Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4785 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Einrichtung einer Kinderschutzkommission des Landespräventionsrats Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 09.09.2019 - Drs. 18/4567 an die Staatskanzlei übersandt am 12.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 14.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Nach Medienberichten sowie der Stellungnahme des Landespräventionsrates für die Anhörung im Sozialausschuss zum Antrag der AfD-Fraktion „Lügde darf sich nicht wiederholen - Kinderschutzkommission einrichten“ (Drucksache 18/3643) wurde mitgeteilt, dass die Landtagsfraktionen von SPD und CDU den Landespräventionsrat gebeten haben, eine Kinderschutzkommission einzurichten . 1. Kraft welcher Rechtsgrundlage können Landtagsfraktionen an den Landespräventionsrat herantreten, um diesen aufzufordern, Kommissionen einzurichten? Der Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR) ist ein eigenständiges Beratungsorgan der Landesregierung sowie örtlicher Gremien und Einrichtungen mit der Zielsetzung systematischer Kriminalitätsverhütung . Gemäß § 4 Abs. 3, 3. Anstrich der Satzung des Landespräventionsrats kann dessen Vorstand Arbeitsgruppen und Kommissionen einsetzen. Die Anregung hierzu kann von beliebiger Stelle erfolgen, also auch von Fraktionen im Landtag, ohne dass es hierzu einer Rechtsgrundlage bedarf. Der Beschluss zur Einrichtung einer Kinderschutzkommission geht auf einen Antrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Abstimmung mit dem Justizministerium zurück. Beide Ressorts haben Sitze im LPR. 2. Hinsichtlich der Strukturierung bzw. Zusammensetzung der Kinderschutzkommission des Landespräventionsrats: 2 a) Wie wird der Landespräventionsrat die Kinderschutzkommission nach Kenntnis der Landesregierung strukturieren? Die Kinderschutzkommission wird nach derzeitigem Planungsstand aus einer Leitungsperson, Vertreterinnen und Vertretern einschlägiger Ministerien sowie mehreren Expertinnen und Experten bestehen . Die Kommission wird durch eine Lenkungsgruppe begleitet, in der u. a. die Vorsitzende des LPR, die LPR-Geschäftsführerin sowie die/der für die Umsetzung zuständige Referentin/Referent mitwirken. 2 b) Wer wird nach Kenntnis der Landesregierung dieser Kommission angehören? Der Vorstand des LPR hat am 18.06.2019 beschlossen, eine „Kinderschutzkommission“ aus Vertreterinnen und Vertretern der fachlich betroffenen Ministerien sowie externen Expertinnen und Experten einzurichten. Die genaue Festlegung dieses Expertenkreises wird durch eine die Zusam- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4785 2 mensetzung des Landespräventionsrates abbildende Lenkungsgruppe unter Leitung dessen Vorsitzender im Benehmen mit dem Leiter der Kommission getroffen. 2 c) Wer wird die Kommission nach Kenntnis der Landesregierung leiten? Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. Gerd Weinreich hat sich bereit erklärt, die Kommission zu leiten. Herr Weinreich war langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats am Oberlandesgericht Oldenburg und ist jetzt als Rechtsanwalt tätig. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher familienrechtlicher Publikationen, seit langen Jahren als Referent im Rahmen der Richter - und Anwaltsfortbildung tätig und Mitglied in der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht und im Deutschen Familiengerichtstag. Herr Weinreich wirkt auch in der Kommission Kinderschutz des Landes Baden-Württemberg mit, die Ende 2018 eingesetzt wurde. Die Kommission wurde eingerichtet, um im Lichte des Missbrauchsfalls in Staufen landesweite Behörden- und Verfahrensstrukturen der Jugendhilfe zu analysieren. 2 d) Welche Experten werden die Kommission nach Kenntnis der Landesregierung begleiten ? Auf die Antwort zu Frage 2 b wird verwiesen. 2 e) Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer der Kommission ausgesucht? Die Auswahl wird unter ausschließlich fachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Fundierte Kenntnisse des Kinderschutzes sowie der Strukturen der staatlichen Jugendhilfe sind hierbei unerlässlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 b verwiesen. 3. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Einsetzung der Kinderschutzkommission , und aus welchen Haushaltsmitteln werden sie finanziert? Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf ca. 250 000 Euro für Sach- und Personalmittel im Jahr. Mit dem Start der Kommission im Oktober 2019 werden im Haushaltsjahr 2019 entsprechend nur anteilige Kosten anfallen. Im Haushaltsjahr 2019 werden die Kosten der Kommission aus vorhandenen Personal- und Sachmitteln der Ressorts MS und MJ gemeinsam finanziert. Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine Bereitstellung entsprechender Mittel im Landeshaushalt und eine Veranschlagung im Einzelplan 11 des Justizressorts vorgesehen. 4. Falls eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen nicht erhoben wird oder die Landesregierung Fragen nicht beantworten kann: Welche Gründe gibt es hierfür? Inwieweit es zu statistischen Erhebungen durch die Kommission kommen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 5 bis 8 verwiesen. 5. Welche Aufgaben soll die Kinderschutzkommission erhalten? Aufgabe der Kommission soll laut Beschluss des LPR-Vorstands eine kritische, systematische und strukturelle Analyse des Systems der Jugendhilfe aus Anlass der Missbrauchsfälle in Lügde sein. 6. Für welche Dauer soll die Kinderschutzkommission eingerichtet werden? Die Kommission nimmt ihre Aufgabe im Oktober 2019 auf und soll bis zum 31.12.2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4785 3 7. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die die Landtagsfraktionen der CDU und der SPD eine Kinderschutzkommission beim Landespräventionsrat einrichten wollen, obwohl vor der ersten Unternehmung hierzu bekannt war, dass sich der Sozialausschuss mit diesem Thema befassen wird und hier noch zahlreiche Anhörungen zu erwarten waren? Ist ein solches Vorgehen nach Ansicht der Landesregierung zielführend , parlamentarischer Sitte entsprechend und/oder effektiv? Die Landesregierung bewertet die Meinungsbildung der Landtagsfraktionen nicht. Der Vorstand des Landespräventionsrats hat seine Entscheidung autonom getroffen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird ergänzend hingewiesen. 8. War die Landesregierung vom Vorgehen der Landtagsfraktionen der CDU und der SPD vorab informiert? Hat die Landesregierung das Vorgehen unterstützt? In welcher Weise war die Landesregierung in das Vorgehen von CDU und SPD involviert? Die Regierungsfraktionen haben die Einsetzung einer Kinderschutzkommission nach Kenntnis der Landesregierung bereits seit April 2019 diskutiert und letztendlich befürwortet. Dies wurde der Landesregierung in der Sitzung des Landtags vom 16.05.2019 bekanntgegeben und war dann auch den Medien zu entnehmen. Die Kommission ist auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Abstimmung mit dem Justizministerium eingerichtet worden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird ergänzend verwiesen. (Verteilt am 16.10.2019)