Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4948 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Stillstand am Dannhäuser Kreisel (B 64 - B 248n) Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 01.10.2019 - Drs. 18/4727 an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 25.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die B 64 stellt eine wichtige Querverbindung in Südniedersachsen dar. Sie verbindet die Landkreise Holzminden, Northeim und Goslar. An der Schnittstelle zur A 7, im Bereich Bad Gandersheim, sind im Zuge des dreispurigen Ausbaus der A 7 eine Reihe von Maßnahmen erforderlich geworden , die sowohl Bundesstraßen, aber auch Landes- und Kreisstraßen betreffen. So wurden im Bereich der Verbindung von Bad Gandersheim in Richtung Seesen bereits eine Reihe von Baumaßnahmen durchgeführt. Am Dannhäuser Berg herrscht, trotz der Fertigstellung der Baumaßnahmen, immer noch Stillstand, wie ein Pressebericht des Gandersheimer Kreisblattes am 13.09.2019 berichtet. Demnach sind verkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich, damit die Via Niedersachsen GmbH & Co.KG die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung wie die Anbringung von Schutz- und Verkehrszeichen und das Aufbringen der Fahrbahnmarkierungen durchführe, damit der Kreisverkehr für den Verkehr freigegeben werden könne. Vorbemerkung der Landesregierung Ausgelöst durch den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 ist es zu einer geänderten Streckenführung der bisherigen Kreisstraße K 62 zwischen Ildehausen und der Einmündung in die Bundesstraße B 64 gekommen. Hierdurch konnte ein Brückenbauwerk eingespart werden. Die bisherige Kreisstraße wird zur B 248n aufgestuft. Die Straßenbauarbeiten im Verlauf der B 248n und des Kreisels (B 64/B 248n) sind Bestandteil des ÖPP(Öffentlich-private-Partnerschaften)-Vertrages A 7, dessen Auftragnehmer die Via Niedersachsen GmbH & Co. KG ist. 1. Wie ist der Stand der Baumaßnahme am Dannhäuser Kreisel? Die Straßenbauarbeiten sind am Kreisel selbst und an der Bundesstraße 248n bis lldehausen fertiggestellt . Restarbeiten, wie z. B. Aufbau der Schutzplanken, Herstellung der Fahrbahnmarkierung und Aufstellen der Beschilderung, stehen noch aus. Zur Verkehrsführung ist festzustellen, dass die B 64 unverändert zur Verfügung steht, während die zukünftige B 248n noch nicht genutzt werden kann. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4948 2 2. Wann ist mit der Verkehrsfreigabe des Kreisels zu rechnen? Die Planungen für die Schutzplanken, die Markierung und die Beschilderung befinden sich im Genehmigungsverfahren . Mit der Freigabe ist Ende November 2019 zu rechnen. Danach werden diese Restarbeiten unverzüglich ausgeführt. Mit einer Verkehrsfreigabe kann daher Ende Dezember 2019 gerechnet werden. 3. Ist es richtig, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung notwendig ist? Ja. 4. Wer ist für die verkehrsbehördliche Anordnung zuständig? Verkehrsbehörde ist die Stadt Seesen. 5. Gibt es Probleme bei der Ausstellung dieser Anordnung? Bei der Erstellung der Unterlagen zur Beantragung der verkehrsbehördlichen Anordnung durch den ÖPP-Auftragnehmer kam es zu Unstimmigkeiten mit der Verkehrsbehörde, was zu Verzögerungen führte. Der Auftragnehmer war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Strecke teilweise mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h beschränkt werden sollte. Die Verkehrsbehörde folgte jedoch diesem Ansatz nicht und besteht darauf, für den Verkehr auf der B 248n weitestgehend keine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen. Hierdurch wurde eine zeitaufwändige Änderung der Planung ausgelöst. 6. Wann ist mit weiteren baulichen Maßnahmen am Kreisel zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Welche Kosten entstehen dabei dem Land Niedersachsen? Für das Land Niedersachsen entstehen keine Kosten. Die Baukosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Planungskosten trägt der Auftragnehmer des ÖPP-Projektes. (Verteilt am 28.10.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Stillstand am Dannhäuser Kreisel (B 64 - B 248n)