Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4867 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Bilanz Gründungsstipendien Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 25.09.2019 - Drs. 18/4656 an die Staatskanzlei übersandt am 26.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 17.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Seit diesem Jahr haben Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, Stipendien für die Pre-Seedund Seed-Phase ihres Unternehmens zu beantragen. Dieses Stipendium soll es ihnen ermöglichen , sich auf ihr Unternehmen konzentrieren zu können. Die Höhe des Gründungsstipendiums beträgt 2 000 Euro bzw. 1 000 pro Monat für Studierende. Im Haushalt 2019 wurden für diese Gründungsstipendien 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Auch im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2020 sind erneut Mittel eingeplant. Die Vergabe erfolgt laut Ministerium für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Digitalisierung auf Grundlage eines Scoring-Verfahrens. Vorbemerkung der Landesregierung Im Mai 2019 wurde von der Landesregierung die Richtlinie „Gründungsstipendium“ veröffentlicht. Durch die Vergabe eines personenbezogenen Stipendiums sollen gründungsbereite Personen im innovativen Bereich in Niedersachsen in die Lage versetzt werden, sich vollumfänglich der Entwicklung und Verwirklichung ihrer Geschäftsidee widmen zu können. Die Förderung in Höhe von bis zu 2 000 Euro für acht Monate richtet sich an einzelne Gründerinnen und Gründer oder Gründungsteams bis zu drei Personen. Es erfolgt eine intensive Betreuung durch eine „begleitende Einrichtung “ wie z. B. ein Startup-Zentrum, eine Hochschule oder einen anderen Accelerator. Für das Gründungsstipendium stehen zunächst im Haushalt 2019 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung sieht für die Folgejahre ebenfalls Mittel für das Gründungsstipendium vor. Den Antworten auf die Fragen 1 bis 5 sowie 7 und 8 liegen Daten zum Stichtag 01.10.2019 zugrunde . 1. Wie viele Gründungsstipendien wurden bisher vergeben? Bislang wurden 33 Stipendien vergeben. Für weitere vier Stipendien steht eine Bewilligung kurz bevor. 2. Wie viele der Stipendien gingen an einzelne Gründerinnen oder Gründer und wie viele an Gründer-Teams? 26 Förderungen wurden an Personen aus Gründungsteams ausgesprochen und sieben an Einzelgründerinnen und Einzelgründer. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4867 2 3. Wie viele Bewerbungen für ein Gründungsstipendium gab es? Bis zum genannten Stichtag sind 51 Anträge bei der NBank eingegangen. 4. Wie viele der Bewerbungen stammen von einzelnen Gründerinnen oder Gründern, und wie viele wurden von Gründer-Teams beantragt? 16 Vorhaben wurden von einzelnen Gründerinnen und Gründern und 35 von Personen aus Gründungsteams beantragt. 5. Wie viele Absagen wurden gegeben und aus welchen Gründen? Die NBank hat bislang zehn Ablehnungen erteilt. Weitere zwei Anträge wurden von dem Antragsteller oder der Antragstellerin zurückgezogen. Bei neun der abgelehnten Fälle wurde die Mindestpunktzahl beim Scoring nicht erreicht. In einem Fall war die Förderung nicht möglich, da die Unternehmensgründung bereits vor der Antragstellung erfolgte. 6. Wie sieht das Scoring-Verfahren zur Vergabe der Gründungsstipendien aus (welche Kriterien beinhaltet es, erfolgt eine Gewichtung, wenn ja, wie)? Das Scoring-Modell zur Bewertung der Anträge für das Gründungsstipendium ist auf der Seite der NBank unter https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Rechtliche-Grundlagen/Richtlini en/Scoring-Modell-zur-Bewertung-der-Anträge-Gründungsstipendium.pdf veröffentlicht, um ein transparentes Verfahren zu ermöglichen. Eine Gewichtung erfolgt über eine unterschiedliche Bepunktung der einzelnen Kriterien. Das Scoring Modell ist als Anlage beigefügt. 7. Wie lange wurden die Stipendiaten im Schnitt gefördert? Die Durchschnittsförderzeit aller bewilligten Projekte beträgt acht Monate. 8. Welches sind die begleitenden Einrichtungen? Folgende Einrichtungen begleiten die bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller: 1. borek.digital, 2. Grafschafter TechnologieZentrum GmbH, 3. Hafven Smart City Hub, 4. Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim/Holzminden/Göttingen , 5. InnovationsCentrum Osnabrück GmbH (ICO) - Seedhouse, 6. Leuphana Universität Lüneburg/WLG GmbH, 7. Ostfalia Hochschule Entrepreneurship Hub, 8. SüdniedersachsenInnovationsCampus (SNIC) Life Science Accelerator, 9. Social Innovation Center Region Hannover Beschäftigungsförderung, 10. Technologie- und Gründerzentrum Oldenburg, 11. The Orangery GmbH, 12. Universität Göttingen - Gründungsförderung. (Verteilt am 18.10.2019) 1 Scoring-Modell zur Bewertung der Anträge für das Gründungsstipendium Maximal 36 Punkte; Mindestpunktzahl 18 Punkte Beim Kriterium „fachliche Eignung des Antragstellenden“ müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden, um ggf. eine positive Antwort zu erhalten. Lfd. Nr. Qualitätskriterien Bewertung (Punkte) 1. Fachliche Eignung des Antragstellenden in Bezug auf das Gründungsvorhaben (auf Basis des Lebenslaufs, ggf. ergänzt durch den Eindruck aus der persönlichen Vorstellung) Relevante Aspekte sind: Motivation, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung Bewertungsschema: - 0 Punkte: keine fachliche Eignung - 2 Punkte: mangelhafte fachliche Eignung - 4 Punkte: ausreichende fachliche Eignung - 6 Punkte: gute fachliche Eignung - 8 Punkte: sehr gute fachliche Eignung, vereint Gründergeist, fachliche Qualifikation und langjährige Berufserfahrung 0-8 2. Fachliche Qualifikation des Teams in Bezug auf das Gründungsvorhaben (auf Basis der beschriebenen Arbeitsteilung/Funktionen im Team, ggf. ergänzt durch den Eindruck aus der persönlichen Vorstellung) Bewertungsschema: - 0 Punkte: kein Team bzw. keine weiteren Teamkompetenzen vorhanden - 1 Punkt: geringe Teamkompetenz - 2 Punkte: befriedigende Teamkompetenz - 3 Punkte: hohe Teamkompetenz, die Kompetenzen ergänzen sich gut - 4 Punkte: sehr hohe Teamkompetenz, die Kompetenzen ergänzen sich optimal 0-4 3. Qualität der Geschäftsidee oder des Produktes (Quelle Antragsskizze) Kriterien: Innovationsgehalt, Kundennutzen, Digitalität, Skalierbarkeit Bewertungsschema: - 0 Punkte: nicht vorhanden - 2 Punkte: gering/nur in Ansätzen erkennbar - 4 Punkte: hoch - 6 Punkte: sehr hoch (innovativ, hoher Kundennutzen und skalierbar) 0-6 Anlage 2 4. Reifegrad/Detailliertheit der Geschäftsidee oder des neuen Produktes (Quelle Antragsskizze) Bewertungsschema: - 0 Punkte: nicht vorhanden - 2 Punkte: gering/nur in Ansätzen erkennbar - 4 Punkte: ausreichend vorhanden - 5 Punkte: sehr gut erkennbar/stark ausgeprägt - 6 Punkte: herausragend 0-6 5. Qualität, Plausibilität, Realisierungsaussicht des angedachten Geschäftsmodells (Quelle Antragsskizze) Bewertungsschema: - 0 Punkte: nicht vorhanden - 2 Punkte: gering/nur in Ansätzen erkennbar - 4 Punkte: ausreichend vorhanden - 5 Punkte: sehr gut erkennbar/stark ausgeprägt - 6 Punkte: herausragend 0-6 6. Qualität und Plausibilität der Markt- und Wettbewerbsanalyse (Quelle Antragsskizze) Bewertungsschema: - 0 Punkte: nicht vorhanden - 2 Punkte: gering/nur in Ansätzen erkennbar - 4 Punkte: ausreichend vorhanden - 5 Punkte: sehr gut erkennbar/stark ausgeprägt - 6 Punkte: herausragend 0-6 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Bilanz Gründungsstipendien Anlage