Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4932 neu*) 1 _________________ *) Die Drucksache 18/4932 - verteilt am 25.10.2019 - ist durch diese Fassung zu ersetzen. Die Anlage zur Antwort zu Frage 3 wurde beigefügt. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Geldwäsche und Spielsucht Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 27.09.2019 - Drs. 18/4694 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Durch eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im Landtag Sachsen-Anhalts (Drucksache 7/4637) kam heraus, dass es durch einen einzelnen LottoCard-Inhaber innerhalb eines Jahres einen Spieleinsatz von über 1 Million Euro gab. Als Landesgesellschaft hat die Toto- Lotto Niedersachsen GmbH eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber möglicher Geldwäsche und der Suchtgefahr der Spieler. Neben Spieleinsatzbegrenzungen ist eine Kundenkarte (LottoCard) für Sportwetten von Nöten, um teilnehmen zu können. Durch die LottoCard registriert sich der jeweilige Kunde bei Lotto-Toto. Bei einem ODDSET-Spiel (Sportwetten-Einsatz) werden dann die Daten elektronisch in München gesammelt. Somit wird garantiert, dass keine Minderjährigen teilnehmen können und Spielsucht sowie Geldwäsche erkannt werden müssten. Die Wichtigkeit dieser Sorgfaltspflicht wird durch das Glücksspielgesetz besonders hervorgehoben. Vorbemerkung der Landesregierung Da die Fragen in nicht unerheblichem Umfang interne Geschäftsabläufe der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (nachfolgend: TLN) betreffen, beruht die Beantwortung zu wesentlichen Teilen auf der Stellungnahme von TLN. TLN ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes mit der Veranstaltung und Durchführung von Glücksspielen in Niedersachsen beauftragt und somit Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 des Geldwäschegesetzes (GwG). 1. Nach welchen Kriterien werden Identifizierungsbögen durch den Kunden ausgefüllt? Eine Spielteilnahme an der Sportwette ODDSET ist nur in der Annahmestelle unter Verwendung der Kundenkarte (LOTTO Card) möglich. Dem Kunden wird ein Identifizierungsformular zugestellt, wenn die Gewinne oder Einsätze in einer Wettrunde 2 000 Euro oder mehr betragen. Zu weiteren Einzelheiten siehe die Antwort zu Frage 2. 2. Wie hoch muss der Einzelspieleinsatz bzw. wie hoch müssen die kumulierten Spieleinsätze sein, damit der Verdacht auf Geldwäsche bzw. Spielsucht gegeben ist? Bitte beide Fragen einzeln beantworten. a) Verdacht auf Geldwäsche Eine Pflicht zur Identifizierung der Kundinnen und Kunden gemäß §§ 11 und 12 GwG besteht gemäß § 10 Abs. 5 GwG, wenn die Gewinne oder Einsätze 2 000 Euro oder mehr betragen. Bei TLN wurde hierzu folgender Prozess implementiert: Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4932 2 aa) Feststellung der identifizierungspflichtigen Kundinnen und Kunden Das Erreichen der Betragsgrenze bei den Gewinnen bzw. Einsätzen durch eine Kundin / einen Kunden ermittelt TLN durch Summierung aller Gewinne bzw. Einsätze, die innerhalb einer Wettwoche von der jeweiligen Person erzielt bzw. abgegeben wurden. Hierfür erhalten die Geldwäschebeauftragte sowie die Abteilung Kundenmanagement von TLN wöchentlich einen Bericht von der ODDSET Sportwetten GmbH mit Sitz in München, die insoweit als Dienstleister für die Landeslotteriegesellschaften agiert. Da bereits identifizierte Personen gemäß § 11 Abs. 3 GwG bei erneutem Erreichen der Betragsgrenze nicht erneut identifiziert werden müssen, prüft TLN im nächsten Schritt, ob die in dem Bericht aufgeführten Personen bereits in den letzten zwölf Monaten identifiziert wurden. Ist dies nicht der Fall, wird der nachfolgend unter bb) beschriebene Identifizierungsprozess durchgeführt . Kleingewinne (bis einschließlich 500 Euro) kann die Kundin oder der Kunde innerhalb von fünf Wochen in der Annahmestelle abholen. Nach dieser Frist erfolgt eine automatische Überweisung auf ein von der Kundin oder dem Kunden genanntes Konto. Gewinne, die zentral auszubezahlen wären (über 500 Euro), werden bis zur Identifizierung der betreffenden Person zurückgehalten. Bei Gewinnen über 100 000 Euro erhält die betreffende Person zudem eine Benachrichtigung, und es erfolgt eine Prüfung auf Namensgleichheit zwischen Kundenkarteninhaberin/-inhaber und der Inhaberin / dem Inhaber des angegebenen Auszahlungskontos. bb) Durchführung der Identifizierung Die Abteilung Kundenmanagement von TLN ermittelt die Annahmestelle, in der die betreffende Person am häufigsten oder ausschließlich spielt. Anschließend schreibt die Abteilung Kundenmanagement von TLN zusammen mit der Geldwäschebeauftragten diese Person an und bittet sie, zwecks Identifizierung innerhalb einer Frist von vier Wochen die im Anschreiben benannte Annahmestelle zu besuchen. Da nicht alle Annahmestellen über die technische Ausrüstung zur Erstellung von Kopien verfügen, wird die betreffende Person in dem Anschreiben gebeten, neben einem gültigen Ausweisdokument auch eine Kopie dieses Ausweisdokuments mitzubringen. Als Anlage zum Anschreiben erhält die betreffende Person zudem bereits das in der Annahmestelle auszufüllende Identifizierungsformular. Das Identifizierungsformular sieht die Erklärung vor, dass ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an der Sportwette ODDSET teilgenommen wurde. Dies ist von der betreffenden Person durch Unterschrift zu bestätigen. Hierdurch wird die oder der wirtschaftlich Berechtigte im Sinne von §§ 10, 11 GwG eindeutig versichert. Das Personal der Annahmestelle prüft sodann, ob die zu Dokumentationszwecken gefertigte Kopie des Ausweisdokuments mit dem Ausweisdokument übereinstimmt und das Ausweisdokument der zu identifizierenden Person gehört. Dies dokumentiert das Personal der Annahmestelle durch Unterschrift am Ende des Formulars, mit der die oder der Beschäftigte erklärt, dass die Identifizierung durchgeführt, die Unterschrift des Kunden eingeholt und eine lesbare Kopie des vom Kunden vorgelegten Legitimationspapiers angefertigt und entgegengenommen wurde. Die Annahmestelle sendet die Legitimationsunterlagen postalisch oder über spezielle Kuriertaschen an die Abteilung Kundenmanagement von TLN. Hier wird sodann überprüft, ob die übersandte Kopie leserlich ist und von einem zugelassenen Ausweispapier stammt. Anschließend werden die erhobenen Daten mit den gegebenenfalls bereits erfassten Kundendaten abgeglichen, gegebenenfalls aktualisiert, insbesondere um zusätzlich erhobene Daten (z. B. zur Staatsangehörigkeit) ergänzt und gespeichert. Die übersandten Legitimationsunterlagen werden anschließend bei TLN für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sicher verwahrt. Die Abteilung Kundenmanagement von TLN überwacht zudem die Einhaltung der zur Identifizierung gesetzten Frist. Kann nach Fristablauf und trotz Berücksichtigung der regelmäßigen Postlaufzeiten ein Eingang der Identifikationsunterlagen nicht festgestellt werden, wird die Kundenkarte der betreffenden Person gesperrt. Eine Überweisung eventuell erzielter Gewinne erfolgt in diesem Fall nicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4932 3 In zwei Fällen war es im Jahr 2017 erforderlich, eine Geldwäscheverdachtsmeldung i. S. v. § 43 GwG bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen abzugeben. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Verdachtsmeldungen im Juni 2017 war der von den beiden Kunden jeweils über einen Zeitraum von einem Halbjahr getätigte Spieleinsatz von etwas mehr als 100 000 Euro als ungewöhnlich zu betrachten. Weitere Sicherungsmaßnahmen waren indes nicht zu ergreifen. b) Verdacht auf Spielsucht Zum Zweck des Spieler- und Jugendschutzes führt TLN eine Vielzahl von Maßnahmen durch, die im Sozialkonzept für den terrestrischen Bereich im Einzelnen beschrieben sind. Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Unterstützung und Schulung des Annahmestellenpersonals, um durch Beobachtung des Spielverhaltens in den Annahmestellen problematisches Spielverhalten erkennen und entsprechend reagieren zu können. Sämtliche Annahmestellen werden auf die besondere Verantwortung gegenüber ihren Kunden hingewiesen. Annahmestellenleitungen und -personal werden diesbezüglich gesondert geschult. Hinsichtlich der Sportwette ODDSET erhält TLN regelmäßig einen Spielerschutz-Report von der ODDSET Sportwetten GmbH, der Aufschluss über die höchsten Einsätze, Gewinne und Verluste bei ODDSET gibt. Sowohl die Geldwäschebeauftragte als auch die Spielerschutzbeauftragte werten diese Berichte aus. Fällt hierbei eine Person mit überdurchschnittlich hohen Einsätzen regelmäßig auf, wird dem nachgegangen. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung von Adressen ambulanter oder stationärer Behandlungseinrichtungen, gegebenenfalls auch die Veranlassung einer Spielersperre nach §§ 8, 23 GlüStV. Im Übrigen wird auf jedem Wettschein auf die Gefahr, dass Glückspiel süchtig machen kann, hingewiesen bzw. über die Risiken aufgeklärt. In den Annahmestellen befinden sich obligatorisch und für die Kundinnen und Kunden gut sichtbar Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Spieler- und Jugendschutz, die bei Bedarf vom Annahmestellen- Personal proaktiv ausgegeben werden. Gleichwohl, dies belegt auch die wissenschaftliche Forschung zum Spielerschutz, ist ein hoher Einsatz allein kein Indiz für eine bestehende Spielsucht. Ein wesentliches Kriterium für Spielsucht ist, dass die betreffende Person über ihre Verhältnisse spielt. Ob dies der Fall ist, hängt von den persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnissen ab und ist immer individuell zu bewerten . Aus diesem Grund wird das Annahmestellen-Personal hinsichtlich der Früherkennung von Spielsucht entsprechend geschult. TLN wird darüber hinaus regelmäßig durch externe Experten (zuletzt PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) nach dem Responsible Gaming Standard der European Lotteries sowie dem Standard der World Lottery Association zertifiziert. 3. Wie viele Formulare zur Geldwäsche (Identifizierungsbogen) bzw. Spielsucht wurden seit 2010 ausgegeben? Bitte nach Bezirken der Lotto Gesellschaft aufschlüsseln. Seit TLN geldwäscherechtlich im Sinne von § 10 Abs. 5 GwG verpflichtet ist (seit Inkrafttreten des aktuellen GwG am 23. Juni 2017), wurden insgesamt 58 Identifizierungsformulare ausgegeben. Nachstehend wird die Ausgabe der Identifizierungsformulare durch TLN, entsprechend der aktuellen Bezirksstruktur - eine Karte der Bezirksstruktur ist als Anlage beigefügt -, tabellarisch aufgeschlüsselt : Bezirk Anzahl 1 9 2 1 3 3 4 4 5 9 6 6 7 9 8 6 9 6 10 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4932 4 4. Auf welche Summe sind die Spieleinsätze bei Verwendung einer LottoCard begrenzt? Die entsprechenden Begrenzungen ergeben sich aus den Oddset-Teilnahmebedingungen. Der Höchstwetteinsatz ist begrenzt auf 500 Euro pro Wette. Der Höchstwetteinsatz pro Wettschein beträgt 1 500 Euro. Der Höchstwetteinsatz pro Wettrunde beträgt 5 000 Euro. Der Wetteinsatz darf der Höhe nach nur so gewählt werden, dass der maximal erzielbare und auszuzahlende Gewinnbetrag für eine Wette 100 000 Euro beträgt. 5. Wie hoch war der höchste Spieleinsatz, der innerhalb eines Jahres auf einer LottoCard innerhalb Niedersachsens gespielt wurde? Hat dieser Spieler einen Identifizierungsbogen ausgefüllt, oder wurde bezüglich einer möglichen Spielsucht aufgeklärt? Wurde diese LottoCard bereits in anderen Bundesländern verwendet? Bitte aufschlüsseln nach Bundesland und jeweiligem Spieleinsatz pro Jahr. Der höchste Spieleinsatz bei der Sportwette ODDSET im Jahr 2018 über eine niedersächsische LOTTO Card betrug insgesamt 106 809,90 Euro. Eine Identifizierung des Kunden erfolgte über das entsprechende Formular. Die LOTTO Card von TLN ist nur in Niedersachsen gültig. 6. Bei wie vielen LottoCards wurden mehr als 100 000 Euro innerhalb eines Jahres als Spieleinsatz getätigt? Bitte nach Orten und Lotto-Bezirken aufschlüsseln. Mit einer LOTTO Card wurde in Northeim im Bezirk 10 im Jahr 2018 ein Spieleinsatz von mehr als 100 000 Euro bei der Sportwette ODDSET getätigt. 7. Wie haben sich die Spieleinsätze im Bereich ODDSET seit 2010 in den jeweiligen Bezirken entwickelt? Bitte nach Bezirk, Jahr und Spieleinsatz aufschlüsseln. Die Gesamtspieleinsätze im Zeitraum 2010 bis 2018 stellen sich wie folgt dar: Jahr Spieleinsätze in Euro 2010 13.593.521,50 2011 12.452.611,00 2012 11.737.429,50 2013 11.182.071,70 2014 13.583.616,50 2015 14.692.640,20 2016 15.317.101,80 2017 13.742.199,80 2018 11.617.465,20 Bei einer darüber hinaus nach Bezirken aufgeschlüsselten Beantwortung dieser Frage ist zu besorgen , dass damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart würden, bei deren Bekanntwerden wettbewerbliche Nachteile nicht auszuschließen wären. Die entsprechenden Daten können den Abgeordneten des Landtags bei Bedarf in geeigneter Weise vertraulich zugänglich gemacht werden. 8. Falls eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen nicht erhoben wird oder die Landesregierung Fragen nicht beantworten kann: Welche Gründe gibt es hierfür? Siehe die Antwort zu Frage 7. (Verteilt am 06.11.2019) Bezirksstruktur der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH Stand Oktober 2019 Anlage 18-04932 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Geldwäsche und Spielsucht 18-04932 Anlage