Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4832 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Rechtsradikale in niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 11.09.2019 - Drs. 18/4589 an die Staatskanzlei übersandt am 16.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Medienberichten von Ende August ermittelt die Staatsanwaltschaft in Rumänien gegen das Jugendprojekt „Maramures“. Im Rahmen des Projektes sind schwer erziehbare Kinder und Jugendliche auf einem Hof und in Familien in Rumänien untergebracht. Träger des Projektes ist das niedersächsische Unternehmen Wildfang GmbH, das auch Wohn- und Betreuungsangebote in Niedersachsen anbietet. Die Staatsanwaltschaft Rumäniens ermittelt wegen Zweckentfremdung von Geldern und Misshandlung von Schutzbedürftigen. Laut weiteren Medienberichten sind in dem Unternehmen G. N. und M. K. beschäftigt. Beide waren demnach Teilnehmer bundeweiter Kampfsportevents der Neonazi-Szene. Unter anderem waren sie Teilnehmer des Kampfsportevents „Tiwaz - Kampf der freien Männer“ im sächsischen Grünhain- Beierfeld im Juni 2018 und fuhren dort mit einem Dienstwagen der „Wildfang GmbH“ vor. 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über beteiligte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten an dem Projekt „Maramures“ und weiteren Projekten des Trägers „Wildfang GmbH“? Wenn Kenntnisse vorhanden sind, seit wann? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Mitarbeit von Rechtsextremistinnen oder Rechtsextremisten an dem Projekt „Maramures“ oder an anderen Projekten des Trägers „Wildfang GmbH“ vor. Eine der in der Vorbemerkung genannten Personen hat einem Tweet zufolge offenbar in einem im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe stehenden Segelprojekt gearbeitet. Ob es sich dabei um ein Projekt des Trägers „Wildfang GmbH“ handelt, kann nicht verifiziert werden. Der Träger bietet allerdings Segelprojekte im Ostseeraum an und hat nach eigener Aussage dabei eine der in der Vorbemerkung genannten Personen beschäftigt. 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von G. N. und M. K. an rechtsradikalen Veranstaltungen und insbesondere Kampfsportevents in und außerhalb Niedersachsens? Die in der Vorbemerkung dargelegte Berichterstattung über eine Teilnahme an der sogenannten TIWAZ-Veranstaltung ist der Landesregierung bekannt. Im Sinne der Fragestellung liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden keine weiteren Erkenntnisse zu den o. g. Personen über eine Beteiligung an weiteren Veranstaltungen und insbesondere Kampfsportevents vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4832 2 Nach Bekanntwerden der Teilnahme eines Mitarbeiters des Trägers „Wildfang GmbH“ am Kampfsportevent „TIWAZ“ im September 2018 wurde vom Niedersächsischen Landesjugendamt (NLJA) als betriebserlaubniserteilender Behörde eine Tätigkeitsuntersagung gemäß § 48 SGB VIII eingehend geprüft. Der Träger wurde umfassend beraten. Da der entsprechende Mitarbeiter zeitnah in einen Einrichtungsteil in Sachsen-Anhalt wechselte und nur bis Ende 2018 beim Träger „Wildfang GmbH“ in Niedersachsen eingesetzt war, konnte die Prüfung einer Tätigkeitsuntersagung durch das NLJA wegen Wegfalls der örtlichen Zuständigkeit nicht abgeschlossen werden. Im Rahmen eines fortwährenden fachlichen Austauschs wurden die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt aber über den Sachverhalt informiert. Über einen Einsatz des Mitarbeiters in anderen Projekten des Trägers ist nichts bekannt. Das öffentlich zur Veranstaltung „TIWAZ“ verfügbare Bildmaterial zeigt einen anderen Mitarbeiter des Trägers „Wildfang GmbH“ zusammen mit aus der rechtsextremistischen Szene bekannten Personen . Das NLJA hat hierauf vom Träger eine Stellungnahme angefordert. Der Träger reichte daraufhin eine Trägerstellungnahme sowie eine persönliche Stellungnahme des betreffenden Mitarbeiters ein. In diesen Stellungnahmen haben sich der Träger und der Mitarbeiter von rechtextremen Organisationen und deren Gedankengut distanziert. Da aus den Hinweisen nicht ausreichend schlüssig auf eine für die Kinder- und Jugendbetreuung ungeeignete innere Einstellung des Mitarbeiters geschlossen werden konnte, kam eine Tätigkeitsuntersagung durch das NLJA für diesen nicht in Betracht. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über eine mögliche Vernetzung der bei der „Wildfang GmbH“ Beschäftigten mit der niedersächsischen Neonaziszene? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse über eine Vernetzung von Beschäftigten der „Wildfang GmbH“ mit der niedersächsischen Neonaziszene vor. Die Beschäftigten im Sinne der Anfrage sind nicht abschließend bekannt. 4. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung über die Rockergruppierung „Gremium MC“ in Niedersachsen, in der G. N. Mitglied sein soll? Bei der Rockergruppierung Gremium MC (GMC) handelt es sich um eine international organisierte Outlaw Motorcycle Gang (OMCG), die mit mehreren Ortsgruppen auch in Niedersachen aktiv ist. Der GMC agiert in Strukturen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Ihre Mitglieder bewegen sich in einem Milieu, in dem Verbrechen wie Menschen- und Betäubungsmittelhandel sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit begangen werden. Darüber hinaus umfassen die Aktivitäten der Mitglieder auch legale Geschäftsfelder im Zusammenhang mit dem Rotlichtmilieu sowie Türsteher- und Securitydiensten. Der Regionalverband GMC Sachsen einschließlich seiner Teilorganisationen ist am 28.05.2013 vom Bundesministerium des Innern verboten worden, weil sein Zweck und seine Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderliefen. Seine Kennzeichen sowie Kennzeichen wesentlich gleicher Form dürfen in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden. Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen lediglich Erkenntnisse über Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen vor, die dem GMC angehören bzw. die in persönlichen Kennverhältnissen zu Mitgliedern des Motorradclubs stehen. Erkenntnisse über eine strukturierte Vernetzung des Motorradclubs mit der niedersächsischen rechtsextremistischen Szene liegen nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4832 3 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Beteiligung und Ausbildung von Neonazis und Rechtsradikalen im „Kickbox Team Thürkau“ in Neustadt am Rübenberge , in dem G. N. und M. K. trainieren sollen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zum „Kickbox Team Thürkau“ vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Beteiligung und Mitarbeit von Neonazis und Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten an erziehungs- und sozialpädagogischen Einrichtungen in Niedersachsen in den letzten zehn Jahren? Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden führen keine Statistik im Sinne der Fragestellung, die eine Beantwortung der Frage ermöglicht. Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen aus der Vergangenheit vereinzelte Erkenntnisse über Mitarbeiterinnen in niedersächsischen Kindertagesstätten vor, die einen Bezug zur rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen hatten oder dieser selbst angehörten. Nach Kenntnis der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde sind diese allerdings mittlerweile aus den entsprechenden Einrichtungen ausgeschieden. Daneben wird auf die Antwort zu Frage 7 hingewiesen. 7. Wie oft ist die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren mit rechtsextremen Mitarbeitenden in Jugendhilfeeinrichtungen konfrontiert worden (bitte, wenn möglich, auflisten unter Berücksichtigung der Art der Einrichtung, der Region sowie des rechtsextremen Umfelds, in dem sich die Personen bewegen)? Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden führen keine Statistik im Sinne der Fragestellung, die eine Beantwortung der Frage ermöglicht. Eine Erhebung im Bereich der Landespolizei ergab, dass im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg aktuell ein Hinweis bearbeitet wird, demzufolge ein mutmaßliches NPD-Mitglied bei einer Jugendhilfeeinrichtung beschäftigt sei. Sonst liegen der niedersächsischen Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren keine Erkenntnisse über Fälle vor, in denen Personen, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, als Mitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen tätig waren. 8. Wie verfährt die Landesregierung, wenn sie Kenntnis über die Beschäftigung von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in Jugendhilfeeinrichtungen in Niedersachsen hat? Die nachhaltige Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität und des Extremismus in allen Phänomenbereichen hat für die Landesregierung höchste Priorität und bildet seit Langem einen Schwerpunkt im Rahmen der Aufgabenbewältigung und strategischen Ausrichtung der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Von grundlegender Bedeutung sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und anderen Behörden und Stellen sowohl für die Prävention als auch die Bekämpfung von Extremismus. Im Kontext einer effektiven Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Präventionsarbeit werden alle als notwendig erachteten und rechtlich zulässigen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden getroffen . Die Übermittlung von Informationen zu dem Rechtsextremismus zugeordneten Personen erfolgt anhand im Einzelfall vorliegender Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Befugnisse und der einschlägigen Vorschriftenlage. Insbesondere auch der Informationsaustausch mit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde wird durch gesetzliche Vorschriften, beispielsweise in den §§ 31 und 32 NVerfSchG, geregelt. Soweit dem Verfassungsschutz für andere Behörden oder Stellen re- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4832 4 lev sc Ge ne we Du tig me Da Ju Da SG Be te er Un wa Pr (in ein un Üb So hil 9. Mi die de (V ante Erkenntnisse vorliegen, wird gemäß den gesetzlichen Regelungen über eine Mitteilung enthieden . Eine solche kann zur Verhütung besonders schwerer Straftaten sowie zum Zwecke der fahrenabwehr erfolgen. Mitteilungen unterliegen dabei zum Schutz der betroffenen Personen eir strengen Zweckbindung. Der Empfänger darf die Daten grundsätzlich nur zu dem Zweck vernden , zu dem sie übermittelt wurden. rch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden können beispielweise im Kontext einer nachhalen Präventionsarbeit beratende Gespräche im konkreten Fall, aber auch Präventionsmaßnahn , wie z. B. Vorträge oder Workshops, je nach Einzelfall und Notwendigkeit angeboten werden. bei können auch Möglichkeiten zur Vertragsauflösung zwischen dem Träger der entsprechenden gendhilfeeinrichtung und den betroffenen Personen erörtert werden. s NLJA als betriebserlaubniserteilende Behörde prüft den Handlungsbedarf gemäß den §§ 45 ff. B VIII. Nach § 48 SGB VIII kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere schäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimm- Funktionen oder Tätigkeiten untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. abhängig davon nimmt das NLJA seinen gesetzlichen Beratungsauftrag gegenüber den Trägern hr. Im Zuge dessen werden die betroffenen Träger zunächst in grundlegender Weise für die oblematik sensibilisiert. Mögliche Auswirkungen auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sbesondere in Form etwaiger Indoktrination mit verfassungsfeindlichen Inhalten) werden ebenso gehend erörtert wie etwaige Diskrepanzen zwischen der Haltung der betreffenden Beschäftigten d dem jeweiligen Einrichtungsleitbild. Mögliche arbeitsrechtliche Instrumente werden aufgezeigt. er weitergehende Beratungsangebote wird aufgeklärt. fern angezeigt, findet ein Austausch mit anderen überörtlichen Trägern der Kinder- und Jugendfe statt. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bekannt gewordenen Fall einer möglichen Beschäftigung von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten bei der „Wildfang GmbH“ konkret, und welche Handlungsbedarfe sieht sie für Niedersachsen ? t der „Wildfang GmbH“ wird eine weitere Klärung herbeigeführt, ob und gegebenenfalls wie sich politische Einstellung des betreffenden Mitarbeiters während seiner Beschäftigungszeit in Niersachsen konkret auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat. erteilt am 17.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Rechtsradikale in niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen