Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4790 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Anja Piel, Belit Onay, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einordnung des Todes von Jenisa am 07.09.2007 in die polizeiliche Kriminalstatistik Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Anja Piel, Belit Onay, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 06.09.2019 - Drs. 18/4565 an die Staatskanzlei übersandt am 11.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die achtjährige Jenisa aus Hannover ist am 07.09.2007 verschwunden, ehe ihr Leichnam im Herbst 2014 in einem Waldstück gefunden worden ist. Wie sich laut verschiedenen Medienberichten im Rahmen des Gerichtsprozesses gegen den 37-jährigen Täter herausgestellt hat, ermordete er Jenisa und ein fünfjähriges Kind aus NRW, Dano, u. a. aus „Hass auf Albaner“ und „Hass auf Roma “. Er wurde 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt.1 1. Ist das oben angesprochene Tötungsdelikt in der polizeilichen Statistik als politisch motivierte Kriminalität -rechts- geführt? Nein. Der zuständigen Polizeidirektion Hannover liegen keine Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Tat vor. Der Täter war zum Tatzeitpunkt mit der Tante des Opfers verheiratet. Den Aussagen im Gerichtsverfahren zufolge sei das Motiv für die Tat persönlicher Hass gegenüber seinem Schwager und dessen Familie gewesen. Das Gericht hielt diese Angaben für glaubwürdig; auf die detaillierten Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 wird hingewiesen. 2. Wenn nein, welche Begründung liegt dieser Einschätzung zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Geht die Landesregierung bei der Tötung von Jenisa von Hasskriminalität aus? Wenn ja, welches Tatmotiv und Themenfeld legt die Landesregierung dieser Einordnung zugrunde ? Als Hasskriminalität werden gemeinhin politisch motivierte Straftaten bezeichnet, bei denen das Opfer des Delikts vom Täter vorsätzlich nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe oder auch biologischem Geschlecht gewählt wird und sich die Tat gegen die gewählte Gruppe als Ganze bzw. in diesem Zusammenhang gegen eine Institution , Sache oder ein Objekt richtet. 1 http://www.opferfonds-cura.de/zahlen-und-fakten/erinnerungen/september/jenisa-8-jahre/ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4790 2 Nach den getroffenen Feststellungen der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover als Schwurgericht vom 15.10.2015 ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die in Rede stehende Straftat, die das Gericht als Mord gewertet hat, der Hasskriminalität im o. a. Sinne zuzurechnen wäre . Maßgeblich sind die Feststellungen des Landgerichts Hannover - 39 Ks 18/14 - im Urteil vom 15.10.2015, rechtskräftig seit dem 02.12.2016. Danach lebte der Täter seit dem Jahre 2002 oder Anfang 2003 mit der Tante des späteren Tatopfers zusammen. Das Paar hatte zum Zeitpunkt der Tat ein gemeinsames Kind und bekam später noch vier weitere Kinder. Die Tante des Tatopfers stammte aus einer Roma-Familie, von der sich der Täter nicht ernst genommen fühlte. Er hegte einen Groll gegen die Familie seiner Lebensgefährtin und vor allem gegen deren Bruder, den Vater des späteren Tatopfers Jenisa, weil diese sich aus Sicht des Täters immer wieder in seine Beziehung einmischte und ihn aufgrund seiner türkischen Abstammung nicht als Partner akzeptierte. Am 07.09.2007 fasste der Täter den Entschluss, die damals achtjährige Jenisa zu töten, um sich an der gesamten Familie seiner Lebensgefährtin zu rächen und diese zu bestrafen, weil diese sich in seinen Augen immer wieder in seine Beziehung mit der Tante des späteren Tatopfers einmischte, ihn geringschätzte und seine Lebensgefährtin seiner Ansicht nach permanent negativ beeinflusste. Er wollte der Familie mit Jenisa das Liebste und Wertvollste nehmen, was sie hatte, um ihr dadurch einen dauerhaften seelischen Schmerz zufügen , sodass sie auf ewig trauern würde. Das Gericht verurteilte den Täter wegen Mordes unter Zugrundelegung des Mordmerkmals der „niedrigen Beweggründe“ unter Einbeziehung einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe aus einem anderen Urteil zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. 4. Wenn nein, von welchem Motiv geht die Landesregierung aus? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Plant die Landesregierung eine Untersuchung und eventuelle Neubewertung des Falles ? Eine erneute Befassung der Justiz mit dem Verfahren ist schon aufgrund des Grundsatzes „ne bis in idem“, mithin wegen des Verbots der Doppelbestrafung, nicht möglich. Unabhängig davon besteht aufgrund der durch das Landgericht Hannover getroffenen Feststellungen kein Anlass für eine Untersuchung und Neubewertung des Falles. Es gibt weder Hinweise auf eine politisch, rassistisch oder religiös motivierte noch auf eine gegen den gesellschaftlichen Status oder die sexuelle Orientierung des Opfers gerichtete Tat. 6. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 5. (Verteilt am 16.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Anja Piel, Belit Onay, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einordnung des Todes von Jenisa am 07.09.2007 in die polizeiliche Kriminalstatistik