Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4714 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Entscheidungsverfahren zur Vergabe der Mittel aus dem Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 27.08.2019 - Drs. 18/4437 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 02.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem „Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen“ setzt die Landesregierung nach eigener Aussage im Jahr 2019 das „Ausstattungs- und Investitionsprogramm für kleine Kulturträger in Niedersachsen“ aus dem vergangenen Jahr fort. Entgegen der vorherigen Praxis kam es zu einer Strukturierung des Programms in zwei Förderlinien und damit einhergehend zu veränderten Zuständigkeiten bei der Bewilligung der beantragten Mittel. In der Antwort der Landesregierung (Drs. 18/4258, 29.07.2019) auf eine kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Ausstattungs- und Investitionsprogramm für kleine Kulturträger in Niedersachsen (Einzelplan 06, Kapitel 06 75, Titel 894 01-8) (Teil 1)“ (Drs. 18/4163, 12.07.2019) heißt es dazu: „In der Förderlinie 1 können Fördersummen von 1 000 Euro bis 25 000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. … In der Förderlinie 2 können Fördersummen von über 25 000 Euro bis zu 200 000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30.09.2019 direkt beim MWK zu stellen. Die Förderentscheidung wird noch im Jahr 2019 getroffen. Für diese Förderlinie steht 1 Million Euro zur Verfügung.“ Die Förderkriterien der beiden Linien benennen als Bewilligungsbehörde bzw. als bewilligende Stelle das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie „die zuständige Landschaft/ der zuständige Landschaftsverband“ (https://www.mwk.niedersachsen.de/download/146121/Aus schreibung.pdf). Vorbemerkung der Landesregierung Die Gestaltung der Auswahlverfahren für die Anträge aus dem „Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2019“ folgt der bisherigen Praxis der regionalen Kulturförderung und des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen 2017/2018. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4714 2 1. Wie ist das Entscheidungsverfahren zur Vergabe, welches zur Bewilligung oder Ablehnung der gestellten Anträge führt, im Ministerium für Wissenschaft und Kultur und in den Landschaften/Landschaftsverbänden gestaltet? Über Anträge der Förderlinie 1 entscheiden die Landschaften und Landschaftsverbände selbstständig . Sie treffen die Auswahl aufgrund ihrer Kompetenz als Träger der regionalen Kulturförderung durch ihre eigenen Auswahlgremien. Die Anträge der Förderlinie 2 werden durch einen Qualitätszirkel aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kulturabteilung vergleichend bewertet. Dieser Qualitätszirkel spricht nach einer Auswahlsitzung Förderempfehlungen aus, die dann der Hausleitung zur Entscheidung vorgelegt werden. Zur Vorbereitung der Auswahlsitzung erhalten die Landschaften und Landschaftsverbände die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den einzelnen Anträgen abzugeben. Dieses Verfahren wurde bereits in den Jahren 2017/2018 für die vom MWK zu vergebenen Mittel des Investitionsprogramms angewandt. 2. Welche Fachstellen werden in welcher Form in das Entscheidungsverfahren zur Vergabe einbezogen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Fachpersonen werden in welcher Form in das Entscheidungsverfahren zur Vergabe einbezogen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. In welcher Form werden der Landesverband Freier Theater in Niedersachsen, die LAG Rock, die LAG Soziokultur, der Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände (akku) sowie dessen einzelne Mitglieder in das Entscheidungsverfahren zur Vergabe einbezogen ? Eine Beteiligung einzelner Fachverbände am Entscheidungsverfahren für dieses spartenübergreifende Förderprogramm ist nicht vorgesehen. (Verteilt am 04.10.2019) Drucksache 18/4714 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Entscheidungsverfahren zur Vergabe der Mittel aus dem Niedersächsisches Investitions-programm für kleine Kultureinrichtungen