Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/479 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Vertragserfüllung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 13.02.2018 - Drs. 18/306 an die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 09.03.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung des Abgeordneten Die sich Besitz des Landes Niedersachsen befindliche Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) ist als Aufgabenträger für die Bestellung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr verantwortlich. Sie beauftragt Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit der Durchführung (Betrieb) des Verkehrs. Das Unternehmen National Express Holding GmbH geriet im Dezember 2015 in die Kritik, weil wiederholt seine Züge verspätet waren bzw. ausfielen, das Unternehmen Keolis Deutschland GmbH & Co. KG im Dezember 2016 für die gleiche Thematik. Die zwischen Aufgabenträger und Betreiber geschlossenen Verkehrsverträge sind im Allgemeinen nicht öffentlich einsehbar. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist bundesweit festzustellen, dass einzelne Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Probleme haben, in den ersten Monaten nach einem Betreiberwechsel die von den Aufgabenträgern vorgegebenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Dies hängt insbesondere mit Problemen bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von Neufahrzeugen zusammen. Hinzu kommt der bundesweite Fachkräftemangel im Bereich der Triebfahrzeugführer. Sowohl die Wettbewerbsbahnen auch als staatseigene Unternehmen haben mit diesen Herausforderungen zu kämpfen. In Niedersachsen sind allerdings die mit einem Betreiberwechsel verbundenen Betriebsaufnahmen Dieselnetz Niedersachsen-Südost II (Erixx), Emsland/Mittelland (Westfalenbahn) und Elektronetz Niedersachsen-Ost (ENNO) in den Jahren 2014 und 2015 ohne größere Probleme von den EVU umgesetzt worden. National Express ist es in Nordrhein-Westfalen mittlerweile gelungen, eine hinreichend gute Betriebsqualität anbieten zu können. Bei der Betriebsaufnahme des Teutoburger-Wald-Netzes durch Keolis (Eurobahn) waren neben den Personalengpässen auch Fahrzeugprobleme und mögliche mangelnde Erfahrung des Personals beim betrieblichen Management ein Problem. Erst seit Ende Februar 2018 läuft der Betrieb mittlerweile in der erforderlichen Qualität. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/479 2 1. a) Wie übt die Landesregierung ihren Einfluss auf die LNVG aus, wenn ein EVU seine bestellten Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt? b) Wie übt die Landesregierung ihren Einfluss auf die LNVG aus, wenn diese nicht im Sinne der Landesregierung handelt? Zu a: Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) nimmt ihre Aufgaben als zuständiger Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) seit mehr als zwei Jahrzehnten weitgehend eigenständig und sehr erfolgreich wahr. Falls über einen längeren Zeitraum ein EVU die bestellten Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, haben Gespräche mit allen Beteiligten, in Einzelfällen auch unter Einbindung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde, in der Vergangenheit stets dazu geführt, dass sich die Leistungsqualität verbessert hat und eine zufriedenstellende Betriebsqualität erbracht wird. Zu b: Die LNVG steht zu 100 % im Eigentum des Landes Niedersachsen. Gemäß den §§ 8, 8 a des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) nimmt die LNVG u. a. die Aufgaben des Landes als SPNV-Aufgabenträger und als Bewilligungsstelle für Förderungen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs wahr. Die LNVG unterliegt dabei der Fachaufsicht des MW. Darüber hinaus hat die Landesregierung das Benennungsrecht für den Vorsitzenden sowie die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat der LNVG. 2. a) Wie stellt die LNVG vor Betriebsaufnahme sicher, dass ein Betreiber die bestellten Leistungen erbringen kann? b) Wie stellt die LNVG sicher, dass ein Betreiber finanziell leistungsfähig ist? c) Inwieweit bezieht die LNVG Bonus-Malus-Regelungen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung in die Verkehrsverträge ein? d) Inwieweit kann die Gründung einer Auffanggesellschaft durch LNVG oder das Land Niedersachsen den Betrieb aufrechterhalten? Zu a: Die LNVG stellt hohe Mindestanforderungen an die beruflich-fachliche sowie wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit. Hierzu zählen auch Mindestreferenzen für bereits erbrachte SPNV-Verkehre. Darüber hinaus fordert die LNVG bereits bei der Teilnahme an einer Ausschreibung das Vorhandensein von EVU- Zulassung und Sicherheitsbescheinigung nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz (AEG). Mit seinem Angebot muss der Bieter ein Betriebsaufnahmekonzept abgeben, dass für den Fall seiner Beauftragung einen detaillierten Meilensteinplan für die Vorbereitung der Betriebsaufnahme enthält. Die LNVG prüft dann laufend die Einhaltung des Arbeits- und Zeitplans. Zu b: Die LNVG stellt in den Ausschreibungen hohe Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber. So werden z. B. Mindestumsatz und Mindestkapital gefordert und sind entsprechend nachzuweisen. Gegebenenfalls müssen Muttergesellschaften der Bewerber für die finanzielle Absicherung einstehen. Darüber hinaus werden von dem Betreiber Bank- oder Konzernbürgschaften, Sicherheitsleistungen für den Verkehrsvertrag und auch für den Rückgabezustand der Poolfahrzeuge sowie gegebenenfalls zusätzlich zur Sicherung einer Instandhaltungsrücklage gefordert. Zu c: Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gibt es keinen Bonus. Im Angebot des Ausschreibungsgewinners angebotene Mehrqualitäten werden direkt Vertragsbestandteil. Ein Bonus kann Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/479 3 sich aus der Beteiligung an erzielten Mehreinnahmen in einem Teilnetz oder abhängig von der Erreichung bestimmter Nachfragewerte (in Personenkilometern) oder bei einem besonders guten Abschneiden bei Kundenbefragungen (Kundenmonitor) und im Rahmen von Testkundenerhebungen ergeben. Die Nichterbringung von Betriebsleistungen (in Zugkilometern) führt - abgesehen von bestimmten definierten Ausnahmen z. B. in Zusammenhang mit Baustellen sowie vertragskonform erbrachten Schienenersatz- oder Busnotverkehren - zum Leistungsausfall und damit auch Zuschussausfall. Schlechtleistungen, z. B. zu geringe Sitzplatzkapazität oder Verspätungen (bei Überschreitung festgelegter Pünktlichkeits-Zielwerte), führen ebenfalls zu Abzügen vom verkehrsvertraglichen Zuschuss . Als weiteres Instrument neben Abzügen wegen Nicht- und Schlechtleistungen vom vertraglichen Zuschuss stehen auch Vertragsstrafen zur Verfügung, wenn z .B. bestimmte Berichtspflichten gegenüber der LNVG nicht eingehalten werden. Zu d: Die Bildung einer „Auffanggesellschaft“ wäre nicht sinnvoll, da weder Land noch LNVG dafür in entsprechendem Umfang Personal bereithalten könnten. Sollte ein Betreiber z. B. Insolvenz anmelden, würde die LNVG kurzfristig eine Neuvergabe der Betriebsleistungen in Gang setzen und zur Aufrechterhaltung des Verkehrs durch den Insolvenzverwalter oder ein Drittunternehmen gegebenenfalls eine Notvergabe (Notmaßnahme nach Artikel 5 der EU-Verordnung 1370/2007) durchführen. Der große Anteil von SPNV-Verkehrsleistungen in Niedersachsen, die mit landeseigenen Poolfahrzeugen erbracht werden, sorgt im Übrigen dafür, dass die wesentlichen Betriebsmittel größtenteils betreiberneutral und damit bei einem kurzfristigen Ausfall des EVU unmittelbar wieder einem Nachfolgebetreiber zur Verfügung gestellt werden könnten. Darüber hinaus hat die LNVG in anderen Teilnetzen ohne Poolfahrzeuge, bei denen die Fahrzeuge ebenfalls nicht im Eigentum des Eisenbahnverkehrsunternehmens stehen, durch ausgesprochene Weiterverwendungsgarantien mit den dortigen Fahrzeugleasingunternehmen Vereinbarungen über den weiteren Einsatz der Fahrzeuge in diesen Teilnetzen auch im Falle einer Insolvenz des Betreiber -EVUs getroffen (Beispiel: Teilnetze Emsland und Mittelland). (Verteilt am 13.03.2018) Drucksache 18/479 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Vertragserfüllung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen