Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Zwei Jahre nach dem einstimmigen Beschluss des Landtages: Inwieweit hat die Landesregierung die Förderung für Niederdeutsch und Saterfriesisch verstetigt und ausgebaut? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 02.09.2019 - Drs. 18/4510 an die Staatskanzlei übersandt am 06.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 16.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 21.09.2017 haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP einstimmig den interfraktionellen Entschließungsantrag „Förderung für Niederdeutsch und Saterfriesisch verstetigen und weiter ausbauen“ (Drucksache 17/8757) verabschiedet. Der Landtag richtete darin 14 Maßnahmenforderungen an die Landesregierung. Am 3. Mai 2019 verfasste der Bundesraat för Nedderdüütsch die „Wittstocker Erklärung zur Anerkennung der Regionalsprache Niederdeutsch als Teil eines Pflege- und Betreuungskonzeptes in sozialen Einrichtungen“. Der Niedersächsische Heimatbund unterstützt die Wittstocker Erklärung. Vorbemerkung der Landesregierung Die am 5. November 1992 vom Europarat gezeichnete Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Im Rahmen von Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland zur Charta hat sich das Land Niedersachsen verpflichtet, verschiedene in der Charta geforderte Maßnahmen umzusetzen. Das Ziel der Charta ist es, die Sprachenvielfalt Europas zu bewahren, zu stärken und mit neuem Leben zu füllen. Die Landesregierung unterstützt die Förderung der niederdeutschen und saterfriesischen Sprache auf äußerst vielfältige Art und Weise. Die Umsetzung der im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangenen Verpflichtungen Niedersachsens im Bildungsbereich wird seit 2013 durch ein Aufsichtsgremium in jährlichen Sitzungen überprüft. Mittlerweile wird die Bedeutung des Niederdeutschen in Niedersachsen in nahezu allen Bereichen thematisiert, und in Teilen wird das Niederdeutsche auch wieder gesprochen: in Bildung und Ausbildung , in Verwaltung und Wirtschaft, in Kultur und Gesellschaft. Der Großteil der Niederdeutsch- Förderung erfolgt dabei lokal und regional über die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen . Sie fördern Plattdeutsch und Saterfriesisch im Rahmen der regionalen Kulturförderung . Vor diesem Hintergrund haben die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 6. Dezember 2017 die Gesellschaft „Länderzentrum für Niederdeutsch“ gGmbH (LZN) mit Sitz in Bremen gegründet. Im Fokus der Arbeit des Länderzentrums stehen der Schutz, der Erhalt und die Weiterentwicklung der niederdeutschen Sprache. Diese Ziele werden länderübergreifend koordiniert und hierbei Verbände, Ehrenamtliche und wissenschaftliche Institutionen eng eingebunden. Das LZN ist maßgeblich in den Handlungsfeldern Bildung und Kultur sowie bei der Dokumentation und für einen anwendungsorientierteren Transfer aus der Wissenschaft tätig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 2 Ebenso erfolgt eine enge Verzahnung des LZN mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern in Bund und Ländern sowie den Mitgliedern des Bundesrats für Niederdeutsch. Das Länderzentrum bringt sich zudem in übergreifende Themen und das öffentliche Leben ein, wenn niederdeutsche Interessen berührt sind. Es entwickelt in Abstimmung mit den regionalen Akteuren zeitgemäße Kooperationen und Formate zur Vermittlung des Niederdeutschen. Finanziert wird das Länderzentrum für Niederdeutsch von den vier Ländern mit jährlich insgesamt 271 000 Euro. Alle vier Länder halten dieselben Anteile an der Gesellschaft und nehmen ihre fachliche Verantwortung in einem Aufsichtsrat gemeinsam und gleichberechtigt wahr. Zudem wurde ein Beirat gebildet, in dem die Sprechergruppen, der Bund und auch der Bundesrat für Niederdeutsch beteiligt werden. Das Land hat sich insbesondere im Rahmen der „Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Vorbereitung der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 23. Januar 1998“ dazu verpflichtet, verschiedene in der Charta geforderte Maßnahmen umzusetzen . Vor diesem Hintergrund, aber auch über die konkreten Verpflichtungen hinaus, hat das Land Niedersachsen seine Sprachenpolitik stetig weiter entwickelt. Hier reiht sich auch der Entschließungsantrag von 2017 zur Förderung von Niederdeutsch und Saterfriesisch ein, dem das Land entsprechend nachgekommen ist. 1. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen der Umsetzung von Aus- und Fortbildungsangeboten im Bereich Niederdeutsch/Saterfriesisch/Sprachvermittlungsmethoden für Erzieherinnen und Erzieher unternommen (bitte einzeln auflisten, mit Beginn und voraussichtlichem Ende)? Die Landesregierung investiert seit mehr als 14 Jahren in Maßnahmen, damit Fachkräfte die Sprachentwicklung von Kindern in Kindertageseinrichtungen intensiv begleiten und die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung aller Kinder fachgerecht leisten können. Die Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Steigerung der Sprachvermittlungskompetenz der pädagogischen Fachkräfte . Dabei steht die Unterstützung nicht deutschsprachiger Kinder beim Erwerb der deutschen Sprache als Zweitsprache besonders im Vordergrund. Die pädagogischen Fachkräfte verfügen damit auch über eine hohe fachliche Kompetenz für Konzepte „bilingualer Kitas“ (z. B. Alltagssprache Deutsch/Englisch, Deutsch/Spanisch oder Deutsch/ Saterfriesisch). Spezielle landesweite Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher für die Sprachvermittlung im Bereich Niederdeutsch oder Saterfriesisch finden seitens des Landes nicht statt, da sich diese auf bestimmte und sehr begrenzte Regionen in Niedersachsen beziehen. Derartige Angebote sind deswegen regional vor Ort zu planen und anzubieten. In den betreffenden Regionen gibt es hierfür insbesondere mit der Ostfriesischen Landschaft, aber auch mit dem Heimatverein Saterland „Seelter Buund“ engagierte und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. 2. Wie viele Träger vorschulischer Einrichtungen wurden bis heute dafür gewonnen, Kindern durch das Angebot von Niederdeutsch oder Saterfriesisch den Weg in die frühe Mehrsprachigkeit zu eröffnen (bitte einzeln auflisten)? Die Fähigkeit zum Spracherwerb ist jedem Kind angeboren. Kinder sind dabei auf gelungene Dialoge und aktive sprachliche Anregungen angewiesen. Regionalsprachen sind im Sinne der Mehrsprachigkeit eine gute Möglichkeit, das Sprachverständnis und die Sprechfähigkeit von Kindern zu erweitern. Darauf wird bereits im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder hingewiesen. Die dort genannten Handlungsempfehlungen zur Sprachbildung und Sprachförderung gehen vertiefend auf den Zweitsprachenerwerb ein. Der Regionalverband für Kultur, Wissenschaft und Bildung „Ostfriesische Landschaft“ hat sich u. a. die Förderung der Regionalsprache zur Aufgabe gemacht. Mit seinem „Plattdüütskbüro“ unterstützt er die frühe Mehrsprachigkeit und vergibt seit dem Jahr 2006 alle zwei Jahre Auszeichnungen an Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 3 Kindertagesstätten und Schulen, die Plattdeutsch oder eine andere Zweitsprache als Alltagssprache verwenden. Seit 2006 wurden 32 Kindertagesstätten ausgezeichnet. In dem Netzwerk „Tweesprakigheid in d‘ Kinnergaarn“ betreut das Plattdüütskbüro ca. 80 Kindertagesstätten, die mit Plattdeutsch als zweiter Sprache arbeiten. Im Saterland bemüht sich der Heimatverein Saterland „Seelter Buund“ seit vielen Jahren um den Erhalt und die Pflege des Saterfriesischen. In drei Kindertageseinrichtungen bringen Ehrenamtliche den Kindern einmal wöchentlich die saterfriesische Sprache näher. Welche Strukturen und Konzepte Kindertagesstätten entwickeln, um die Sprachbildung der Kinder zu begleiten und zu unterstützen, und inwiefern sie in diesem Rahmen gegebenenfalls auch mehrsprachig arbeiten, entscheiden sie auf der Grundlage ihrer pädagogischen Konzeption in eigener Verantwortung. Es erfolgt seitens des Kultusministeriums keine zentrale Erfassung der Einrichtungen , die den Kindern ein Angebot in Niederdeutsch oder Saterfriesisch unterbreiten. 3. Welche Maßnahmen wurden seither und bis heute ergriffen und umgesetzt, um im Grundschulbereich Absicherung und Ausbau der bisher aufgebauten Strukturen sowie weitere Unterstützung für Niederdeutsch und Saterfriesisch umzusetzen (bitte Maßnahmen benennen)? I. Maßnahmen in den Grundschulen Den Grundschulen kommt beim Spracherwerb und bei der Sprachpflege von Niederdeutsch und Saterfriesisch eine besondere Bedeutung zu. Um auf die bereits vor der Einschulung erworbenen Sprachkompetenzen aufzubauen und diese weiterzuführen, kann eine Grundschule in ausgewählten Fächern der Pflichtstundentafel mit Ausnahme der Fächer Deutsch und Englisch Unterricht in der Regional- oder Minderheitensprache erteilen. Dies gilt entsprechend auch für Schülerinnen und Schüler, die die Sprache erstmalig erwerben wollen. In der Regel wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler zweisprachig angeboten oder z. B. nach der Immersionsmethode erteilt. Dieser Spracherwerb ist grundsätzlich an allen Grundschulen möglich. Die Teilnahme an einem Unterricht, der dem Spracherwerb bzw. der Sprachfestigung der kleinen Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch dient, setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus. Diese Zusage ist bindend für die Doppeljahrgänge 1/2 bzw. 3/4. Das Kultusministerium unterstützt die Grundschulen über die schulformübergreifenden Maßnahmen hinaus gezielt mit schulformbezogenen Maßnahmen und Projekten: – Von 2012 bis 2019 führte das Kultusministerium in Kooperation mit der Ostfriesischen Landschaft das Projekt „Ostfriesland und das Saterland als Modellregion für frühe Mehrsprachigkeit“ in Ostfriesland und im Saterland durch. An sieben Grundschulen in Ostfriesland und zwei Grundschulen im Saterland wurden Niederdeutsch und Saterfriesisch in verschiedenen Fächern als Unterrichtssprache in einer Klasse pro Schuljahrgang von der 1. bis zur 4. Klasse eingesetzt . Die Projektleitung lag beim Plattdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft. Unterstützung erhielt sie durch eine Projektkoordinatorin. Für diese Aufgabe wurde eine Lehrkraft mit zehn Anrechnungsstunden (ab Schuljahr 2018/2019 mit 13 Anrechnungsstunden) freigestellt. Im Modellprojekt wurde die Methode des immersiven1 Unterrichts mit den Sprachen Plattdeutsch bzw. Niederdeutsch und Saterfriesisch in verschiedenen Fächern erprobt. Zudem sollten die Vorteile beobachtet werden, die Nahsprachen für eine frühe mehrsprachige Erziehung bieten. Im Zuge des Modellprojektes erwies sich Immersionsunterricht sowohl als geeignete Unterrichtsmethode für den Erwerb der Zielsprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch als auch für die Entwicklung der Vorteile einer frühen mehrsprachigen Erziehung. Auch der Bezug zur Ge- 1 Der Begriff „Immersion“ wird von dem Lateinischen „immersio“ abgeleitet und bedeutet „eintauchen“. Deshalb spricht man gemeinhin auch davon, dass Kinder „ein Sprachbad nehmen“, wenn sie im Schulunterricht die Gelegenheit haben, in einer anderen Sprache als in der Standardsprache unterrichtet zu werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 4 neration der Großeltern und zur Heimat gewann eine neue Qualität: Die Kinder entwickelten über Sprache ein regionales Bewusstsein. Seit dem Schuljahr 2018/2019 erhalten alle Projektlehrkräfte an den beteiligten Schulen je eine Anrechnungsstunde für den Immersionsunterricht von der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), wodurch die Arbeit an den Schulen verstetigt werden konnte. – Sechs Landschaftsverbänden wurden 2018 in jeweils regionsbezogenen Versionen Schülerhefte des durch Lehrkräfte in Eigeninitiative entwickelten Grundschullehrwerks „Plattsnack“ in einer Auflage von insgesamt 6 700 Exemplaren zur Verfügung gestellt. Ergänzt wurde die Sendung durch Zusatzmaterialien, die den Verbänden in einer Gesamtauflage von 560 Exemplaren übersandt wurden. II. Maßnahmen im Übergang Grundschule - Sekundarbereich I - Sekundarbereich II Darüber hinaus ist die Sprachbegegnung mit Niederdeutsch für alle Schulen und Schulformen des Primar- und Sekundarbereichs I verbindlich. Hinweise hierzu finden sich u. a. in den Kerncurricula des Faches Deutsch für den Primar- und den Sekundarbereich I. Seitens des Kultusministeriums wird bei der Überarbeitung von Kerncurricula verstärkt darauf Wert gelegt, den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler über Inhalte mit regionalen und lokalen Bezügen dort anzulegen, wo es fachlich möglich und geboten erscheint. Nachhaltige Erfolge zum Erhalt und zur Förderung einer Sprache im Sinne der Intentionen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind jedoch nur dann zu erzielen, wenn ein Lernen der Sprache im Unterricht möglich ist. Insofern wurde mit dem Erlass „Die Region und ihre Sprachen im Unterricht“ (RdErl. d. MK v. 07.07.2011 - 21-82101/3-2 - VORIS 22410 -) bereits 2011 die Grundlage dafür geschaffen, den Spracherwerb auch im Pflicht- bzw. Wahlpflichtunterricht des Primarbereichs zu ermöglichen. Um ein Anschluss- bzw. Weiterlernen sowie auch einen Einstieg zu ermöglichen, gelten die Regelungen für die Grundschule (Sprachfortführung bzw. Spracherwerb in geeigneten Pflichtfächern) auch für die Schulformen des Sekundarbereichs I. Sie können im Rahmen der personellen Möglichkeiten zusätzlich im Wahlunterricht, Wahlpflichtunterricht bzw. in Wahlpflichtfächern (mit Ausnahme der Fremdsprachen), in Projekten und in außerunterrichtlichen Angeboten der Ganztagsschule Anwendung finden. Insbesondere im Ganztag kann auch auf die Unterstützung außerschulischer Kräfte zurückgegriffen werden. Seit dem 1. Juni 2019 sind diese Regelungen mit der Veröffentlichung des Nachfolgeerlasses „Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht“ (RdErl. d. MK v. 01.06.2019 - 32 - 82101/3-2 - VORIS 22410 -) auch für den Sekundarbereich II übernommen worden . Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die sprachliche Kompetenzen in den sogenannten kleinen Sprachen erworben haben, aber auch der Schulen, die den Spracherwerb ermöglichen, hat in den letzten Jahren auf dieser Grundlage erheblich zugenommen. Schulen, die im Primarbereich den Spracherwerb von Niederdeutsch bzw. Saterfriesisch ermöglicht haben, zeigen dies den weiterführenden Schulen beim Übergang vom vierten in den fünften Schuljahrgang an. Die weiterführenden Schulen prüfen die Möglichkeit einer Sprachfortführung. III. Beratung und Unterstützung Das Kultusministerium und die NLSchB unterstützen die Schulen in vielfältiger Art und Weise. Für die Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der in den Lehrplänen geforderten Sprachbegegnung sowie bei Maßnahmen zum Spracherwerb der Regionalsprache Niederdeutsch bzw. der Minderheitensprache Saterfriesisch steht seit 2012 ein Stundenkontingent im Umfang von 265 Anrechnungsstunden zur Verfügung und wird wie folgt verwendet: – 130 Stunden für die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater, – 100 Stunden für Projekt- und Starterschulen, – 35 Stunden für Programme und Projekte (Modellprojekt Frühe Mehrsprachigkeit/Förderung Saterfriesisch ). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 5 Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden weiterhin für Lehrkräfte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten sowie die Erstellung und der Erwerb geeigneter Unterrichtsmaterialien für die Arbeit in den Schulen ermöglicht. Für die schulformübergreifende Beratung werden Lehrkräfte aus allen Schulformen gesucht, die in Zusammenarbeit mit der zuständigen Koordinatorin bzw. dem zuständigen Koordinator für die Fachaufgabe Schulen beraten. Dabei gibt es regionale Beratungen für insgesamt 14 Regionen sowie sieben Beratungen mit folgenden Schwerpunktaufgaben: – Sprache, – Auszeichnung von Schulen (landesweite Tätigkeit), – Koordination der Arbeitsgemeinschaft „Platt is cool“ der NLSchB und der niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände, – Schultheater/Wettbewerbe/Leseförderung, – berufsbildende Schulen. Weiterhin gibt es zwei Stellen mit der Aufgabe, die Beratung landesweit zu koordinieren. Die Arbeit der Beraterinnen und Berater wird durch inzwischen vier schulfachliche Dezernentinnen und Dezernenten der NLSchB mit der Fachaufgabe für Niederdeutsch/Saterfriesisch unterstützt. IV. Projekte, Zertifizierung, weitere Maßnahmen Besonders hervorzuheben ist, dass bereits viele Schulen Plattdeutsch bzw. Saterfriesisch in ihr Schulprogramm aufgenommen haben und aktiv und kontinuierlich den Spracherwerb fördern, insbesondere durch zielsprachlichen Fachunterricht. Schulen, die sich nachhaltig und in besonderer Weise nicht nur um die Sprachbegegnung, sondern auch um die Förderung, d. h. den Erwerb des Niederdeutschen bzw. Saterfriesischen, verdient machen und dies z. B. auch als Teil des Schulprofils sehen, kann der Titel „Plattdeutsche Schule“ bzw. „Saterfriesische Schule“ verliehen werden. So konnten inzwischen 23 Schulen des Landes als „Plattdeutsche Schule“ sowie zwei Schulen als „Saterfriesische Schule“ durch das Kultusministerium ausgezeichnet werden. Erstmalig ist 2018 auch eine berufsbildende Schule ausgezeichnet worden; darüber hinaus sind fünf bereits 2013 ausgezeichnete Schulen rezertifiziert worden. Schulen, die sich auf den Weg machen, Plattdeutsch im Unterrichtsalltag zu implementieren, können zudem für einen begrenzten Zeitraum als sogenannte Starter- und Projektschulen Entlastungen erhalten. Zur Unterstützung der Schulen beim weiteren Aufbau bzw. zur Absicherung der aufgebauten Maßnahmen hat das Land zahlreiche weitere Maßnahmen ergriffen: – Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen im November 2007 ist es für alle Studierenden des Faches Deutsch verpflichtend, sich Kompetenzen in den Bereichen Sprachvarietäten, Sprachgeschichte, Regionalsprache, Niederdeutsch sowie in der Minderheitensprache Saterfriesisch anzueignen. – In drei Studienseminaren (Cuxhaven, Nordhorn, Aurich) für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen kann die Zusatzqualifikation „Die Regionalsprache Niederdeutsch in der Schule“ für angehende Lehrkräfte erworben werden. Interessierte werden hier auf die Vermittlung und Pflege der niederdeutschen Sprache vorbereitet. – Seit 2009 werden auf Initiative des Kultusministeriums Fortbildungskurse zu Niederdeutsch auf der Grundlage der Kerncurricula durchgeführt. Sie richten sich insbesondere an Lehrkräfte an Grundschulen, die keine oder nur rudimentäre Kenntnisse des Niederdeutschen besitzen. – Seit 2014 werden auf Initiative des Kultusministeriums und in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung zweijährige sogenannte Zertifizierungskurse für Lehrkräfte angeboten. Der erste Kursdurchlauf endete mit Prüfung und Aushändigung des Zertifikats im Februar 2016. Der zweite Kurs endete im Februar 2018, der dritte Kurs im September 2019. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 6 Nach Teilnahme an der Qualifizierung fördern die zertifizierten Lehrkräfte die Sprachbegegnung Niederdeutsch in ihrem Unterricht und verfügen über Wissen für die Konzeption eines Sprachkurses Niederdeutsch bzw. kennen Konzepte zur fächerübergreifenden Immersion. – Durch den o. g. Erlass „Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht “ wurde die Möglichkeit geschaffen, im Einstellungsverfahren von Lehrkräften neben den gewünschten Unterrichtsfächern auch die Zusatzqualifikation „Kenntnisse in niederdeutscher (saterfriesischer) Sprache“ auszuschreiben. – Aktion „Fredag is Plattdag“ (Bestandteil der plattdeutschen Imagekampagne „Platt is cool“ der Landschaften und Landschaftsverbände Niedersachsens und der NLSchB): Eine große Anzahl von Schulen beteiligt sich im Plattdüütskmaants September mit kreativen Aktivitäten - beispielsweise mit Spielen, Musik, Theater, Vorträgen - oder auch einfach mit Plattdeutsch-Sequenzen im regulären Unterricht. – Schultheatertage und Wettbewerbe: Alle zwei Jahre finden im Wechsel mit dem Plattdeutschen Lesewettbewerb die Plattdeutschen Schultheatertage statt. 2018 haben sich am Plattdeutschen Schultheatertag mehr als 450 Schülerinnen und Schüler beteiligt; am Plattdeutschen Lesewettbewerb nahmen in diesem Jahr mehrere tausend Schülerinnen und Schüler teil. 4. Welche Maßnahmen wurden bis heute ergriffen und umgesetzt, um zu erreichen, dass für die Schulen des Sekundarbereichs I eine dem Grundschulbereich vergleichbare Struktur für Niederdeutsch und Saterfriesisch erreicht wird (bitte Maßnahmen benennen )? Über die in der Beantwortung zu Frage 3 aufgeführten schulformübergreifenden Unterstützungsmaßnahmen für alle allgemeinbildenden Schulen hinaus hat die NLSchB in Abstimmung mit dem Kultusministerium das Modellprojekt „Plattdeutsch im Sekundarbereich I“ im laufenden Schuljahr begonnen. 15 Schulen (Oberschulen, Gesamtschulen, Realschulen sowie ein Gymnasium) arbeiten seit August 2019 an der Ausweitung der „Niederdeutsch-Angebote“ und bieten z. B. verbindliche Angebote im Rahmen eines Wahlpflichtkurses Plattdeutsch oder einer AG im Ganztag an. Die Schulen bearbeiten im Modellprojekt u. a. folgende Themen: – Gestaltung des Übergangs von der Primarstufe in den Sekundarbereich I, – Sprachbegegnung im Rahmen des Deutschunterrichts und in verschiedenen Sachfächern, – Immersionsunterricht in verschiedenen Sachfächern, – Spracherwerbskurse Plattdeutsch, z. B. verbindliche Angebote im Rahmen eines Wahlpflichtkurses Plattdeutsch oder einer AG im Ganztag, – Projektunterricht im Zusammenhang mit einem Wahlpflichtkurs „Darstellendes Spiel“, – Verstetigung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungsträgern und Lernorten. Die Einführung von Wahlpflichtkursen Niederdeutsch soll auch der praktischen Erprobung von zu erarbeitenden curricularen Vorgaben für den Niederdeutschunterricht im Sekundarbereich I dienen, die die Grundlage für ein noch zu erarbeitendes Kerncurriculum für das Fach Niederdeutsch im Sekundarbereich I bilden. 5. In welchem Rahmen hat die Landesregierung bisher Mittel, aufgelistet nach Haushaltsjahren und bereitgestellten Haushaltsmitteln, für den Erwerb von Lehr- und Lernmaterial bereitgestellt? Es werden bisher keine gesonderten Mittel für den Erwerb von Lehr- und Lernmaterial bereitgestellt . Sechs Landschaftsverbänden wurden jedoch 2018 in jeweils regionsbezogenen Versionen Schülerhefte des durch niedersächsische Lehrkräfte in Eigeninitiative entwickelten Grundschullehrwerks Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 7 „Plattsnack“ zur Verfügung gestellt. Hierfür wurden 15 976,92 Euro zur Verfügung gestellt. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Gibt es inzwischen Kerncurricula für den Unterricht in Niederdeutsch mit dem Ziel, dass Niederdeutsch im Sekundarbereich I und im Sekundarbereich II als Sprache gewählt werden kann? Kerncurricula für den Unterricht im Fach Niederdeutsch liegen noch nicht vor. Am Modellprojekt „Plattdeutsch im Sekundarbereich I“ teilnehmende Schulen wirken an der Erarbeitung und Erprobung vorläufiger curricularer Vorgaben mit. 7. Wenn noch keine Kerncurricula für den Unterricht in Niederdeutsch mit dem Ziel, dass Niederdeutsch im Sekundarbereich I und im Sekundarbereich II als Sprache gewählt werden kann, vorliegen: Warum wurden die Kerncurricula bisher nicht vorgelegt, und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Der Unterricht in den Fächern der Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula) erteilt. Da bisher die Einrichtung eines regulären Unterrichtsfaches Niederdeutsch als Unterricht in der zweiten Fremdsprache noch nicht möglich ist, ist die Notwendigkeit der Erarbeitung von Kerncurricula für dieses Fach noch nicht gegeben. Unbenommen davon wird auf die Beantwortung zum Modellprojekt „Plattdeutsch im Sekundarbereich I“ zu Frage 4 verwiesen. 8. Was hat die Landesregierung bisher zur Stärkung des Fachgebiets Niederdeutsch im Bereich der Soziolinguistik und Pragmatik des Instituts für Germanistik an der Universität Oldenburg unternommen mit dem Ziel, die personellen und sächlichen Ressourcen sukzessive so auszubauen, dass dort zukünftig die Voraussetzungen für ein grundständig studierbares Unterrichtsfach Niederdeutsch geschaffen werden? Es haben bereits verschiedene Gespräche unter Beteiligung von MK, MWK und der Universität Oldenburg stattgefunden, um die in der Landtagsentschließung geforderte Einrichtung von Niederdeutsch als Unterrichtsfach zu konkretisieren. Die Universität Oldenburg hat mit dem Haushalt 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 350 000 Euro für die Ausstattung des Faches mit sächlichen und personalen Ressourcen erhalten. 9. Welche Aktivitäten kann die Landesregierung bisher zur Implementierung des Faches Niederdeutsch als Erweiterungsfach nachweisen, damit sich niedersächsische Lehrerinnen und Lehrer innerhalb eines Weiterbildungsstudiums (Zertifikatsstudium) für Niederdeutsch und Saterfriesisch weiterqualifizieren können? An der Universität Oldenburg ist es Lehramtsstudierenden in der Germanistik bereits jetzt möglich, über ein Zertifikat vertiefte Kenntnisse im Bereich Niederdeutsch zu erhalten. Aufbauend auf diesem Zertifikat soll Niederdeutsch zuerst als Erweiterungsfach bzw. Drittfach, dann auch als eigenständiges Studienfach an der Universität Oldenburg angeboten werden. 10. Welche Personal- und Sachmittel hat die Landesregierung bisher bereitgestellt für die Einrichtung eines Faches Niederdeutsch sowohl an Schulen als auch an Universitäten? Die Universität Oldenburg hat Mittel in Höhe von 350 000 Euro erhalten. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Für die Einführung von Plattdeutschangeboten an Schulen wurden im Haushaltsjahr 2012 erstmals Personalmittel im Umfang von zehn Lehrerstellen (438 000 Euro) sowie Sachmittel für Lehrplanarbeiten (12 000 Euro) bereitgestellt. Die Stellen und Mittel stehen unbefristet zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 8 11. Welche Aktivitäten und Initiativen hat die Landesregierung bislang zur Umsetzung der Forderung „Ausgestaltung und Absicherung von qualifizierten berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungsangeboten, z. B. für Pflegekräfte oder Verwaltungsangestellte, bzw. Integration von Spracherwerb in die entsprechenden Ausbildungsgänge“ unternommen (bitte einzeln auflisten)? Die 2016 aktualisierten niedersächsischen Rahmenrichtlinien für die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher eröffnen durch die vorgegebenen Ausbildungsschwerpunkte Sprachbildung und Sprachförderung sowie Sprache als Medium interkultureller Integration die Möglichkeit zur Berücksichtigung der Regional- und Minderheitssprachen. Auch das berufsübergreifende Fach Deutsch/Kommunikation kann hierzu einbezogen werden. Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher entwickeln während ihrer Ausbildung ein grundlegendes Verständnis und eine Sensibilität im Umgang mit kulturellen und regionalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Zudem lernen Kinder ihre Umgangssprachen immer im Kontext von Kommunikation mit Bezugspersonen und in der ständigen Auseinandersetzung mit ihrer sozialen Umwelt. In diesem Sinne können hier regionale Bildungschancen auch während der praktischen Ausbildung der angehenden Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen für die Sprachbildung genutzt werden. Somit können die Fachschulen die genannten Regional- und Minderheitssprachen als regionales Bildungsangebot in Theorie und Praxis vermitteln. Über die Integration in den Unterricht hinausgehend entscheiden die Schulen vor Ort in eigener Zuständigkeit, welche regionalen Bezüge sie zusätzlich als Lernangebot optional anbieten. Auf dieser Basis ist anschließend die Fort- und Weiterbildung ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher gefordert, aufbauende und vertiefende Angebote vorzuhalten. Im Schuljahr 2019/2020 findet das Innovationsvorhaben „Sprache- und Sprachförderung“ statt, in dessen Rahmen Lehrkräfte und Fachberatung Lernsituationen für die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher entwickeln und hierbei Regional- und Minderheitssprachen berücksichtigen. Im Anschluss werden die Ergebnisse in Dienstbesprechungen kommuniziert, die entwickelten Lernsituationen online allen Schulen zu Verfügung gestellt und im Rahmen landesweiter Fortbildungen ab Januar 2021 erprobt. Im Jahr 2017 wurde an der Polizeiakademie Niedersachsen am Studienort Oldenburg im Rahmen des Bachelorstudienganges „Polizeivollzugsdienst“ ein Sprachkurs „Plattdeutsch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ anerkannt. Auch im vergangenen und in diesem Jahr konnten interessierte Studierende im Teilmodul „Polizei im gesellschaftlichen und internationalen Kontext“ am Studienort Oldenburg in einem solchen Sprachkurs Plattdeutsch lernen und sprechen. Es ist davon auszugehen, dass bei entsprechender Nachfrage auch zukünftig Plattdeutschkurse neben anderen Sprachkursen durchgeführt werden. 12. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bis heute zur Weiterentwicklung und Stärkung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Dozenten in der Erwachsenenbildung initiiert bzw. unterstützt (bitte einzeln auflisten)? Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) ist der zentrale Dienstleister des Landes bei der Fortbildung des Lehrpersonals der Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung . Die bisherigen Angebote der AEWB zur Fortbildung für Dozentinnen und Dozenten zum Thema „Plattdeutsch für Anfänger - Übungen und Methoden“ sind jedoch mangels Nachfrage der Einrichtungen nicht zustande gekommen, sodass von diesem Angebot zunächst wieder Abstand genommen wurde. Außerdem können die Themen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Rahmen der Seminarreihe „Fortbildung nach Vereinbarung“ von den Einrichtungen nachgefragt werden. Bei Bedarf an Fortbildungsangeboten im Bereich Niederdeutsch und Saterfriesisch steht die AEWB mit ihrer Expertise und Planungskompetenz zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 9 13. Welche Maßnahmen und Konzepte hat die Landesregierung bislang zur Umsetzung der Weiterentwicklung und Stärkung der Kulturförderung für Niederdeutsch und Saterfriesisch entwickelt und unterstützt? Durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur werden wichtigen Trägern der Förderung des Niederdeutschen und Saterfriesischen in Niedersachsen - den Landschaften und Landschaftsverbänden - jährlich Mittel der Regionalen Kulturförderung in Höhe von 2 862 900 Euro für Kulturprojekte unter 10 000 Euro, u. a. für niederdeutsche und saterfriesische Projekte, zur Verfügung gestellt . Mit dem Haushalt 2019 wurden den Landschaften und Landschaftsverbänden 350 000 Euro zusätzlich u. a. zur Förderung der niederdeutschen Sprache zur Verfügung gestellt. Geförderte Maßnahmen und Konzepte sind: – 20 000 Euro für Personal- und Sachkosten für die Landschaften und Landschaftsverbände, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „Platt is cool“ sind und die niederdeutsche bzw. saterfriesische Sprache fördern, – 30 000 Euro für landschaftsübergreifende Niederdeutschprojekte der AG „Platt is cool“, – jeweils 10 000 Euro für alle Landschaften und Landschaftsverbände u. a. für niederdeutsche Kulturprojekte, – Förderung des Plaatdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft, – anteilig jährlich 17 200 Euro seit 2016 für eine halbe Stelle Niederdeutsch beim Lüneburgischen Landschaftsverband, – 15 000 Euro an die Emsländische Landschaft für das Projekt „Doon is'n Ding! - Plattdeutsch vom Hümmling bis zur Obergrafschaft“ in 2019, – jährlich 10 000 Euro für saterfriesische Kulturprojekte der Gemeinde Saterland über die regionale Kulturförderung, davon – in 2018 für das Projekt „Technische Weiterentwicklung des digitalen saterfriesischen Wörterbuchs mit Kartenfunktionen und Verknüpfung mit 23 Informationstafeln an öffentlichen Gebäuden“ 1 139 Euro und – für das Projekt „Technische Weiterentwicklung des digitalen saterfriesischen Wörterbuchs“ und „Ergänzung der Sprachlern-App Kleine Saterfriesen“ 8 860 Euro, – in 2019 die „Produktion einer CD mit Kinderliedern in saterfriesischer Sprache mit anschließender Live-Vorstellung“ mit 6 771 Euro, – jährlich 81 075 Euro für den Niederdeutschen Bühnenbund zur institutionellen Mitförderung des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB) und – jährlich 117 000 Euro auf überregionaler Ebene für das „Länderzentrum für Niederdeutsch“ (LZN). 14. Hat die Landesregierung regionale und örtliche Verwaltungen aktiv unterstützt, um die notwendigen Maßnahmen zur Implementierung von Artikel 10 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Normalisierung des Gebrauchs von Niederdeutsch und Saterfriesisch innerhalb der regionalen oder örtlichen Verwaltung) umzusetzen und mit welchem Erfolg? In den kommunalen Verwaltungen findet Artikel 10 der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen durch die Verwendung des Niederdeutschen und des Saterfriesischen bereits in vielfältiger Weise Anwendung. Es obliegt dabei in erster Linie den Kommunen selbst, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Verwendung der Minderheiten- und Regionalsprachen in ihren Verwaltungen zu fördern. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4855 10 Um die in vielen niedersächsischen Kommunen bestehenden Bemühungen für den Erhalt der Regional - und Minderheitensprachen zu stärken und den Gebrauch dieser Sprachen weiter voranzubringen , kann das Land in erster Linie werbend auf die Kommunen zugehen. Aus Anlass der Entschließung des Landtags vom 21. September 2017 und der hierauf bezogenen Unterrichtung der Landesregierung vom 6. März 2018 hat das Ministerium für Inneres und Sport die Kommunen mit Erlass vom 11. April 2018 auf diese Entschließung hingewiesen und die Ergreifung von Maßnahmen angeregt. Die Reaktion hierauf ist jedoch eher verhalten. Es beteiligen sich insbesondere die Kommunen, die auch schon in der Vergangenheit aktiv in der Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen tätig waren. 15. Welches Ergebnis hat die Prüfung, inwieweit eine Öffnung des § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes für die niederdeutsche Sprache zweckdienlich wäre, ergeben? Nach § 184 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist „das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, (…) gewährleistet.“ Es handelt sich um eine Vorschrift, die aus dem Einigungsvertrag in das GVG übernommen wurde und nur mit der Situation der Verhandlungen über den Einigungsvertrag zu erklären ist. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist begrenzt. Nach geltendem Recht ist jedem, der der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, Unterstützung insbesondere durch Dolmetschen zu gewähren; das gilt auch für Menschen, die nur eine Regional- oder Minderheitensprache oder auch nur eine Mundart beherrschen und deshalb der in deutscher Sprache geführten Verhandlung nicht ausreichend folgen oder sich hieran nicht ausreichend beteiligen können. Schon nach geltendem Recht (§ 185 Abs. 2 GVG) kann die Verhandlung in einer fremden Sprache (auch Regional- oder Minderheitensprache) geführt werden, wenn sämtliche Beteiligten dieser Sprache mächtig sind. Im Falle des § 184 Satz 2 GVG sind die Gerichte nicht gezwungen, sich selbst der sorbischen Sprache zu bedienen oder aus dem Deutschen ins Sorbische zu übersetzen, wenn der Beteiligte hinreichend Deutsch versteht. Letztlich geht es also um das nur durch die Einigungsdynamik erklärbare Privileg, trotz ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache sich auf Sorbisch (schriftlich wie mündlich) artikulieren zu dürfen. Die Landesregierung hält eine Ausdehnung dieser Sondervorschrift auf weitere Sprachen für nicht sachgerecht und durchsetzbar. 16. In welchem Rahmen hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, dass die Belange der norddeutschen Sprecherinnen und Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen im NDR-Landesrundfunkrat angemessen vertreten werden? Im Rahmen des NDR-Länderverbundes ist angedacht, die Belange der norddeutschen Sprecherinnen und Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen im NDR-Landesrundfunkrat bei einer Änderung des NDR-Staatsvertrages entsprechend dem betreffenden Landtagsbeschluss angemessen zu berücksichtigen. Hierfür ist das Einvernehmen der Länder Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erforderlich. (Verteilt am 18.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Zwei Jahre nach dem einstimmigen Beschluss des Landtages: Inwieweit hat die Landesregierung die Förderung für Niederdeutsch und Saterfriesisch verstetigt und ausgebaut?