Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/495 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Abgastests an Affen Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 12.02.2018 - Drs. 18/294 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 14.03.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Laut aktuellen Meldungen in der Presse (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2018, Spiegel online vom 30.01.2018) war die Volkswagen AG an der Gründung der Europäischen Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor (EUGT) beteiligt und finanzierte diese auch mit. Die EUGT hatte in den USA Abgastests an Affen durchführen lassen. Das Fahrzeug dafür sei von der Volkswagen AG bereitgestellt worden. Ziel dieser Versuche war es, eine mutmaßliche Ungefährlichkeit von Dieselabgasen nachzuweisen. Vorbemerkung der Landesregierung Tierversuche im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Diesel-Abgasen hält die Landesregierung ethisch für inakzeptabel. Derartige Versuche sind völlig überflüssig und schaden dem Ansehen der beteiligten Unternehmen. Die genauen Hintergründe hierzu müssen zügig und restlos aufgeklärt werden. Aus diesem Grund haben sich Herr Ministerpräsident Weil und Herr Minister Dr. Althusmann gemeinsam an den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Müller, gewendet und eine zeitnahe und umfassende Aufklärung gefordert. Ein erster Zwischenbericht ist erfolgt , abschließende Einordnungen stehen aber noch aus. Entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Rahmenbedingungen wird der Vorstand der Volkswagen AG dem Aufsichtsrat gegenüber berichten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch die Aufsichtsratsmandate des Ministerpräsidenten und des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung den gesetzlich vorgesehenen Grenzen unterliegen, die einer vertrauensvollen Aufsicht zu dienen normiert sind. Soweit vor diesem Hintergrund möglich, wird die Landesregierung weiterhin den parlamentarischen Gremien gegenüber nähere Auskünfte erteilen. Die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat werden sich zudem weiter bei Volkswagen dafür einsetzen, dass das Unternehmen von sich aus umfassend über die Ergebnisse der Überprüfungen informiert. Eine Kommentierung bzw. Stellungnahmen zu Medienberichten erfolgen durch die Landesregierung nicht. 1. Wann hat die Landesregierung - namentlich Herr Ministerpräsident Weil und Herr Minister Dr. Althusmann als Mitglieder des VW-Aufsichtsrats - erstmalig von dieser Thematik Kenntnis erlangt? Herr Ministerpräsident Weil und Herr Minister Dr. Althusmann haben durch die Berichterstattung in den Medien erstmalig von der Thematik Kenntnis erlangt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/495 2 2. Wie konnte es nach Meinung der Landesregierung dazu kommen, dass der Aufsichtsrat der Volkswagen AG als Konzernkontrollgremium diese Tests nicht verhindert hat? Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG und seine Mitglieder haben keine Überwachungs- und Einwirkungskompetenz mit Blick auf das operative und laufende Geschäft des Unternehmens. Eine derartige Einwirkung ist ausdrücklich vom Gesetzgeber untersagt. Die Aufgabe eines Aufsichtsrates ist auf die Überwachung des Vorstandes begrenzt. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. Für welche Maßnahmen werden sich die Vertreter der Landesregierung im VW- Aufsichtsrat einsetzen, damit solche - nach allgemeinem Empfinden unethischen - Tests zukünftig verhindert werden? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen. 4. Was werden die Vertreter der Landesregierung im VW-Aufsichtsrat unternehmen, damit sich die Verursacher ihrer Verantwortung stellen müssen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen. 5. Wie viel Zeit verwenden die Vertreter der Landesregierung im VW-Aufsichtsrat neben ihrem Regierungsamt und ihrem Parlamentsmandat auf ihre Kontrolltätigkeit? Bei den von der Landesregierung in Aufsichtsräte entsandten Mitgliedern wird entsprechend den Beteiligungsvorschriften des Landes darauf geachtet, dass dem Aufsichtsorgan nur Mitglieder angehören , die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse , Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und angesichts ihrer beruflichen Beanspruchung in der Lage sind, die Aufgaben eines Aufsichtsorganmitgliedes wahrzunehmen. Das Kabinett hat zuletzt die Entsendung von Minister Dr. Althusmann mit Beschluss vom 12.12.2017 gemäß Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und § 7 Nr. 15 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen die Zulässigkeit der Entsendung festgestellt. Die Entscheidung des Kabinetts ist dem Landtag mit Drs 18/115 vom 14.012.2107 bekannt gegeben worden. Herr Ministerpräsident Weil und Herr Minister Dr. Althusmann verwenden für die Tätigkeiten im VW-Aufsichtsrat die Zeit, die erforderlich ist, um die Mandate ordnungsgemäß wahrzunehmen. Aufzeichnungen zu der Wahrnehmung einzelner Aufgaben liegen nicht vor. 6. Wie steht die Landesregierung zu der im Wahlkampf 2017 von Herrn Dr. Althusmann getätigten Äußerung in Bezug auf den Status von Volkswagen als Weltkonzern und die Tätigkeit als Aufsichtsrat: „das kann man nicht mal eben nebenher machen“ (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Nun-doch-Althusmann-kommt-in-VW- Aufsichtsrat,vw4008.html)? Die Landesregierung hält diese Aussage nach wie vor für richtig. Genau aus diesem Grunde nehmen sich sowohl der Ministerpräsident als auch der Wirtschaftsminister genügend Zeit zur Wahrnehmung des Mandats, die nicht nur die Teilnahme an den Sitzungen der Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, sondern auch die Vor- und Nachbereitung sowie die Klärung sonstiger Fragen umfasst . Um sich fachlich auf die anstehenden Sitzungen optimal vorbereiten zu können, werden zudem die Personalressourcen in der Staatskanzlei und im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zur Klärung einzelner juristischer sowie betriebswirtschaftlicher Fragen gestärkt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/495 3 7. Wie werden seitens der Landesregierung die Sitzungen des VW-Aufsichtsrats vorbereitet ? Die Mitglieder des Aufsichtsrats sichten die Unterlagen und lassen sich bei der Vorbereitung von besonders beauftragten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihm Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur organisatorischen Abwicklung, unterstützen . Soweit es zu speziellen Fachfragen erforderlich ist, lassen sich Ministerpräsident Weil und Minister Dr. Althusmann entsprechend beraten. 8. Bezieht die Landesregierung die Aussage von Herrn Ministerpräsidenten Weil gegenüber dem Politikjournal Rundblick vom 31. Januar 2018, dass die Frage der persönlichen Verantwortung bei VW „auch höheren Ortes“ ansetzen müsse, auch auf den Ministerpräsidenten und auf Herrn Dr. Althusmann? Nein. (Verteilt am 15.03.2018) Drucksache 18/495 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Abgastests an Affen