Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Schlechte Zustände in der Justiz? Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 25.09.2019 - Drs. 18/4657 an die Staatskanzlei übersandt am 26.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 29.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Neue Presse berichtete am 13.09.2019 unter der Überschrift „Hilferuf aus der Erledigungsjustiz “, dass sich Gerichtspräsident Herr Ralph Guise-Rübe von der Politik im Stich gelassen fühle. Er beklage Personalmangel und schlechte Ausstattung. Insidern seien die schlechten Zustände längst bekannt: schlechte technische Ausstattung, mieses Arbeitsumfeld und Stellenmangel. Es sei von „Erledigungsjustiz“ die Rede; Aktenberge möglichst geräuschlos abtragen, und sei es auf Kosten der Rechtspflege. Der Bürger merke es am ehesten an den langen Verfahren (https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hilferuf-aus-der-Erledigungsjustiz). 1. Wie viele Stellen fehlen, den Personalbedarf nach PEBB§Y zugrunde gelegt, in den einzelnen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften (bitte nach allen Bezirksebenen in Niedersachsen für die entsprechenden Gerichte und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln)? Zur Ermittlung der für die Erreichung des Ziels PEBB§Y 1,0 erforderlichen zusätzlichen Arbeitskraftanteile wurde dem für das Jahr 2018 nach PEBB§Y errechneten Personalbedarf der zum Stichtag 31.12.2018 erhobene Personalbestand gegenübergestellt. Außerdem wurden die mit dem Haushalt 2019 erfolgten Änderungen des Beschäftigungsvolumens eingerechnet. Hieraus errechnet sich über alle von PEBB§Y erfassten Dienstgruppen hinweg ein Fehlbedarf von 585,94 Vollzeiteinheiten . Dieser Fehlbedarf verteilt sich folgt auf die einzelnen Mittelbehörden (negatives Vorzeichen = Unterdeckung, positives Vorzeichen = Überdeckung): a) Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig: -80,25 b) Bezirk des Oberlandesgerichts Celle: -185,30 c) Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg: -130,93 d) Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig: +0,42 e) Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle: -72,61 f) Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg: -76,33 g) Verwaltungsgerichtsbarkeit: -37,70 h) Sozialgerichtsbarkeit: -16,85 i) Arbeitsgerichtsbarkeit: +14,27 j) Finanzgerichtsbarkeit: -0,66 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 2 Der vorgenannte Fehlbedarf umfasst alle in PEBB§Y abgebildeten Berufsgruppen in der Justiz, also Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte , Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie die mittlere Beschäftigungsebene. Zurückzuführen ist er auch auf beträchtliche Sondereffekte (beispielsweise der starke Anstieg in Asylsachen, in Krankenhaus-Vergütungsstreitigkeiten oder bei Verfahren im Zusammenhang mit den NOx- Klagen). 2. Wie viele neue Stellen werden für Richter und Staatsanwälte im Jahr 2020 voraussichtlich geschaffen? Zum Stichtag 01.01.2019 standen der Justiz mit 2705 Stellen für diese Berufsgruppen so viele Stellen wie noch nie zuvor zur Verfügung. Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 sieht die Schaffung weiterer acht neuer Stellen für Richterinnen und Richter bei Amtsgerichten als Ausgleich für die Mehrbelastung durch die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannte 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen vor. 3. Auf welchem Stand ist die technische Ausstattung der Richter, der Staatsanwälte und der Geschäftsstellen? Sämtliche Arbeitsplätze in der niedersächsischen Justiz werden im Rahmen standardisierter, strukturierter IT-Prozesse durch den Zentralen IT-Betrieb der niedersächsischen Justiz (ZIB) betreut. Grundsätzlich sind alle Arbeitsplätze der niedersächsischen Justiz mit einem den aktuellen technischen Anforderungen genügenden PC sowie einem Monitor mit in der Regel 24“Bildschirmdiagonale ausgestattet. Soweit aufgrund der fachlichen Anforderungen notwendig, sind eine Reihe von Arbeitsplätzen darüber hinaus schon heute mit Zweitmonitoren ausgestattet, um beispielsweise die Arbeit mit umfangreichen Tabellen oder elektronischen Registern zu erleichtern . Soweit auf Arbeitsplätzen bereits die elektronische Akte pilotiert wird, sind auch diese mit Zweitmonitoren ausgestattet. Daneben werden die Arbeitsplätze auf Anforderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsplatzdrucker als Alternative zu zentralen Druckmöglichkeiten ausgestattet. Neben der vorstehend dargestellten Hardware-Grundausstattung besteht für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie für weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen mit Reisetätigkeit die Wahlmöglichkeit zwischen einem PC und einem Notebook, um mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Das Verhältnis zwischen PC und Notebook-Ausstattung lag bezogen auf die gesamte niedersächsische Justiz zum Jahresbeginn 2019 bei einem Verhältnis von rund 2:1 mit steigender Tendenz zur mobilen Endgeräte-Ausstattung. Für den Versand elektronischer Nachrichten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten aller Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Kartenlesegeräten nebst Signaturkarten mit einem qualifizierten Zertifikat ausgestattet worden. Gleiches gilt für Richterinnen und Richter bei den eJustice-Testgerichten, die Signaturkarte und Kartenlesegerät für die Arbeit mit elektronischen Akten zum Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigen. Weitere Hardware (z. B. Barcodescanner, besondere Drucker, ergonomische Peripheriegeräte) wird nach individuellem fachlichem Bedarf auf den Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Software-Ausstattung sind neben der Bereitstellung spezifischer Fachverfahren im Verlauf der letzten Jahre mehr als 3.000 Arbeitsplätze, insbesondere der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, mit einer professionellen Spracherkennungssoftware und geeigneten Headsets ausgestattet worden, um die Erstellung von insbesondere längeren Textdokumenten , wie z. B.Urteilen, zu vereinfachen. Gerade im strafrechtlichen Bereich werden die Arbeitsplätze der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zudem mit zusätzlicher Software ausgestattet, die die Durchdringung , Analyse und Strukturierung umfangreicher Akten und Daten ermöglichen und erleichtern soll. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 3 Neben dieser arbeitsplatzbezogenen Ausstattung wurden im Zuge der Eröffnung des fakultativen elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zum 01.01.2018 die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der notwendigen ERV-Infrastruktur ausgestattet. Dazu wurden den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den Ausdruck eingehender elektronischer Nachrichten zur weiterhin noch rechtsverbindlichen Papierakte sowie von Kopien für nicht anwaltlich vertretene gegnerische Parteien leistungsfähige ERV-Drucker zur Verfügung gestellt. Den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die bereits über elektronische (Zweit-)Akten verfügen, stehen zudem hochleistungsfähige Scanner für die Überführung von Papiereingängen in elektronische Dokumente zur Verfügung. 4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bei der derzeitigen technischen Ausstattung der Richter, der Staatsanwälte und der Geschäftsstellen? Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017 (BGBl. I 2017, S. 2208) verpflichtet die Justiz zur Einführung elektronischer Akten in allen Rechtsbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften bis zum 31.12.2025. Mit der Einführung der elektronischen Akte und dem Umstieg auf eine durchgängig digitale Aktenbearbeitung sind umfassende Veränderungen der Arbeitsabläufe und auch der Arbeitsmittel in der Justiz verbunden. Diese treffen nahezu sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ziel ist es, auf das bisher genutzte Papier zu verzichten. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, das Studium und Durchdringen von umfangreichen Schriftsätzen und Akten künftig ausschließlich digital vorzunehmen und auf die Erstellung von „Hilfsausdrucken“ zu verzichten, muss nicht nur ein hierauf optimal ausgerichtetes elektronisches Aktensystem zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr muss auch die Arbeitsplatzausstattung hohen funktionalen und ergonomischen Ansprüchen genügen. Nur so wird es gelingen, die Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und darüber hinaus die aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Im Zuge des Programms „elektronische Justiz Niedersachsen“ (eJuNi), in dem die Umsetzungen des Gesetzes gebündelt wird, wurde die Ausstattung der Richterbänke in Sitzungssälen, der Arbeitsplätze der Entscheider (Richterinnen/Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte, Amtsanwältinnen /Amtsanwälte, Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger) sowie der Serviceeinheiten für ein Arbeiten mit elektronischen Akten neu konzipiert. So werden für das Arbeiten mit elektronischen Akten an allen Arbeitsplätzen zwei 24“-Monitore benötigt . Hierbei wird ein Monitor für die Fachanwendung, das Textsystem oder die Office- Programme und ein zweiter für die Anzeige der elektronischen Akte eingesetzt. Für die Arbeitsplätze der Entscheiderinnen und Entscheider wird eine sogenannte „2-in-1“-Geräte- Strategie verfolgt. Den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wird für alle Aufgaben ein einziges Gerät zur Verfügung gestellt werden, das sowohl am Arbeitsplatz, in Sitzungen, bei auswärtigen Diensttätigkeiten oder im Heimarbeitsbereich genutzt werden kann. Um ergonomisch in den elektronischen Akten blättern und Notizen, Anmerkungen, Verweise, Kommentare oder Markierungen direkt über Touchscreen-Bedienung in den Akteninhalt einfügen zu können, werden für die Entscheiderinnen und Entscheider künftig ausschließlich touchfähige, mobile Geräte eingesetzt werden, die die Funktionalität von Tablet-Geräten und Notebooks vereinen. Ab diesem Jahr erhalten im Zuge einer umfangreichen Ausstattungsoffensive zunächst alle Testgerichte und einige Landgerichte auf den Arbeitsplätzen und Richterbänken in den Sitzungssälen die vorstehend dargestellte neue Ausstattung. Ab dem Jahr 2020 sollen alle betroffenen Arbeitsplätze in der Justiz sukzessive mit der neuen Hardware ausgestattet werden. Die Reihenfolge des Hardwarerollouts orientiert sich an den Planungen zur Einführung der elektronischen Akte. Wie bereits in den eJustice-Testgerichten geschehen, werden im Zuge des Rollouts der elektronischen Akte sukzessive auch alle Entscheiderinnen und Entscheider mit einer Signaturkarte und einem Kartenlesegerät ausgestattet werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 4 Neben der Ausstattung der Arbeitsplätze und Sitzungssäle mit der erforderlichen Hardware erfordert das digitale Arbeiten ausreichend dimensionierte Netzanbindungen der Justizstandorte. Dies betrifft sowohl die WAN-Anbindung, deren Modernisierung durch die Landesregierung vorangetrieben wird. Die Neukonzeption des WAN sieht vor, die Mindestbitrate für die Anbindung der Liegenschaften auf eine symmetrische Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s zu erhöhen, um den zukünftigen Anforderungen der IT bis 2025 gerecht zu werden. Zum anderen ist für die Umstellung auf vollelektronische Geschäftsprozesse auch die LAN- Anbindung der Arbeitsplätze (Tertiärverkabelung) mit einer Datenübertragungsrate von 1 Gbit/s notwendig. Eine Ertüchtigung erfolgt grundsätzlich im Zuge der Maßnahmen des Landes zur Ausstattung mit Voice over IP (VoIP). Für Standorte, bei denen die LAN-Verkabelung auf diesem Weg nicht ausreichend verbessert wird, beauftragt die Justiz die notwendige Ergänzung. Diese Anforderung an die Inhouse-Netzinfrastruktur soll in der Justiz spätestens bis zum Ende des Jahres 2021 flächendeckend vorliegen, um den sukzessiven fachbereichsbezogenen Rollout der elektronischen Akte zu ermöglichen und die gesetzlich vorgeschriebene flächendeckende Einführung bis Ende 2025 erreichen zu können. Neben der WAN- und LAN-Verkabelung ist auch eine Ausstattung der Justizgebäude mit dienstlichem WLAN erforderlich, da die Arbeit von Entscheiderinnen und Entscheidern in der Justiz nicht ausschließlich am eigenen Büroarbeitsplatz stattfindet. In der digitalen Welt nehmen sie die vorbereiteten Akten auf ihrem mobilen Gerät mit in andere Diensträume, in Sitzungen oder Beratungen (z. B. in Kammern und Senaten). Insoweit muss der mobile Zugriff auf die Netzwerkdaten in allen Büros, in Besprechungsräumen und in den Sitzungssälen sichergestellt werden. Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte steigt auch die Abhängigkeit der Justiz von einer hoch funktionalen, sicheren und ausreichend verfügbaren IT-Infrastruktur. Neben der Ausstattung der Arbeitsplätze und einer ausreichenden Netzwerkanbindung wird deshalb in einer dritten Säule auch die Rechenzentrums-Infrastruktur an die steigenden Herausforderungen und Abhängigkeiten von IT in einer zunehmend digitalisierten Welt angepasst. Gerade diese Säule bildet aktuell einen Handlungsschwerpunkt in der Justiz-IT. So sollen die bisher in der Regel lokal vorgehaltenen Anwendungen und Daten zentralisiert und in diesem Zuge eine auf drei Standorte verteilte hochverfügbare, skalierbare Systeminfrastruktur im ZIB geschaffen werden. Kernelement der ausfallsicheren Betriebsumgebung ist die Kopplung der Rechenzentrumsstandorte in Celle und Hannover zu einem logischen Rechenzentrum. Die zentrale IT-Infrastruktur soll bis zum Ende des Jahres 2019 betriebsbereit zur Verfügung stehen. Die Landesregierung wird die praktischen Anforderungen an Ausstattungselemente im weiteren Verlauf der Einführung der elektronischen Akte fortlaufend beobachten, um bei Bedarf kurzfristig nachsteuern zu können. 5. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des am 21.08.2018 beschlossenen Masterplans „Digitalisierung“? Mit dem Masterplan Digitalisierung wurde die Grundlage für eine forcierte Digitalisierung in Niedersachsen geschaffen. Für die Umsetzung des Masterplans werden von der Landesregierung bis zum Jahr 2022 insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, um Projekte zur Schaffung einer leistungsfähigen und zukunftssicheren digitalen Infrastruktur zu unterstützen. Die Justiz ist im Masterplan Digitalisierung mit vier Vorhaben vertreten und erhält aus dem Sondervermögen „Digitalisierung“ nach aktueller Planung insgesamt 21 Millionen Euro verteilt auf die Jahre 2019 bis 2021. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 5 a) Elektronische Justiz Niedersachsen (eJuNi) Im Programm eJuNi wird neben der bereits zum 01.01.2018 geschaffenen technischen Möglichkeiten zur sicheren elektronischen Außenkommunikation (elektronischer Rechtsverkehr) spätestens bis zum 31.12.2025 die elektronische Akte in der niedersächsischen Justiz eingeführt. Für die Entwicklung der justizspezifischen Anwendungen hat sich Niedersachsen dem e²-Verbund angeschlossen, dem fünf weitere Länder und das Bundesarbeitsgericht angehören. Zur Realisierung der durchgehend elektronischen Aktenbearbeitung werden im e²-Verbund verschiedene Anwendungskomponenten (e²-Produkte) mit den Teilkomponenten e²A (elektronische Akte), e²T (Texterzeugung), e²P (elektronischer Postein- und -ausgang) sowie e²S (elektronische Saalanzeige und -management) entwickelt und miteinander sowie mit dem jeweiligen, bereits vorhandenen Fachverfahren verbunden. Derzeit erfolgt die Entwicklung und Ertüchtigung eines e²- Gesamtprodukts für einen Einsatz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Schwerpunkt Zivilsachen) und in den Fachgerichtsbarkeiten. Die bestehenden Fachverfahren (EUREKA-Zivilsachen und EU- REKA-Fach) werden gleichzeitig für einen Einsatz mit dem e²-Gesamtprodukt angepasst. Ab dem kommenden Jahr folgen sukzessive alle übrigen Rechtsgebiete. Möglichst bis Ende 2023 soll das e²Gesamtprodukt für einen Einsatz in allen Fachgebieten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen weiterentwickelt und insgesamt optimiert werden. Die konkreten Rolloutzeitpunkte und auch die Reihenfolge der anzubindenden Rechtsgebiete werden sukzessive aufgrund der tatsächlichen Ergebnisse der Softwareentwicklung festgelegt. Die Pilotierung der elektronischen Akte in den Rechtsgebieten der Justiz hängt zeitlich vom Entwicklungsfortschritt des e²-Gesamtproduktes und der jeweils notwendigen Anbindung an das bereits im Einsatz befindliche Fachverfahren ab. Zur technischen Ausstattung der Arbeitsplätze sowie der IT-Infrastruktur parallel zur softwareseitigen Entwicklung für den Betrieb einer rechtsverbindlichen elektronischen Akte wird auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. Bis zur Verfügbarkeit der zentralen, ausfallsicheren Betriebsumgebung wird im Jahr 2019 zunächst lediglich die Pilotierung der nicht rechtsverbindlichen elektronischen Akte in landgerichtlichen Zivilsachen in der herkömmlichen Betriebsumgebung fortgesetzt und die Pilotierung der elektronischen Arbeitsweise in der Arbeitsgerichtsbarkeit bei dem Arbeitsgericht Oldenburg und in der Sozialgerichtsbarkeit beim Sozialgericht Stade auf das neue eAkten-System e²A ausweitet. Aus dem Sondervermögen „Digitalisierung“ erfolgt in diesem Vorhaben insbesondere die Finanzierung der für durchgehend elektronische Verfahrensabläufe erforderlichen LAN- und WLAN- Ertüchtigung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Ermittlung des notwendigen LAN- Ausbaubedarfs für die Standorte ist erfolgt und erste Maßnahmen sind beauftragt. Die WLAN- Ausleuchtung der Standorte hat ebenfalls begonnen und wird sukzessive auf dieser Basis vorgenommen . b) Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens aller 16 Bundesländer für Gerichte und Staatsanwaltschaften (gefa) Die niedersächsische Justiz setzt aktuell in den verschiedenen Rechtsgebieten der Justiz verschiedene Fachanwendungen zur Unterstützung der Arbeitsabläufe ein (z. B. verschiedene EUREKA- Programme und web.sta). Diese stammen größtenteils noch aus einer Zeit, in der eine durchgehend elektronische Bearbeitung der Verfahren bei allen Verfahrensbeteiligten noch nicht im Fokus stand. Vor diesem Hintergrund haben sich Ende 2017 alle 16 Bundesländer zur Entwicklung eines neuen, alle Rechtsgebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten sowie der Staatsanwaltschaften umfassenden gemeinsamen Fachverfahrens (gefa) zusammengeschlossen. Die Entwicklung hat das Ziel, eine moderne, gut bedienbare und nach dem Stand der Technik barrierefreie Fachanwendung zur Verfügung zu stellen und durch das gemeinsame Vorgehen perspektivisch die IT-Vielfalt zu begrenzen und damit Ressourcen zu schonen. Einzelne Software-Komponenten befinden sich bereits in der Entwicklung. In verschiedenen Projekten wird die Konzeption fortgeführt. Es sollen kurzfristig u. a. die Entwicklungsdienstleistungen eu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 6 ropaweit neu ausgeschrieben werden, um eine nahtlose Fortsetzung der Entwicklung nach Ende des jetzigen Vertrages mit dem Entwicklungsdienstleister ab 01.04.2021 zu gewährleisten. Aufgrund der Komplexität des Gesamtprojekts wird sich die Entwicklung der erforderlichen Softwarekomponenten und daran anschließend die sukzessive Ablösung der bisherigen Fachanwendungen über mehrere Jahre erstrecken. Mit einer ersten Pilotierung im Bereich der Zivilsachen ist nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. c) Informationssicherheit Vor dem Hintergrund der zunehmenden Unterstützung sämtlicher Geschäftsprozesse der Justiz durch IT gewinnt das Thema Informationssicherheit immer mehr an Bedeutung. Neben klassischen Sicherheitskomponenten (wie dem Einsatz von Firewall und Virenschutzsystemen ) begegnet der ZIB der steigenden Professionalität der Angreifer sowie deren psychologischer und technischer Aufrüstung durch den Einsatz fortschrittlicher IT-Sicherheitstechnologien sowie fortentwickelter Betriebskonzepte. So wurde im Dezember 2018 ein Anomalie-Erkennungssystem implementiert, um verdächtige und unerwartete Aktivitäten der Justiz-Infrastruktur zu identifizieren und zu behandeln. Zur Absicherung administrativer Kennungen auf Arbeitsstationen, Servern und Domain Controllern vor Diebstahl wurden entsprechende Sicherheitstechnologien eingesetzt, die im Jahr 2020 weiter ausgebaut werden sollen. Zudem werden für die in der Justiz verwendeten Hard- und Softwaresysteme fortlaufende Sicherheitskonzepte erstellt. Aus den Sicherheitskonzepten konnten bislang 952 Gefährdungsszenarien bewertet und 769 bestehende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Weitere etwa 400 zusätzliche Schutzmaßnahmen sind geplant oder befinden sich bereits in der Umsetzung. Um auch die E-Mail-Kommunikation vor fremden Zugriffen oder Manipulationen Dritter zu schützen, wurden neben dem Virenscanner auf den E-Mail-Servern der Justiz weitere Schutzmaßnahmen eingeführt. d) Entwicklung eines datenbankgestützten IT-Fachverfahrens zur elektronischen Führung der Grundbücher (dabag) Um das Grundbuch in Niedersachsen zukunfts- und leistungsfähig zu erhalten und an europäische Standards anzupassen, wird derzeit im Zusammenschluss von 14 Bundesländern ein neues, bundesweit einheitliches datenbankgestütztes IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Grundbücher (dabag) entwickelt. Betroffen davon sind 3,4 Millionen Grundbücher in Niedersachsen , die bei 80 Grundbuchämtern geführt werden. Nach aktueller Zeitplanung soll die Fertigstellung des Systems bis Ende 2020 erfolgen und zur Abnahme, Teststellung und Pilotierung bereitgestellt werden. Eine der Teststellungen und Pilotierungen wird in Niedersachsen stattfinden. Die hierfür notwendige IT-Infrastruktur, die aus dem Sondervermögen „Digitalisierung“ finanziert werden soll, wird mit Blick auf das Entwicklungsende im Verlauf des Jahres 2020 bereitgestellt werden. Parallel zur Entwicklung haben in Niedersachsen erste Migrationsvorarbeiten in ausgewählten Grundbuchämtern begonnen, die die Übernahmefähigkeit der Grundbuchinhalte in die neue Datenbankstruktur prüfen und bei Bedarf berichtigen sollen. Für diese Aufgabe stehen der niedersächsischen Justiz zunächst zehn zusätzliche Vollzeiteinheiten in den Gerichten zur Verfügung. Eine Einführung des dabag ist nach aktuellem Stand in Abstimmung mit den Rolloutplanungen im Programm eJuNi ab 2023 sukzessive in allen Grundbuchämtern in Niedersachsen möglich. 6. Wie wird an den Gerichten/Staatsanwaltschaften mit Schad-E-Mails umgegangen, bzw. wie werden diese gefiltert/überprüft? Die niedersächsische Justiz betreibt im Rahmen des Informationssicherheitsmanagementsystems der Landesverwaltung (ISMS) ein auf die Justiz zugeschnittenes ISMS, um die Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen in der Sicherheitsdomäne der Justiz sicherzustellen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 7 Eine Gefahrenquelle für die Informationssicherheit stellen mit Schadcode behaftete E-Mails dar. Allein im Jahr 2018 wurden vom ZIB 768.744 potenziell mit Schadcode behaftete E-Mails registriert und abgewehrt. Den Gefahren durch Schadcode behaftete E-Mails begegnet die niedersächsische Justiz durch eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen. Eine wesentliche technische Schutzmaßnahme stellt ein zentraler Virenscanner auf den E-Mail-Servern der Justiz dar, der ständig im Zyklus von wenigen Minuten aktualisiert wird. Dieser Virenscanner überprüft alle ein- und ausgehenden E-Mails aus dem Internet in Bezug auf Dateianhänge und eingefügte Links auf bekannte Schadcodemuster. Zusätzlich werden alle E-Mails auf höchst verfügbarem Level überprüft und alle Postfachinhalte regelmäßig automatisiert auf Schadcode gescannt. 7. An welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften werden bisher noch keine täglichen Vollkontrollen von Besuchern durchgeführt? Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Landesregierung vom 15. Oktober 2018 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Genthe „Einlasskontrollen in Gerichten“ (Drs.18/1826) wird Bezug genommen . Wie dort im Einzelnen ausgeführt, ist die sukzessive Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, insbesondere durch in der Regel tägliche anlassunabhängige Sicherheitskontrollen , ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Um die Anzahl anlassunabhängiger täglicher Einlasskontrollen weiter zu erhöhen, sind im Haushaltsjahr 2019 25 zusätzliche Stellen für den Justizwachtmeisterdienst neu ausgebracht worden. Mit dem jetzt aufgelegten „Aktionsplan Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften“, der das Sicherheitskonzept aus dem Jahr 2014 ablöst, wird dieses Ziel konsequent weiter verfolgt. So sollen die für das Haushaltsjahr 2020 landesweit vorgesehenen 28 zusätzlichen Stellen zweckgebunden ausschließlich für sicherheitsrelevante Aufgaben zugewiesen werden. Tägliche anlassunabhängige Vollkontrollen können jedoch mit dem vorhandenen Personal noch nicht in allen Justizbehörden realisiert werden. Unter Sicherheitsaspekten erscheint eine öffentlich einsehbare Auflistung, an welcher Behörde noch keine täglichen Vollkontrollen stattfinden, nicht vertretbar. Auf Wunsch erfolgt eine mündliche Unterrichtung in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage bezüglich eines „miesen Arbeitsumfeldes “ in der Justiz? In der niedersächsischen Justiz besteht insgesamt ein positives Betriebsklima. Hohe Kollegialität, ein gutes Arbeitsumfeld und eine sinnstiftende und erfüllende Arbeit sind die zentralen Faktoren, mit denen die Justiz auch im Wettbewerb um gute Nachwuchskräfte punkten kann. Es gibt diverse Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und - im Bedarfsfall - auch für Hilfe in Konflikt- oder Krisensituationen. Neben einem breiten Fortbildungsangebot zu fachlichen Themen und sogenannte Soft-Skills bestehen verschiedenste Angebote zur Erhaltung und Steigerung der Motivation und Gesundheit aller Justizangehörigen; nur beispielhaft zu nennen sind das zentrale Gesundheits-Management, Konflikt-Navigatoren, Paten- und Mentoring-Programme, Intervisions - und Supervisionsangebote sowie Netzwerke kollegialer Beratung für verschiedene Berufsgruppen . Erkenntnisse aus anonymen Online-Befragungen zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen haben bislang keine Anhaltspunkte für ein „mieses Arbeitsumfeld“ ergeben. Auch das technische Arbeitsumfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird fortlaufend weiterentwickelt und optimiert. Für den Bereich der IT-Ausstattung ist die niedersächsische Justiz - sowohl gemessen an den aktuellen Anforderungen zur Aufgabenerledigung als auch mit Blick auf die sich im Zuge der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte stellenden Herausforderungen - sachgerecht aufgestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 8 9. Sieht die Landesregierung in Bezug auf Frage 8 Handlungsbedarf? Falls nein, warum nicht, falls ja, was sind die konkreten Maßnahmen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Gibt es Gerichtssäle in Niedersachsen, die nicht genutzt werden? Falls ja, warum? Von den insgesamt vorhandenen 590 Sitzungssälen kann wegen umfangreicher Modernisierungsarbeiten nur ein Sitzungssaal im Landgericht Braunschweig vorübergehend nicht genutzt werden. Alle übrigen Sitzungssäle werden regelmäßig genutzt. 11. Wie viele und welche Gerichte in Niedersachsen sind aktuell nicht barrierefrei? Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind vielfältig. Von der Barrierefreiheit betroffen sind alle Handicaps, also motorische, visuelle, auditive und kognitive Einschränkungen. Für die Gruppe der Menschen mit motorischen Einschränkungen sind es insbesondere die baulichen Barrieren, die beseitigt werden müssen. Hörgeschädigte Menschen benötigen zur Verständigung FM-Anlagen oder einen Gebärdendolmetscher. Für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung ist es wichtig, die Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zu erhalten . Für diese Gruppe genauso bedeutsam sind aber auch taktile Bodenleitsysteme, eine barrierefreie Beschilderung und eine ausreichende Beleuchtung in den Gebäuden. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen müssen die Texte in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die für alle Behinderungsarten wesentliche Verbesserungen geschaffen haben. So sind beispielsweise mehrere mobile FM-Anlagen beschafft worden. Diese werden zentral vorgehalten und stehen allen niedersächsischen Gerichten bei Bedarf zur Verfügung. Außerdem richtet die Landesregierung zurzeit beim Oberlandesgericht Celle eine Stelle ein, die Verfahrensdokumente für blinde und sehbehinderte Menschen in eine für sie wahrnehmbare Form bringt. Um die Gerichte im Bereich der Inklusion gemäß den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen , hat die Landesregierung die Funktion der Ansprechpartnerin und des Ansprechpartners für Inklusion geschaffen. Diese sind überregional tätig und u. a. damit beauftragt, bis zum 31.12.2019 alle Gerichte auf (bauliche) Barrierefreiheit zu untersuchen und Bestandsaufnahmen zu erstellen. Die Beseitigung baulicher Barrieren gestaltet sich mitunter schwierig. Während sich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Neubauten gut umsetzen lassen, gibt es erhebliche Probleme bei vielen historischen und denkmalgeschützten Bestandsbauten. Diese Liegenschaften nachträglich und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes barrierefrei zu erschließen, stellt in jedem Einzelfall eine Herausforderung dar. Dieser Herausforderung wird sich die Landesregierung - wie in der Vergangenheit - auch weiterhin stellen. Vor dem Hintergrund der haushaltsmäßigen Möglichkeiten und der weiteren Problemfelder wird dies allerdings nur sukzessive gelingen. Bis dahin werden in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auch Übergangslösungen technischer und organisatorischer Natur zum Einsatz kommen müssen, die zwar noch keine „echte“ barrierefreie Erschließung darstellen, die es aber erlauben, die Wartezeit bis zu einer umfangreichen Baumaßnahme mit vertretbaren Einschränkungen überbrücken zu können.. Um die Beseitigung der ermittelten Barrieren zu erreichen, sind die obersten Landesgerichte aufgefordert worden, die Gerichte ihres Bezirks bei der Umsetzung zu unterstützen. Außerdem werden in einem fortlaufenden Prozess seit mehreren Jahren Zielvereinbarungen mit den obersten Landesgerichten geschlossen und auch direkt Haushaltsmittel zur Verbesserung der Barrierefreiheit bereitgestellt . Angesichts dieser vielfältigen Anforderungen ist es nicht möglich, eine genaue und abschließende Aussage darüber zu treffen, wie viele und welche Gerichte aktuell nicht (vollständig) barrierefrei sind. Stellt man ausschließlich auf den Zugang zum Gericht ab, ist nach den vorliegenden Bestandsaufnahmen derzeit davon auszugehen, dass 24 Gerichte nicht über einen barrierefreien Zugang verfügen. Dabei handelt es sich um die Oberlandesgerichte Braunschweig und Celle, die Landgerichte Braunschweig und Bückeburg, die Amtsgerichte Alfeld (Leine), Brake (Unterweser), Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4968 Bü O un 12 Di be al (V 9 ckeburg, Burgdorf, Diepholz, Einbeck, Goslar, Herzberg am Harz, Neustadt am Rübenberge, ldenburg (Olddenburg), Osterode am Harz, Otterndorf, Peine, Rotenburg (Wümme), Soltau, Syke d Wolfenbüttel. Hinzu kommen die Verwaltungsgerichte Göttingen, Oldenburg und Osnabrück. . Vor dem Hintergrund, dass die Justiz ein Grundpfeiler unseres demokratischen Systems ist: Sollte diesem Bereich nicht ein höherer Stellenwert bei der Haushaltsverteilung beigemessen werden? e Landesregierung ist sich der wichtigen Funktion der Justiz als Organ der Dritten Gewalt voll wusst. Bei der Verteilung der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen lerdings die Bedürfnisse sämtlicher Ressorts berücksichtigt werden. erteilt am 30.10.2019 Drucksache 18/4968 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Schlechte Zustände in der Justiz? Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 25.09.2019 - Drs. 18/4657 an die Staatskanzlei übersandt am 26.09.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 29.10.2019