Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/490 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wohncontainer in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 12.02.2018 - Drs. 18/295 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 09.03.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Seit der sogenannten Flüchtlingskrise im Herbst 2015 haben sich die niedersächsischen Kommunen und Hilfsorganisationen auf eine große Anzahl von Flüchtlingen vorbereitet. Im Jahr 2017 sind bereits Notunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen landesweit wieder geschlossen worden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Frage 1 bezieht sich auf die in „Niedersachsen“ leerstehenden Wohncontainer, sodass sowohl vom Land als auch von den Kommunen genutzte Wohncontainer umfasst sind. Demgegenüber werden nach dem Wortlaut der Fragen 2 und 3 nur die Kosten erfragt, die dem „Land Niedersachsen “ durch leerstehende Wohncontainer entstehen (ohne Kommunen). Korrespondierend zur Frage 1 wurde jedoch davon ausgegangen, dass der Fragesteller auch ein Interesse daran hat, die Kosten der kommunalen Kostenträger in Erfahrung zu bringen. Vor diesem Hintergrund war, da das Land keine laufenden Erhebungen zur Unterbringungssituation und zu einzelnen Kostenpositionen bei der Unterbringung in den Kommunen durchführt, eine Abfrage bei den Kommunen erforderlich. Die Abfrage wurde den 13 Kommunen übersandt, die jüngst auf die Abfrage des Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.01.2018 betreffend die Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unterbringung von Geflüchteten in Kommunen (Drs. 18/224) mitgeteilt haben, dass u. a. Wohncontainer zur Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingesetzt werden. Die überwiegende Zahl der angefragten Kommunen hat eine Rückmeldung gegeben; gleichwohl handelt es sich aufgrund ausgebliebener Rückmeldungen von zwei Kommunen um keine Vollerhebung. Da die Rückmeldungen der Kommunen überdies vor allem im Hinblick auf die gemeldeten jährlichen Betriebskosten zum Teil deutlich variieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige Kommunen in der kurzen Zeit nicht sämtliche laufenden Kosten ermitteln konnten. Als Leerstand im Sinne der Anfrage wurden ausschließlich vollständige Leerstände von Wohncontainern verstanden. 1. Wie viele Wohncontainer stehen derzeit in Niedersachsen leer, die nicht genutzt werden ? In Niedersachsen stehen derzeit einschließlich Erstaufnahme 31 Wohncontainer leer. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/490 2 2. Wie hoch waren die Kosten leerer Wohncontainer für das Land Niedersachsen im Jahr 2017? Dem Land Niedersachsen entstanden 2017 Kosten für leerstehende Wohncontainer bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Es handelt sich um gebrauchte Systemcontaineranlagen (20 Container mit jeweils 50 Plätzen = 1 000 Plätze), die 2016 von der Polizei übernommen wurden. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen, Grundstücksmiete und laufenden Betriebskosten lassen sich die Kosten auf 638 619,80 Euro beziffern. In den Betriebskosten sind auch hohe Kostenanteile für Bewachungsdienstleistungen der Liegenschaft enthalten. Die Kosten leerstehender Wohncontainer in niedersächsischen Kommunen, die sich aus Abschreibungen, Mietkosten und laufenden Betriebskosten zusammensetzen, beliefen sich im vergangenen Jahr auf 215 478,93 Euro. 3. Welche Kosten verursachen leere Wohncontainer für das Land Niedersachsen voraussichtlich im Jahr 2018? Für das Land Niedersachsen entstehen im Jahr 2018 voraussichtlich dieselben Kosten wie im Jahr 2017 (siehe Frage 2), wobei bei den enthaltenen Betriebskosten Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr gegebenenfalls in Ansatz zu bringen wären. Die Kosten leerstehender Wohncontainer in niedersächsischen Kommunen belaufen sich 2018 voraussichtlich auf 121 583,20 Euro. Zusätzliche Kosten könnten für 2018 bei einer Kommune entstehen, sofern sie für ihre derzeit zum Verkauf angebotenen Wohncontainer keinen Käufer findet. 4. Was plant die Landesregierung derzeit, um leere Wohncontainer wieder an die Verleiher zurückzugeben? Die beim Land Niedersachsen zurzeit leerstehenden Wohncontainer sind in der Kapazitätsplanung der LAB NI enthalten und werden als Reserveplätze weiter benötigt. Im Übrigen geben weder der Landesgesetzgeber noch die Landesregierung den Kommunen Vorgaben hinsichtlich der einem Flüchtling zur Verfügung zu stellenden Unterkunft. Vielmehr entscheiden die zuständigen kommunalen Leistungsbehörden im Rahmen ihres Ermessens und des zur Verfügung stehenden Wohnraums über die Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern unter Einhaltung baurechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorschriften. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung keine Planungen hinsichtlich der künftigen Verwendung leerstehender Wohncontainer in den Kommunen. Drei Kommunen haben auf die Anfrage mitgeteilt, dass der Verkauf leerstehender Wohncontainer bzw. die Kündigung nicht mehr benötigter Mietverträge für Wohncontainer beabsichtigt sei oder durch Umzüge von Ausländerinnen oder Ausländern der Leerstand demnächst beendet werde. (Verteilt am 14.03.2018) Drucksache 18/490 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wohncontainer in Niedersachsen