Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4914 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wie gestaltet sich die Unterstützung der Landwirtschaftsministerin für Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger und Gärreste? Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 26.09.2019 - Drs. 18/4689 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 22.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Am 20.09.2019 gab das Landwirtschaftsministerium eine Pressemitteilung mit dem Titel „Masterplan ‚Klimaschutz und Landwirtschaft‘“ heraus, aus der hervorgeht, dass Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast „weitere Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger und Gärreste“ unterstützt , damit letztlich mehr Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen eingesetzt wird. Am 14.05.2019 teilte das Landwirtschaftsministerium mit, dass 10 Millionen Euro für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung stehen. Die Antragsfrist für diese Unterstützung lief vom 11. bis 27 Juni 2019. Am 10.07.2019 hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitgeteilt, dass das Antragsverfahren ab sofort auf Basis der übermittelten Richtlinie einzuleiten sei. Aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Wirtschaftsdüngerlagerstätten in Niedersachsen“ gehe hervor , dass der Antragszeitraum vom 10.07 2019 bis zum 29.07.2019 laufe. Des Weiteren teilte die Landwirtschaftskammer am 30.08.2019 mit, dass Zuwendungen in Höhe von 17,63 Millionen Euro beantragt wurden (https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/2359/article/33972. html). 1. Wie gestaltet sich konkret die Unterstützung der Landwirtschaftsministerin für Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger und Gärreste? Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger können zum einen aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden. Da dieses bekannt ist und die weiteren Fragen sich nicht darauf beziehen, wird hier auf das AFP nicht weiter eingegangen. Zum anderen können solche Investitionen im Jahr 2019 über eine zusätzliche Fördermaßnahme aus Landesmitteln gefördert werden. Die Eckpunkte dieser Fördermaßnahme stellen sich wie folgt dar: – Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten. – Nicht gefördert werden durch diese Maßnahme u. a. Silageplatten und Gülleaufbereitungsanlagen . – Lagerkapazitäten, die für den antragstellenden Betrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden. Nicht förderfähige Anteile werden gegebenenfalls herausgerechnet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4914 2 – Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen. Biogasanlagen werden durch diese Maßnahme nicht gefördert. – Betriebe mit mehr als 2,0 GV/ha (Großvieheinheiten je Hektar) werden nur gefördert, wenn die Verbringung des Dunganfalls des über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist. – Der Fördersatz beträgt 35 %, für Junglandwirte 40 %. – Die Investition muss sich auf mindestens 25 000 Euro netto belaufen. Maximal förderfähig sind Kosten von 200 000 Euro. Die Errichtung darüber hinausgehender Lagerkapazitäten steht der Förderung nicht entgegen. – Prosperitätsgrenze: 150 000 Euro bzw. bei Ledigen 120 000 Euro. – Falls die Baugenehmigung nicht wie vorgesehen mit dem Antrag vorgelegt werden kann, ist sie nachzureichen. Eine Bewilligung kann erst nach Vorlage erteilt werden, was aber noch 2019 erfolgen muss. – Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag ist bis zum 01.11.2020 vorzulegen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die beantragten Zuwendungen (17,63 Millionen Euro) die zur Verfügung stehende Summe (10 Millionen Euro) deutlich übersteigen? Dass die Landwirtschaft erheblichen Investitionsbedarf für Wirtschaftsdüngerlagerraum hat, ist bekannt . Der daraus abzuleitende Förderbedarf konnte jedoch nicht abgeschätzt werden, da nicht bekannt war, in welchem Umfang in 2019/2020 konkrete Bauvorhaben geplant waren und inwieweit diese förderfähig sind. Die Landesregierung hat 10 Millionen Euro bereitgestellt. Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden zunächst viehlos wirtschaftende Betriebe berücksichtigt, des Weiteren wird nach aufsteigendem GV/ha-Besatz bewilligt, bis die Mittel verbraucht sind. Es zeichnet sich ab, dass teils deutliche Anteile der beantragten Summe aberkannt werden müssen . Inwieweit tatsächlicher Fördermittelbedarf über 10 Millionen Euro hinaus besteht, steht erst nach Prüfung aller Anträge fest. 3. Plant das Landwirtschaftsministerium aufgrund der hohen Nachfrage und nach der aktuellen Verschärfung der Düngeverordnung, den niedersächsischen Landwirten eine weitere Summe für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung zu stellen, da die Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate erhöht wurde? Wenn nicht, warum nicht? Derzeit sind im Landeshaushalt für 2020 keine Mittel für eine weitere Förderung allein aus Landesmitteln eingeplant. 4. Welche Summe wurde von den zur Verfügung stehenden 10 Millionen Euro für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist bislang abgerufen (Stand 15.09.2019; Bezug nehmend auf vollständige Anträge)? Bisher wurden keine Mittel zur Auszahlung abgerufen, da die Bewilligungen erst nach und nach erteilt werden und die Abrechnung dann erst nach Durchführung der Baumaßnahme erfolgt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4914 3 5. Wird die verbleibende Summe den niedersächsischen Landwirten 2020 erneut zur Verfügung stehen? Wenn nicht, warum nicht? Wofür wird die Summe stattdessen verwendet ? Die Landesmittel sind im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Die Mittel können insoweit in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden wie sie durch Bescheid gebunden werden. Sie stehen damit im Folgejahr zur Auszahlung zur Verfügung. Sollten die 10 Millionen Euro nicht vollständig gebunden werden, würde der Landeshaushalt entsprechend geringer belastet. 6. Wie viele Anträge auf Zuschüsse für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist sind bislang (Stand 15.09.) eingegangen? Es liegen 458 Anträge vor; Ende der Antragsfrist war der 29.07.2019. 7. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt, und was war die Hauptursache für eine Ablehnung ? Das Antragsprüfungs- und Bewilligungsverfahren wird derzeit durchgeführt. Bisher wurde ein Antrag abgelehnt. Gegenstand war hierbei nicht, zusätzlichen Lagerraum zu schaffen, sondern es sollte alter durch neuen ersetzt werden. Fünf weitere Antragsteller haben ihren Förderantrag aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen . 8. Warum wurde die Antragsfrist (11. bis 27. Juni 2019 bzw. 10. bis 19. Juli) so knapp und kurzfristig gewählt? Einerseits sollte die Antragsfrist so früh wie möglich im Jahr 2019 stattfinden, damit die Bewilligungen und auch erste Baumaßnahmen noch in diesem Jahr stattfinden können, andererseits sollten die Landwirte möglichst lange Vorlaufzeit für die Vorbereitung haben. Maßgeblich für die Antragsteller ist nicht die Dauer der Antragsfrist, sondern deren Schlusstermin. Die Eckpunkte der Maßnahme standen Ende Februar 2019 fest und sind dann bekanntgemacht worden. Die zunächst für Juni vorgesehene Antragsfrist musste verschoben werden (s. Antwort zu Frage 9). 9. Welche Gründe haben dazu geführt, dass sich der Antragszeitraum um vier Wochen verschoben hat? Zu dem zunächst vorgesehenen Zeitpunkt der Eröffnung des Antragszeitraums war das der Bekanntmachung der Richtlinie vorausgehende förmliche Beteiligungsverfahren wider Erwarten noch nicht abgeschlossen, sodass der Antragszeitraum verschoben werden musste. (Verteilt am 23.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wie gestaltet sich die Unterstützung der Landwirtschaftsministerin für Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger und Gärreste?