Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4801 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Zukunft des Celler Landgestüts Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 21.08.2019 - Drs. 18/4590 an die Staatskanzlei übersandt am 16.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 15.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Rundblick schreibt in seiner Ausgabe 133 vom 8. August, dass das Landgestüt zukünftig budgetieren werde. Die Bilanz des Landesrechnungshofs hat ein millionenschweres Zuschussgeschäft konstatiert, das nicht mit Misswirtschaft, sondern u. a. mit dem kulturellen Wandel der Pferdewirtschaft begründet wird. Vorbemerkung der Landesregierung Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im Jahr 2012 das Landgestüt Celle und das Hengstaufzuchtgestüt Hunnesrück überprüft und die Ergebnisse seiner Überprüfung dem Niedersächsischen Landtag mit seinem Jahresbericht 2014 (Abschnitt V, Nr. 46 - Drs.17/1570 S. 156) vorgestellt. In der Folge hat der Landtag die Landesregierung durch Beschluss vom 25.09.2014 (Drs. 17/1991) aufgefordert, für das Landgestüt ein ganzheitliches Konzept zu erarbeiten und die Wirtschaftlichkeit des Landgestüts zu verbessern. Mit der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung und der Umstellung auf eine leistungsorientierte Haushaltswirtschaft soll den Forderungen des Landesrechnungshofs nachgekommen und die Effizienz bei der Erledigung der Aufgaben des Landgestüts optimiert werden. Die Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung ist eingerichtet und wird bebucht. Derzeit werden zwischen dem Landgestüt, dem ML und dem MF die Rahmenbedingungen für ein LoHN-Budget abgestimmt. Angesichts des Strukturwandels in der Pferdezucht und der Besonderheiten, die das Landgestüt von einem gewinnorientierten Privatunternehmen unterscheiden, darf allerdings auch in Zukunft nicht erwartet werden, dass sich das Landgestüt Celle wirtschaftlich selbst trägt. 1. Wie hoch ist die Finanzlücke des Landgestüts in Zahlen? Bitte dezidierte Zahlen der letzten fünf Jahre. 2014 2015 2016 2017 2018 4.011.753,36 Euro 3.470.226,16 Euro 3.647.638,29 Euro 4.190.720,49 Euro 4.349.632,29 Euro Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4801 2 2. Fo 3. Ei Ha wi Ha sc 4. Ei ein ric 5. Di die 6. De ke ma Ku La an 7. Ne (V Unabhängig von der Art der Rechnungslegung durch das Gestüt: Welchen Umfang wird die Förderung des Gestüts in den kommenden fünf Jahren haben? lgende Ansätze sind eingeplant: 2019 2020 2021 2022 2023 4.309.000,00 Euro 4.916.000,00 Euro 4.743.000,00 Euro 4.786.000,00 Euro 4.851.000,00 Euro Auf welcher Grundlage wird eine Kontrolle des verausgabten Budgets stattfinden, und welche Freiheitsgrade im Umgang mit dem zugeteilten Budget werden dem Gestüt dabei eingeräumt, bzw. ab wann greift das Land steuernd in die Geschäftspolitik des Gestüts ein? nem Budget werden Leistungspläne und Zielvereinbarungen zugrunde liegen. Während des ushaltsjahres wird das Budget vom Budgetverantwortlichen des Landgestüts gesteuert. Dabei rd es im Rahmen der Fachaufsicht des ML unterjährige Berichtspflichten geben. Nach Ablauf des ushaltsjahres wird der Budgetabschluss anhand eines Soll-Ist-Vergleichs erstellt. Dieses gehieht auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung. Wie soll einer aus Sicht des Landesrechnungshofs nicht adäquaten Verwendung des zugeteilten Budgets zukünftig begegnet werden? ne nicht adäquate Verwendung hat der Landesrechnungshof nicht konstatiert. Theoretisch würde er solchen durch fachaufsichtliche Anweisungen, die sich aus den zu Frage 3 dargestellten Behtspflichten ableiten lassen, begegnet. Ist der Rundblick-Artikel insofern korrekt, als dass das Gestüt von kameralistischer auf doppische Buchführung umstellt? ese Aussage wird im Rundblick-Artikel nicht getroffen. Es wird vielmehr korrekt dargestellt, dass kamerale Haushaltswirtschaft um eine Kosten-Leistungsrechnung erweitert wird. Welchen Stellenwert hat das Gestüt vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Finanzbedarfs in kultureller Hinsicht für das Ministerium? r hohe kulturelle Wert des Landgestüts Celle hat auch aufgrund des gestiegenen Finanzbedarfs ine Änderung erfahren. Seit 1735 ist die Kernaufgabe des Landgestüts unverändert. Die denklgeschützte Gestütsanlage ist das „züchterische Tafelsilber“ des Landes und soll als „lebendiges lturerbe“ dauerhaft erhalten und entwickelt werden. Ähnlich wie Museen oder Theater ist das ndgestüt eine Non-Profit-Organisation, deren Bedeutung im Lichte der kulturhistorischen Vertwortung des Staates definiert und bewertet wird. Denkt die Landesregierung mittel- oder langfristig und bei unverändertem Förderbedarf auch über eine Schließung/einen Verkauf des Gestüts nach? in. erteilt am 17.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Zukunft des Celler Landgestüts