Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4753 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Anhänger und Sympathisanten der Hizb Allah in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 09.09.2019 - Drs. 18/4566 an die Staatskanzlei übersandt am 12.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2018 sind Anhänger der Hizb Allah in Niedersachsen in mehreren Vereinen organisiert. Die Hizb Allah ist eine libanesisch-schiitische Organisation, die mit terroristischen Mitteln den Staat Israel bekämpft und propagandistisch auch gegen westliche Institutionen agitiert. Sie richtet sich nach Einschätzung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes gegen den Gedanken der Völkerverständigung sowie das friedliche Zusammenleben der Völker und propagiert die Scharia als Grundlage der Gesellschaft (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Vorabfassung Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2018, S. 109 f.). 1. Wie viele Vereine gibt es in Niedersachsen, die der Hizb Allah zuzurechnen sind bzw. dieser nahestehen? Der Verfassungsschutz beobachtet aktuell eine niedrige zweistellige Zahl von Vereinen, die einen Bezug zur Hizb Allah aufweisen. 2. Welches sind die Vereine, in denen Anhänger und Sympathisanten der Hizb Allah organisiert sind (bitte nach Vereinsnamen, Vereinssitz und jeweiliger Mitgliederzahl auflisten )? Gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung braucht die Landesregierung einem Auskunftsverlangen von Mitgliedern des Landtags nicht zu entsprechen, wenn durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt werden. Aus den vorgenannten Gründen kann die Frage, in welchen Vereinen die Mitglieder der Hizb Allah organisiert sind, nicht in Rahmen dieser Anfrage beantwortet werden, da dieses zu einer Offenlegung der Arbeitsweise und Zielsetzung der Sicherheitsbehörden sowie einer Sensibilisierung der Szene führen könnte. Die weiterhin notwendige Gewinnung von Informationen über Mitglieder und Strukturen der Hizb Allah könnte so gefährdet oder zumindest wesentlich erschwert werden Daher können weiterführende Aussagen zu Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Organisation der Hizb Allah in Vereinen sowie konkrete Vereinsnamen lediglich in vertraulicher Sitzung des zuständigen Ausschusses des Landtages erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4753 2 3. Di sc ste ein bu sin 4. Di re 5. Di tun Be Qu de sa Di we tin kin de Ka Ins mi 6. Di fas ga ge re sc Be (V Beschränkt sich die erkennbare Organisation und Tätigkeit der einzelnen Vereine auf Niedersachsen, oder erstreckt sich diese über das Gebiet Niedersachsens hinaus? e Hizb Allah ist global wie auch in Deutschland und mithin in Niedersachsen Teil eines Geflechts hiitisch-islamistischer Organisationen, das stark unter dem Einfluss der Islamischen Republik Iran ht. In Deutschland ist die Hizb Allah nicht einheitlich strukturiert. Die Anhänger treffen sich in zelnen örtlichen, der Organisation nahestehenden Moscheevereinen. Dabei entstehen - auch ndesländerübergreifend - Berührungspunkte zwischen Vereinen, die der Hizb Allah zuzurechnen d, und solchen, die dem weiteren schiitisch-islamistischen Spektrum angehören. Welche Verbindungen haben die einzelnen Vereine zur Hizb Allah? e Anbindung an die Hizb Allah erfolgt im Wesentlichen über Funktionäre, die aus dem Libanon gelmäßig zu besonderen Anlässen, für gewöhnlich religiösen Feierlichkeiten, anreisen. In welcher Form unterstützen die Vereine die Hizb Allah (propagandistisch, durch Spendensammlungen usw.)? e Hizb Allah tritt in der deutschen Öffentlichkeit kaum mit Aktivitäten in Erscheinung. Veranstalgen , für die bundesweit geworben wird, erfahren zumeist nur geringe Resonanz. Von zentraler deutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland ist hingegen der sogenannte ds-Tag, an dem einmal jährlich in Berlin organisierte Demonstrationen von überregionaler Beutung stattfinden. Unter den Teilnehmern befinden sich regelmäßig auch Personen aus Niederchsen . e Hizb Allah-Anhänger in Europa unterstützen die Organisation im Libanon zudem, indem die jeiligen Gemeinden Gelder sammeln bzw. logistische Unterstützung leisten. Der ehemals in Götgen ansässige, durch den Bundesminister des Innern im Jahr 2014 verbotene, Verein „Waisenderprojekt Libanon e. V.“ (WKP) beispielsweise unterstützte mit bundesweit gesammelten Spenngeldern karitative Programme der Hizb Allah für Familien und Kinder, deren Angehörige bei mpfhandlungen gegen Israel getötet wurden. oweit fördern in Deutschland und auch in Niedersachsen ansässige Vereine damit zumindest ttelbar den bewaffneten Kampf gegen Israel. Gingen Straftaten von den Mitgliedern der Vereine aus (bitte nach Vereinszugehörigkeit und Deliktart auflisten)? e Zugehörigkeit einer Person zur Hizb Allah bzw. zu Hizb Allah nahen Vereinen ist weder ein Ersungsmerkmal im staatsanwaltlichen Erfassungssystem websta noch im polizeilichen Vorngsbearbeitungssystem NIVADIS, sodass eine Selektion im Sinne der Fragestellung nicht vornommen werden kann. Eine Beantwortung auf Grundlage staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahn kann daher nur durch eine händische Auswertung aller Ermittlungsakten bei den niedersächsihen Staatsanwaltschaften erfolgen. Dies wäre indes auch mit Blick auf die Anforderungen zur antwortung einer Kleinen Anfrage mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden. erteilt am 10.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Anhänger und Sympathisanten der Hizb Allah in Niedersachsen