Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/473 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Haltung der Landesregierung zur Ringelschwanzprämie Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 12.02.2018 - Drs. 18/298 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 08.03.2018, gezeichnet In Vertretung Rainer Beckedorf Vorbemerkung der Abgeordneten Einer aktuellen Pressemeldung der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 12.01.2018 ist zu entnehmen, dass es zu kontroversen Diskussionen komme, da Ökobauern die sogenannte Ringelschwanzprämie in Höhe von 16,50 Euro pro Schwein automatisch erhielten - und das, obwohl sie als Inhaber eines zertifizierten Ökobetriebes die Methode des Kupierens gar nicht anwenden dürften. Die konventionell wirtschaftenden Bauern hingegen müssen verschiedene Auflagen erfüllen, um die Prämie ausgezahlt zu bekommen. Einer weiteren Pressemeldung (Politikjournal Rundblick, Nr. 7/2018) ist zu entnehmen, dass Ökobauern über ein deutlich höheres Jahresdurchschnittseinkommen verfügen, als dies bei konventionell wirtschaftenden Landwirten der Fall ist. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist nicht richtig, dass Ökobauern - wie in der Vorbemerkung der Abgeordneten geschildert - die sogenannte Ringelschwanzprämie automatisch erhalten. Bei dieser Tierwohl-Förder-Maßnahme handelt es sich um eine Indikator-orientierte EU-Fördermaßnahme für mehr Tierschutz im Rahmen von PFEIL (Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum). Die Ringelschwanzprämie wurde erstmalig im Dezember 2015 für die Mastschweinehaltung angeboten, seither nehmen sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftende Betriebe teil. Bei der Ringelschwanzprämie handelt es sich um eine ergebnisorientierte Maßnahme. Die geforderte Erfolgsquote von 70 % intakter Ringelschwänze muss erreicht werden, um die Förderung von 16,50 Euro je Mastschwein zu erhalten. Spezielle Auflagen werden nicht vorgegeben. Jeder teilnehmende Landwirt hat die Freiheit, das Mastverfahren selbst zu gestalten - das gilt selbstverständlich für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe gleichermaßen. 1. Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, diese Regelung zu ändern? Entfällt, da es die von der Abgeordneten beschriebene Regelung nicht gibt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/473 2 2. Hält es die Landesregierung für zweckmäßig, diese Prämie an Ökobauern zu zahlen, die qua Gesetzeslage dazu verpflichtet sind, auf das Kupieren zu verzichten? Ja, die Landesregierung hält es für angemessen, diese Prämie an alle teilnehmenden Landwirte zu bezahlen, die auf das bereits seit 2006 verbotene routinemäßige Kupieren der Schweineschwänze verzichten (EU-Richtlinie 2008/120/EG) und deren Tiere am Ende der Mast über einen intakten Ringelschwanz verfügen. Es ist unstrittig, dass Landwirte, die die erforderte Erfolgsquote erreichen wollen, einen Mehraufwand (z. B. mehr Platz, intensivere Tierbeobachtung, Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial ) betreiben müssen. Die für diesen Mehraufwand erforderliche Förderprämie hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berechnet, dabei spielt es keine Rolle, ob er in der ökologischen oder in der konventionellen Mastschweinehaltung betrieben wird. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des generellen Nutzens der Ringelschwanzprämie in Bezug auf das Tierwohl? Das sogenannte Schwanzbeißen bei Schweinen ist eine Verhaltensstörung. Haltungsbedingungen, die den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden, führen zu einer Reduzierung von Verhaltensstörungen und dienen somit dem Tierwohl. Ein unversehrter Schwanz, insbesondere ein unversehrter nicht kupierter „Ringelschwanz“, ist demzufolge ein guter Indikator für das Tierwohl. (Verteilt am ) (Verteilt am ) (Verteilt am 13.03.2018) Drucksache 18/473 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Haltung der Landesregierung zur Ringelschwanzprämie