Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Zwischen Sicherheit und Bürgerrechten: Bilanz zur Fußballsaison 2018/2019 in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 18.09.2019 - Drs. 18/4626 an die Staatskanzlei übersandt am 23.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Auch im Herbst 2019 wird die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) ihren „Jahresbericht Fußball“ vorstellen. Hierzu hat die Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) im niedersächsischen Innenministerium Daten erfasst und beigetragen. Daraus ergibt sich ein Bild der Sicherheitslage im niedersächsischen Fußball in der abgelaufenen Fußballsaison. Vorbemerkung der Landesregierung Der Jahresbericht Fußball wird jährlich durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen für die jeweils abgelaufene Fußballsaison herausgegeben. Mit dem Jahresbericht Fußball wird ein bundesweites Lagebild dargestellt. Wie bereits in der Drs. 18/2423 dargestellt, entsprechen die dabei von der ZIS getroffenen Schlussfolgerungen und Aussagen ausschließlich ihrer eigenen Interpretation. Auch in diesem Berichtszeitraum hat die Landesinformationsstelle Sporteinsätze im Ministerium für Inneres und Sport an der Erstellung des Berichtes ausschließlich durch Übersendung der von den involvierten niedersächsischen Vereinsstandorten erhobenen Kennzahlen mitgewirkt. Dabei handelt es sich um die Standorte mit Vereinen der bundesweiten Ligen; das sind in Niedersachsen die Standorte Braunschweig, Hannover, Meppen, Osnabrück und Wolfsburg. Die Erhebung dieser Kennzahlen für die ZIS erfolgte für diesen Berichtszeitraum erstmals anhand der Daten, die im Laufe der Saison von den niedersächsischen Polizeidienststellen mit der bundesweiten Anwendung „Polizeilicher Informationsaustausch Sporteinsätze“ (PIAS) erfasst worden sind. Im Übrigen gilt auch für die abgelaufene Saison, dass bei einem Vergleich von Daten zu verschiedenen Spielzeiten zahlreiche beeinflussende Faktoren zu berücksichtigen sind, beginnend mit der unterschiedlichen Zusammensetzung der Ligen bis hin z. B. zu sportlichen Saisonverläufen und damit zusammenhängenden Entwicklungen bzw. Reaktionen in der jeweiligen Anhängerschaft. 1. Wie viele Verletzte waren in Niedersachsen in der abgelaufenen Saison 2018/2019 zu verzeichnen (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten innerhalb und außerhalb der Stadien , auf An- und Abfahrtswegen und nach Art der Verletzungen, diese ebenfalls aufgeschlüsselt , insbesondere nach Pyrotechnik und polizeiliche Zwangsmaßnahmen inklusive des Einsatzes von Reizstoffen)? Neben der Gesamtzahl der verletzten Personen und deren Zuordnung (siehe Antwort zu Frage 2) werden als gesonderte Ursachen ausschließlich Verletzungen durch Pyrotechnik bzw. polizeilicher Reizstoffeinsatz erhoben. Die Örtlichkeiten und Arten der Verletzungen werden nicht erhoben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 2 Nachfolgend die entsprechenden Werte nach Standort/Vereinen: Verletzte gesamt davon durch Pyrotechnik davon durch pol. Reizstoffeinsatz Eintracht Braunschweig (3. Liga) 25 8 0 Hannover 96 (Bundesliga) 18 0 0 SV Meppen (3. Liga) 6 4 0 VfL Osnabrück (3. Liga) 8 2 1 VfL Wolfsburg (Bundesliga) 5 0 0 2. Wie viele Stadionbesucher, Polizisten, Ordner und unbeteiligte Personen wurden dabei in Niedersachsen verletzt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten innerhalb und außerhalb des Stadions, auf An- und Abfahrtswegen)? Die verletzten Personen werden in PIAS nach Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB), Störern, Unbeteiligten sowie Ordnern kategorisiert. Unter den in der Frage verwendeten Begriff Stadionbesucher fallen danach Störer und Unbeteiligte: PVB Störer Unbeteiligte Ordner Eintracht Braunschweig 5 4 16 0 Hannover 96 2 1 14 1 SV Meppen 0 6 0 0 VfL Osnabrück 0 3 5 0 VfL Wolfsburg 0 0 4 1 3. Der polizeiliche Aufwand im Rahmen von Fußballeinsatzlagen in Niedersachsen hatte sich zwischen den Spielzeiten 2016/2017 und 2017/2018 in allen Ligen bzw. Wettbewerben um 34,5 % verringert, die Anzahl der polizeilich begleiteten Spiele sank dabei um 6 % (Drs. 18/2423). Wie hat sich die Anzahl der Polizeieinsatzstunden in der abgelaufenen Saison dargestellt und gegenüber der Vorsaison (2017/2018: 142 002 Personalstunden bei 300 Spielen) verändert? In der Saison 2018/2019 sind in Niedersachsen anlässlich der unmittelbaren polizeilichen Einsatzbewältigung bei 285 Spielen insgesamt 140 550 Personalstunden entstanden. Unter diesen Spielen befinden sich u. a. 27 Vorbereitungsspiele sowie zwei Spiele deutscher Nationalmannschaften (Frauen und Herren). Der polizeiliche Aufwand anlässlich der Bewältigung der Fußballeinsatzlagen in niedersächsischen Spielstätten in allen Ligen, Wettbewerben sowie sonstigen Spielen ist im Vergleich zur Vorsaison nach dem starken Rückgang um 74 709 Einsatzstunden bzw. 34,5 % um weitere 1 452 Einsatzstunden bzw. 1 % verringert worden. 4. In der Saison 2017/2018 wurden in Niedersachsen 440 Strafverfahren im Rahmen von Fußballspielen eingeleitet. Diese Zahl bedeutete gegenüber der Vorsaison einen Rückgang um 38,0 % (Drs. 18/2423). Wie hat sich die Situation in Niedersachsen in der Spielzeit 2018/2019 entwickelt (bitte nach Standorten, Delikten, Stadion bzw. Stadionumfeld und Stadtgebiet sowie An- und Abfahrtswegen aufschlüsseln)? In der Saison 2018/2019 wurden in den Ligastandorten Braunschweig, Hannover, Meppen, Osnabrück und Wolfsburg sowie auf den An- und Abfahrtswegen im Zuständigkeitsbereich der Polizei Niedersachsen insgesamt 487 eingeleitete Strafverfahren erfasst. 2017/2018 2018/2019 Differenz Eintr. Braunschweig 29 102 + 73 Hannover 96 162 222 + 60 SV Meppen 80 62 - 18 VfL Osnabrück 60 43 - 17 VfL Wolfsburg 109 58 - 51 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 3 Die Zuwächse bzw. Rückgänge verteilen sich örtlich sehr unterschiedlich. Insgesamt ist dabei zu berücksichtigen, dass mit der Erfassung mit der bundesweiten Anwendung PIAS eine deutlich verbesserte Validität der Daten herbeigeführt werden konnte. Dieses gilt insbesondere für Vorfälle auf den Reisewegen, aufgenommen unter der Rubrik „Stadtgebiet/Land“. Im Folgenden die Darstellung zu den Standorten der niedersächsischen Vereine der ersten drei Ligen : Eintracht Braunschweig davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet/Land Körperverletzungsdelikte 44 25 12 7 Widerstand 8 3 1 4 Landfriedensbruch 5 4 1 0 Hausfriedensbruch 1 1 0 0 Beleidigung 10 4 2 4 Sachbeschädigung 15 8 4 3 Diebstahl 3 2 1 0 Raub 2 1 0 1 Verstöße gegen Waffengesetz 2 2 0 0 § 86 a StGB 4 1 0 3 Bedrohung/Nötigung 2 2 0 0 Verstöße gegen BtMG 4 3 1 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 2 1 1 0 Hannover 96 davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet/Land Körperverletzungsdelikte 30 9 14 7 Widerstand 9 0 6 3 Landfriedensbruch 3 1 0 2 Hausfriedensbruch 11 8 1 2 Beleidigung 9 6 2 1 Sachbeschädigung 5 1 0 4 Diebstahl 2 2 0 0 Raub 4 0 3 1 Erschleichen von Leistungen 4 0 4 0 Verstöße gegen BtMG 5 5 0 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 130 121 4 5 sonstige 10 8 0 2 SV Meppen davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet/Land Körperverletzungsdelikte 14 7 2 5 Widerstand 3 1 0 2 Landfriedensbruch 1 0 0 1 Hausfriedensbruch 1 0 1 0 Beleidigung 8 2 0 6 Sachbeschädigung 8 2 0 6 Diebstahl 1 0 0 1 § 130 StGB 3 1 0 2 Verstöße gegen BtMG 4 4 0 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 18 18 0 0 sonstige 1 1 0 0 VfL Osnabrück davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet/Land Körperverletzungsdelikte 7 0 2 5 Widerstand 2 2 0 0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 4 VfL Osnabrück davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet/Land Hausfriedensbruch 1 1 0 0 Beleidigung 14 5 5 4 Sachbeschädigung 6 6 0 0 Diebstahl 1 1 0 0 § 130 StGB 1 0 1 0 Verstöße gegen BtMG 3 3 0 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 4 3 1 0 Sonstige 4 2 2 0 VfL Wolfsburg davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet/Land Körperverletzungsdelikte 18 6 6 6 Widerstand 2 0 2 0 Hausfriedensbruch 3 3 0 0 Beleidigung 8 2 6 0 Sachbeschädigung 3 3 1 0 Diebstahl 3 0 2 1 Raub 3 0 1 2 Erschleichen von Leistungen 4 0 3 1 Verstöße gegen Waffengesetz 1 1 0 0 Verstöße gegen BtMG 9 8 1 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 3 2 0 1 Sonstige 1 1 0 0 5. Bundesweit hatte die Anzahl der verhängten Stadionverbote zuletzt zugenommen (ZIS- Bericht 2017/2018). Wie war die Entwicklung in Niedersachsen in der Saison 2018/2019, und wie viele Stadionverbote sind derzeit insgesamt in Niedersachsen aktiv (bitte nach Standorten, Vereinszugehörigkeit und Delikten bzw. Begründungen sowie der Dauer der verhängten Stadionverbote aufschlüsseln)? Stadionverbote sind ein zivilrechtliches Instrument und werden durch die Hausrechtsinhaber (Vereine ) oder den DFB auf der Grundlage der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten “ des DFB festgesetzt. Eine Aufschlüsselung der bundesweit wirksamen Stadionverbote nach den zugrunde liegenden Delikten und Begründungen sowie der Dauer wird ausschließlich in der Stadionverbotsliste des DFB vorgenommen. Die zugrunde liegenden Delikte sind in einem Katalog in den Richtlinien festgelegt; sie umfassen grundsätzlich alle anlasstypischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie auch durchgeführte Maßnahmen nach Polizeirecht. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen zugrunde liegenden Sachverhalt und beträgt zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Insgesamt sind mit Stand 07.10.2019 folgende bundesweiten Stadionverbote für Personen mit Zuordnung zu niedersächsischen Vereinen aktiv: Stadionverbote 2018/2019 Vereinszuordnung davon durch den DFB Eintracht Braunschweig 18 0 Hannover 96 41 40 SV Meppen 1 1 VfL Osnabrück 18 12 VfL Wolfsburg 8 4 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 5 Die Anzahl der von den niedersächsischen Vereinen als Hausrechtsinhaber ausgesprochenen aktiven Stadionverbote mit Unterscheidung nach Heim/Gast stellt sich wie folgt dar (Stand 07.10.2019): Stadionverbote 2018/2019 Hausrechtsinhaber davon Heim davon Gast Eintracht Braunschweig 17 12 5 Hannover 96 3 0 3 SV Meppen 18 0 18 VfB Oldenburg 1 0 1 VfL Osnabrück 14 5 9 VfL Wolfsburg 13 2 11 Die Entwicklung der bundesweit aktiven Stadionverbote kann insgesamt aufgrund fehlender Vergleichszahlen nicht bewertet werden. Hier kann nur auf die Saisonmeldungen der einsatzführenden Dienststellen zurückgegriffen werden (siehe Antwort zu Frage 6). 6. Wie viele Stadionverbote wurden in Niedersachsen nach welchen Kriterien polizeilich angeregt, und wie viele davon wurden wirklich ausgesprochen (bitte nach Standorten differenziert)? In der Regel erfolgt durch die einsatzführenden Polizeidienststellen die Übermittlung geeigneter Sachverhalte an die örtlichen Vereine bzw. über die ZIS an den DFB. Anhand dieser Übermittlungen nehmen der jeweils zuständige Heimverein bzw. der DFB eine Prüfung vor, ob damit ein örtliches bzw. bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden kann. Nachfolgend werden die den einsatzführenden niedersächsischen Polizeidienststellen bekannt gewordenen Zahlen der von den Vereinen bzw. DFB festgesetzten bundesweiten Stadionverbote aufgeführt (in Klammern die Anzahl der übermittelten Sachverhalte): Eine Rückmeldung der Vereine zum Ausgang der Prüfung an die Polizeidienststellen ist derzeit nicht der Regelfall. Das Verfahren wird jedoch aktuell durch den DFB optimiert. 7. Die Zahl der freiheitsentziehenden bzw. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen hatte im Bundesgebiet, auch durch einen restriktiveren Einsatz sogenannter präventivpolizeilicher Maßnahmen, in der Saison 2017/2018 um 10 % auf 10 335 zugelegt (ZIS-Bericht 2017/2018). Wie hoch war die Anzahl der in der letzten Saison verhängten freiheitsentziehenden bzw. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Niedersachsen (bitte Anzahl je Standort und Maßnahme nennen)? In den Standorten der Bundesligen und 3. Liga wurden im Zusammenhang mit der polizeilichen Einsatzbewältigung in folgender Anzahl freiheitsentziehende bzw. -beschränkende Maßnahmen getroffen : Verein Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen StPO (§163 b I) Nds. SOG/NPOG Eintracht Braunschweig 54 124 Hannover 96 239 301 SV Meppen 32 83 Stadionverbote 2017/2018 Stadionverbote 2018/2019 Veränderungen Eintracht Braunschweig 22 12 (44) - 10 Hannover 96 0 k. A. (19) ./. SV Meppen 3 4 (4) + 1 VfL Osnabrück 12 17 (17) + 5 VfL Wolfsburg 21 16 (16) - 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 6 Verein Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen StPO (§163 b I) Nds. SOG/NPOG VfL Osnabrück 26 118 VfL Wolfsburg 76 39 8. Wie lange hat eine durchschnittliche freiheitsentziehende Maßnahme in Niedersachsen im Fußballkontext und allgemein gedauert? Die Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen ist abhängig von dem Grund der Maßnahme und ihrer Rechtsgrundlage. Die überwiegende Anzahl der Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen sind freiheitsbeschränkende Identitätsfeststellungen (IdF), die unmittelbar mit der Feststellung der Personalien enden. Lediglich 23 der insgesamt 427 IdF gemäß § 163 b Abs. 1 StPO gingen über eine kurzzeitige Dauer hinaus und stellten eine freiheitsentziehende Maßnahme dar; die zeitliche Dauer ist dabei nicht auswertbar. Aber auch hier gilt, dass bei fehlenden Haftgründen die Freiheitsentziehung nach der Feststellung der eindeutigen Identität beendet ist. Zu den 665 Maßnahmen nach § 13 Abs. 2 Satz 2 Nds. SOG bzw. des Niedersächsischen Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) zählen 119 Gewahrsamnahmen, die unmittelbar mit Wegfall der jeweils zugrunde liegenden Gefahr endeten. Darüber hinaus sind in den 665 Maßnahmen insgesamt 213 Platzverweise enthalten. Die Aufenthalts- und Betretungsverbote sind hier nicht aufgeführt, diese werden in der Antwort zu Frage 12 dargestellt. 9. Wie viele Personen zählt die Polizei in Niedersachsen zur Gruppe gewaltbereiter Fans (bitte unterteilt nach Standorten und Kategorien B und C, davon Ultras und Hooligans)? In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass eine trennscharfe Differenzierung in den klassischen Dimensionen Hooligan/Ultra sowie die damit einhergehende Zuweisung entsprechender Kategorien (Kat. B/Kat. C) aufgrund der Entwicklungen innerhalb der Fanszenen zunehmend schwerer fällt. Vielfach sind die Grenzen mittlerweilev als fließend zu betrachten. So zeigen Teile von Ultraszenen beispielsweise hooligantypische Verhaltensweisen und entsprechende gruppendynamische Prozesse , während bisweilen insbesondere (Alt-)Hooligans aufgrund ihres gezeigten Verhaltens vielfach als spielorientiert auffallen. Vereinszuordnung (RL = Regionalliga Nord) (LL = Landesliga BS) Kat. B (ohne Ultras) Kat. C (ohne Ultras) davon Kat. C „Hooligans“ Gesamt Ultras davon Kat. B davon Kat. C Eintracht Braunschweig 95 48 38 400 160 15 Hannover 96 45 25 15 340 148 48 VfL Wolfsburg 0 0 0 250 80 40 VfL Osnabrück 20 35 30 145 120 5 SV Meppen 20 5 0 120 80 15 VfB Oldenburg (RL) 30 0 0 50 10 0 1. SC Göttingen 05 (LL) 0 0 0 25 25 0 gesamt 210 113 83 1.330 623 123 10. Wie viele verbotene Gegenstände wurden, differenziert nach Standort, Vereinszugehörigkeit und Kategorie (z. B. Pyrotechnik, Schlag-, Hieb- und Stichwaffen) sowie Defensivbewaffnung (z. B. Sturmhauben, Mundschutz, „Quarzsandhandschuhe“) in Niedersachsen in der letzten Saison im Rahmen von Fußballspielen sichergestellt? Eine Differenzierung nach Vereinszugehörigkeit wie auch der Gegenstände wird im Zusammenhang mit Beschlagnahmen bzw. Sicherstellungen in PIAS nach wie vor nicht vorgenommen. Dar- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 7 über hinaus werden nach dem Wechsel auf die bundesweite Erfassung in PIAS keine weiteren Erfassungen bzw. Differenzierungen nach bestimmten Gegenständen mehr vorgenommen. Die an die ZIS übermittelten Kennzahlen der durch die Polizei beschlagnahmten bzw. sichergestellten Gegenstände sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Gesamt Messer Pyrotechnik Reizstoff gefährliche Gegenstände verbotene Gegenstände Sonstige Eintracht Braunschweig 14 1 1 0 2 2 8 Hannover 96 97 0 63 0 0 0 34 SV Meppen 64 0 0 0 0 0 64 VfL Osnabrück 18 0 14 0 0 2 2 VfL Wolfsburg 20 1 5 0 0 0 14 11. Wie viele sogenannte Drittortauseinandersetzungen gab es in der letzten Saison in Niedersachsen , bzw. wie viele hiervon konnten durch welche Maßnahmen unterbunden werden (bitte nach Vereinszugehörigkeit der Gruppen und Spieltag auflisten)? Den Szenenkundigen Beamten in den niedersächsischen Fußballstandorten sind in der vergangenen Saison klassische „Drittortauseinandersetzungen“ im Sinne von geplanten, verabredeten oder abgesprochenen Treffen mit Beteiligung von Anhängern niedersächsischer Vereine nicht bekannt geworden. Auseinandersetzungen im Rahmen von Reisewegsüberschneidungen finden dabei grundsätzlich keine Berücksichtigung. 12. Wie viele Aufenthalts- und Betretungsverbote wurden in Niedersachsen in der Saison 2018/2019 verhängt (bitte aufgeschlüsselt nach Standort bzw. Vereinszugehörigkeit und Dauer)? In der nachfolgenden Tabelle sind alle durch die niedersächsischen Polizeibehörden verfügten Aufenthalts - und Betretungsverbote aufgeführt. Es wurde dabei nicht zwischen saisonalen oder spieltagsbezogenen Maßnahmen unterschieden. Insofern sind mehrfach von Maßnahmen betroffene Personen entsprechend der Anzahl der Maßnahmen aufgenommen. Saison 2018/2019 Anzahl Verbote (Heim/Gast) Dauer und Vereinszugehörigkeit Heimverein Gastverein (anlässlich der Begegnung) Braunschweig 45/7 45 x für die Dauer eines Spieltages 3 x VfL Osnabrück 3 x Hansa Rostock 1 x Hallescher FC Hannover 216/0 216 x für die Dauer eines Spieltages entfällt Meppen 6/2 6 x für die Dauer eines Spieltages 2 x VfL Osnabrück Osnabrück 139/91 139 x für die Dauer eines Spieltages 17 x Preußen Münster 8 x Hallescher FC 4 x 1. FC Kaiserslautern 13 x Eintr. Braunschweig 37 x FC C.Z. Jena 7 x Hansa Rostock 5 x VfR Aalen Wolfsburg 0/14 entfällt 9 x Borussia Dortmund 5 x Werder Bremen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 8 13. Wie viele Personen aus Niedersachsen sind aktuell in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert , und von wie vielen Personen liegt Bildmaterial vor? In der Datei „Gewalttäter Sport“ sind mit Stand vom 24.09.2019 die folgende Anzahlen von Personen mit niedersächsischer Vereinszuordnung gespeichert: „GeWa Sport“ davon mit Lichtbild Eintracht Braunschweig 344 102 Kickers Emden 2 2 Hannover 96 309 54 SV Meppen 16 8 VfB Oldenburg 35 22 VfL Osnabrück 87 38 VfL Wolfsburg 97 42 14. Von wie vielen Personen sind aktuell Daten in der „SAFIR-Datensammlung zur Gefahrenabwehr und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Sportveranstaltungen (DS Sport)“ gespeichert (bitte nach Standorten in Niedersachsen und Speicherungsgrund aufgeschlüsselt)? In der DS Sport sind mit Stand September 2019 insgesamt 1 237 Personen in den Teildatensammlungen der jeweiligen Standorte gespeichert: Braunschweig 316 Hannover 729 Meppen 6 Osnabrück 32 Wolfsburg 154 Die Speicherung von Daten zu einer Person in der DS Sport richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen von §§ 38 und 39 NPOG sowie der Verfahrensbeschreibung. Dabei handelt es sich um Personen, die mit strafbarem oder ordnungswidrigem Verhalten oder als Adressaten gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind und eine hinzutretende Gefahrenprognose, dass diese Personen zukünftig sicherheitsrelevant in Erscheinung treten werden. Eine Erfassung von Kontakt- und Begleitpersonen im Sinne des § 2 Nr. 17 NPOG darf nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall ebenfalls erfolgen. Eine Aufschlüsselung des Speichergrundes zu jeder einzelnen Person ist in der Kürze des Bearbeitungszeitraumes nicht möglich. 15. Ist die SKB-Datei in Wolfsburg inzwischen vollständig gelöscht bzw. übertragen worden (bitte Anzahl der übertragenen Datensätze in die DS Sport nennen)? Die SKB-Datei in der PI Wolfsburg/Helmstedt ist vollständig gelöscht. Aus dem Bestand von 192 Personendaten wurden zu dem Zeitpunkt 169 Datensätze in die DS Sport übernommen. 16. Wurde die Verfahrensbeschreibung der DS Sport seit ihrer Einrichtung verändert? Wenn ja, wann und mit welchen Änderungen? Nein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 9 17. Wie genau war die Landesbeauftragte für den Datenschutz in die Übertragung der Datensätze in die DS Sport bzw. deren Überprüfung bzw. Löschung eingebunden (Vor-Ort- Termine, Stichproben, Kontrollen)? Entsprechende Maßnahmen durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) sind nicht bekannt , diese war an dem Entwurf der Verfahrensbeschreibung beteiligt. In der Regel sind die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Polizeibehörden über den Abschluss der Prüfungen der Daten und die daraus resultierende Übernahme sowie Außerbetriebsetzung der vorherigen Arbeitsdateien in Kenntnis gesetzt worden. 18. Wie viele Auskunftsersuchen zur DS Sport gab es in Niedersachsen in der Saison 2018/2019? In dem Zeitraum wurden insgesamt 283 Auskunftsersuchen gestellt, die sowohl die Datei „Gewalttäter Sport“ als auch die DS Sport betrafen. 19. Wie viele Anträge auf Löschung aus der DS Sport wurden gestellt, und in wie vielen Fällen wurde dem Antrag auf Löschung stattgegeben? Anträge auf Löschung aus der DS Sport wurden nicht gestellt. 20. Wurde die 2018 angekündigte Prüfung der Datenbestände der DS Sport in der Polizeidirektion Osnabrück umgesetzt (bitte Datum der Prüfung und Anzahl und Umfang der Beanstandungen nennen)? Eine Prüfung des Datenbestandes durch die LfD hat bislang nicht stattgefunden. Im Rahmen der Auskunftsersuchen wurden die Datenbestände der DS Sport jedoch durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten anlassbezogen geprüft, soweit die Daten des Petenten dort gespeichert waren . Zu Beanstandungen ist es in diesem Zusammenhang nicht gekommen. 21. Wie viele der Personen in den Dateien „Gewalttäter Sport“ und DS Sport ordnet die Polizei dem rechts-, links- oder religiös motivierten Extremismus zu? Den niedersächsischen Polizeibehörden und dem niedersächsischen Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 22. Gab bzw. gibt es Verbindungen von Hooligans in Niedersachsen zur Identitären Bewegung , die etwa im Juni/Juli 2019 im Umfeld des Stadions des VfL Osnabrück plakatiert hatte, bzw. zu anderen politischen Gruppierungen oder Parteien? Dem Landeskriminalamt Niedersachsen wie auch dem niedersächsischen Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen von Hooligans zur Identitären Bewegung vor. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass einzelne niedersächsische Rechtsextremisten über entsprechende persönliche Kontakte und Kennverhältnisse in die Hooliganszene verfügen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 10 23. Wie hat sich die Anzahl von Fans der Kategorien B und C, von freiheitsentziehenden bzw. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, von eingeleiteten Strafverfahren, von verletzten Personen und von Einsatzstunden der Polizei - auch im Vergleich zu der Anzahl der eingesetzten Ordner der Vereine - in der Regionalliga in Niedersachsen und den Ligen darunter in der Saison 2018/2019 entwickelt? In der Regionalliga Nord und polizeilich relevanten Begegnungen unterer Spielklassen wurden in der Saison 2018/2019 nachfolgende Kennzahlen zu Spielen in Niedersachsen mitgeteilt: 2017/2018 2018/2019 Veränderungen Anzahl Personen Kat. B pro Spiel 5 6 + 1 Anzahl Personen Kat. C pro Spiel 0 1 + 1 Freiheitsentziehende bzw. -beschränkende Maßnahmen 2 212 + 210 eingeleitete Strafverfahren 17 26 + 9 verletzte Personen 2 5 + 3 Einsatzstunden der Polizei 5 047 5 742 + 695 Ordnereinsatz pro Spiel 21 18 - 3 Der starke Anstieg von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen resultiert u. a. aus 174 IdF gemäß § 163 b Abs. 1 StPO nach Auseinandersetzungen bei dem Kreispokalfinale der Region Hannover am 30.05.2019 in Koldingen. In diesem Zusammenhang wurden auch vier Personen (je zwei PVB und Unbeteiligte) verletzt. Insgesamt ist bei dem Vergleich zu berücksichtigen, dass durch die Erfassung mit PIAS eine wesentlich validere Datenbasis für die Auswertung vorhanden ist und dadurch auch mehr Einsatzanlässe recherchierbar erfasst worden sind. 24. Welche Fandialoge wurden 2019 durchgeführt und sind noch geplant? Am 25. April 2019 hat die Dialogreihe „Wohin steuert der Fußball? - Das Stadion spricht!“ am Standort Osnabrück stattgefunden. In Planung sind noch die Fandialoge in Braunschweig und Hannover. 25. Wie waren die Fandialoge besucht? Haben auch Ultra-Gruppierungen die Angebote angenommen , und was waren die Erkenntnisse bzw. sind die abgeleiteten Maßnahmen aus dem Format? Die Dialogreihe „Wohin steuert der Fußball? - Das Stadion spricht!“ hat bisher an vier niedersächsischen Fußballstandorten mit insgesamt ca. 300 Teilnehmenden stattgefunden. Partner bei der Ausrichtung dieser Veranstaltungen sind die Vereine, wobei sich die Fanszenen in Größe und Zusammensetzung stark unterscheiden. Mit der Dialogreihe sollen alle interessierten Fußballfans angesprochen werden. Der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen ist grundsätzlich unbeschränkt. Eine Teilnahme kann ohne vorherige Anmeldung und ohne Offenlegung der Identität erfolgen. Somit liegen der Landesregierung weder Kenntnisse über die exakten Teilnehmerzahlen noch über die Zugehörigkeit einzelner Besucherinnen und Besucher zu bestimmten Fangruppierungen vor. Sämtliche Veranstaltungen wurden genutzt, um lebhaft über die Entwicklung der Fankultur, die zunehmende Kommerzialisierung des Fußballs, aber auch über Sicherheitsbelange rund um die Austragung von Fußballspielen zu diskutieren. An allen Standorten gab es einen kritischen und konstruktiven Diskurs, der deutlich machte, wie wichtig ein Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen ist, um Verständnis füreinander zu entwickeln und Vorbehalte abzubauen. Da insgesamt noch zwei Fandialoge in Braunschweig und Hannover ausstehen, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine abschließende Bewertung der Veranstaltungsreihe vorzunehmen bzw. über eventuelle sich anschließende weitere Schritte zu befinden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 11 26. Welchen Kosten sind für das Format des Fandialogs angefallen (Moderation, Bewirtung etc.)? Für die stattgefundenen Fandialoge in Meppen, Wolfsburg, Oldenburg und Osnabrück sind insgesamt Kosten in Höhe von 3 914,79 Euro entstanden. Diese beinhalten Ausgaben für Moderation sowie Speisen und Getränke. 27. Welche neuen Befugnisse und Möglichkeiten ergeben sich durch die Verabschiedung des niedersächsischen Polizeigesetzes für Einsätze der Polizei im Bereich des Fußballs ? Die Regelungen und Befugnisse NPOG sind in allen Bereichen des Landes Niedersachsen anwendbar , soweit im Einzelfall die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird. Spezifische neue Befugnisse und Möglichkeiten für den Bereich des Fußballs wurden mit dem neuen NPOG nicht geschaffen. 28. Welche besonderen Sicherheitsszenarien ergeben sich für die niedersächsische Polizei durch den Abstieg von Hannover 96 und den Aufstieg des VfL Osnabrück in die 2. Fußballbundesliga ? Eine besondere Bedeutung für derartige Einschätzungen haben insgesamt das Gefährdungspotenzial der Störerszenen (Kategorisierung B/C) des jeweiligen Gastvereins und möglicher Koalitionäre, aber auch der nicht vorhersehbare sportliche Saisonverlauf, Terminierungen, mögliche Reisewege sowie Spielverläufe bzw. Spielausgänge, sodass vorgenommene Einschätzungen sich im Saisonverlauf verändern können. Nach aktueller Einschätzung der Polizeidirektion Hannover ergeben sich durch den Abstieg von Hannover 96 derzeit keine besonderen Sicherheitsszenarien. Für die aktuelle Saison sind neun Spielpaarungen als Begegnungen ohne besondere Risiken, fünf Spielpaarungen als Begegnungen mit besonderen Risiken sowie drei Spielpaarungen als Risikospiele eingestuft. Für die Polizeidirektion Osnabrück ergeben sich durch den Aufstieg des VfL Osnabrück keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zur 3. Liga, lediglich ein anderes niedersächsisches Derby mit Hannover 96 unter Wegfall der bisherigen Begegnungen mit Eintracht Braunschweig bzw. dem SV Meppen. 29. Wurden in der abgelaufenen Saison V-Leute in den Fanszenen eingesetzt? Fragen zu einem konkreten Einsatz von Vertrauenspersonen können in öffentlich zugänglichen Drucksachen grundsätzlich nicht beantwortet werden. Die Bestätigung eines solchen Einsatzes wäre grundsätzlich geeignet, die Wiederverwendbarkeit einer Vertrauensperson zu erschweren bzw. unmöglich zu machen oder die künftige Durchführbarkeit derartiger Maßnahmen insgesamt zu beeinträchtigen . Insbesondere muss aber eine Gefährdung von Leib oder Leben einer eingesetzten Vertrauensperson oder ihr nahestehender Personen einkalkuliert werden, so denn der Umstand bekannt wird, dass eine Vertrauensperson eingesetzt wurde. Dagegen würde eine Angabe über das Nichtbestehen eines entsprechenden Einsatzes den Schluss auf das Vorliegen in anderen Fällen zulassen. 30. In welchem Umfang wurden in der abgelaufenen Spielzeit in Niedersachsen Observationen und Telefonkommunikationsüberwachungen durchgeführt? Observationen und Telefonkommunikationsüberwachungen im Zusammenhang mit Sportereignissen sind in der vergangenen Saison nicht durchgeführt worden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4831 12 31. Zw le tis St m de Den nie keine H der link Im Übri (Verteilt(Verteilt ei Sicherheitskräfte, die für Werder Bremen und den SC Paderborn tätig waren, soln laut Recherchen des Westdeutschen Rundfunks Kontakte in gewaltbereite islamische Kreise gehabt haben. Gab bzw. gibt es in Niedersachsen Hinweise auf in den adien eingesetzte Ordner, die Verbindungen in die links-, rechts- oder religiös-extreistische Szene bzw. zu Gefährdern haben oder selbst als solche eingeschätzt wern ? dersächsischen Polizeibehörden und dem niedersächsischen Verfassungsschutz liegen inweise über aktuell in niedersächsischen Stadien als Ordner eingesetzte Personen vor, die s-, rechts- oder religiös-extremistischen Szene zuzuordnen wären. gen wird auf die Beantwortung der Frage 21 hingewiesen. am ) am 17.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Zwischen Sicherheit und Bürgerrechten: Bilanz zur Fußballsaison 2018/2019 in Niedersachsen