Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4768 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie weit ist die Prüfung geringerer Umweltziele für die Wasserförderung am Trinkwasserwerk Panzenberg im Landkreis Verden? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 09.09.2019 - Drs. 18/4560 an die Staatskanzlei übersandt am 12.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 09.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Trinkwasser zur Versorgung des Nachbarlandes Bremen wird in Verden weiterhin auf Basis einer vorläufigen Genehmigung gefördert, das berichtet das Magazin „buten un binnen“ am 8. Juli 2019: 1 „Eigentlich sollte das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Panzenberg schon lange nicht mehr gefördert werden. Wegen der nachgewiesenen Umweltschäden hatte der Landkreis Verden 2015 dem Trinkwasserverband Verden hierzu keine Genehmigung mehr erteilt. Doch das Wasser fließt weiter, zum größten Teil nach Bremen. Möglich macht das eine vorläufige Erlaubnis, die der Verband 2009 erhalten hatte. Und ‚vorläufig‘ heißt hier: bis eine endgültige Genehmigung erteilt wird. Das verärgert die örtlichen Umweltvereine. ‚Es ist genügend Wasser da - in Niedersachsen und auch in Bremen‘, sagt Udo Paepke vom BUND Verden. ‚Es muss nur an den Stellen gefördert werden , wo es vorhanden ist und keine ökologischen Schäden verursacht.‘ Im Naturschutzgebiet rund um Verden sieht alles noch sehr idyllisch aus. Die Bäume beschatten die Naturwege, ruhige Teiche laden zum Verweilen ein. Doch sieht man genauer hin, werden die Wurzeln der Bäume am Rande der Teiche sichtbar. Die Wasserlinie hat sich teilweise um Meter zurückgezogen . Bäche sind ausgetrocknet. Und da der Wasserspiegel im Boden niedriger wird, haben die Pflanzen Schwierigkeiten, an Wasser zu gelangen. Erlen seien deshalb bereits gefällt worden , sagt Paepke.“ Die folgenden Fragen stellen wir anknüpfend an unsere Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung 2 von April 2018 (Drs. 18/635 Nr. 19). Vorbemerkung der Landesregierung Die Anfrage bezieht sich auf einen Bericht des Magazins „buten und binnen“ vom 08.07.2019 sowie auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung aus dem April 2018. Für die Prüfung, ob gemäß § 30 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für den Halsebach weniger strenge Bewirtschaftungsziele festgelegt werden können, wurden die rechtlichen Grundlagen, Zu- 1 https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/trinkwasser-foerderung-verden-umweltschadenbremen -versorgung-100.html 2 https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/niedersachsischer_landtag_mundliche_an fragen/moegliche-aufweichung-des-umweltschutzes-fuer-die-trinkwasserfoerderung-am-panzenbergschafft -die-landesregierung-einen-praezedenzfall-163669.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4768 2 ständigkeiten und die in die Prüfung eingebundenen Akteure im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage von April 2018 umfassend dargestellt. Es wurde darüber hinaus dargestellt, dass mit Prüfungen begonnen wurde, welche baulichen und technischen Alternativen zur derzeitigen Förderkonstellation am Wasserwerk bestehen und welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen hiermit verbunden wären. Des Weiteren wird ermittelt , welche Maßnahmen an der Halse selbst zur ökologischen Verbesserung in Betracht gezogen werden können. Darüber hinaus hat die bremische Umweltsenatorin unter Einbindung der Bremer Wasserversorgungsunternehmen mit Prüfungen begonnen, inwieweit der Bezug von Trinkwasser aus dem Wasserwerk Panzenberg reduziert werden kann. Die Erarbeitung der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen ist mittlerweile fortgeschritten, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Antragsunterlagen , die der Trinkwasserverband Verden beim Landkreis Verden vorzulegen hat, damit die untere Wasserbehörde den Antrag auf Neubewilligung prüfen kann. 1. Was ist der aktuelle Stand zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Wasserwerk Panzenberg (Antrag des Trinkwasserverbands Verden vom 20.03.2015)? Der Antrag des Trinkwasserverbands Verden ist am 31.03.2015 beim Landkreis Verden eingegangen . Im Zuge der Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen und insbesondere bei der Prüfung des zum Antrag vorgelegten hydrogeologischen Gutachtens wurde festgestellt, dass die Fortführung der Trinkwasserförderung am Wasserwerk Panzenberg der Erreichung eines guten ökologischen Potenzials des Halsebaches entgegensteht und voraussichtlich zu der Beeinträchtigung eines prioritären Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtyps (FFH-LRT) führt. Die Neubewilligung der Trinkwasserförderung wäre somit nur nach der Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele durch das Land Niedersachsen und einer vertiefenden Verträglichkeitsbetrachtung hinsichtlich des FFH-LRT möglich . Für die Prüfung abweichender Bewirtschaftungsziele sowie die Prüfung nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und somit die Fortsetzung des Bewilligungsverfahrens ist die Vorlage ergänzender Antragsunterlagen erforderlich, die bisher noch nicht vollständig vorliegen. 2. Ist die Prüfung weniger strenger Bewirtschaftungsziele nach § 30 WHG abgeschlossen, bzw. wann ist dies zu erwarten? Die Alternativenprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand wird ein Verfahrensabschluss im Jahr 2020 angestrebt (siehe Vorbemerkung). 3. Welche Alternativen für die Bremer Wasserversorgung werden im Rahmen der Prüfung nach § 30 WHG untersucht, und nach welchen Kriterien werden die Alternativen bewertet ? Die Alternativenprüfung durch das Land Bremen umfasst nach derzeitigem Stand insbesondere die Bereiche: – Nutzung von Wasser aus der Weser, – Nutzung bremischer Grundwasservorkommen, – Wasserbezug aus anderen Wasserwerken in Niedersachsen oder in Bremerhaven, – Aufstockung von Bezugsmengen aus bestehenden Lieferverträgen. Die Bewertung der untersuchten Alternativen ist u. a. Gegenstand des weiteren Verfahrens nach § 30 WHG, das noch nicht abgeschlossen ist (siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 2). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4768 3 4. Werden die folgenden Alternativen untersucht: a) Einsparmöglichkeiten für den Trinkwasserverbrauch in Bremen, b) Wasserlieferungen von anderen Wasserwerken, u. a. Delmenhorst, Wulsdorf, Wittkoppenberg , Harzwasser? Ja. 5. Zu welchen Ergebnissen kommen die Alternativenprüfungen? Die Alternativenprüfung ist noch nicht abgeschlossen (siehe Vorbemerkung). 6. Was sind die Ergebnisse der zu diesem Zweck durch das Institut für Agrarökonomie der Universität Göttingen erstellten Studie? Wann wird diese veröffentlicht? Die Studie ist im Rahmen eines Forschungsprojektes entstanden, das den wesentlichen Fokus hatte , Verfahren für die Durchführung einer Kosten-Wirksamkeitsanalyse und die Prüfung zur Inanspruchnahme abweichender Bewirtschaftungsziele aufgrund der Unverhältnismäßigkeit von Kosten im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entwickeln. Im Rahmen der Entwicklung wurden die Verfahren am Fallbeispiel Halsebach angewandt. Wesentliches Ergebnis sind die Verfahren zur Vorgehensweise. Die im Rahmen der Anwendung erarbeiteten Ergebnisse können als Entscheidungshilfe für die weitere Vorgehensweise in Bezug auf das § 30 WHG-Verfahren am Halsebach dienen. Eine Veröffentlichung der Göttinger Studie durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) ist nicht vorgesehen. Allerdings überarbeitet das Gutachterbüro, das die Studie erstellt hat, das Gutachten derzeit für eine Veröffentlichung im Rahmen einer Schriftenreihe. 7. Mit welchen Akteuren wurde die Alternativenprüfung abgestimmt? War der Antragsteller (Trinkwasserverband Verden) daran beteiligt? In die Prüfung, welche baulichen und technischen Alternativen zur derzeitigen Förderkonstellation am Wasserwerk bestehen und welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen hiermit verbunden wären, ist der Trinkwasserverband Verden einbezogen. In die Prüfung, inwieweit der bremische Bezug von Trinkwasser aus dem Wasserwerk Panzenberg reduziert werden kann, sind die bremische Umweltsenatorin, das bremische Wasserversorgungsunternehmen swb, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das MU einbezogen. Nach dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen ist vorgesehen, die Unterlagen für das Verfahren nach § 30 WHG der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. 8. Mit welchen Ergebnissen wurde das Forschungsprojekt zu standardisierten Verfahren der Kosten-Wirksamkeitsanalyse sowie zur Prüfung der Inanspruchnahme abweichender Bewirtschaftungssziele abgeschlossen? Der wesentliche Fokus des Forschungsprojektes lag auf der Entwicklung von Verfahren für die Vorgehensweise der Durchführung bei einer Kosten-Wirksamkeitsanalyse (nach Artikel 11 WRRL in Verbindung mit Anhang III, bzw. § 82 Abs. 2 WHG und der Prüfung zur Inanspruchnahme abweichender Bewirtschaftungsziele aufgrund der Unverhältnismäßigkeit von Kosten (Artikel 4.5 WRRL, bzw. § 30 WHG). Wesentliches Ergebnis sind daher die im Rahmen der Verfahrensentwicklung am Fallbeispiel Halsebach angewandten Verfahren. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4768 4 9. Me ge W so he ko üb Di lun W du ter lun 10 Di ist 11 De gu ge re wo kre am 12 Di 13 Di (V Zu welchen Ergebnissen kam die Studie bezüglich der Bewertung der Alternative, in Bremen eine flächendeckende Nutzung von Grauwasser einzuführen? ngenmäßig erscheint die flächendeckende Gewinnung und Nutzung von Grauwasser (und Renwasser in größeren Unternehmen) in Bremen geeignet, das Trinkwasser aus dem LK Verden, asserwerk Panzenberg zu ersetzen. Allerdings entstehen der öffentlichen Hand, der Wirtschaft wie Privatpersonen, Vereinen und Verbänden durch die „Grau- und Regenwassernutzung“ erbliche Kosten in Form von Personalaufwand, Sachkosten (technische Umsetzung) und Betriebssten . Die Einsparungen, insbesondere an Trinkwasser- und Abwassergebühren, die dem gegenerstehen , sind wesentlich geringer. e Entscheidung, inwiefern die Kosten für Grauwassernutzung als Ersatzaktivität zur Sicherstelg der Trinkwasserversorgung in einem angemessenen Verhältnis zur Erreichung der Ziele der asserrahmenrichtlinie am Halsebach stehen, ist im Verfahren nach § 30 WHG zu treffen. Sie soll rch ökonomische Informationen sowie die Analyse von Kosten und Nutzen der Maßnahmen unstützt werden. Die entwickelten Verfahren dienen der entsprechenden Aufbereitung und Darstelg der erforderlichen Informationen. . Ist der Landesregierung eine realistische Alternative zur Trinkwasserförderung in Verden bekannt, die noch teurer wäre als eine flächendeckende Nutzung von Grauwasser? Wenn ja, welche? e Fragestellung ist u. a. Gegenstand der Alternativenprüfung, welche noch nicht abgeschlossen (siehe Vorbemerkung). . Sind die Prüfungen des Landkreis Verden abgeschlossen, welche baulichen und technischen Alternativen zur derzeitigen Förderkonstellation am Wasserwerk bestehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann sind Ergebnisse zu erwarten? r Trinkwasserverband Verden hat ein Gutachten zur Prüfung der Reduzierung der Beeinträchtingen durch bauliche - insbesondere andere Brunnenstandorte - und technische Maßnahmen - ändertes Fördermanagement - in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden beits in einem Termin mündlich vorgestellt. Das Gutachten selbst ist bisher noch nicht vorgelegt rden und ist Gegenstand der noch zu vervollständigenden Unterlagen. Die Prüfungen des Landises Verden, welche baulichen und technischen Alternativen zur derzeitigen Förderkonstellation Wasserwerk bestehen, sind daher noch nicht abgeschlossen. . Zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfungen des Landes Bremen zu den folgenden Alternativen, bzw. wann sind die Ergebnisse zu erwarten (vgl. Antwort des MU auf Frage 2 der o. g. Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung): 1. Möglichkeiten zur Trinkwassergewinnung in Bremen aus dem Grundwasser, 2. Nutzung von Oberflächenwasser aus der Weser, 3. Lieferungen von Trinkwasser aus Bremerhaven an die Stadt Bremen, 4. Wasserbezug vom Wasserwerk Delmenhorst, 5. Wasserbezug auf der Basis von Lieferverträgen? e Alternativenprüfung ist noch nicht abgeschlossen (siehe Vorbemerkung). . Welche der bislang geprüften Alternativen ermöglichen einen Wasserbezug für Bremen aus alternativen Quellen bzw. eine Minderung der ökologischen Schäden um das Wasserwerk Panzenberg? e Alternativenprüfung ist noch nicht abgeschlossen (siehe Vorbemerkung). erteilt am 11.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie weit ist die Prüfung geringerer Umweltziele für die Wasserförderung am Trinkwasserwerk Panzenberg im Landkreis Verden?