Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um den musikpädagogischen Nachwuchs in Niedersachsen sicherzustellen? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 02.09.2019 - Drs. 18/4528 an die Staatskanzlei übersandt am 10.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 11.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Sicherstellung des Musikunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen und den Musikschulen sowie für die Laienmusik ist wachsenden Herausforderungen unterworfen. Da die Musik für Bildung , Freizeitgestaltung, Integration und Inklusion eine große Bedeutung hat, sollten nach Auffassung von Fachleuten vielfältige Maßnahmen ergriffen werden, um einem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken. Vorbemerkung der Landesregierung Die musisch-künstlerischen Unterrichtsfächer haben einen hohen Stellenwert im Bildungsauftrag der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Die im Unterricht dieser Fächer vermittelten Kompetenzen sind von großer Bedeutung für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die gesamte Gesellschaft . Die Beschäftigung mit Musik leistet einen zentralen Beitrag zur ästhetischen Erziehung und eröffnet Schülerinnen und Schülern Wege zur selbstbestimmten kulturellen Teilhabe. Durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur und der Musik anderer Kulturen kann interkulturelles Lernen stattfinden. Hierdurch wird eine Haltung gefördert, die von Offenheit, Toleranz und gegenseitigem Respekt geprägt ist. Das Fach Musik thematisiert soziale, ökonomische, ökologische und politische Phänomene sowie Probleme der nachhaltigen Entwicklung. Es trägt dazu bei, wechselseitige Abhängigkeiten zu erkennen und Wertmaßstäbe für eigenes Handeln sowie ein Verständnis für gesellschaftliche Entscheidungen zu entwickeln. Das gemeinsame Musizieren fördert positive Grunderlebnisse, Teamfähigkeit sowie Sozial- und Selbstkompetenz. Im Rahmen eigener Kompositions- und Improvisationsversuche kann die Phantasie geweckt und die eigene Ausdrucksfähigkeit geschult werden. Beim Einstudieren und Üben von Musik werden Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit besonders gestärkt. Der Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen und den Musikschulen ist eine wichtige Aufgabe des Landes sowie der Kommunen. Da Musik eine große Bedeutung hat, werden vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung mit Fachkräften in diesem Bereich sicherzustellen und damit das Arbeitsfeld der Schulmusiklehrkraft sowie von Musikschullehrkräften zukünftig weiterhin attraktiv zu halten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 2 1. Welchen Beitrag leistet das Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik“, um schon frühzeitig Interesse für Musik zu wecken? „Wir machen die Musik“ ist das wichtigste Programm des Landes Niedersachsen für die frühkindliche musikalische Bildung. Die Abwicklung des bundesweit einmaligen Programms verantwortet der Landesverband niedersächsischer Musikschulen, bei der Finanzierung wirken Land, Kommunen sowie Dritte zusammen. Über die Musikschulen ermöglicht „Wir machen die Musik“ landesweit eine breite kulturelle Teilhabe von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Seit Beginn des Programms 2009 wurden insgesamt mehr als 350 000 Kinder erreicht, im Schuljahr 2018/2019 nehmen mehr als 37 000 Kinder teil. Dadurch leistet „Wir machen die Musik“ seit zehn Jahren einen maßgeblichen Beitrag dazu, frühzeitiges Interesse an Musik zu wecken. 2. Wird die Musikpädagogik bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern während der Ausbildung angemessen berücksichtigt? Musik und Musikpädagogik werden in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an berufsbildenden Schulen nicht mehr als Fach geführt, sondern sind in unterschiedliche „Module“ der Ausbildung integriert. Dies soll den Schulen vielfältige Möglichkeiten bieten, musikalische Aspekte in den verschiedensten Zusammenhängen aufzugreifen und auf dem neuesten didaktisch-methodischen Stand auszugestalten. Der Musikaspekt soll so zusätzlich mit vielen anderen Ausbildungsinhalten wie Sprachförderung, Bewegungserziehung oder Begabungsförderung sinnvoll verknüpft werden. Dabei berücksichtigt Niedersachsen auch die Vorgaben des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung. Zur Unterstützung der Umsetzung dieses Konzeptes sind allen Ausbildungsschulen im Auftrag des Kultusministeriums bereits im Jahr 2006 die Unterrichtsmaterialien „Neue Lernsituationen mit Musik “ in Fortbildungen vorgestellt worden. Diese werden derzeit in einem Innovationsvorhaben (Laufzeit 01.08.2018 bis 31.09.2019) aktualisiert. Die Bedeutung der Musik ist heute allen an der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern Beteiligten bewusst und gehört als fächerübergreifende Querschnittsaufgabe zum Ausbildungskonzept jeder Fachschule und jeder berufsqualifizierenden Berufsfachschule. Als erstes Bundesland engagiert sich Niedersachsen seit dem Jahr 2009 für die Verbesserung des kindlichen Singens in der Weise, dass es in Zusammenarbeit mit dem deutschen Chorverband allen Ausbildungsschulen ein vom Land finanziertes Qualifizierungsangebot anbietet. Mit dem „Felix- Zertifikat“ wird ein in sich geschlossenes Ausbildungskonzept angeboten, das in Theorie und Praxis die Inhalte kindgerechten Singens vermittelt. Es basiert auf den Kriterien des „Felix-Gütesiegels“ des deutschen Chorverbandes für Kindertagesstätten, das 2015 jedoch von der Nachfolgeinitiative „Die Carusos! Jedem Kind seine Stimme“ abgelöst wurde. Alle Fachschulen Sozialpädagogik und Berufsfachschulen „Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“ haben bis heute für diese Ausbildungsinhalte verantwortliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt und qualifiziert. Die im aktuellen Innovationsvorhaben entwickelten Lernsituationen und didaktischen Hinweise für den Unterricht werden auf Dienstbesprechungen vorgestellt, online eingestellt und in Fortbildungen erprobt. 3. Sollte der Musikpädagogik beim Studium für das Lehramt an Grundschulen eine größere Bedeutung beigemessen werden? Die Landesregierung ist sich der Bedeutung des Faches Musik als Beitrag zur grundlegenden Bildung junger Menschen bewusst. Zurzeit erarbeitet das Kultusministerium verschiedene Maßnahmen , um die Qualität des Unterrichts an Grundschulen noch stärker als bisher auf den Erwerb von Basiskompetenzen in Rechnen, Schreiben und Lesen auszurichten. Diese Basiskompetenzen sind insbesondere den Fächern Mathematik und Deutsch zuzuordnen. Damit wird das Ziel der Koalitionsvereinbarung , die Grundkompetenzen Rechnen, Lesen und Rechtschreibung stärker in den Fokus zu nehmen, umgesetzt. Vor diesem Hintergrund soll die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen neu ausgerichtet werden. Die Fächer Deutsch und Mathematik können sehr gut mit dem Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 3 Fach Musik verbunden werden. Die Erschließungsfunktionen, die die Fächer Deutsch und Mathematik für alle anderen Fächer haben, kommen auch dem Fach Musik zugute. 4. Welchen Beitrag können die Landesmusikakademie in Wolfenbüttel und die Bundesakademie für kulturelle Bildung leisten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Die Landesmusikakademie Niedersachsen und die Bundesakademie für kulturelle Bildung leisten einen wichtigen Beitrag, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken: Als Bildungsstätte für die Musikkultur in Niedersachsen bietet die Landesmusikakademie Niedersachsen (LMA) fachbezogene Qualifizierungs- und Professionalisierungsangebote an, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat Niedersachsen (LMR) und weiteren Partnern. Dabei entwickelt die LMA ihr Angebots-Portfolio in Abstimmung mit den Akteuren der Musikkultur in Niedersachsen bedarfsgerecht weiter. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des Programmbereichs Musik an der Bundesakademie für Kulturelle Bildung (ba) gehören u. a. Musikvermittlung, Musikpädagogik und Orchesterleitung. Die inhaltliche Ausrichtung des Programmbereichs Musik ist ergänzend zu den grundständigen Angeboten der Landesmusikakademien konzipiert worden. Das bedeutet, dass an der Bundesakademie in erster Linie Zertifikatskurse angeboten werden, die in Zusammenarbeit mit Fachverbänden, Universitäten und Hochschulen durchgeführt werden. LMA und LMR bieten gemeinsam mit dem Kultusministerium im Rahmen des Aktionsprogramms HAUPTSACHE:MUSIK die Ausbildung der Musikmentorinnen und Mentoren für Jugendliche an - ein einmaliges fachbezogenes Qualifizierungsangebot, das eine aktive und verantwortungsvolle Mitwirkung am Musikleben fördert und damit auf das Ehrenamt und direkt auf musikpädagogische Berufe vorbereitet. Die Jugendlichen können sich neigungsbezogen zwischen drei Bereichen entscheiden , der vokalen Musikpraxis, der instrumentalen Musikpraxis oder der digitalen Musikproduktion . Fester Bestandteil der Ausbildung ist ein „Infotag Musikberufe“, der zur Berufsorientierung dient und die teilnehmenden Jugendlichen mit Ausbildungspartnern zusammenbringt. Dieser Tag ist auch für andere interessierte Jugendliche geöffnet, die nicht an der Ausbildung selber teilnehmen . Die Wolfenbütteler Ausbildung der Musikmentorinnen und Mentoren läuft seit mehreren Jahren überaus erfolgreich. Ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau des Programms ist grundsätzlich möglich, z. B. an einem zweiten Standort im Nordwesten Niedersachsens. Die LMA und die Bundesakademie stehen für qualitative Fort- und Weiterbildungen und stellen damit geeignete Orte für die Bildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie für lebenslanges Lernen dar. Sie bieten Professionalisierungsangebote etwa für die Chor- und Ensembleleitung oder das Management eines Musikvereins bzw. Ensembles. Mit den B- und C-Kursen Chorleitung werden zudem Zertifikatslehrgänge angeboten. Viele der landeszentralen Qualifizierungen für Lehrkräfte werden in enger Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) an den Akademien angeboten und durchgeführt. Die Landesmusikakademie führt u. a. die beiden mehrphasigen Zertifikatslehrgänge „Musik im Primarbereich“ und „Musik im Sekundarbereich“ durch, die sich dezidiert an sogenannte Neigungslehrkräfte richten - also ausgebildete Lehrkräfte ohne Fakultas für das Fach Musik. Alle diese Professionalisierungs- und Qualifizierungsangebote sind wichtige Investitionen in den niedersächsischen Musik-Nachwuchs, da sie auch das Netzwerk an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren , Fachkräften sowie Musikpädagoginnen und -pädagogen stärken und ausbauen. Die LMA hat mit der Zielvereinbarung, die im September 2017 zwischen dem LMR und dem Land Niedersachsen geschlossen wurde, den Auftrag erhalten, ein Kursprogramm aufzubauen. Alle laufenden Angebote sind drittmittelfinanziert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 4 5. Wie hoch ist der Bedarf an Musiklehrerinnen und -lehrern in den kommenden Jahren a) an den öffentlichen Schulen? Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in den musisch-künstlerischen Fächern hängt von mehreren von Schuljahr zu Schuljahr teilweise veränderlichen Faktoren (u. a. Profil der Schule) ab und kann daher lediglich grob beziffert werden. Für die Schulen gibt es mehrere Möglichkeiten, die Erlassvorgaben zur Erteilung des Kunst- und Musikunterrichtes umzusetzen : Erstens können die Fächer durchgehend ganzjährig mit verminderter Stundenzahl oder jeweils halbjährig mit voller Stundenzahl erteilt werden. Gemäß den Stundentafeln der unterschiedlichen Schulformen ergeben sich rein rechnerisch die folgenden Bedarfe pro gebildeter Lerngruppe für die öffentlichen Schulen: Die Angaben werden zu den einzelnen Schulformen entsprechend den Erlassvorgaben pro gebildeter Klasse aus den schulformbezogenen Grundsatzerlassen einzeln aufgeführt. Schulform Schuljahrgang 1 SJG 2 SJG 3 SJG 4 Grundschule 1,0 1,0 2,0 2,0 Schulform SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 Hauptschule 1,0 1,0 0,5 0,5 0,5 0,5 Realschule 1,0 1,0 1,0 0,5 1,0 0,5 Oberschule 1,0 0,5 1,0 0,5 1,0 0,5 Oberschule (im gymnasialen Angebot) 2,0 2,0 2,0 1,0 1,0 1,0 Schulform Gymnasium Wochenstunden laut Stundentafel im Fach Musik (nur G9) SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 SJG 11 SJG 12 SJG 13 ohne Profil 2 2 2 1 1 1 23) 3 für 2 Shj. oder 3/5 für 4 Shj.4) mit musischkünstlerischem Wahlpflichtbereich 1) 2 2 2 1+3 1+4 1+4 23) 3 für 2 Shj. oder 3/5 für 4 Shj.4) Besonderer Schwerpunkt Musik2) 2 4 4 4 4 4 23) 3 für 2 Shj. oder 3/5 für 4 Shj.4) 1) Wochenstunden im Fach Musik, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen an einem Gymnasium nach Nr. 3.4 des RdErl des Kultusministeriums „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ eingerichteten musisch-künstlerischen Wahlpflichtbereich wählt. Dabei teilen sich die Stunden des Wahlpflichtbereichs im Regelfall auf die Fächer Musik und Kunst auf. 2) Für Schülerinnen und Schüler, die an dem Unterricht mit besonderem Schwerpunkt in Musik nach Nr. 3.3.3 teilnehmen, wird das Fach Musik in den Schuljahrgängen 6 bis 10 vierstündig erteilt. 3) Die Schülerin oder der Schüler kann ein Fach der drei Fächer Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel für die gesamte Einführungsphase wählen oder für das zweite Schulhalbjahr ein anderes Fach als im ersten Schulhalbjahr. 4) Wenn Musik als Ergänzungsfach gewählt wird, besteht eine Belegungsverpflichtung von zwei Schulhalbjahren mit jeweils drei Wochenstunden. Wenn Musik als Prüfungsfach mit erhöhtem Anforderungsniveau gewählt wird, besteht eine Belegungsverpflichtung von vier Schulhalbjahren mit jeweils fünf Wochenstunden. Wenn Musik als Prüfungsfach mit grundlegendem Anforderungsniveau gewählt wird, besteht eine Belegungsverpflichtung von vier Schulhalbjahren mit jeweils drei Wochenstunden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 5 Gesamtschulen a) Integrierte Gesamtschulen Der Pflichtunterricht Musik wird in den IGS in den Schuljahrgängen 5 bis 10 über den Fachbereich „Musisch-kulturelle Bildung, Kunst und Musik“ abgebildet. Auszug aus Anlage 1 zu Nr. 3.1.1 (Stundentafel) Erlass „ Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 gesamt 3 4* 3 3 3 3 19 *(Kürzung um zwei Stunden, wenn 2. Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache ab SJG 6 angeboten wird) Die Verteilung der Stunden erfolgt durch die Schulen und wird in der Regel zu gleichen Anteilen vorgenommen. Abweichungen im Schuljahr sind möglich, sollten aber insgesamt ausgeglichen sein. Am Beispiel einer Schule: Fach SJG 5 SJG 6 SJG 7 SJG 8 SJG 9 SJG 10 Musik 2 2 2 0 Klassen 1-3=1 Klassen 4-6=2 Klassen 1-3=2 Klassen 4-6=1 Kunst 2 2 0 2 Klassen 1-3=2 Klassen 4-6=1 Klassen 1-3=1 Klassen 4-6=2 b) Kooperative Gesamtschulen 1. Stundentafeln für die nach Schulzweigen gegliederte KGS Für den Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht in der nach Schulzweigen gegliederten KGS gelten die Stundentafeln und Anmerkungen zu den Stundentafeln der dem Schulzweig entsprechenden Schulform gemäß Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)“. Abweichend von Satz 1 kann die Schule in den Schuljahrgängen 5 und 6 im Fachbereich musisch-kulturelle Bildung die Fächer Musik, Kunst, Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten in allen drei Schulzweigen mit jeweils gleichen Stundenanteilen anbieten. 2. Stundentafel für die nach Schuljahrgängen gegliederte KGS und für die KGS, die in den Schuljahrgängen 5 bis 8 den Unterricht überwiegend in schulzweigübergreifenden Lerngruppen erteilen: Auszug aus der Stundentafel gemäß Erlass vom 3.8.2015 - Anlage 1 zu Nr. 3.2 Schuljahrgang 5 Schuljahrgang 6 Schuljahrgang 7 H R G H R G H R G FB Musischkulturelle Bildung Musik 3 3 3 3 3 3 2 2 2 Kunst Schuljahrgang 8 Schuljahrgang 9 Schuljahrgang 10 Gesamtstundenzahl H R G H R G H R G H R G 2 2 2 2 2 2 2 2 2 14 14 14 Im Bereich der berufsbildenden Schulen wird kein Musikunterricht erteilt bzw. das Unterrichtsfach Musik ist dort kein eigenständiger Bestandteil der jeweiligen Stundentafeln. Insofern werden in den Auswertungen in Anlage 1 keine berufsbildenden Schulen aufgeführt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 6 b) an den Musikschulen? Der Bedarf an Lehrkräften an Musikschulen wird in einer laufenden Umfrage des Bundesverbands der Musikschulen (VdM) abgefragt. Eine bundesländerspezifische Auswertung liegt nach Auskunft des Landesverbands niedersächsischer Musikschulen derzeit nicht vor. Auf Basis der durch den VdM bereitgestellten bundesweiten Zahlen schätzt der Landesverband niedersächsischer Musikschulen die Bedarfe für Niedersachsen wie folgt: rund 550 Lehrkräfte in den nächsten fünf Jahren, rund 1 380 Lehrkräfte in den nächsten zehn Jahren. c) im Bereich der Laienmusik? Im Bereich der Laienmusik wurden bisher keine statistischen Erhebungen zum Personalbedarf vorgenommen . Der LMR geht basierend auf Rückmeldungen der Fachverbände von einem Personalbedarf in den niedersächsischen Klangkörpern aus, der etwa 1 000 Dirigate und Übungsleitungen sowie 1 600 instrumentalpädagogische Aufgaben deckt. Dies entspräche rund 120 Vollzeitäquivalenten , die jedoch aufgrund der teilweise ländlichen Strukturen und weiten Entfernungen auf deutlich mehr Personen aufgeteilt werden müssten. 6. Welchen Stellenwert hat die Musikpädagogik im Musikstudium an den unterschiedlichen Hochschulstandorten in Niedersachsen? Die Musikpädagogik hat besonders im Rahmen der Lehramtsausbildung im Teilstudiengang Musik sowie in Studiengängen der Musikwissenschaft, -vermittlung und -erziehung einen hohen Stellenwert . In den nicht-lehramtsspezifischen Studiengängen hängt der Stellenwert der Musikpädagogik von der jeweiligen Profilierung des Studiengangs ab. 7. Welcher Lehrerbedarf besteht im Fach Musik, aufgeschlüsselt nach Schulformen und Klassenstufen bis 2030? In der Lehrkräftebedarfsprognose für die Jahre 2021 bis 2030 für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen war eine Bedarfsprognose für die einzelnen Unterrichtsfächer auf Basis der vorliegenden Daten noch nicht möglich. In der Verstetigung der von MK und MWK erstellten Prognose werden differenziertere Aussagen zu den einzelnen Fachbedarfen erstellt. Weiterhin wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage in der Drs. 18/554 (Drs. 18/716) zum Musikunterricht in der gymnasialen Oberstufe verwiesen. 8. Steht in Niedersachsen eine ausreichende Zahl an Studienplätzen im Fach Musik zur Verfügung? Die vorhandenen Studienplätze in den Masterstudiengängen des Lehramts sind gut ausgelastet, aber nicht überlaufen. Eine interministerielle AG zur Bedarfsprognose von Lehrkräften hat sich zum Ziel gesetzt, für die kommenden Jahre eine fächerspezifische Analyse zu erstellen, die einen noch genaueren Abgleich der langfristigen Bedarfe des Faches, der Kapazitäten und der Studierendennachfrage ermöglicht. 9. Erkennen die Hochschulen bestandene Eignungsprüfungen wechselseitig an, und haben diese die gleiche Gültigkeitsdauer an allen Hochschulen? An der TU Braunschweig wird die bestandene Eignungsprüfung anderer niedersächsischer Hochschulen im Fach Musik anerkannt, zusätzlich wird ein Beratungsgespräch angeboten. Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung gilt für die Immatrikulationstermine der folgenden zwei Kalenderjahre. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 7 Die musikalische Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover ist nur für den Termin der Prüfung gültig, über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss. Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt. Auf Antrag können Teilprüfungsleistungen in Musiktheorie oder einem anderen Nebenfach anerkannt werden, wenn die nachgewiesenen Leistungen dem im Feststellungsverfahren geforderten Ausbildungsstand mindestens gleichwertig sind und sie an einer anerkannten Musikhochschule abgeleistet wurden. Der Antrag bedarf der Zustimmung des fachlich verantwortlichen Mitglieds im Zulassungsausschuss. An der Universität Hildesheim gelten Eignungsprüfungen anderer Hochschulen als äquivalent für die Eignungsprüfung; aus diesem Grund sind die Bewerberinnen und Bewerber von der Teilnahme an der Eignungsprüfung automatisch befreit. Die Gültigkeitsdauer der Prüfung gilt für das folgende Wintersemester und die nächsten drei Semester. An der Universität Lüneburg können Prüfungs- und Studienleistungen, die an anderen Hochschulen mit vergleichbaren Studiengängen oder auf ähnliche Weise erbracht worden sind, auf entsprechenden Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden. Entsprechendes gilt für Leistungsnachweise von Konservatorien und vergleichbaren Ausbildungsstätten. Die Prüfungskommission entscheidet über die Anerkennung. Der Nachweis gilt für die Immatrikulationstermine der folgenden zwei Jahre. An der Universität Oldenburg werden Eignungsprüfungen anderer Hochschulen in der Regel nicht anerkannt, Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag erteilen. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber, die ein Abschlusszeugnis eines künstlerischen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiengangs vorlegen, von der Prüfung befreien. Wer von einer anderen Hochschule an die Universität Oldenburg wechselt, kann auf Antrag von einer erneuten Eignungsprüfung befreit werden. Die Entscheidung liegt beim Prüfungsausschuss. Die Gültigkeitsdauer der Eignungsprüfung beträgt zwei Jahre. An der Universität Osnabrück können an anderen Hochschulen für vergleichbare Studiengänge oder auf andere Art erbrachte Prüfungsleistungen ganz oder teilweise anerkannt werden. Entsprechendes gilt für Konservatorien und vergleichbare Ausbildungsstätten. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung gilt in der Regel auch für die Immatrikulationstermine des folgenden Jahres. An der Universität Vechta wird eine bestandene Eignungsprüfung anderer niedersächsischer Hochschulen im Fach Musik in der Regel ohne weitere Auflagen oder Prüfungen rückwirkend für ca. zwei Jahre anerkannt. 10. Müssen die Arbeitsbedingungen an den öffentlichen Schulen verbessert werden, um Studierende für die Ausübung des Lehrberufs im Fach Musik zu motivieren? Die Arbeitsbedingungen des musikpädagogischen Personals müssen getrennt nach allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen (in kommunaler sowie freier Trägerschaft) betrachtet werden. Musiklehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen unterliegen in Niedersachsen den gleichen Arbeitsbedingungen (Gehalt, Stundenzahl etc.) wie alle anderen Lehrkräfte. Die Attraktivität des Musikunterrichts wurde an zahlreichen Schulen Niedersachsens durch die Förderung und Einrichtung von Musikklassenkonzepten wie Bläserklasse, Bandklasse, Keyboardklasse, Streicherklasse usw. gesteigert , die einerseits den Lehrkräften mehr Engagement abverlangen, jedoch ebenfalls mehr Berufszufriedenheit mit sich bringen. Das Kultusministerium fördert im Gegensatz zu anderen Bundesländern durch HAUPTSACHE:MUSIK seit 2007 musikalische Unterrichtsprojekte und Veranstaltungen in Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie Fortbildungen für Lernende und Lehrende . Das Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik“ (MWK) wirkt vorwiegend in KiTas und in der Primarstufe. Das Kultusministerium fördert gemeinsam mit dem LMR im Aktionsprogramm HAUPTSACHE:MUSIK die Kooperationen von allgemeinbildenden Schulen mit Musikschulen. Hier wirken Lehrkräfte in multiprofessionellen Teams entsprechend ihrer musikalischen Profession. HAUPTSACHE:MUSIK fördert ebenfalls Fortbildungen, beispielsweise die Weiterbildung von Lehrkräften für Chor- und Instrumentalklassen, in der Medienbildung mit „Musikunterricht und Multime- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 8 dia“ sowie umfangreiche Weiterbildungen von fachfremden Lehrkräften (NLQ in Kooperation mit der LMA). Musik kann Lehrkräfte bei der Inklusion unterstützen, hierzu sollten besonders in großen Lerngruppen zunehmend Förderschullehrkräfte nicht nur in den Kernfächern, sondern auch im Fach Musik eingesetzt werden. Das Förderprogramm des Kultusministeriums „Klasse mit Musik“ unterstützt bereits im fünften Jahr die Anschaffung von Instrumenten. Durch die Zusammenarbeit von Kultusministerium und diversen Stiftungen, z. B. die Bertelsmann Stiftung, die Stiftung Mercator oder die Niedersächsische Sparkassen Stiftung, wurden zusätzliche nachhaltige musikalische Projekte und Programme initiiert. Zu nennen sind hier beispielhaft das Sprachbildungsprojekt „Musik, Sprache, Teilhabe“, das Förderprojekt „Neue Musik in der Schule“ oder die Schulqualitätsentwicklungsprojekte „Musikalische Grundschule“ sowie im Sekundarbereich „SCHULE:KULTUR!“. Darüber hinaus haben die Schulen die Möglichkeit, Musik als sogenanntes Besonderes Unterrichtsangebot („Musikzweig“) auszuweisen und verstärkt ab Klasse 6 sowie später im Wahlpflichtbereich in erweiterten Zusammenhängen, z. B. in Form eines musischen Profils, anzubieten. Auch der Ganztag bietet hervorragende Zeitfenster, um musikalische Projekte in Kooperation mit außerschulischen Partnern unterrichtsvertiefend umzusetzen. All diese niedersächsischen Maßnahmen und Programme bieten für Musiklehrkräfte attraktive Rahmen- und Arbeitsbedingungen. Um den musikalischen Berufsnachwuchs an Musikschulen zu entwickeln, braucht es auch dort weiterhin attraktive sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie Verdienstmöglichkeiten , die einer vorausgehenden mehrjährigen Hochschulausbildung und den vielfältigen Anforderungen einer verantwortungsvollen pädagogischen Tätigkeit entsprechen. 11. Sollte der Quer- und Seitenanstieg für Musiklehrerinnen und -lehrer erleichtert werden, um kurzfristig die Situation zu verbessern? Ziel der Landesregierung ist weiterhin die Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften an der Schulform bzw. den Schulformen, für die sie ausgebildet wurden. Die aktive Einbeziehung der Bewerbungen des Quereinstiegs hat in den letzten Einstellungsverfahren u. a. dazu beigetragen, dass zusätzlich Stellen an weniger stark nachgefragten (Schul-)Standorten besetzt werden konnten. Auf diese Weise gelang es, trotz der großen Herausforderungen (u. a. Ungleichgewicht/Missverhältnis bei den Bewerbungen mit den verschiedenen Lehramtstypen) die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen leicht zu verbessern und somit dem ausgeglichenen Versorgungswert von 100 % sehr nahe zu kommen. Niedersachsen ist es dabei, im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Länder, sehr gut gelungen, grundständig ausgebildete Lehrkräfte für den Einsatz im niedersächsischen Schuldienst zu gewinnen . Über 90 % der neu eingestellten Lehrkräfte an den Schulen verfügen über eine Lehramtsbefähigung . Auch in den kommenden Einstellungsverfahren ist von einem höheren Anteil an „direkten“ Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in den Schuldienst auszugehen. Hierbei ist mit Blick auf die Unterrichtsqualität , die Stärkung der (schulfachlichen) Kompetenzen dieser Personengruppe für eine erfolgreiche Gestaltung des Quereinstiegs von Bedeutung. Eine fundierte Vorbereitung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auf die Unterrichtstätigkeit durch den Eintritt in den Vorbereitungsdienst ist sicherlich die beste Voraussetzung für eine Tätigkeit als Lehrkraft. Derzeit bereitet die Landesregierung Konzepte für eine verbesserte Ausgestaltung der Qualifizierung an Studienseminaren für diese Personengruppe vor. Diese Überlegungen zur Berücksichtigung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern bei der Stellenbesetzung werden für alle Fächer und Schulformen bzw. Lehrämter angestellt, in denen ein besonderer Bedarf oder Mangel besteht. Es gelingt zunehmend besser, auch Abschlüsse von Ab- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4779 so ne Le ku (V 9 lventinnen und Absolventen jener Hochschulen für den Quereinstieg im Fach Musik anzuerkenn , die ihr Studium an Hochschulen für Musik auch aus anderen Bundesländern (u. a. Detmold, ipzig) erfolgreich absolviert haben. Aufgrund dieser Situation sind Erleichterungen zur lediglich rzfristigen Verbesserung nicht erforderlich. erteilt am 16.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um den musikpädagogischen Nachwuchs in Niedersachsen sicherzustellen?