Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4857 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Wie sicher sind Daten in der niedersächsischen Finanzverwaltung? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 13.09.2019 - Drs. 18/4612 an die Staatskanzlei übersandt am 18.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 16.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Verantwortungsbereich des Innenministeriums ist es in den vergangenen Monaten zu Verlusten sicherheitsrelevanter Gegenstände gekommen. So sind beispielsweise im Mai 2019 einem Mitarbeiter des Landeskriminalamts sicherheitsrelevante Dokumente entwendet worden. In der Finanzverwaltung gehen Mitarbeiter täglich mit sensiblen Daten von Steuerpflichtigen um. Die steuerlichen Prüfungsdienste beispielsweise verrichten ihre Arbeit nicht ausschließlich in den Finanzämtern , sondern auch in den zu prüfenden Betrieben bzw. bei deren Steuerberatern. Hierzu werden Unterlagen mit sensiblen Inhalten durch die Mitarbeiter der Finanzverwaltung mitgeführt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Fragen 1 bis 5 wurde entsprechend der Intention der Fragen lediglich das Landesamt für Steuern (LStN) um Antwort gebeten. Die Frage 6 bezieht sich auf den gesamten Geschäftsbereich des MF, sodass auch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) und das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) eingebunden wurden. 1. Sind in den Jahren 2017 bis 2019 Akten von Steuerpflichtigen durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung verloren worden? Wenn ja, wie viele und von welchen Dienststellen? Hierüber liegen keine Kenntnisse vor. Es sind keine derartigen Vorgänge bekannt. 2. Wurden im Geschäftsbereich des MF in den Jahren 2017 bis 2019 unberechtigt Daten Steuerpflichtiger durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung an Dritte weitergegeben? Wenn ja, wie häufig und durch wen? Aufzeichnungen wegen unberechtigter Weitergaben von Daten an Dritte werden im LStN nicht geführt . 3. Gab es seit 2017 Fälle, in denen gegen Mitarbeiter der Finanzverwaltung wegen Verletzung des Steuergeheimnisses ermittelt wurde? Wenn ja, wie viele? Aufzeichnungen wegen Verletzungen des Steuergeheimnisses werden seitens des LStN nicht geführt . Es sind jedoch vier Fälle in dem Zusammenhang bekannt, in denen Vorermittlungen durchgeführt wurden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4857 2 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Finanzverwaltung und des MF ergriffen, wenn sensible Daten unberechtigt (Aktenverlust, Datenpanne etc.) weitergegeben werden? Im Zuge der Umsetzung der EU-DSGVO seit dem 25.05.2018 wurden, angestoßen durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Datenschutz, durch das LStN (hausinterne Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern Organisation, IuK, AO, Datenschutz) umfängliche Informationen, Handlungsempfehlungen, Mustertexte bzw. -vorlagen, Sammlungen sogenannter FAQs mit entsprechenden Antworten gerade auch zum Thema Datenschutzverletzungen sämtlichen Finanzämtern zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert/ergänzt. Des Weiteren sind in allen Finanzämtern Niedersachsens frühzeitig zentral einzelne Bedienstete als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Bearbeiterinnen und Bearbeiter für Fragen, Anträge, Meldungen usw. rund um die EU-DSGVO (soweit steuerlich betroffen bzw. veranlasst) etabliert worden. Überdies fungieren (seit dem 01.09.2019) vier Datenschutzbeauftragte der Finanzämter i. S. d. Artikel 37 bis 39 EU- DSGVO vor Ort sensibilisierend, unterstützend, beratend und als Coaches in allen Belangen des Datenschutzes. 5. Welche Rolle spielen Datenschutzbeauftragte in den Finanzämtern? Verfügt jedes Finanzamt über einen Datenschutzbeauftragten? Frage 5.1: Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 4 letzter Satz. Frage 5.2: Seit 2012 waren zunächst zwei, seit dem 01.09.2019 sind insgesamt vier Datenschutzbeauftragte für aktuell 66 Finanzämter (56 Veranlagungs-FÄ, sechs Sonder-FÄ für Großbetriebsprüfung , vier Sonder-FÄ für Fahndung und Strafsachen) sowie für die Steuerakademie Niedersachsen zuständig. Darüber hinaus gibt es - siehe Antwort zu Frage 4 - in jedem FA einzelne Bedienstete , die zentral für Fragen, Anträge, Meldungen usw. rund um die EU-DSGVO (soweit steuerlich betroffen bzw. veranlasst) eingesetzt sind. 6. Gibt es mit Stand 1. September 2019 elektronische Gegenstände im Geschäftsbereich des MF (Rechner, Datenträger, Mobiltelefone), deren Verbleib unbekannt ist (bitte nach Jahr der Feststellung des Verlustes und Art des Gegenstandes darstellen)? In den meisten Fällen, in denen ein Verbleib von Gegenständen zunächst unbekannt war, handelte es sich um Buchungsfehler, d. h. die Geräte wurden zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgefunden . Nachweislich gestohlen wurden insgesamt drei Geräte: 1 Notebook (2017), 2 externe Festplatten (2017 bzw. 2018). Bei sämtlichen Geräten in der Auflistung handelt es sich um Geräte, deren Datenträger verschlüsselt waren. Seitens NLBL und NLBV wurde Fehlanzeige gemeldet. (Verteilt am 18.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Wie sicher sind Daten in der niedersächsischen Finanzverwaltung?