Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 26.01.2018 - Drs. 18/258 an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 06.03.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung des Abgeordneten Die Landesregierung hat im Rahmen der Kabinettspressekonferenz vom 23. Januar 2018 die Eckpunkte eines Entwurfs des Nachtragshaushalts 2018 vorgestellt, der vom Landeskabinett im Rahmen der Klausurtagung in Bad Sachsa beschlossen wurde. Der Entwurf wird dem Landtag unter Verzicht auf die erste Beratung im Plenum zur Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgelegt. Im Haushalt enthalten sind 99,2 zusätzliche Stellen, verteilt auf die verschiedenen Ministerien und die Staatskanzlei. Demnach sollen das neue Ministerium 30 Stellen erhalten, das Wirtschaftsministerium 28 Stellen, die Staatskanzlei 14,2 Stellen, das Kultusministerium sechs Stellen, das Justizministerium vier Stellen , das Wissenschafts- und Kulturministerium sechs Stellen, das Sozialministerium drei Stellen, das Umweltministerium zwei Stellen, das Landwirtschaftsministerium zwei Stellen, das Innenministerium zwei Stellen und das Finanzministerium zwei Stellen. 1. In welche Besoldungseinstufung bzw. welcher Entgeltgruppeneinstufung sollen die neuen Vollzeiteinheiten (VZE) bzw. Planstellen eingruppiert werden (bitte einzeln nach Abteilungs- und Referatszugehörigkeit aufschlüsseln für a) MW, b) MB, c) StK, d) MK, e) MJ, f) MWK, g) MS, h) MU, i) ML, j) MI und k) MF)? Siehe Anlage 1. 2. Wie lauten die Stellen- und Aufgabenbeschreibungen der neu geschaffenen VZE bzw. Planstellen jeweils (bitte einzeln nach Ressort und jeweiliger Planstelle für a) bis k) aufschlüsseln)? Siehe Anlage 1. 3. Warum können die jeweiligen Aufgaben in Frage 2 nicht von vorhandenem Personal wahrgenommen werden? Siehe Anlage 1. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 2 4. In welchen Referaten und mit welchen vergleichbaren Aufgabenbereichen sind die Aufgaben zu a) bis k) bislang wahrgenommen worden? Siehe Anlage 1. 5. Welche Aufgaben zu a) bis k) sind vom Land bislang nicht wahrgenommen worden? Siehe Anlage 1. 6. Für welche Aufgaben zu a) bis k) gibt es einen gesetzlichen Auftrag und eine landesrechtliche Notwendigkeit nach § 6 der Landeshaushaltsordnung? Siehe Anlage 1. 7. Könnten die Aufgaben zu a) bis k) auch durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung mit der damit verbundenen Höhergruppierung erledigt werden? Wenn nein, für welche Aufgaben zu a) bis k) ist das nicht möglich? Siehe Anlage 1. 8. In welchen Häusern liegen den Planungen für neue Stellen auch Personalqualifizierungsprogramme zugrunde? MW (a): Allen neuen Beschäftigten des MW steht die gesamte Bandbreite des Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramms der Personalentwicklungsprogramme zur Verfügung. Die Dienststelle unterstützt die Beschäftigten hier entsprechend. MB (b): Nein. StK (c): Nein. MK (d): Entfällt wegen des geringen Stellenumfangs. MJ (e): Nein. MWK (f): Nein. MS (g): Im MS gibt es grundsätzlich Personalqualifizierungsprogramme, die bereits vorhandenes oder neu gewonnenes Personal auf die im MS wahrzunehmenden Aufgaben vorbereiten. Im konkreten Fall: nein. MU (h): Das seit 2016 vorhandene Personalentwicklungskonzept sieht grundsätzlich Qualifizierungsmöglichkeiten vor. Im konkreten Fall: nein. ML (i): Nein. MI (j): Nein. MF (k): Nein. 9. In welchen Häusern wurden die Personalräte vor dem Kabinettsbeschluss um Stellungnahme gebeten? MW (a): Der Personalrat wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 NPersVG beteiligt. MB (b): Nein. StK (c): Nein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 3 MK (d): Die Personalräte sind im Rahmen der Aufstellung des NHPE 2018 beteiligt worden. MJ (e): Nein. MWK (f): Nein. Der für die Baubereiche erforderliche Personalaufwuchs ist ein ständiges Thema bei den Besprechungen mit dem Personalrat. MS (g): Dem Hauptpersonalrat des MS wurde im Rahmen des § 75 NPersVG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2018 für den Einzelplan 05 gegeben. MU (h): Nein. ML (i): Die Angelegenheit wurde mit dem Personalrat erörtert. MI (j): Nein, nicht bei einem Nachtragshaushalt. MF (k): Ja. 10. Sind die Stellenplanungen mit Konzepten für die Nachwuchsförderung abgestimmt? MW (a): Ja. MB (b): Nein. StK (c): Die A11-Planstelle dient zielgerichtet der Gewinnung von Bachelor-Nachwuchskräften (Allgemeine Verwaltung) in der StK. MK (d): Entfällt. MJ (e): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. MWK (f): Für den konkreten Bedarf werden primär Beschäftigte mit Fachwissen und beruflicher Erfahrung gesucht. Soweit diese Beschäftigten in anderen Organisationseinheiten des Ministeriums gefunden werden können, kommt bei der Nachbesetzung dieser Stellen auch eine Nachwuchsförderung in Betracht. MS (g): Ja, im MS ist dieses der Fall. MU (h): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. ML (i): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. MI (j): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. MF (k): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. 11. Welche Stellen zu a) bis k) sollen nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Siehe Anlage 1. 12. Wie viele VZE werden aus welchem Fachressort in welches Fachressort verlagert (bitte einzeln nach Abteilungs- und Referatszugehörigkeit aufschlüsseln)? Siehe Anlage 2. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 4 13. Werden alle neugeschaffenen VZE bzw. Planstellen mit einem Wegfallvermerk versehen ? Mit Ausnahme einer VZE und Stelle der Wertigkeit B6 im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sind keine der neuen VZE bzw. Planstellen mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ versehen. 14. Bis wann sollen die neugeschaffenen VZE bzw. Planstellen jeweils wieder abgebaut werden? Die neuen VZE bzw. neugeschaffenen Planstellen dienen ganz überwiegend der Erfüllung dauerhafter Aufgaben des Landes im Rahmen neuer Prioritätensetzungen. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. Januar 2018 in Aussicht genommen, den mit der Neubildung und Änderung ihrer Geschäftsverteilung verbundenen Personalaufwuchs von 99,22 Stellen oder Beschäftigungsmöglichkeiten in dieser Legislaturperiode gleichwertig wieder abzubauen. Über die Konkretisierung wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. (Verteilt am 13.03.2018) MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MW (a) Zeile 1 B 6 1 Z Abteilungsleitung Z Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. z.T. Referatsgruppe Z Politische Koordinierung Die zentralen Aufgaben sind zwingender Bestandteil einer Behörde. Während bereits die fachpolitische Koordinierung zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde gehört, wird mit der politischen Koordinierung noch ressortübergreifend erweitert. Insoweit sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 2 B 3 1 Z / neues Ref. Stellvertretende Abteilungsleitung Z Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. z.T. Referatsgruppe Z Politische Koordinierung Die zentralen Aufgaben sind zwingender Bestandteil einer Behörde. Während bereits die fachpolitische Koordinierung zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde gehört, wird mit der politischen Koordinierung noch ressortübergreifend erweitert. Insoweit sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 3 B 2 2 1x Stab Dig. Leitung Stabsstelle Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe, neue Organisationseinheit ja Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 4 1x Abt. 3 / 32 Sonderaufgabe Juristische Fachberatung VW-Beteiligung des Landes (direkt der Hausleitung unterstellt) Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe zur Stärkung des Beteiligungsmanagemen ts nicht wahrgenommen (gilt für den Aufgabenbereich der Beratung) Die Landesregierung hat die Stärkung des Beteiligunsmanagements des Landes als einen weiteren politischen Schwerpunkt ausgegeben. Das MW trägt u.a. die fachliche Verantwortung für die Landesbeteiligung Volkswagen. Dies umfasst die fachliche Führung und Steuerung, die Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Effizienz und die Einhaltung haushaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Vorgaben. nein Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. noch Zeile 4 Um diesen Aufgaben verantwortungsvoll und in voller fachlicher Erforderlichkeit gerecht zu werden, ist es notwendig Minister Dr. Althusmann durch je eine/n Berater/in mit einer herausgehobenen fachlichen Expertise im juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich unmittelbar zu unterstützen. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 5 A 16 3 1x Z / neues Ref. Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird aufgrund des Aufgaben- und Themenzuwachses verstärkt. Ministerbüro (Ref. 01), neue Organisationseinheit, nein Die fachpolitische Pressearbeit gehört zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde. Insoweit sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. keine Stellenausschreibung Zeile 6 1x Abt. 3 / 32 Sonderaufgabe Betriebswirtschaftliche Fachberatung VW- Beteiligung des Landes (direkt der Hausleitung unterstellt) Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe zur Stärkung des Beteiligungsmanagemen ts nicht wahrgenommen (gilt für den Aufgabenbereich der Beratung) Die Landesregierung hat die Stärkung des Beteiligunsmanagements des Landes als einen weiteren politischen Schwerpunkt ausgegeben. Das MW trägt u.a. die fachliche Verantwortung für die Landesbeteiligung Volkswagen. Dies umfasst die fachliche Führung und Steuerung, die Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Effizienz und die Einhaltung haushaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Vorgaben. nein Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. noch Zeile 6 Um diesen Aufgaben verantwortungsvoll und in voller fachlicher Erforderlichkeit gerecht zu werden, ist es notwendig Minister Dr. Althusmann durch je eine/n Berater/in mit einer herausgehobenen fachlichen Expertise im juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich unmittelbar zu unterstützen. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 7 1x Z / neues Ref. Stellvertretende Referatsleitung neues Ref. "Politsche Koordinierung" Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Organisationseinheit, neue Aufgabe ja Während bereits die fachpolitische Koordinierung zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde gehört, wird diese Aufgabe noch ressortübergreifend erweitert. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 8 A 15 6 1x Stab Dig. Stabsstellenteilleitung Koordinierung und Aufbau Digitalisierungsagentur s.o. Aufgabe der Koordinierung wird verstärkt z.T. Ref. Z 5 nein Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. nein. Die Aufgabe bedarf grundsätzlich eines einschlägigen Studienabschlusses. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 9 1x Stab Dig. Sachbearbeitung Grundsatzfragen der Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. nein. Die Aufgabe bedarf grundsätzlich eines einschlägigen Studienabschlusses. s.o. Zeile 10 1x Stab Bürokratieabbau Sachbearbeitung Bürokratieabbau Die Aufgabe "Grundsätze des Bürokratieabbaus" wird erweitert und insbesondere im Bereich der Umsetzung verstärkt. z.T. Ref. 17 nein Die Aufgabe Bürokratieabbau ist politischer Schwerpunkt der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Sie verstärkt nochmals die Relevanz der organisatorischen Kernaufgabe einer behördlichen Verwaltung, Geschäftsprozesse kritisch zu hinterfragen und sie effektiv zu gestalten. nein. Die Aufgabe bedarf grundsätzlich eines einschlägigen Studienabschlusses (Jura). Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 11 2x Z / neues Ref. Sachbearbeitung Koordinierung "Justizbereich" Sachbearbeitung Koordinierung "Finanzbereich" Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe neue Aufgabe ja ja Während bereits die fachpolitische Koordinierung zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde gehört, wird diese Aufgabe noch ressortübergreifend erweitert. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 12 1 x Ref. 01 Persönliche/r Referent/in des Staatssekretärs Dr. Lindner Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Die neue Aufgabe unterstützt Staatssekretär Dr. Lindner bei der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte in seiner Doppelfunktion als Amtchef und ressortsübergreifender Koordinator. Sie ist somit Teil der Grundsatzaufgaben eines Staatssekretärs und der zusätzlichen Aufgaben als fachpolitischer Koordinator, jeweils für sich Kerngeschäft einer obersten Landesbehörde. nein keine Stellenausschreibung MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 13 A 14 4 2 x Stab Dig. Sachbearbeitung Breitbandausbau und Digitale Infrastruktur Sachbearbeitung Koordinierung und Aufbau Digitalisierungsagentur Die Aufgaben des Breitbandausbaus werden verstärkt und um das gesamte Aufgabenspektrum der Digitalen Infrakstruktur erweitert. s.o. Die Aufgaben der Koordinierung werden sowohl vom Umfang als auch in der Intensität wesentlich verstärkt und erweitert. z.T. Ref. 22 z.T. Ref. Z 5 ja (außer Breitband) nein Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. nein. Die Aufgabe Bedarf grundsätzlich eines einschlägigen Studienabschlusses. nein. Die Aufgabe Bedarf grundsätzlich eines einschlägigen Studienabschlusses. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 14 1 x Ref. 43 Sachbearbeitung Planungsbeschleunigung Die Aufgaben der Planunsbeschleunigung werden in der Intensität wesentlich verstärkt. z.T. Stabsstelle B nein Die Aufgabe umfasst den Bereich der Verkehrsinfrastruktur und damit die staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dies beinhaltet auch die Planungs- und Bauprozesse. Insofern sind die Voraussetzungen gem. § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 15 1x Z / neues Ref. Sachbearbeitung Koordinierung "Bereich Wissenschaft und Kultur" Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Während bereits die fachpolitische Koordinierung zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde gehört, wird diese Aufgabe noch ressortübergreifend erweitert. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 16 A 13 (gD) 4 2 x Stab Dig. Sachbearbeitung Grundsatzfragen der Digitalisierung Sachbearbeitung Koordinierung und Aufbau Digitalisierungsagentur s.o. s.o. Die Aufgaben der Koordinierung werden sowohl vom Umfang als auch in der Intensität wesentlich verstärkt und erweitert. neue Aufgabe z.T. Ref. Z 5 ja nein Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 17 1 x Ref. 43 Sachbearbeitung Planungsbeschleunigung Die Aufgaben der Planunsbeschleunigung werden in der Intensität wesentlich verstärkt. z.T. Stabsstelle B nein Die Aufgabe umfasst den Bereich der Verkehrsinfrastruktur und damit die staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dies beinhaltet auch die Planungs- und Bauprozesse. Insofern sind die Voraussetzungen gem. § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 18 1x Z / neues Ref. Sachbearbeitung Politische Koordinierung (Unterstützung der o.g Ressortkoordinierung) Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Während bereits die fachpolitische Koordinierung zu den Kernaufgaben einer obersten Landesbehörde gehört, wird diese Aufgabe noch ressortübergreifend erweitert. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 19 A 12 2 2x Stab Dig. Sachbearbeitung Grundsatzfragen der Digitalisierung Sachbearbeitung Koordinierung und Aufbau Digitalisierungsagebtur s.o. s.o. Die Aufgaben der Koordinierung werden sowohl vom Umfang als auch in der Intensität wesentlich verstärkt und erweitert. neue Aufgabe z.T. Ref. Z 5 ja nein Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 20 A 11 2 1 x Z / Ref. Z 1 Sachbearbeitung Organisation, Personal Der Personalzuwachs erfordert einen Personalmehrdarf im Querschnittsbereich (Personal- und Organisationsachbearbei tung) Referat Z 1 nein Die zentralen Aufgaben der Personal- und Organisationssachbearbeitu ng sind zwingende Bestandteile der laufenden Verwaltung einer Behörde. Die Erfordernisse ergeben sich u.a. aus dem NBG und TV-L. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 21 1 x Stab Bürokratieabbau Sachbearbeitung Bürokratieabbau Die Aufgabe "Grundsätze des Bürokratieabbaus" wird erweitert und insbesondere im Bereich der Umsetzung verstärkt. z.T. Ref. 17 nein Die Aufgabe Bürokratieabbau ist politischer Schwerpunkt der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Sie verstärkt nochmals die Relevanz der organisatorischen Kernaufgabe einer behördlichen Verwaltung, Geschäftsprozesse kritisch zu hinterfragen und sie effektiv zu gestalten. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 22 E 10 1 Sts. Dig. 1. Vorzimmerkraft Sts. Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte bedarf für den neuen Staatssekretär Digitalisierung eines Vorzimmers. Der Haushaltsplan (verbindlicher Hasuhaltsvermerk) sieht entsprechendes vor. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 23 E 7 1 Sts. Dig. 2. Vorzimmerkraft Sts. Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte bedarf für den neuen Staatssekretär Digitalisierung eines Vorzimmers. Der Haushaltsplan (verbindlicher Hasuhaltsvermerk) sieht entsprechendes vor. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 24 E 4 1 Z / Ref. Z 4 Persönlicher Fahrer Sts. Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Da keine Aufgaben abgegeben wurden, besteht kein Personalüberhang. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. neue Aufgabe ja Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte bedarf es für den neuen Staatssekretär Digitalisierung eines persönlichen Fahrers. Es handelt sichum eine neue Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert die Neueinstellung von Personal. Von daher kommt eine Besetzung mit bestehendem Personal durch Weiterqualifizierung nicht in Betracht. Die Besetzung der Stellen erfolgt grundsätzlich nach den beamtenrechtlich en Vorschriften. Demnach sollen die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Summe: 28 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MB (b) Zeile 1 B 6 1 LV Berlin, AL 3 besondere Leitungsfunktion als Dienststellenleiter Stärkung der Aufgabenwahr-nehmung aufgrund dauerhafter Erkrankung des derzeitigen Stelleninhabers AL 3/Dienststellenleiter nein, bisher vom Dienst-stellenleiter wahrgenom-men kein gesetzlicher Auftrag Die Erfüllung der Leitungsaufgaben gehört zum Kernbereich der LV. Die Notwendigkeit besteht weiterhin. nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 2 B 3 1 LV Berlin, Abt. 3 besondere Leitungs-funktion zur Koordinierung der Bundesratsangele-genheiten, dient der Unterstützung der Bevollmächtigten des Landes beim Bund nein, bisher vom StS in der LV wahrgenommen kein gesetzlicher Auftrag Die Erfüllung der Leitungsaufgaben gehört zum Kernbereich der LV. Die Notwendigkeit besteht weiterhin. nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 3 B 3 1 Referatsgruppe Zentrale Aufgaben Leitung der Referatsgruppe nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Stärkung der Aufgabenwahrnehmung; bisherige Stelle des Staatssekretärs in der LV wird nicht nachbesetzt Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 4 B 2 4 1 x Ministerbüro 1 x Presse 1 x Referat Z 2 1 x Referat Z 3 Büroleitung Ministerin, 1. Pressesprecher/in, Referatsleitung Personal, Referatsleitung Haushalt, Organisation, Innerer Dienst, Designierende Stelle nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Wegen des besonderen Vertrauens-bereichs entfällt eine öffentliche Ausschreibung im Ministerbüro. Zeile 5 A 16 2 1 x Referat Z 1 1 x Referat Z 3 stellvertretende/r Referatsleiter/in Kabinett, Landtag, Bundesrat; stellvertretende/r Referatsleiter/in Haushalt, Organisation, Innerer Dienst, designierende Stelle nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 6 A 15 1 Pressestelle stellv. Pressesprecher/in nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für diese Aufgabe bedarf es einer Personalaustattung, die bisher nicht existiert. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 7 A 14 1 Persönliches Büro der StS'in Persönliche/r Referent/in nein Wegen des besonderen Vertrauensbereichs entfällt eine öffentliche Ausschreibung. Zeile 8 A 13 (gD) 8 2 x Referat Z 1 1,5 x Referat Z 2 2,5 x Referat Z 3 2 x Pressestelle Sachbearbeitung Kabinett, Landtag, Bun-desratskoordinierung, Personalangelegenheiten und -bewirtschaftung, Haushaltsangelegenheiten, Organisation, Innerer Dienst, designierende Stelle, Online- und Organisa-tionsbearbeiter Presse-stelle nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 9 A 9 4 1 x Referat Z 1 3 x Referat Z 3 Sachbearbeitung Kabinett, Landtag, Bun-desratskoordinierung, Haushaltsangelegenheiten, Organisation, Innerer Dienst, designierende Stelle nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig sein und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 10 E 14 1 Ministerbüro Referent nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für diese Aufgabe bedarf es einer Personalaustattung, die bisher nicht existiert. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für diese Aufgabe bedarf es einer Personalaustattung, die bisher nicht existiert. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 11 E 10 1 Persönliches Büro StS'in 1. Vorzimmerkraft nein Wegen des besonderen Vertrauensbereichs entfällt eine öffentliche Ausschrei-bung. Zeile 12 E 6 4 Persönliches Büro StS'in, Pressestelle, Referat Z 3 2. Vorzimmerkraft, Vorzimmerkraft Presse-stelle, Registratur, Amtsmeisterei nein Wegen des besonderen Vertrauensbereiches entfällt bei der Besetzung der 2. Vorzimmerkraft eine öffentliche Ausschreibung. Im Übrigen erfolgt die Besetzung nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 13 E 5 1 Referat Z 3 Hausmeister/in nein Die Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen. Inwieweit dies mit Bediensteten des Landes erfolgt oder über öffentliche Ausschreibung, ist vom Anforderungsprofil abhängig und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Zeile 14 E 4 1 Referat Z 3 Pers. Fahrer/in StS'in nein Wegen des besonderen Vertrauensbereichs entfällt eine öffentliche Ausschreibung. Summe: 31 Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für diese Aufgabe bedarf es einer Personalaustattung, die bisher nicht existiert. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für die für den Betrieb des Ministeriums anfallenden Querschnittsaufgaben bedarf es über die aus dem Haushalt der Staatskanzlei an MB verlagerten Stellen/BV hinaus einer Personalaustattung. Bei der Gründung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurden per Organisationsbeschluss der LReg vom 22.11.2017 drei Fachabteilungen einschl. des dort bereits vorhandenen Personals von der Staatskanzlei verlagert. Für diese Aufgabe bedarf es einer Personalaustattung, die bisher nicht existiert. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. Bei den Querschnittsaufgaben handelt sich um den Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des neuen Ministeriums sichergestellt wird. Die dafür entstehenden Ausgaben sind zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben notwendig. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? StK (c) Zeile 1 B 6 1 Presse- und Informationsstelle der Landesregierung 1. stellvertretender Sprecher der Landesregierung kein geeignetes Personal vorhanden, siehe Antwort zu Frage 11 Presse- und Informationsstelle der Landesregierung; Funktion des 1. stellvertretenden Sprechers der Landesregierung wahrgenommen Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: herausgehobene Position des 1. stellvertretenden Regierungssprechers, auch mit Blick auf die B 9- Besoldung der Regierungssprecherin (angemessener Abstand). nein Die/ der 1. stellvertretende Sprecherin/ Sprecher der Landesregierung gehört zu den Funktionen, die zum besonderen Vertrauensbereich der Regierungsspitzen gehören. Wegen des besonderen Vertrauensbereich s erfolgte keine öffentliche Ausschreibung zur Besetzung des Dienstpostens. Zeile 2 B 3 1 von der StK geplante Referatsgruppe "Ressortkoordinierung MS, Migration und Teilhabe" Referatsgruppenleitung "Ressortkoordinierung MS, Migration und Teilhabe" i.V.m. Leitung eines Referats der Referatsgruppe neuer Arbeitsplatz/ Dienstposten, da neue Referatsgruppe und Einrichtung eines zusätzlichen Referats Es handelt sich um eine neue Leitungsfunktion. nicht wahrgenommen Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: Zusammenfassung der einen politischen Schwerpunktbereich betreffenden Aufgaben in einer Referatsgruppe angesichts der Bedeutung der Themenfelder Soziales, Migration und Teilhabe. nein Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen.Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 3 A 16 3 1. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass erneut ein Beauftragter der Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen wird. Hierfür ist geplant, eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Aufgabe wird bislang von der Landesbe-auftragten für Migration und Teilhabe mit wahrgenommen. 2. Abteilung 1, Referat 103 1. Leitung der Geschäftsstelle 2. Referentin/ Referent für Betreuung des VW- Aufsichtsratsmandats des Ministerpräsidenten 1. neuer Arbeitsplatz/ Dienstposten 2. Die Aufgabenerledigung erfolgte bislang durch eine an die StK abgeordnete Person. Die Aus-bringung einer Planstelle für diese Daueraufgabe entspricht den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Haushaltswahrheit und - klarheit. 1. Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauf-tragten für Migration und Teilhabe" mit wahrgenommen. 2. Dieser Aufgabenbereich wird auch bislang im Ref. 103 wahrgenommen. 1. Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauf-tragten für Migration und Teilhabe" mit wahrgenommen. 2. Dieser Aufgabenbereich wird auch bislang im Ref. 103 wahrgenommen. Zu 1.: Kein gesetzlicher Auftrag. Notwendigkeit liegt vor: deutliche Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung gegen- über dem bisherigen Umfang mit dem Ziel einer flächendeckenden Betreuung von Verbän- den, Einrichtungen und Einzelpersonen. Zu 2.: Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). 1. nein 2. nein Zu 1.-3.: Besetzung erfolgt nach personalrechtlichen Grundsätzen . Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? noch Zeile 3 3. Abteilung 1, Stärkung von Referaten im Bereich von Schwerpunktvorhaben bzw. Koordinierung 3. Referentin/ Referent im Bereich von Schwerpunktvorhaben bzw. Koordinierung 3. Stärkung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich von Schwerpunktvorhaben bzw. Koordinierung 3. siehe Antworten zu Fragen 1-3 3. siehe Antwort zu Frage 3 (noch zu 2.) Notwendigkeit liegt vor (s. Frage 3) Zu 3.: Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: angemessene Ausstattung für eine quantitativ und vor allem qualitativ angemessene Betreuung ser unterschiedlicher, hochkomplexer Themenfelder. 3. nein MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 4 A 15 3 Stärkung von Referaten im Bereich von Schwerpunktvorhaben bzw. Koordinierung Referentinnen/ Referent im Bereich von Schwerpunktvorhaben bzw. Koordinierung Stärkung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich von Schwerpunktvorhaben bzw. Koordinierung siehe Antworten zu Fragen 1-3 siehe Antwort zu Frage 3 Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: angemessene Ausstattung für eine quantitativ und vor allem qualitativ angemessene Betreuung sehr unterschiedlicher, hochkomplexer Themenfelder. nein Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. Zeile 5 A 13 (gD) 2 1. Presse- und Informationsstelle der Landesregierung 1.Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung 1. Stärkung im Bereich Online-Redaktion 1. Presse- und Informationsstelle der Landesregierung, Online- Redaktion 1. siehe Frage 3 Zu 1.: Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: Der Bereich Online-Redaktion ist sukzessive gewachsen und nimmt einen ständig steigenden Stellenwert bei der öffentlichen Wahrnehmung der Landesregierung ein. 1. nein zu 1-2: Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Inwieweit eine Besetzung mit Bediensteten des Landes oder über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? noch Zeile 5 2. Abteilung 2, Referat 202 2. Sachbearbeitung zur Stärkung der ressortübergreifenden Koordinierungsaufgaben 2. Stärkung der Aufgabenwahrnehmung 2. siehe Antworten zu Fragen 1-3 2. siehe Frage 3 Zu 2.: Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: Stärkung der Aufgabenwahrnehmung von ressortübergreifenden Koordinierungsaufgaben, insbesondere in den Bereichen ressortübergreifende Personalentwicklung (u.a. Nachwuchsgewinnung, Führungskräfteentwicklung, Demografiepool) sowie Gleichstellung 2. nein Zeile 6 A 12 1 Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass erneut ein Beauftragter der Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen wird. Hierfür ist geplant, eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Aufgabe wird bislang von der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe mit wahrgenommen. Sachbearbeitung in der Geschäftsstelle neuer Arbeitsplatz/ Dienstposten Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für für Migration und Teilhabe" mit wahrgenommen. Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für für Migration und Teilhabe" mit wahrgenommen. Kein gesetzlicher Auftrag. Notwendigkeit liegt vor: deutliche Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung gegenüber dem bisherigen Umfang mit dem Ziel einer flächendeckenden Betreuung von Verbänden, Einrichtungen und Einzelpersonen. nein Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 7 A 11 1 Der erste Einsatz ist geplant in einem Referat mit Querschnittsaufgaben. Danach erfolgt ein rotierender Einsatz in geeigneten Aufgabenbereichen. Sachbearbeitung Die Stelle dient zielgerichtet der Nachwuchsgewinnung in der StK, siehe Frage 10. siehe Antworten zu Fragen 1-3 siehe Antworten zu Fragen 1- 3 Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: Nachwuchsgewinnung zur perspektivischen Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung in der StK in Zeiten des demografischen Wandels. nein Besetzung erfolgt über das von MI koordinierte Übernahme- und Einstellungsverfah ren für die Bachelor- Nachwuchskräfte (Allgemeine Verwaltung). Zeile 8 E 9 1 Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass erneut ein Beauftragter der Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen wird. Hierfür ist geplant, eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Aufgabe wird bislang von der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe mit wahrgenommen. Sachbearbeitung in der Geschäftsstelle neuer Arbeitsplatz/ Dienstposten Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für für Migration und Teilhabe" mit wahrgenommen. Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für für Migration und Teilhabe" mit wahrgenommen. Kein gesetzlicher Auftrag. Notwendigkeit liegt vor: deutliche Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung gegenüber dem bisherigen Umfang mit dem Ziel einer flächendeckenden Betreuung von Verbänden, Einrichtungen und Einzelpersonen. nein Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. Zeile 9 E 6 1 von der StK geplante Referatsgruppe "Ressortkoordinierung MS, Migration und Teilhabe, Referat "Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe" Sekretariatskraft im Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Stärkung der Aufgabenwahrnehmung Die Aufgabe wird bislang vom "Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für für Migration und Teilhabe" wahrgenommen. siehe Antwort zu Frage 3 Kein gesetzlicher Auftrag. Notwendigkeit liegt vor: deutlich gestiegene Aufgabenwahrnehmung durch die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, u.a. vielfältige Außentermine, Einzelfallbetreuung, Petitionen, Härtefallkommission. nein Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 10 E 5 0,22 Abteilung 2, Referat 203 Serviceleitung, Gästehaus der Landesregierung Aufgabenzunahme Abteilung 2, Ref. 203, Serviceleitung Gästehaus der Landesregierung Stärkung der Aufgabenwahrnehmu ng wegen Aufgabenzunahme Kein gesetzlicher Auftrag. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bedient sich zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei (§ 4 GGO). Notwendigkeit liegt vor: Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung in der gebotenen Qualität. nein Die Sicherstellung des reibungslosen Betriebs des Gästehauses der Landesregierung nach anstehendem Abschluss der Sanierungsarbeite n macht es unausweichlich, die Serviceleitung nach erfolgter öffentlicher Aussschreibung zum 01.04.2018 wieder zu besetzen. Summe: 14,22 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MK (d) Zeile 1 B 6 1 neu Leitungsstelle für eine neue Abteilung (Abt. 5 frühkindliche Bildung, Inklusion, Digitalisierung) Die zusätzliche Abteilung wird dazu dienen, den Aufgabenzuwachs und den Bedeutungszuwachs mehrerer Arbeitsfelder angemessen nachzuvollziehen. Bekanntermaßen hat das MK bei den Herausforderungen frühkindliche Bildung, Inklusion und Digitalisierung einen hohen Grad an Dynamik zu verzeichnen, sowohl durch gesellschaftliche Entwicklungen, als auch durch politische Entscheidungen. Außerdem ist in den drei genannten Bereichen ein großer Mittelaufwuchs zu verzeichnen. Die Verantwortung, diese Bereiche erfolgreich zu gestalten, wächst hiermit gleichermaßen. Die Aufgaben wurden bisher in den jeweiligen ganz unterschiedlichen Aufgabenbereichen bearbeitet und sollen zukünftig als gebündelte Aufgabe umgesetzt und damit effektiver gestaltet werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verweisen. Es handelt sich nicht grundsätzlich um neue Landesaufgaben. Aber die Ausweitung der Aufgabenbereiche in Umfang und im Qualitätsanspruch erfordern zukünftig eine umfassendere Wahrnehmung mit mehr Personalbedarf. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich jeweils aus den Vorschriften des NSchG und/oder des KitaG. Es handelt sich um zusätzliche Aufgaben. Aus diesem Grund ist keine Erledigung durch Qualifizierung oder Fort- und Weiterbildung möglich. Alle Stellen werden ausgeschrieben. Zeile 2 A 16 1 Abt. 1, Ref. 11 Stärkung der Dienstleistungsorientierung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) Dieser Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung, der mit dem bisherigen Personalbestand des Fachreferats nicht abarbeitbar ist, wird mit einer angemessenen Stelle unterlegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. s. o. s. o. s. o. s. o. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 3 A 15 3 1.Abt. 5 (neu), Ref. Digitale Bildung 2. Ref. 01 3. Abt. 2, Ref. 21 1. Ausstattung des Referats Digitale Bildung mit einer stv. Leitung. 2. Grundsatzaufgaben und Vorhabenplanung, Sonderprojekte der StS'n 3. Innovation im frühkindlichen Bereich 1. Es handelt sich um einen stark aufwachsenden Bereich, der einer weiteren Ausstattung bedarf. 2. Die Stelle dient der besseren Steuerung der aufgewachsenen Vorhaben im Ressortbereich auf der Leitungsebene des MK. s. o. s. o. s. o. s. o. s. o. noch Zeile 3 3. Der Bereich der frühkindlichen Bildung hat enorm an Bedeutung gewonnen: Als die frühkindliche Bildung in 2003 dem Niedersächsischen Kultusministerium als Aufgabe übertragen wurde, war der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz noch nicht realisiert, die berechtigten Debatten über den Bildungsauftrag und die Qualität von Bildung und Betreuung in den Kindertageseinrichtunge n lagen noch in weiter Ferne. Der Aufgabenbestand erhöht sich weiter. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 4 A 14 1 Abt. 1, Ref. 15 Ressourcensteuerung Pädagogische Mitarbeiter Der enorme Zuwachs an Steurungsnotwendigkeit en bei pädagogischen Mitarbeitern im schulischen Bereich durch die Ganztagsschule, die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als Landesaufgabe und die Ausweitung der inklusiven Schule führt zu einem zusätzlichen Steuerungsaufwand. s. o. s. o. s. o. s. o. s. o. Summe: 6 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MJ (e) Zeile 1 B 3 1 Landesjus-tizprüfungsamt (LJPA) Präsidentin/ Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Die Aufgaben der Präsidentin/des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes sind bisher im Nebenamt wahrgenommen worden. Dies wird der Bedeutung des Amtes nicht gerecht. Vgl. Antwort zu Frage 3. Entfällt. Vgl. Antwort zu Frage 3. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin/des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes ist gesetzlich geregelt, § 1 NJAVO. Vgl. Antwort zu Frage 3. Eine Übernahme der Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung mit der damit verbundenen Höhergruppierung ist nicht möglich. Bei dem Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes handelt es sich um eine herausgehobenen Leitungsfunktion in der Landesverwaltung, die nur mit besonders qualifizierten und befähigten Juristinnen oder Juristen besetzt werden kann. Vorgesehen ist die Ausschreibung der Stelle in der Niedersächsischen Rechtspflege. Zeile 2 B3 1 Abt. I, Referat 103 Referatsgrup-pe IT/herausge-hobene Leitung Referatslei-tung IT. Die bisher im Referat 103 (IT-Referat) und in der Projektgruppe Digitalisierung wahrgenommenen Aufgaben sollen unter einer neuen einheitlichen Führung zusammengeführt werden. Referat 103 und Projektgruppe Digitalisierung. Nein. Die Wahrnehmung der Aufgaben ist i.S.v. § 6 LHO notwendig vor dem Hintergrund der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung. Eine Übernahme der Aufgaben Leitung einer Referatsgruppe IT oder die Übernahme einer herausgehobenen Referatsleitung IT im Justizministerium durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung mit der damit verbundenen Höhergruppierung ist nicht möglich. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz ist eine der großen Zukunftsaufgaben, der auch im Koalitionsvertrag eine herausgehobene Bedeutung zukommt. Dies wird durch die Neuorganisation der IT-Strukturen im Justizministerium mit einer herausgehobenen Leitungsposition für eine besonders qualifizierte Führungskraft manifestiert. Vorgesehen ist die Ausschreibung der Stelle in der Niedersächsischen Rechtspflege. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 3 A 16 1 Minister-büro Grundsatzre-ferentin/ Grundsatzre-ferent im Ministerbüro Der Dienstposten einer Grundsatzreferentin/ein es Grundsatzreferenten im Ministerbüro wird neu eingerichtet. Entsprechende freie Arbeitskraftanteile bei anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nicht vorhanden. Vgl. Antwort zu Frage 3. Die Aufgaben sind bisher verteilt über alle Abteilungen und nicht konzentriert im Ministerbüro wahrgenom-men worden. Die Wahrnehmung von Grundsatzangelegenheiten gehört zu dem Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde. Insoweit sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Eine Übernahme der Aufgaben durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung mit der damit verbundenen Höhergruppierung ist nicht möglich. Zur Aufrechterhaltung der Zukunftsfähigkeit der Justiz und zur Koordinierung der justizpolitischen Ziele der Landesregierung über die Abteilungsgrenzen hinweg ist eine Verstärkung des Ministerbüros im MJ unverzichtbar. Dies gilt dauerhaft und unabhängig von der politischen Ausrichtung der jeweiligen Landesregierung. Erforderlich ist eine besonders befähigte(r) und erfahrene(r) Jurist(in) möglichst mit Justizerfahrung, der oder die diese herausgehobene Schnittstellenfunktion wahrnehmen kann. Obwohl es sich um eine Stelle im unmittelbaren Umfeld der Ministerin handelt, ist eine Ausschreibung in der Niedersächsischen Rechtspflege beabsichtigt. Zeile 4 A 15 1 Minister-büro 2.Presse-sprecher/-in Entsprechende freie Arbeitskraftanteile bei anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nicht vorhanden. Pressestelle Die Aufgaben sind auch bisher schon in der Pressestelle wahrgenom-men worden. Die Wahrnehmung einer geordneten Pressearbeit gehört zu dem Kernaufgabenbereich einer obersten Landesbehörde. Insoweit sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Eine Übernahme der Aufgaben zur Verstärkung der Pressestelle durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung mit der damit verbundenen Höhergruppierung ist nicht möglich. Vor dem Hintergrund der Medienvielfalt muss die Pressestelle des Justizministeriums, die aktuell nur mit einer Stelle für einen Pressesprecher ausgestattet ist, dringend dauerhaft verstärkt werden. Dies ist bereits von der vorangehenden Landesregierung erkannt worden und hat zu einer anteiligen personellen Verstärkung auf einer befristet bis zum 31.12.2017 ausgebrachten Stelle geführt. Diese notwendige Personalverstärkung muss durch eine dauerhafte zur Verfügung gestellte Planstelle abgesichert werden. Da eine justizerfahrene Persönlichkeit gesucht wird, kann die Stelle nicht im Rahmen einer Qualifizierung besetzt werden. Obwohl es sich um eine Stelle im unmittelbaren Umfeld der Ministerin handelt, ist eine Ausschreibung in der Niedersächsischen Rechtspflege beabsichtigt. Summe 4 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MWK (f) Zeile 1 A 15 3 Referat 15 1 Jurist/in im Baubereich; 2 Architektinn/en Mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ vom 16. Mai 2017 hat der Landtag beschlossen, ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung einzurichten. Das Sondervermögen soll vom MWK verwaltet werden. Für die Aufgabenerledigung darf das Sondervermögen nicht eingesetzt werden, insbesondere nicht für Personalaufwendungen. Die Aufgabe ist ohne zusätzliches Personal nicht zu bewerkstelligen. Die mit dem Sondervermögen verbundenen Aufgaben sind neu. Daher wurde im letzten Jahr im MWK das Referat 15 (Bauangelegenheiten Hochschulmedizin) neu errichtet und zunächst mit Beschäftigten aus dem Bestand der Referate 16 (Bau) und Z3 (Haushalt) ausgestattet. Mehrere Mitarbeiter/innen sind inzwischen für das neue Referat 15 von außen eingestellt worden, davon tritt einer am 01.03.2018 seinen Dienst an. Für die Aufgabe "Sanierung der niedersächsischen Hochschulmedizin" wurde im letzten Jahr die Grundlage mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ geschaffen. vgl. Antwort zu Frage 5. Für die mit dem Sondervermögen zusammenhängen Aufgaben ist dies aufgrund der Dimension und auch der erforderlichen Fachkunde nicht möglich. Soweit die Stellen wegen der erforderlichen Fachkunde und beruflichen Erfahrung durch hausinterne Beschäftigte im Wege der Umsetzung besetzt werden können, findet keine öffentliche Ausschreibung statt. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 2 A 14 1 Referat 16 Bearbeiter/in im Baubereich Mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ vom 16. Mai 2017 hat der Landtag beschlossen, ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung einzurichten. Das Sondervermögen soll vom MWK verwaltet werden. Für die Aufgabenerledigung darf das Sondervermögen nicht eingesetzt werden, insbesondere nicht für Personalaufwendungen. Die Aufgabe ist ohne zusätzliches Personal nicht zu bewerkstelligen. Die mit dem Sondervermögen verbundenen Aufgaben sind neu. Daher wurde im letzten Jahr im MWK das Referat 15 (Bauangelegenheiten Hochschulmedizin) neu errichtet und zunächst mit Beschäftigten aus dem Bestand der Referate 16 (Bau) und Z3 (Haushalt) ausgestattet. Mehrere Mitarbeiter/innen sind inzwischen für das neue Referat 15 von außen eingestellt worden, davon tritt einer am 01.03.2018 seinen Dienst an. Für die Aufgabe "Sanierung der niedersächsischen Hochschulmedizin" wurde im letzten Jahr die Grundlage mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ geschaffen. vgl. Antwort zu Frage 5. Für die mit dem Sondervermögen zusammenhängen Aufgaben ist dies aufgrund der Dimension und auch der erforderlichen Fachkunde nicht möglich. Soweit die Stellen wegen der erforderlichen Fachkunde und beruflichen Erfahrung durch hausinterne Beschäftigte im Wege der Umsetzung besetzt werden können, findet keine öffentliche Ausschreibung statt. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 3 A 13 (hD) 1 0,5 WKN und 0,5 Referat 23 je eine halbe Stelle als Bearbeiterin des h.D in der WKN und im MWK für die Betreuung des wissenschaftlichen Beirates für das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung Mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ vom 16. Mai 2017 hat der Landtag beschlossen, ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung einzurichten. Das Sondervermögen soll vom MWK verwaltet werden. Für die Aufgabenerledigung darf das Sondervermögen nicht eingesetzt werden, insbesondere nicht für Personalaufwendungen. Die Aufgabe ist ohne zusätzliches Personal nicht zu bewerkstelligen. Die mit dem Sondervermögen verbundenen Aufgaben sind neu. Daher wurde im letzten Jahr im MWK das Referat 15 (Bauangelegenheiten Hochschulmedizin) neu errichtet und zunächst mit Beschäftigten aus dem Bestand der Referate 16 (Bau) und Z3 (Haushalt) ausgestattet. Mehrere Mitarbeiter/innen sind inzwischen für das neue Referat 15 von außen eingestellt worden, davon tritt einer am 01.03.2018 seinen Dienst an. Für die Aufgabe "Sanierung der niedersächsischen Hochschulmedizin" wurde im letzten Jahr die Grundlage mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ geschaffen. vgl. Antwort zu Frage 5. Für die mit dem Sondervermögen zusammenhängen Aufgaben ist dies aufgrund der Dimension und auch der erforderlichen Fachkunde nicht möglich. Soweit die Stellen wegen der erforderlichen Fachkunde und beruflichen Erfahrung durch hausinterne Beschäftigte im Wege der Umsetzung besetzt werden können, findet keine öffentliche Ausschreibung statt. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 4 A 13 (gD) 1 Referat Z3 Bearbeiter/in im Zusammenhang mit Fragen der Finanzierung des Sondervermögens Mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ vom 16. Mai 2017 hat der Landtag beschlossen, ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung einzurichten. Das Sondervermögen soll vom MWK verwaltet werden. Für die Aufgabenerledigung darf das Sondervermögen nicht eingesetzt werden, insbesondere nicht für Personalaufwendungen. Die Aufgabe ist ohne zusätzliches Personal nicht zu bewerkstelligen. Die mit dem Sondervermögen verbundenen Aufgaben sind neu. Daher wurde im letzten Jahr im MWK das Referat 15 (Bauangelegenheiten Hochschulmedizin) neu errichtet und zunächst mit Beschäftigten aus dem Bestand der Referate 16 (Bau) und Z3 (Haushalt) ausgestattet. Mehrere Mitarbeiter/innen sind inzwischen für das neue Referat 15 von außen eingestellt worden, davon tritt einer am 01.03.2018 seinen Dienst an. Für die Aufgabe "Sanierung der niedersächsischen Hochschulmedizin" wurde im letzten Jahr die Grundlage mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ geschaffen. vgl. Antwort zu Frage 5. Für die mit dem Sondervermögen zusammenhängen Aufgaben ist dies aufgrund der Dimension und auch der erforderlichen Fachkunde nicht möglich. Soweit die Stellen wegen der erforderlichen Fachkunde und beruflichen Erfahrung durch hausinterne Beschäftigte im Wege der Umsetzung besetzt werden können, findet keine öffentliche Ausschreibung statt. Summe 6 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MS (g) Zeile 1 A 15 1 Die Frage, welcher Abteilung bzw. welchem Referat die Aufgaben konkret zugeordnet werden, wird derzeit noch geklärt (Referat 01 oder Abteilung 4) Leitung des Modellprojekts "digitales Patientenportal": Der Datenaustausch und die Kommunikation im Gesundheitswesen sind an vielen Stellen unterbrochen. Es fehlt an einer digitalen Infrastruktur, die einen Datenaustausch ermöglicht. Um hier Erkenntnisse zu gewinnen, wie eine solche Infrastruktur beschaffen sein muss, um in der Gesundheitswirtschaft erfolgreich betrieben werden zu können, ist ein Modellprojekt erforderlich, das ein IHE basiertes „digitales Patientenportal“ entwickelt, das von allen Marktteilnehmern genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund plant MS in Kooperation mit dem MW (und dem MWK als zuständigem Ressort für die Universitätskliniken) das Modellprojekt „digitales Patientenportal“ als ein Innovations- Projekt im Rahmen des Masterplans Soz. Infrastruktur/Gesundheit. Das Projekt muss als e-Health Leitprojekt im MS geleitet und begleitet werden, dafür ist die beantragte zusätzliche Stelle des h. D. erforderlich. Es handelt sich um einen Aufgabenzuwachs, der vom Umfang her nicht durch vorhandenes Personal bedient werden kann. entfällt, da neue Aufgabe notwendige Weiterentwicklung einer bereits bestehenden Landesentwicklung (Gesundheitswesen) ja, siehe Antwort zu Frage 2 Die Dienstposten/ Arbeitsplätze sind mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Die Personalauswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und Leistung. Da es sich um einen Aufgabenzuwachs handelt, würde eine rein hausinterne Ausschreibung eine personelle Lücke an anderer Stelle nachsichziehen. Soweit ein/e interne/r Bewerber/in sich allerdings in einem Auswahlverfahren durchsetzt, ist hiermit ggf. eine Höhergruppierung/ Beförderung verbunden. Soweit erforderlich wird die entsprechende Person auch für die Aufgabenwahrnehmung qualifiziert und fortgebildet. - Zeile 2 A 14 1 Die Frage, wo die Aufgaben konkret zugeordnet werden, wird derzeit noch geklärt (Referat 01 oder RG Zentrale Aufgaben) Neben dem e-Health Leitprojekt (Zeile 1) sind bereits weitere Digitalisierungsprojekte im MS in Vorbereitung (z.B. Delegation ärztlicher Leistungen mit Hilfe entsprechender digitaler Kommunikationsunterstützung), zum Teil Projekte, die sich in ausgewählten Regionen schon im Echt-Einsatz aber noch in der Phase des landesweiten Ausrollens für einen flächendeckenden Einsatz befinden (z.B. Koordination der stationären Notfallversorgung durch IVENA). Im Detail werden folgende Aufgaben wahrgenommen: Strategische Planungen mit dem Fokus auf die Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik; Grundsatzfragen der Digitalisierung: Steuerung und abteilungsübergreifende Koordinierung im Handlungsfeld des MS, ressortübergreifende Zusammenarbeit auf Länder- und Bundesebene. Es handelt sich um einen Aufgabenzuwachs, der vom Umfang her nicht durch vorhandenes Personal bedient werden kann. entfällt, da neue Aufgabe ja, Digitalisierungsoffensive der Landesregierung ja, siehe Antwort zu Frage 2 Die Dienstposten/ Arbeitsplätze sind mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Die Personalauswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und Leistung. Da es sich um einen Aufgabenzuwachs handelt, würde eine rein hausinterne Ausschreibung eine personelle Lücke an anderer Stelle nachsichziehen. Soweit ein/e interne/r Bewerber/in sich allerdings in einem Auswahlverfahren durchsetzt, ist hiermit ggf. eine Höhergruppierung/ Beförderung verbunden. Soweit erforderlich wird die entsprechende Person auch für die Aufgabenwahrnehmung qualifiziert und fortgebildet. - MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 3 A 13 (gD) 1 Referat Presse- und Öffentlich-keitsarbeit Um den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu Aspekten der Gesunderhaltung und Abwendung von Gesundheitsrisiken zukommen zu lassen, sollen verstärkt die Möglichkeiten der sozialen Medien genutzt werden. Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter soll über gezielte Multimedia-Aktivitäten Bevölkerungsgruppen erreichen, die über die gängigen Informationskanäle nicht mehr erreicht werden. Das gilt auch für die Sozialpolitik und die Interaktion mit Menschen, die soziale Benachteiligungen ansprechen möchten. Dabei sind auch die neuen Möglichkeiten und Projekte für die Unterstützung von kranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen vorzustellen, um für bessere Standards der Hilfe in Niedersachsen zu sorgen und ein längeres Verbleiben hilfsbedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Social Media – Entwicklung hat erhebliche neue und zusätzliche Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit gebracht, die dringend zu bedienen sind. Es handelt sich somit um einen Aufgabenzuwachs, der vom Umfang her nicht durch vorhandenes Personal bedient werden kann. Referat Presse- und Öffentlich-keitsarbeit nein ja, siehe Antwort zu Frage 2 Die Dienstposten/ Arbeitsplätze sind mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Die Personalauswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und Leistung. Da es sich um einen Aufgabenzuwachs handelt, würde eine rein hausinterne Ausschreibung eine personelle Lücke an anderer Stelle nachsichziehen. Soweit ein/e interne/r Bewerber/in sich allerdings in einem Auswahlverfahren durchsetzt, ist hiermit ggf. eine Höhergruppierung/ Beförderung verbunden. Soweit erforderlich wird die entsprechende Person auch für die Aufgabenwahrnehmung qualifiziert und fortgebildet. - Summe: 3 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MU (h) Zeile 1 B 2 1 5/56 Referatsleitung eines Referates "Nachhaltige Mobilität" neue Aufgabe des MU Auslastung des Personals mit vorhandenen Aufgaben. - - - Verkehrspolitik wird traditionell von den Aspekten der Mobilitätsbedürfnisse , der Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur und der Wirtschaftlichkeit bestimmt und ressortiert im MW als zuständigem Verkehrsministerium. Fragen der Verkehspolitik unter den Aspekten des Klimaschutzes, der Energiewende und Sektorenkopplung sowie der Nachhaltigkeit zu betrachten ist eine neue Aufgabe und ressortiert beim MU. Koalitionsvereinbarungen von Bund und Ländern. Im Vorgriff auf das in der Planung befindliche Klimagesetz. Im Hinblick auf den Klimaschutz kann die Notwendigkeit und Dringlichkeit nicht überschätzt werden. Grundsätzlich kämen Qualifizierungen in Betracht, jedoch würde die Kapazität für de Aufgabenerledigung fehlen. Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 2 A 15 1 5/56 Stellvertr. Referatsleitung eines Referates "Nachhaltige Mobilität" neue Aufgabe des MU Auslastung des Personals mit vorhandenen Aufgaben. mit etwa 0,40 Stellenanteilen im Referat 52 Verkehrspolitik wird traditionell von den Aspekten der Mobilitätsbedürfnisse , der Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur und der Wirtschaftlichkeit bestimmt und ressortiert im MW als zuständigem Verkehrsministerium. Fragen der Verkehspolitik unter den Aspekten des Klimaschutzes, der Energiewende und Sektorenkopplung sowie der Nachhaltigkeit zu betrachten ist eine neue Aufgabe und ressortiert beim MU. Koalitionsvereinbarungen von Bund und Ländern. Im Vorgriff auf das in der Planung befindliche Klimagesetz. Im Hinblick auf den Klimaschutz kann die Notwendigkeit und Dringlichkeit nicht überschätzt werden. Grundsätzlich kämen Qualifizierungen in Betracht, jedoch würde die Kapazität für de Aufgabenerledigung fehlen. Besetzung erfolgt nach personalrechtliche n Grundsätzen. Ob eine Besetzung über öffentliche Ausschreibung erfolgt, wird abhängig vom Anforderungsprofil entschieden. Summe: 2 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? ML (i) Zeile 1 A 16 1 2/206 Die zusätzliche Stelle dient dazu, den wirtschaftlichen Verbraucherschutz als besonderen Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums in dieser Legislaturperiode noch weiter auszubauen. Zudem soll erreicht werden, die Themen Ernährung, Ernährungsinformation sowie das Thema „ Hauswirtschaft“ von Seiten des ML künftig stärker in den Fokus zu nehmen und durch zielgerichtete Maßnahmen besser auszugestalten und umzusetzen. Auslastung des Personals mit den vorhandenen Aufgaben Referat 206 vgl. Antwort zu Frage 2 Es handelt sich nicht grundsätzlich um eine neue Landesaufgabe. Aber die Ausweitung der Aufgabenbereiche in Umfang und im Qualitätsanspruch erfordern zukünftig eine umfassendere Wahrnehmung mit mehr Personalbedarf. Zu den Aufgaben des Landes gehört u. a. der wirtschaftliche Verbraucherschutz. Um diese Aufgabe entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung wahrnehmen und ausbauen zu können, ist eine ausreichende Personalausstattung notwendig. Dieses wird mit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle erreicht. Eine Qualifizierung des vorhandenen Personals ist aufgrund der besonderen Erfordernisse nicht möglich. Die Stellen werden öffentlich ausgeschrieben. Zeile 2 A 15 1 Pressestelle Die Stelle wird benötigt, um die Pressearbeit des Hauses besser auf die Politik der Landesregierung ausrichten zu können. Die Aktivitäten im Bereich der sozialen Medien sollen deutlich ausgebaut und intensiviert werden. Dabei ist es vorrangiges Ziel, das in den vergangenen Jahren zusehends verhärtete Spannungsfeld zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sowie den NRO neu auszurichten und zu versachlichen. Gleichzeitig soll das Ministerium seine Aktivitäten im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ausweiten und besser kommunizieren. Auslastung des Personals mit den vorhandenen Aufgaben Pressestelle vgl. Antwort zu Frage 2 Es handelt sich nicht grundsätzlich um eine neue Landesaufgabe. Aber die Ausweitung der Aufgabenbereiche in Umfang und im Qualitätsanspruch erfordern zukünftig eine umfassendere Wahrnehmung mit mehr Personalbedarf. Um die Kommunikation in den Feldern Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz zu verstärken, ist es unerlässlich, möglichst niedrigschwellige Angebote zu machen. Mit Hilfe sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram sollen Dialogangebote unterbreitet werden. Für eine strategische Kommunikation muss zwingend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, das diese Instrumente beherrscht. Die Einrichtung dieser Stelle ist auch aus Gründen der Krisenkommunikation nötig. Eine Qualifizierung des vorhandenen Personals ist aufgrund der besonderen Erfordernisse nicht möglich. Die Stellen werden öffentlich ausgeschrieben. Summe: 2 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MI (j) Zeile 1 B 2 1 Abteilung Z / neues Referat Die Ressourcen werden benötigt für ein zu bildendes Referat für die Planung und Errichtung einer Verwaltungshochschule des Landes. Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe. siehe Antwort zu Frage 3 neue Aufgabe Die Ressourcen werden benötigt für ein zu bildendes Referat für die Planung und Errichtung einer Verwaltungshochschule des Landes und später auch der Aufsicht (Standort- und Liegenschaftsfragen, Ermittlung und Umsetzung von rechtlichen und organisatorischen Anpassungs-/Änderungsbzw . Neuregelungserfordernissen , Finanzierung, erforderliche weitere Ressourcen, Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen u. a.). Die Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU für die 18. Wahlperiode des Nds. Landtages 2017 bis 2022 sieht diese Aufgaben vor. nein Ausschreibung gemäß § 9 Nds. Beamtengesetz noch Zeile 1 Aufgrund des demografischen Wandels soll die Ausbildung für den ehemals gehobenen Verwaltungsdienst weiter ausgebaut und intensiviert werden. Für die Ausbildung soll eine eigene Verwaltungshochschule des Landes errichtet werden. MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? Zeile 2 A 15 1 Abteilung Z/ neues Referat Die Ressourcen werden benötigt für ein zu bildendes Referat für die Planung und Errichtung einer Verwaltungshochschule des Landes. Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe. siehe Antwort zu Frage 3 neue Aufgabe Die Ressourcen werden benötigt für ein zu bildendes Referat für die Planung und Errichtung einer Verwaltungshochschule des Landes und später auch der Aufsicht (Standort- und Liegenschaftsfragen, Ermittlung und Umsetzung von rechtlichen und organisatorischen Anpassungs-/Änderungsbzw . Neuregelungserfordernissen , Finanzierung, erforderliche weitere Ressourcen, Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen u. a.). Die Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU für die 18. Wahlperiode des Nds. Landtages 2017 bis 2022 sieht diese Aufgaben vor. nein Ausschreibung gemäß § 9 Nds. Beamtengesetz noch Zeile 2 Aufgrund des demografischen Wandels soll die Ausbildung für den ehemals gehobenen Verwaltungsdienst weiter ausgebaut und intensiviert werden. Für die Ausbildung soll eine eigene Verwaltungshochschule des Landes errichtet werden. Summe: 2 MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Beschäftigungs - möglichkeit Anzahl Abteilung/ Referat Stellen-/ Aufgabenbeschreibung Warum nicht durch vorhandenes Personal? Bislang: welches Referat welches Aufgabengebiet Aufgabe neu bzw. bislang nicht wahrgenommen? Gesetzlicher Auftrag und Notwendigkeit § 6 LHO? Erledigung durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung möglich? Für welche Stellen keine öffentliche Ausschreibung? MF (k) Zeile 1 B 2 1 Ministerbüro Leitung Ministerbüro Auslastung des Personals mit den vorhandenen Aufgaben Neue Aufgabe Nein Die Stelle ist notwendig, um neben der Terminvorbereitung die Koordinierung im Ministerbüro zu gewährleisten. Nein Keine öffentliche Ausschreibung Zeile 2 A 16 1 Abt. 4/45 Neuausrichtung der Landesbeteiligungen; Kennzahlenbasiertes Beteiligungscontrolling Auslastung des Personals mit den vorhandenen Aufgaben Neue Aufgabe Ja Die Stelle ist notwendig zur Stärkung des Beteiligungsmanagements insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Anforderungen an Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen in Finanzdienstleistungsuntern ehmen wie der NORD/LB und den öffentlichen Versicherungen sowie der Begleitung regulatorischer Maßnahmen in der Finanzdienstleistungswirtsc haft auf der Ebene der nationalen und europäischen Gesetzgebung. Nein öffentliche Ausschreibung Summe: 2 Frage 12: Anzahl der Verlagerungen von VZE zwischen Fachressorts (Abteilung/Referat) Anlage 2 Epl. Kapitel Verlagerung Zugang von Kapitel Abteilung/Referat Verlagerung Abgang nach Kapitel Abteilung/Referat 0801 1,00 Leitung / Sts. Digitalisierung 0,00 0820 0,00 -3,00 MU / Gewerbeaufsichtsverwaltung MU Kapitel 1506, Titel 42201 1601 97,47 96,47 von 0201 *1 1,00 von 0201 Umsetzung 0,00 1691 54,34 Auflösung des Kapitels 0291, Übertragung 1:1 zu Kapitel 1691 0,00 Erläuterung Verlagerungen *1 Von StK Zum MB Referat Referat 301 -3,80 201 3,80 302 -6,00 202 6,00 305 -7,10 203 7,10 306 -5,90 204 5,90 401 -6,80 101 6,80 402 -7,00 102 7,00 403 -11,20 103 11,20 404 -6,45 104 6,45 501 -9,80 301 9,80 502 -12,60 302 12,60 503 -1,85 303 1,85 504 -1,50 304 1,50 505 -1,00 305 1,00 Abteilungsleitungen -3,00 Abteilungsleitungen 3,00 Vorzimmerkräfte -6,00 Vorzimmerkräfte 6,00 Persönl. Ref. -1,00 Persönl. Ref. 1,00 202 -3,00 Z 2 3,00 204 -4,00 Z 3 4,00 Sperrung ATZ, Einsparauflage , Ausgleich des zu geringen BV 1,53 Sperrung ATZ, Einsparauf-lage, Ausgleich des zu geringen BV -1,53 Summe -96,47 Summe 96,47 08 (MW - a) 16 (MB - b) Epl. Kapitel Verlagerung Zugang von Kapitel Abteilung/Referat Verlagerung Abgang nach Kapitel Abteilung/Referat 0201 2,00 1,00 von 0901, keine Zuordnung im Rahmen von Topfwirtschaft 1,00 von 1501, Stellentauschabwicklung -98,47 -96,47 zu 1601 *1 -1,00 zu 1501, Stellentauschabwicklung -1,00 zu 1601, Umsetzung 0291 0 -54,34 Auflösung des Kapitels, Übertragung 1:1 zu Kapitel 1691 Erläuterung Verlagerung nach *1 Von StK Zum MB Referat Referat 301 -3,80 201 3,80 302 -6,00 202 6,00 305 -7,10 203 7,10 306 -5,90 204 5,90 401 -6,80 101 6,80 402 -7,00 102 7,00 403 -11,20 103 11,20 404 -6,45 104 6,45 501 -9,80 301 9,80 502 -12,60 302 12,60 503 -1,85 303 1,85 504 -1,50 304 1,50 505 -1,00 305 1,00 Abteilungsleitungen -3,00 Abteilungsleitungen 3,00 Vorzimmerkräfte -6,00 Vorzimmerkräfte 6,00 Persönl. Ref. -1,00 Persönl. Ref. 1,00 202 -3,00 Z 2 3,00 204 -4,00 Z 3 4,00 Sperrung ATZ, Einsparauflage , Ausgleich des zu geringen BV 1,53 Sperrung ATZ, Einsparauf-lage, Ausgleich des zu geringen BV -1,53 Summe -96,47 Summe 96,47 02 (StK - c) Epl. Kapitel Verlagerung Zugang von Kapitel Abteilung/Referat Verlagerung Abgang nach Kapitel Abteilung/Referat 0705 18,00 von 0710 Die Stellen wurden verlagert aufgrund des erhöhten Personal-bedarfes durch die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse für Grundschulen und kleine Schulen auf die NLSchB. Sie sind je Regionalabteilung den Fachbereichen 1 S der Dezernate 1 zugeordnet. 0,00 0710-18 0,00 -18,00 nach 0705 0501 0,00 -59,65 nach 1501 Abteilung Städtebau und Wohnen, alle Referate 0591 0,00 -8,94 nach 1591 Ämter für regionale Landesentwicklung 1501 61,65 1,00 von 0201 1,00 von 1524 59,65 von 0501 6/alle Referate -2,00 1,00 nach 0201 1,00 nach 1524 1506 3,00 von 0820 0,00 1524 1,00 von 1501 -1,00 nach 1501 1591 8,94 von 0591 6 0,00 09 (ML - i) 0901 0,00 -1,00 nach 0201 3/306 15 (MU - h) 05 (MS - g) 07 (MK - d) Drucksache 18/471 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Nachtragshaushalt 2018: Wofür all die Stellen in den Ministerien? 18-00471_Anlagen 18-00471_Anlage_1_Ressortantworten MW Anlage 1 - Detailfragen MB Anlage 1 - Detailfragen StK Anlage 1 - Detailfragen MK Anlage 1 - Detailfragen MJ Anlage 1 - Detailfragen MWK Anlage 1 - Detailfragen MS Anlage 1 - Detailfragen MU Anlage 1 - Detailfragen ML Anlage 1 - Detailfragen MI Anlage 1 - Detailfragen MF Anlage 1 - Detailfragen 18-00471_Anlage_2_Verlagerungen Anlage 2 - Frage 12