Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4786 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Geraten die „Cellerar GmbH“ und die „Kloster Wöltingerode Brennen und Brauen GmbH“ in Schieflage? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 10.07.2019 - Drs. 18/4588 an die Staatskanzlei übersandt am 13.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 14.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Klosterkammer ist Teil des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Die Klosterkammer betreibt über die „Cellerar GmbH“ verschiedene Hotels, Cafés und Restaurants in Niedersachsen. Die „Kloster Wöltingerode Brennen und Brauen GmbH“ betreibt eine Brauerei in Altenau im Oberharz und vertreibt Getränke unterschiedlicher Art. Die Goslarsche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. Juli 2019 darüber, dass sich beide oben genannten Töchter der Klosterkammer in finanziellen Schwierigkeiten befänden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Klosterkammer ist eine Sonderbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und kein Teil des Ministeriums. Als solche ist sie im Wege der Organleihe gesetzliche Vertreterin von vier Stiftungen öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Landes Niedersachsen : – Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds (AHK), – Hospitalfonds St. Benedikti zu Lüneburg, – Domstrukturfonds Verden, – Stift Ilfeld. Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds ist Alleingesellschafter der Cellerar GmbH und der Kloster Wöltingerode Brennen und Brauen GmbH. 1. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der „Cellerar GmbH“ und der „Kloster Wöltingerode Brennen und Brauen GmbH“? Die wirtschaftliche Lage beider Gesellschaften ist nicht zufriedenstellend. Für beide Gesellschaften hat der Alleingesellschafter die notwendigen Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4786 2 2. Wie hoch waren die Jahresüberschüsse beider Betriebe seit 2015? 2.1. Cellerar GmbH 2015: -184 643,13 Euro, 2016: -229 971,59 Euro, 2017: -1 683 656,70 Euro, 2018: -2 598 922,20 Euro. 2.2. Kloster Wöltingerode Brennen und Brauen GmbH 2015: -335 409,45 Euro, 2016: -329 076,10 Euro, 2017: -521 841,30 Euro, 2018: -187 716,22 Euro (Stand 16.09.2019). 3. Auf welchem Weg gelangte die Cellerar GmbH an die Möglichkeit, das im Landtagsgebäude befindliche Restaurant „Zeitfür…“ zu betreiben? Unter dem 16./25.08.2016 wurde ein Pachtvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, und der Cellerar GmbH über das auf dem Grundstück Hannah-Arendt-Platz 1 in 30159 Hannover eingerichtete Restaurant geschlossen. 4. Welche Einrichtungen außer dem „Zeitfür…“ betreibt die „Cellerar GmbH“ in Niedersachsen ? 1. Klosterhotel Wöltingerode incl. Klosterremise, Goslar OT Vienenburg, 2. Klosterkrug Wöltingerode, Goslar OT Vienenburg, 3. Bäckerei und Hofverkauf Wöltingerode, Goslar OT Vienenburg, 4. Café Casino im Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg in Goslar, 5. Café Restaurant Harzkristall in Derenburg, 6. Restaurant „OS“ im Knochenhaueramtshaus in Hildesheim, 7. Geschäftsführung Tagungsbetrieb Kloster Wennigsen. Mit Beschluss vom 18.12.2018 hat der Alleingesellschafter beschlossen, die Tätigkeit der Cellerar GmbH auf das Kerngeschäft in Wöltingerode (Pos. 1 bis 3) zurückzuführen sowie die Geschäftsführung des Tagungsbetriebs im Kloster Wennigsen beizubehalten. Die Pachtverträge zu den Pos. 4 bis 6 laufen spätestens am 31.12.2020 aus. In allen Fällen ist den Verpächtern mitgeteilt worden, dass die Pachtverträge nicht fortgeführt werden. Der Pachtvertrag der Cellerar GmbH zum Betrieb eines Cafés im Kloster Walkenried wurde bereits zum 30.06.2019 beendet. 5. Gibt es im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Anweisungen zur vorrangigen Auftragsvergabe an Unternehmen der Klosterkammer? Nein. 6. Weshalb hat sich die „Cellerar GmbH“ von den letzten beiden Geschäftsführern getrennt ? Grund für die Abberufung des Geschäftsführers Mitte 2017 waren erhebliche Verletzungen der Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Geschäftsführeranstellungsvertrag durch den Geschäftsführer . Der nachfolgende Geschäftsführer war lediglich als Interimsgeschäftsführer bestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4786 7. Na ge de 8. Da ten § 1 Im tre Da 9. Ne (V 3 Wird gegen einen der ehemaligen Geschäftsführer der „Cellerar GmbH“ staatsanwaltlich ermittelt? Wenn ja, weswegen? ch Kenntnis des MWK ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen der ehemalin Geschäftsführer der Cellerar GmbH. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist m MWK nicht bekannt, wegen welcher Vorwürfe im Einzelnen ermittelt wird. Wirkt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf die Klosterkammer ein? Wenn ja, in welcher Form? Wirkt das Ministerium unmittelbar auf einen der beiden Betriebe ein? s MWK führt über die Klosterkammer lediglich die Dienstaufsicht sowie über die von ihr verwalte- Stiftungen öffentlichen Rechts (s. Vorbemerkung) die Rechtsaufsicht. Des Weiteren liegt nach 09 Abs. 3 Satz 1 LHO die Finanzaufsicht über den AHK beim MWK. Kuratorium bei der Klosterkammer Hannover, das lediglich beratende Funktion hat, ist ein Verter des MWK geborenes Mitglied. s MWK wirkt auf keine der genannten beiden Gesellschaften unmittelbar ein. Ist die Klosterkammer in die Überlegungen zur Weitenentwicklung der Marienburg eingebunden ? Wenn ja, in welcher Weise? in. erteilt am 16.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Geraten die „Cellerar GmbH“ und die „Kloster Wöltingerode Brennen und Brauen GmbH“ in Schieflage?