Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Anfrage nach Kritik der ASten: Wie unterstützt die Landesregierung den Neubau und die Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 03.09.2019 - Drs. 18/4523 an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 10.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die taz vom 08.08.2019 berichtet über einen offenen Brief der Allgemeinen Studierendenausschüsse Niedersachsens an die Landregierung, in dem die Studierendenvertretungen die fehlende finanzielle Unterstützung für Sanierung und Neubau von Studierendenwohnheimen kritisieren: „Landeswissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) habe Ende 2017 ein Sonderprogramm angekündigt, um die Studierendenwerke finanziell zu unterstützen. Tatsächlich gebe es bis heute kein solches Programm und damit keine Zuschüsse.“ Unter der damaligen rot-grünen Landesregierung hatte das Land für 2017 und 2018 11,5 Millionen Euro für die gezielte Schaffung von zusätzlichen Wohnheimplätzen zur Verfügung gestellt. In der Drucksache 18/1803 vom 11.10.2018 bestätigt das MWK, dass bereits das gesamte Geld aus dem Sondervermögen gebunden ist. Vorbemerkung der Landesregierung Im Haushaltsplan des Doppelhaushalts 2017/2018 waren für die Schaffung zusätzlicher Wohnplätze für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen jeweils 3,5 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Mit der Verabschiedung des durch die amtierende Landesregierung verabschiedeten Nachtragshaushalts 2018 wurde dieser Ansatz noch einmal um 4,5 Millionen Euro aufgestockt. Diese Zuschussmittel sind vollständig durch laufende Bauprojekte gebunden. Die Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in ihren Bemühungen um die soziale Infrastruktur für die Studierenden vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen des Weiteren wie folgt: Die den fünf Studentenwerken in Niedersachsen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Maßgabe des Haushalts gewährte jährliche Finanzhilfe beträgt - wie in den Vorjahren - auch 2019 insgesamt 16,3 Millionen Euro. Nach der letzten, vom Deutschen Studentenwerk (DSW) im September 2018 veröffentlichten Übersicht liegt die Finanzhilfe Niedersachsens mit einem durchschnittlichen Anteil von rund 11 % an den Einnahmen der Studentenwerke deutlich über dem Bundesdurchschnitt der Landeszuschüsse von 9,1 %. Die Finanzhilfemittel stehen den Studentenwerken für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Ferner erstattet das Land den Studentenwerken ihre Aufwendungen für die Förderungsverwaltung (BAföG). Die Erstattung für 2018 betrug rund 10,5 Millionen Euro. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 2 1. Wie groß war das Angebot an freien Wohnheimplätzen, und wie groß war die Nachfrage nach Wohnheimplätzen der niedersächsischen Studierendenwerke seit 2013 (bitte pro Semester und pro Studierendenwerk auflisten)? Die Angaben sind den nachstehenden Übersichten zu entnehmen. Die Angaben für das Studentenwerk OstNiedersachsen beschränken sich auf die Wintersemester, da das Studentenwerk die Angaben für das Sommersemester in der Vergangenheit nicht erhoben hat. Studentenwerk Göttingen Semester Angebot an freien Wohnheimplätzen Anmeldungen für Wohnheimplätze SS 2013 440 467 WS 2013/2014 862 2.790 SS 2014 445 999 WS 2014/2015 829 2.947 SS 2015 444 1.073 WS 2015/2016 929 3.798 SS 2016 445 1.240 WS 2016/2017 866 3.530 SS 2017 478 1.295 WS 2017/2018 902 3.859 SS 2018 514 1.277 WS 2018/2019 908 3.712 SS 2019 489 1.247 Studentenwerk Hannover Semester Angebot an freien Wohnheimplätzen Anmeldungen für Wohnheimplätze SS 2013 285 378 WS 2013/2014 662 1.991 SS 2014 248 411 WS 2014/2015 669 2.190 SS 2015 235 552 WS 2015/2016 602 2.357 SS 2016 216 706 WS 2016/2017 564 2.708 SS 2017 328 942 WS 2017/2018 615 2.957 SS 2018 279 1.137 WS 2018/2019 534 3.023 SS 2019 260 925 Studentenwerk Oldenburg Semester Angebot an freien Wohnheimplätzen Anmeldungen für Wohnheimplätze SS 2013 358 701 WS 2013/2014 698 2.127 SS 2014 389 664 WS 2014/2015 726 2.118 SS 2015 381 663 WS 2015/2016 729 2.152 SS 2016 371 757 WS 2016/2017 676 2.203 SS 2017 332 787 WS 2017/2018 629 1.947 SS 2018 366 656 WS 2018/2019 726 1.589 SS 2019 325 614 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 3 Studentenwerk Osnabrück Semester Angebot an freien Wohnheimplätzen Anmeldungen für Wohnheimplätze SS 2103 312 466 WS 2013/2014 664 1.245 SS 2014 330 441 WS 2014/2015 768 1.412 SS 2015 309 555 WS 2015/2016 1.102 1.648 SS 2016 353 779 WS 2016/2017 863 2.003 SS 2017 549 957 WS 2017/2018 1.310 1.795 SS 2018 467 690 WS 2018/2019 1.039 1.895 SS 2019 491 701 Studentenwerk OstNiedersachsen Semester Angebot an freien Wohnheimplätzen Anmeldungen für Wohnheimplätze WS 2013/2014 1.295 2.743 WS 2014/2015 1.277 2.663 WS 2015/2016 1.353 2.834 WS 2016/2017 1.416 3.130 WS 2017/2018 1.404 3.234 WS 2018/2019 1.391 2.885 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis von Nachfrage und Angebot? Wie viel studentischer Wohnraum fehlt (bitte nach Studierendenwerk auflisten)? Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich, übersteigt die Nachfrage nach Wohnheimplätzen das Angebot deutlich. Bei einer Bewertung der Zahlen ist zunächst Folgendes zu berücksichtigen: Infolge der Umstellung der Studienangebote auf die Bachelor- und Masterstruktur mit dem Studienbeginn üblicherweise im Herbst eines Jahres sind regelmäßig mit Beginn eines Wintersemesters alle Wohnangebote der Studentenwerke vermietet und es entstehen Wartelisten mit abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern um einen Wohnheimplatz. Bis zum Sommersemester ist regelmäßig eine gewisse Entspannung zu beobachten, da durch Fluktuation in den Wohnheimen und Aufnahme von Studierenden durch den privaten Wohnungsmarkt freie Kapazitäten in Wohnheimen entstehen. Wartezeiten gibt es vor allem zum Beginn eines Semesters und bei besonders beliebten Wohnheimen. Bei der Bewertung der Nachfrage ist ferner zu berücksichtigen: – Studierende bewerben sich vorsorglich auf einen Wohnheimplatz, teilen dem Studentenwerk dann aber nicht zeitnah mit, wenn sie danach einen Studienplatz an einem anderen Studienort angenommen haben. – Die gewünschte Wohnform beeinflusst die Wartezeit: Wohnplätze in sogenannten Flurgemeinschaften mit gemeinsamen Sanitäreinrichtungen und gemeinsamer Küche werden nur nachrangig und nur für einen kurzen Zeitraum gemietet, sodass in dieser Wohnform häufiger und schneller wieder Plätze verfügbar sind. – Studierende teilen dem Studentenwerk nicht zeitnah mit, wenn sie eine andere passende Unterkunft gefunden haben. – Studierende lassen sich auch dann auf die Warteliste setzen, wenn sie von einer Wohnung, in der sie Unterkunft haben, in ein Wohnheim umziehen wollen. Aus der Nachfrage kann daher nicht abgeleitet werden, dass die auf Wartelisten verzeichneten Studierenden alle keine Unterkunft während des Studiums haben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 4 Die Wohnraumversorgungsquote ist trotz der Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze aufgrund gestiegener Studierendenzahlen im Vergleich zu 2013 gesunken. Um die Quote von 2013 wieder zu erreichen, wären landesweit weitere zusätzliche Plätze nötig. Das betrifft vor allem große Studienstandorte. Die großen niedersächsischen Hochschulen befinden sich in Städten, die nicht nur besonders viele Studierende, sondern auch andere Bevölkerungsgruppen (Auszubildende, Senioren, junge Berufstätige, Alleinerziehende) anziehen, die wie die Studierenden kleinere und günstige Wohnungen nachfragen. Außerdem schreiben sich an großen Hochschulen auch besonders viele internationale Studierende ein, die auf die von den Studentenwerken angebotenen Wohnplätze besonders angewiesen sind. Diese Studierenden sind auf dem privaten Wohnungsmarkt weniger erfolgreich und fragen in besonderem Maße möblierten Wohnraum nach. Die Zahl der nachfragenden Studierenden ist dennoch nicht mit einer konkret zu beziffernden Zahl zusätzlicher Wohnheimplätze gleichzusetzen. Neben Bemühungen der Studentenwerke sind zuvörderst Anstrengungen der Wohnungswirtschaft und der betroffenen Kommunen notwendig, die vom Zuzug von Studierenden in wirtschaftlicher Sicht profitieren. 3. Wie viele neue Studierendenwohnheimplätze wurden seit 2013 gebaut? Wie viele befinden sich aktuell im Bau? Und wie viele sind für die kommenden Jahre geplant? Wie viele sind verloren gegangen (bitte je Studierendenwerk mit Finanzierungsquelle pro Bauvorhaben auflisten)? Die Angaben können den nachstehenden Übersichten entnommen werden. Dabei bezeichnen „Darlehen“ die von den Studentenwerken bei öffentlichen Banken aufgenommenen Kredite, „Wohnraumfördermittel des Landes“ die von den Studentenwerken bei der NBank im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung aufgenommenen Kredite, „Darlehensmittel des Landes“ die von MWK zur Verfügung gestellten Mittel aus den Haushaltsjahren 2014 und 2015 sowie „Zuschussmittel des Landes“ die aus den Jahren 2017/2018 von MWK bereitgestellten Zuschüsse. Hauptsächlich im Zuge von Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität verringern sich Platzzahlen in Wohnheimen, u. a. durch die Umwandlung von Flurgemeinschaften in Wohngemeinschaften . Dies ist bei drei Studentenwerken der Fall gewesen: Studentenwerk Göttingen (58 Plätze), Studentenwerk Hannover (54 Plätze) und Studentenwerk OstNiedersachsen (86 Plätze ). Studentenwerk Göttingen seit 2013 gebaut 148 Plätze Finanzierung durch Darlehen und Eigenmittel im Bau 262 Plätze Finanzierung durch Wohnraumfördermittel des Landes, Darlehensmittel und Zuschussmittel des Landes, Eigenmittel geplant keine Studentenwerk Hannover seit 2013 gebaut 80 Plätze Finanzierung durch Darlehen, Darlehensmittel des Landes, Eigenmittel 67 Plätze Finanzierung durch Darlehen, Darlehensmittel des Landes, Zuschuss der Region Hannover, Zuschuss der Bahlsen- Stiftung im Bau 68 Plätze Finanzierung durch Wohnraumfördermittel des Landes, Zuschuss aus Landesmitteln, Eigenmittel 184 Plätze Finanzierung durch Wohnraumfördermittel des Landes, Zuschuss aus Landesmitteln geplant 137 Plätze Wohnraumfördermittel des Landes Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 5 Studentenwerk Oldenburg seit 2013 gebaut 138 Plätze Finanzierung durch Bankdarlehen und Darlehensmittel des Landes im Bau 35 Plätze Finanzierung durch Bankdarlehen und Zuschussmittel des Landes geplant keine Studentenwerk Osnabrück seit 2013 gebaut 41 Plätze Eigenmittel 178 Plätze Finanzierung durch Darlehen, Darlehensmittel des Landes, Eigenmittel 41 Plätze Finanzierung durch Darlehen, Zuschussmittel des Landes, Eigenmittel im Bau 124 Plätze Finanzierung durch Wohnraumfördermittel des Landes, Darlehen geplant keine Studentenwerk OstNiedersachsen seit 2013 gebaut 8 Plätze Finanzierung aus Eigenmitteln im Bau keine geplant 114 Finanzierung aus Zuschussmitteln des Landes, Wohnraumfördermitteln des Landes und der Kommune, Eigenmittel 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Studierendenwohnheimplätze seit 2013? Gemäß der vom DSW jährlich veröffentlichten Statistik „Wohnraum für Studierende“ betrug die Zahl der Studierenden im WS 2013/2014 in Niedersachsen 174 876 Studierende, denen 18 493 Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt werden konnten. Somit betrug die Unterbringungsquote 10,57 %. Im WS 2017/2018 (veröffentlicht 2018) betrug die Zahl der Studierenden 205 204 und die Zahl der Wohnheimplätze 19 319. In diesem Zeitraum ist damit die Zahl der Studierenden um rund 17,3 % gestiegen, die der Wohnheimplätze um rund 4,5 %. Der Anstieg der Studierendenzahlen in Niedersachsen ist erfreulich und ein Beweis für die Attraktivität der Studienstandorte in Niedersachsen. Mit den 19 319 öffentlich geförderten Wohnheimplätzen in Niedersachsen liegt die zuletzt veröffentlichte Unterbringungsquote in Niedersachsen bei 9,41 %. Sie liegt damit über der Unterbringungsquote in der Vergleichsgruppe der alten Bundesländer von 9,09 % und nur geringfügig unter der bundesweiten Unterbringungsquote aller Bundesländer von 9,60 %. Eine weitere deutliche Aufstockung der Wohnheimplätze für Studierende über die eingangs beschriebene Förderung durch MWK ist für die Landesfinanzen nicht tragbar. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurde daher eine Beteiligung des Bundes diskutiert. Diesbezügliche Bestrebungen, z. B. im Rahmen eines „Runden Tisches“ mit Herrn Minister Ramsauer sind ergebnislos verlaufen. Eine Voraussetzung für die Schaffung zusätzlicher Plätze durch Neubauten sind campusnahe Grundstücke. Diese müssten von den Kommunen bereitgestellt werden, um Studentenwerken bei ihrer Aufgabe der Wohnraumversorgung für Studierende entgegenzukommen. Geeignete Grundstücke sind für diesen Zweck nicht immer verfügbar. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 6 5. Wurden die 11,5 Millionen Euro zur gezielten Schaffung von zusätzlichen Wohnheimplätzen mittlerweile vollständig abgerufen (bitte auflisten nach Studierendenwerk, Fördersumme , Zeitpunkt der Förderung, Anzahl geschaffener Wohnheimplätze, Status des Bauvorhabens)? Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel sind aktuell noch nicht verbraucht, da die zum Teil großen Bauprojekte zeitaufwändig sind. Sie sind durch feste Zusagen des MWK aber bereits vollständig gebunden. Hierzu wird auf die Übersicht zu den Fragen 1 und 2 in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Sondervermögen zur Errichtung studentischer Wohnheimplätze “ (Drs. 18/1803) verwiesen, die weiterhin Gültigkeit hat. Die Angaben (gerundet) zum aktuellen Stand können der nachstehenden Übersicht entnommen werden: Studentenwerk Projekt Fördersumme in Euro Zeitpunkt geschaffene Plätze Status bereits abgerufen in Euro Göttingen Lutterterrasse Darlehen: 2.080.447 Zuschuss: 1.515.780 2019 264 im Bau 1.364.198 Hannover Internationales Quartier Zuschuss: 1.492.180 2018 68 fertig, Bezug zum 01.10.2019 895.298 Hannover Haltenhoffstraße Zuschuss: 4.173.387 2019 184 im Bau - Oldenburg Alte Färberei Zuschuss: 833.800 2018 35 im Bau - Osnabrück Anbau Jahnstraße Zuschuss: 899.690 2017 41 fertig 899.686 OstNiedersachsen Langer Kamp Zuschuss: 2.585.110 2019 114 Vorbereitung der Ausschreibung - 6. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Möglichkeiten der niedersächsischen Studierendenwerke zur Sanierung der vorhandenen Studierendenwohnheime aus Eigenmitteln ? Gemäß § 70 Abs. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist der Betrieb von Wohnheimen eine Aufgabe der Studentenwerke. Auch Bauunterhaltung und Sanierung der Wohnheime sind originäre Aufgabe der Studentenwerke, die diese im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Wirtschaftsführung wahrnehmen. Durch den Landtagsbeschluss „Chancengleichheit verbessern - Studentenwerke stärken“ vom 20.02.2009 (Drs. 16/968) wurde dies unterstrichen. Die Studentenwerke haben die Aufgabe, ihre Wohnheime kostendeckend zu bewirtschaften. Für Bauunterhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind aus den Mieteinnahmen Rückstellungen zu bilden. Neben diesen Rückstellungen stehen den Studentenwerken die Finanzhilfe des Landes (s. o.), Mieteinnahmen, Studentenwerksbeiträge sowie Eigenmittel oder gegebenenfalls Fremdmittel zur Verfügung. Die Landesregierung geht daher grundsätzlich davon aus, dass die Studentenwerke diese Aufgabe in eigener Verantwortlichkeit und aus eigenen Kräften wahrnehmen können. In der Vergangenheit wurden nicht immer ausreichend Rücklagen gebildet. Das geschah zum einen aus dem Bestreben der Studentenwerke heraus, die Mietkosten für die Studierenden gering zu halten. Zum anderen waren die Kosten, die für eine Sanierung bzw. eine Modernisierung eines Wohnplatzes einzuplanen waren, im Vergleich zu heutigen Baukosten wesentlich geringer. Sanierungen stellen insoweit und insbesondere für sehr große Wohnheime mit hohen Platzzahlen eine besondere Herausforderung für die Studentenwerke dar. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 7 7. Welche Finanzierungsmöglichkeiten haben die Studierendenwerke in Niedersachsen zurzeit für den Neubau von Wohnungen für Studierende? Neben eventuellen Rückstellungen stehen den Studentenwerken die Finanzhilfe des Landes (s. o.), Mieteinnahmen, Studentenwerksbeiträge sowie Eigenmittel oder gegebenenfalls Fremdmittel zur Verfügung. Fremdmittel beziehen die Möglichkeit ein, Mittel aus dem Wohnraumförderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz für Neubauten zu erhalten. Die zum 01.07.2019 in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung (Wohnraumförderprogramm 2019) bezieht die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende erstmals ausdrücklich mit in die Förderung ein. 8. Im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz ist geregelt, dass der Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer geförderten Wohnung im Land Niedersachsen berechtigt . Ausländische Studierende wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ERASMUS+, die weniger als ein Jahr lang in Deutschland bleiben, erhalten aber keinen Wohnberechtigungsschein . Wie stellt die Landesregierung sicher, dass ausländischen Studierenden ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht? Alle Studentenwerke arbeiten bei der Unterbringung und Betreuung von internationalen Studierenden eng und sehr erfolgreich mit den International Offices der Hochschulen zusammen. Einige Studentenwerke haben mit den Hochschulen für die Unterbringung von ausländischen Studierenden die Vorhaltung sogenannter Kontingentplätze vereinbart, die speziell für diese Gruppe der Studierenden reserviert sind. Im begründeten Einzelfall lassen es die Wohnraumförderbestimmungen außerdem zu, dass die an den geförderten Wohnungen entstehenden Belegungs- und Mietbindungen auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf andere Wohnungen im Bestand der Studentenwerke (Ersatzwohnungen) übertragen werden können. Die geförderten Wohnungen könnten dann auch von Studierenden ohne Wohnberechtigungsschein bezogen werden, wohingegen an den Ersatzwohnungen neue Belegungs- und Mietbindungen für Berechtigte entstehen. 9. Zu wann plant die Landesregierung das Ende 2017 angekündigte Sonderprogramm zur finanziellen Unterstützung der Studierendenwerke aufzulegen? Die Auflage eines Sonderprogramms sowohl für den Neubau von Wohnheimen als auch für die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Wohnheimen für die Studentenwerke ist möglich, sobald der Haushaltsgesetzgeber die hierfür erforderlichen Mittel mit dem Haushalt verabschiedet . 10. Welche anderen Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die studentische Wohnungssituation zu verbessern und den Studierendenwerken die Möglichkeit zu geben , sowohl kurz- als auch langfristig mehr adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? Um die Studierenden, denen kein Wohnheimplatz angeboten werden konnte, bei der Suche nach einer Unterkunft zu unterstützen, bieten zunächst die niedersächsischen Studentenwerke eine Vielzahl von Maßnahmen an: – Es finden Kooperationen mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften statt, d. h. interessierte Studierende werden dorthin vermittelt. Das Studentenwerk Hannover ist darüber hinaus bei der Möblierung der in der Regel unmöblierten Wohnungen behilflich. – Es werden Online-Wohnraumbörsen auch für private Vermieter im Internet-Auftritt von Studentenwerken betrieben. – In Hannover gibt es eine Kooperation mit der örtlichen Jugendherberge. – Im Rahmen des Projekts „Wohnen für Hilfe“ in Hannover werden ältere Menschen gebeten, Zimmer für Studierende bereitzustellen. Sie können dafür Unterstützung im Haushalt, im Gar- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4774 8 – – – – – Um sc mi on sc Es gr sta (V ten, beim Einkaufen u. Ä. (keine Pflege) von den Studierenden erwarten. Für dieses Projekt wird vom Studentenwerk Hannover und vom Studentenwerk OstNiedersachsen geworben. Studentenwerke schalten Aufrufe in den Medien mit Appellen an Privatvermieter, Zimmer zur Verfügung zu stellen, und stellen die Vermittlung her. Die Studentenwerke stellen bei Bedarf provisorische Unterkünfte zum Semesterbeginn bereit. Wohngemeinschaften in den Wohnheimen der Studentenwerke werden zu Semesterbeginn aufgerufen, vorübergehend zusätzlich einen Studierenden bei sich aufzunehmen. Doppelbelegungen von Zimmern in Wohnheimen werden übergangsweise toleriert. Die Studentenwerke beraten auch, wie bei der Wohnungssuche verfahren werden soll, um erfolgreich zu sein. die Studentenwerke zu unterstützen und vor allem um eine Planungssicherheit bei ihrer Wirthaftsführung zu gewährleisten, beabsichtigt die Landesregierung, eine Finanzhilfevereinbarung t den Studentenwerken abzuschließen, die den bisherigen Mittelansatz von insgesamt 16,3 Millien Euro jährlich bis einschließlich 2022 garantiert. Die Vereinbarung steht kurz vor dem Abhluss . werden darüber hinaus auch Maßnahmen von den Kommunen und der Wohnungswirtschaft eriffen werden müssen, um die Unterbringungsmöglichkeiten von Studierenden an den Hochschulndorten in Niedersachsen zu verbessern. erteilt am 14.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Anfrage nach Kritik der ASten: Wie unterstützt die Landesregierung den Neubau und die Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende?