Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4873 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Imke Byl und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Fragen zum Schutz der Gesundheit, zur Nachrüstung und zur Wirkung von Software- Updates bei Kraftfahrzeugen Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Imke Byl und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 12.09.2019 - Drs. 18/4591 an die Staatskanzlei übersandt am 16.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 17.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 11.09.2019 berichtet das Handelsblatt, dass das Umweltbundesamt (UBA) angesichts neuer Daten zu Diesel-Abgasen auf die technische Nachrüstung älterer Autos mit modernen Katalysatoren poche. „Neue Messwerte und die Berücksichtigung zusätzlicher realer Fahrsituationen zeigen, dass gerade Euro-5-Fahrzeuge, die noch vor wenigen Jahren verkauft wurden, besonders hohe Stickstoffoxidemissionen im Realbetrieb aufweisen“. Die neuen Messungen und Berechnungen haben laut UBA gezeigt, dass der NOx-Ausstoß von Dieselautos der EU-Abgasnormen Euro 3 bis 6c im realen Fahrbetrieb teils noch höher liege als bisher angenommen. Das UBA hat mit fünf anderen europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden zusammengearbeitet. Grundlage sei die neue Fassung des amtlichen Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs. Die Berechnungen seien jetzt realitätsnäher, teilte das Amt mit, etwa was Ladung und Fahrsituationen angehe. Lag laut der Vorgängerversion des Emissionshandbuchs der NOx-Ausstoß auf der Straße für Euro -5-Diesel im Schnitt noch bei 906 Milligramm pro Kilometer, sind es jetzt laut UBA im Schnitt 950. Für die Abgasnormen Euro 6a, b und c würden statt 507 Milligramm pro Kilometer nun 614 Milligramm berechnet. Diesel der Abgasnorm Euro 6d-TEMP, für die andere Messmethoden vorgeschrieben sind, hielten die EU-Vorgaben dagegen auch im Realbetrieb ein. Im Schnitt kämen sie auf durchschnittlich 46 Milligramm pro Kilometer, machten aber bisher nur 5 % des Fahrzeugbestandes bei Diesel-Pkw aus. rbb24.de berichtete am 05.09.2019: „Diesel-Autos von Volkswagen stoßen trotz Software-Updates noch immer große Mengen Schadstoffe aus. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins ‚Kontraste ‘ wird die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen deutlich gedrosselt - und zwar, sobald die Temperaturen unter 15 Grad fallen oder über 33 Grad steigen. In Fachkreisen spricht man von einem ‚Thermofenster‘. Wenn es draußen kühler wird, bringt den Recherchen zufolge die neue Software bei den VW-Diesel-Autos keine Verbesserung beim Stickoxid-Ausstoß. ... Der Verwaltungsrechtler Professor Martin Führ von der Hochschule Darmstadt hält solche Thermofenster allerdings für illegal: ‚Auch das Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung, und Abschalteinrichtungen sind verboten. Der Begriff verschleiert den Umstand, dass die Abgasreinigung ausgeschaltet wird, es sind weite Bereiche der normalen Temperaturen, die wir hier in Mitteleuropa haben, nicht erfasst, und das ist nicht erlaubt.‘ ... Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass solche Thermofenster in der Abgasreinigung illegal sind. Das dem Verkehrsministerium unterstellte Kraftfahrtbundesamt aber hat die Updates für die VW-Motoren genehmigt - mitsamt Thermofenster. ... Experten gehen davon aus, dass nicht nur VW, sondern so gut wie alle Diesel-Hersteller mit fragwürdigen Thermofenstern arbeiten.“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4873 2 Die Zeit berichtete am 02.08.2017: „Die deutschen Autohersteller haben zugesagt, insgesamt etwa 5 Millionen Dieselfahrzeuge mit Software-Updates nachzurüsten. Das teilte der Verband der Deutschen Automobilindustrie als Ergebnis des Dieselgipfels mit. In der Zahl seien bereits die 2,5 Millionen VW-Dieselfahrzeuge enthalten, die nach Bekanntwerden des Skandals ein Software-Update erhalten hatten. Es gehe um Fahrzeuge mit den Abgasgrenzwerten Euro 5 und Euro 6.“ 1. Sind die vom Verband der Automobilindustrie beim Dieselgipfel zugesagten Software- Updates zwischenzeitlich umgesetzt? Zu der aufgeworfenen Frage führt die Landesregierung keine eigenen Erhebungen durch. Aktuelle Daten oder Übersichten können auch nicht auf Basis der Auswertung anderer zugänglicher Quellen vorgelegt werden. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage in Bundestagsdrucksache 19/8938 verwiesen. 2. Wenn ja, wie viele Fahrzeuge haben die Hersteller, die Fahrzeuge auf dem deutschen Markt verkauft haben, jeweils mit Software-Updates versehen (bitte Hersteller einzeln nennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wenn nein, wie viele Fahrzeuge haben die Hersteller, die Fahrzeuge auf dem deutschen Markt verkauft haben, jeweils noch nicht mit Software-Updates versehen (bitte Hersteller einzeln nennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Trifft es zu, dass Volkswagen Software mit den o. g. „Thermofenstern“ installiert hat? Zu der aufgeworfenen Frage führt die Landesregierung keine eigenen Erhebungen durch. Aktuelle Daten oder Übersichten können auch nicht auf Basis der Auswertung anderer zugänglicher Quellen vorgelegt werden. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage in Bundestagsdrucksache 18/11605 verwiesen. Die Volkswagen AG hat der Landesregierung auf Nachfrage Folgendes hierzu mitgeteilt: „In jedem Fahrzeug kommt eine Vielzahl von zulässigen Emissionsstrategien zum Einsatz, die beispielsweise den Motor vor Beschädigungen in besonderen Fahrsituationen schützen oder beim Motorstart technisch erforderlich sind. Solche Strategien sind notwendig, werden von allen Herstellern eingesetzt und werden insbesondere dem KBA im Rahmen der EG-Typgenehmigungsprüfung offengelegt . So sind in den seit April 2016 einzureichenden Emissionsbeschreibungen alle vom Hersteller verwendeten Emissionsstrategien (sog. AES/BES) zu beschreiben; zudem ist zu erläutern, aus welchem Grund verwendete Emissionsstrategien technisch erforderlich und damit zulässig sind. Die Volkswagen AG hat entsprechend auch seit April 2016 hinsichtlich der EA288-Motoren AES/BES-Dokumente erstellt und dem KBA im Rahmen der EG-Typgenehmigungsprüfung übermittelt . Das sog. Thermofenster ist in diesem Zusammenhang ebenfalls eine zulässige Emissionsstrategie. Auch das Bundesverkehrsministerium hat das in Motoren verwendete Thermofenster in einem Gutachten als zulässig erachtet. Das in den Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA 189 verwendete Thermofenster stellt somit keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Vielmehr ist das Thermofenster eine zulässige Emissionsstrategie , die zum Bauteileschutz verwendet wird. Daher enthalten sämtliche in den letzten Jahren in der EU produzierten Dieselfahrzeuge unterschiedlichster Hersteller Thermofenster.“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4873 3 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass angesichts der Durchschnittstemperaturen in Deutschland damit an weit mehr als der Hälfte der Tage des Jahres die Abgasreinigung der Volkswagen-Fahrzeuge mit Software-Updates abgeschaltet wäre? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass alle Fahrzeughersteller nur die rechtlich zulässigen Komponenten verbauen dürfen. Die Volkswagen AG hat der Landesregierung auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Annahme der Fragesteller bei Volkswagen so nicht zutreffend sei. In den Fällen, in denen eine Minderung der Effizienz des Emissionskontrollsystems vorliegen könnte, erfolge dies nur aus Bauteilschutzgründen und sei den Genehmigungsbehörden gegenüber offengelegt. 6. Wenn nein, wie begründet die Landesregierung diese Einschätzung? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von „Thermofenstern“ bei anderen Herstellern, die Fahrzeuge in Deutschland verkauft haben? Zu der aufgeworfenen Frage führt die Landesregierung keine eigenen Erhebungen durch. Aktuelle Daten oder Übersichten können auch nicht auf Basis der Auswertung anderer zugänglicher Quellen vorgelegt werden. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage in Bundestagsdrucksache 18/9975 verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Berichten über den möglichen Einbau von Abschalteinrichtungen in Euro-6-Motoren (Tagesschau, 12.09.2019: Weitere Abschalteinrichtungen bei VW?) Die Volkswagen AG hat der Landesregierung auf Nachfrage Folgendes hierzu mitgeteilt: „Tagesschau Berichterstattung zu angeblicher Abschalteinrichtung im EA288 Motor: In Fahrzeugen , die mit einem Motor des Typs EA288 ausgestattet sind, kommen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Durch die verpflichtenden Applikationsrichtlinien ist sichergestellt, dass eine Nutzung von Fahrkurven nicht zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten verwendet wird. Kein Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA288 nach dem heute gültigen Abgasstandard EU6 in EU 28 enthält eine Zykluserkennung. Seit Aufkommen der Dieselthematik Ende 2015 wurde in Abstimmung mit den Behörden die Nutzung und der Effekt von Fahrkurven umfassend intern durch VW untersucht. Die Ergebnisse aller Untersuchungen und Messungen der letzten Jahre bestätigen nach unserem aktuellen Wissenstand die Erkenntnis, dass die Nutzung von Fahrkurven beim EA288 Motor keinen Einfluss auf die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten haben oder hatten.“ (Verteilt am 18.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Imke Byl und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Fragen zum Schutz der Gesundheit, zur Nachrüstung und zur Wirkung von Software-Updates bei Kraftfahrzeugen