Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4966 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Hermann Grupe, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Tierärztemangel in Niedersachen? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Hermann Grupe, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 26.09.2019 - Drs. 18/4691 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 29.10.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Anfang des Jahres berichtete das Vet-Magazin unter der Überschrift „Tierarztmangel auf dem Land spitzt sich zu“, dass Tierarztpraxen im ländlichen Raum zunehmend Probleme haben sollen, angestellte Tierärzte als Mitarbeiter zu finden. In der Folge müssten Tierbesitzer in manchen Regionen für einen Praxisbesuch zunehmend weite Wege auf sich nehmen (vgl. https://vet-magazin .de/deutschland-magazin/tieraerztliche-organisationen/bundesverband-praktizierender-tieraerzte /Tierarztmangel-auf-dem-Land-spitzt-sich-zu.html). Aus anderen Bundesländern liegen Berichte vor, dass besonders Landwirte zunehmend Probleme haben, einen Tierarzt für Groß- und Nutztiere zu bekommen (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/ heute-in-deutschland/tierarztmangel-auf-dem-land-100.html oder https://www.lz.de/ueberregional/ owl/22351541_Auf-dem-Land-droht-Tierarztmangel.html). Vorbemerkung der Landesregierung Die Ausbildung zur Tierärztin und zum Tierarzt ist in Deutschland ein Hochschulstudium. In Niedersachsen erfolgt die tierärztliche Ausbildung an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo). Der Hochschulabschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Tierarzt und zur Erlangung einer staatlichen Erlaubnis zur Berufsausübung (Approbation). Tierärztinnen und Tierärzte, die ihren Beruf in Niedersachsen ausüben, gehören grundsätzlich der Tierärztekammer Niedersachsen (TKN) an (Pflichtmitgliedschaft). Gemäß ihrer Berufsordnung dienen Tierärztinnen und Tierärzte dem Allgemeinwohl und tragen bei der Ausübung ihres Berufes in hohem Maß Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist jede Tierärztin und jeder Tierarzt in besonderer Weise zum Schutz der Tiere berufen und verpflichtet. Gesetzliche Aufgabe der TKN ist es u. a., auf eine ausreichende tierärztliche Versorgung der Bevölkerung hinzuwirken. Zur Beantwortung der Nrn. 1,2,6 und 7 der Kleinen Anfrage hat die Landesregierung die Einschätzung der TiHo und der TKN eingeholt. Die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 beruht auf Angaben der TiHo. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4966 2 1. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung auch in Niedersachsen einen Tierärztemangel , oder droht ein solcher? Auch in Niedersachsen zeichnet sich, allerdings regional begrenzt, ein allgemeiner Tierärztemangel ab, der sich künftig in bestimmten Regionen noch verstärken könnte. Bereits jetzt ist regionsgebunden ein Mangel an fachlich spezialisierten Tierärztinnen und Tierärzten zu verzeichnen. Vereinzelt können Nachfragen aus bestimmten Bereichen (z. B. Großtiere/Nutztiere) nicht befriedigt werden, da der entsprechend spezialisierte Nachwuchs fehlt. Im Fachgebiet der Behandlung von Haus- und Kleintieren (Hunde, Katzen etc.) ist - regional unterschiedlich - absehbar mit Einschränkungen ortsnaher Versorgung (Umkreis 15 km) aufgrund der Aufgabe der Berufsausübung aus Altersgründen und fehlender Nachrücker zu rechnen. Betroffen ist insbesondere der ländliche Raum. 2. Wenn ja, in welchen Regionen des Landes gibt es einen solchen / droht ein solcher (bitte differenziert nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Region Hannover)? Aus den bei der TKN vorliegenden Daten kann zurzeit abgeleitet werden, dass sich zukünftig in folgenden Landkreisen ein allgemeiner Tierärztemangel ergeben könnte: Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Rotenburg (Wümme), Stade, Wittmund. 3. Wie viele Studienplätze gibt es in Niedersachsen, um Tiermedizin zu studieren? Jährlich stehen an der TiHo 257 Studienplätze für Tiermedizin zur Verfügung. 4. Welche Zulassungsvoraussetzungen zum tiermedizinischen Studium gibt es? Voraussetzung für die Zulassung zum tiermedizinischen Studium ist die Allgemeine Hochschulreife. Zum Wintersemester 2018/2019 haben sich ca. 1 800 Studieninteressierte auf einen der 257 an der TiHo zur Verfügung stehenden Studienplätze beworben. Das entspricht 7 Studienbewerbern pro Studienplatz . Für 156 der insgesamt 257 Studienplätze hat die TiHo ein eigenes Auswahlverfahren. Die anderen Studienplätze werden per Abiturbesten-Quote (Kriterium Abiturbestennote) vergeben. Auf das TiHo-Auswahlverfahren haben sich 2018 insgesamt 960 Abiturienten (843 Bewerberinnen und 117 Bewerber) beworben. Bestandteil des Auswahlverfahrens der TiHo ist ein Motivationstest zur Feststellung der besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Zu diesem Auswahlverfahren werden Bewerbungen mit einer Abiturdurchschnittsnote von 2,5 und besser zugelassen. Weiter wird das Belegen der Fächer Physik, Chemie und Biologie in den letzten vier Halbjahren vor dem Abitur als Bonus berücksichtigt. Zusätzlich bekommen Bewerbungen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem tiermedizinisch relevanten Fach einen Bonus. In der Gesamtrangliste aller Teilnehmer am Auswahlverfahren (für den Rangplatz 1 bis 188, Vergabe der Plätze einschlich Nachrückverfahren) erfüllten 42 Bewerberinnen und Bewerber das Bonuskriterium , drei naturwissenschaftliche Fächer (Physik, Chemie und/oder Biologie) aus dem Abitur nachweisen zu können. 425 Kandidaten konnten zwei Fächer und 476 ein Fach nachweisen. In 17 Bewerbungen war kein naturwissenschaftliches Fach belegt worden. Zusätzlich haben aus dem Kreis der zugelassenen Bewerbungen 25 Personen eine Berufsausbildung nachgewiesen. Aufgrund der Ergebnisse des Tests konnten nach dem Auswahlverfahren Abiturientinnen und Abiturienten mit Abiturdurchschnittsnoten bis zu 2,2 das Tiermedizinstudium an der TiHo aufnehmen. Künftig wird der Motivationstest durch einen Medizinertest abgelöst, Ortspräferenz und Anrechnung von Wartezeiten entfallen, eine Eignungsquote von 10 % kommt hinzu. Belegung von naturwissenschaftlichen Fächern im Abitur und Berufsausbildungen werden weiterhin berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4966 5. 6 Fe är be we de Ei st so ze kü re Ve 7. ru en (V 3 Wie viele Absolventen im Fach Tiermedizin hat es in den Jahren 2014 bis 2018 gegeben, und wie viele haben bereits 2019 ihr Studium erfolgreich abgeschlossen? Jahr Gesamt 2014 236 2015 239 2016 252 2017 236 2018 222 2019 263 (Stand 17.10.2019) Hält die Landesregierung Maßnahmen für erforderlich, um den Tierarztberuf attraktiver zu gestalten, und wenn ja, welche? stzustellen ist, dass der tierärztliche Beruf an sich grundsätzlich ein attraktiver Beruf ist. Beim tierztlichen Beruf stehen der ethische Aspekt und der Hilfs- und Heilgedanke, aber auch die vielfältigen ruflichen Perspektiven, die der tierärztliche Beruf eröffnet, im Vordergrund. In monetärer Hinsicht ist die praktizierende Tierärzteschaft vielfach auf nicht angemessene Vergütung hin, insbesonre , soweit eine Bindung an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) besteht. Hier gilt es nach nschätzung der Landesregierung sicherzustellen, dass die Einkommensentwicklung, soweit sie der aatlichen Lenkung unterliegt, an vergleichbaren Heilberufen unter Berücksichtigung etwaiger Benderheiten bei der Ausübung des tierärztlichen Berufs orientiert geregelt wird. Was die sich abichnende Entwicklung im ländlichen Raum anbelangt, sind nach Auffassung der Landesregierung nftig verstärkt unter Einbindung aller Akteure Strategien zu entwickeln, im Sinne der verfassungschtlich geforderten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf eine ausreichende tierärztliche rsorgung der Bevölkerung hinzuwirken. Sofern die Landesregierung hierfür keine Maßnahmen für erforderlich halten sollte: Wam nicht? tfällt erteilt am 30.10.2019) Drucksache 18/4966 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Tierärztemangel in Niedersachen? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Hermann Grupe, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 26.09.2019 - Drs. 18/4691 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 29.10.2019