Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4981 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung E-Mobilität auf der Schiene - Elektrifizierung von Bahnstrecken in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 27.09.2019 - Drs. 18/4718 an die Staatskanzlei übersandt am 04.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 30.10.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Das Flächenland Niedersachsen ist ein Verkehrsknotenpunkt und ein Mobilitätsland. Der Ausbau der Infrastruktur hierzulande hat nationale, aber auch internationale Bedeutung. Wichtig ist es, wie z. B. auch im Hafenhinterlandverkehr, Engpässe zu beseitigen, aber auch zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Der Elektrifizierung der Schienenstrecken kommt dabei eine besondere Bedeutung bei. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene heißt es dazu. „Für den Schienenverkehr wollen wir ein umfassendes Förderprogramm auflegen, das sowohl die Elektrifizierung von Strecken als auch die Anschaffung von Fahrzeugen nebst Nachlade-/Tankinfrastruktur umfasst.“ Bis zum Jahr 2025 solle die Elektrifizierung des Schienennetzes von aktuell 60 % auf 70 % steigen. Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) hat angekündigt, ein Elektrifizierungsprogramm auflegen zu wollen. Es sollen dafür keine neuen Mittel eingestellt, sondern aus dem GVFG-Bundesprogramm entnommen werden. Laut Koalitionsvertrag der GroKo in Niedersachsen wollen SPD und CDU zumindest die Schienenanbindung des JadeWeserPorts elektrifizieren. Vorbemerkung der Landesregierung Das Thema Elektrifizierung von Bahnstrecken wurde seit dem Jahr 2018 mehrfach auf der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS) und der Verkehrsministerkonferenz behandelt. Die Länder haben den Bund zuletzt mit entsprechendem Beschluss auf der GKVS am 18./19.09.2019 aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern zeitnah eine Festlegung für ein langfristig zu elektrifizierendes Schienennetz zu treffen. Über das Elektrifizierungsprogramm des Bundes wurden die Länder im ersten „Bund-Länder-Arbeitskreis Elektrifizierung“ am 21.01.2019 in Berlin informiert. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drucksache 18/4385 (Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/4617) mitgeteilt, liegt nach Auffassung der Bundesländer , die von der Landesregierung geteilt wird, die Infrastrukturverantwortung für Bundesschienenwege eindeutig beim Bund und der DB Netz AG. Die Verantwortung des Bundes gilt nach Artikel 87 e des Grundgesetzes unabhängig davon, welcher Verkehr eine Strecke überwiegend nutzt. Dem Land obliegt allein die Verantwortung für die Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Das Land Niedersachsen hat im Frühjahr 2019 verschiedene Strecken für das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ angemeldet. Der Bund hat daraufhin ein Gutachten zur wirtschaftlichen und verkehrlichen Bewertung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Gutachtens bleiben abzuwarten . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4981 2 Um das Angebot im SPNV auf der Relation Oldenburg–Osnabrück zu verbessern, lässt die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH derzeit verschiedene Optionen gutachterlich prüfen; dazu zählt auch eine mögliche Elektrifizierung dieser Strecke. Ergänzend wird diesbezüglich auf die o. g. Antwort der Landesregierung (Drs. 18/4617) auf die Kleine Anfrage „Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück“ (Drs. 18/4385) Bezug genommen. 1. Wie viele Schienenkilometer in Niedersachsen sind nicht elektrifiziert (Angabe in Kilometer und prozentual)? Das Eisenbahnstreckennetz in Niedersachsen besteht einerseits aus Strecken der Deutschen Bahn AG (DB) sowie andererseits aus Strecken verschiedener nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE). Nach Auskunft der DB sind 2 046 km des DB-Streckennetzes in Niedersachsen elektrifiziert und 1 364 km nicht elektrifiziert, was einer prozentualen Quote von 40 % entspricht. Das Streckennetz der NE in Niedersachsen umfasst demgegenüber ausschließlich nicht elektrifizierte Strecken mit einer Länge von 1 092,6 km. Rechnet man die Streckennetze von DB und NE in Niedersachsen zusammen, ergibt sich eine Gesamtlänge aller nicht elektrifizierten Strecken von 2 456,6 km, was einer prozentualen Quote von 54,6 % des Gesamtstreckennetzes in Niedersachsen entspricht. 2. Um welche Strecken handelt es sich (bitte einzeln aufführen)? Die nicht elektrifizierten Strecken im Streckennetz der DB in Niedersachsen können der Anlage entnommen werden. Die Strecken der NE in Niedersachsen, von denen keine elektrifiziert ist, sind nachfolgend aufgeführt : Ankum–Bersenbrück, Ochtrup-Brechte–Bad Bentheim–Laarwald–Staatsgrenze D/NL, Delmenhorst–Harpstedt, Bremerhaven-Wulsdorf–Bremervörde-Harsefeld–Buxtehude, Bremervörde–Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme) –Bremervörde, Zeven–Tostedt, Lathen–Werlte, Meppen–Löningen–Essen i. O., Ocholt–Sedelsberg, Einbeck-Sachsenbreite–Einbeck Mitte–Einbeck-Salzderhelden, Eystrup–Bruchhausen-Vilsen–Syke, Celle Nord–Wittingen West, Celle Nord–Soltau (Han) Süd, Beckedorf–Munster (Örtze) Süd, Lüneburg Süd–Soltau (Han) Süd, Winsen (Luhe)–Hützel, Winsen (Luhe) Süd–Niedermarschacht, Lüneburg Nord–Bleckede, Wunstorf–Bokeloh, Rinteln Nord–Stadthagen West, Teilstrecke Uchte–Tonnenheide, Verden Süd–Stemmen, Holzhausen–Bohmte, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4981 3 Bohmte–Bohmte Bruchheide, Osnabrück Hörne–Dissen-Bad Rothenfelde, Peine–Broistedt Nord, Broistedt Nord–Salzgitter-Voßpass–Salzgitter Bad, Salzgitter Hütte Süd–Salzgitter-Beddingen, Bodenwerder Kemnade–Emmerthal, Borkum Nordseebad–Borkum Reede, Langeoog Bf–Langeoog Hafen, Bruchhausen-Vilsen–Asendorf, Norden–Dornum, Salzgitter-Bad–Börßum, Hasbergen–Georgsmarienhütte, Bremerhaven–Bederkesa, Bremen-Huchting–Thedinghausen, Cloppenburg–Friesoythe, Helmstedt–Grasleben, Teilstrecke Landesgrenze NW/NI zwischen Versmold und Lienen bis Landesgrenze NW/NI zwischen Müschen und Versmold, Teilstrecke Landesgrenze NW/NI bis Spelle. 3. Welche dieser Strecken sollen elektrifiziert werden? 4. Wann sollen diese Strecken elektrifiziert werden? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der DB sind die nachfolgend aufgeführten Strecken zur Elektrifizierung vorgesehen: Die seitens der DB dabei vorgesehenen voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkte können ebenfalls der vorstehenden Tabelle entnommen werden. Hinsichtlich der möglichen Elektrifizierung weiterer Strecken im Netz der DB im Zuge der angekündigten Programme des Bundes zur Elektrifizierung liegen der Landesregierung noch keine näheren Erkenntnisse vor. Dies gilt sowohl für die im Bedarfsplan Schiene enthaltenen Streckenelektrifizierungsvorhaben als auch für die weiteren Säulen des Elektrifizierungsprogramms. Im Übrigen wird eine Elektrifizierung von Strecken aufgrund der notwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse nur längerfristig umsetzbar sein. Hinsichtlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) wird bisher eine mögliche Elektrifizierung der NE-Strecken Rotenburg (Wümme)–Bremervörde und Bremervörde–Bremerhaven-Wulsdorf diskutiert. Für eine etwaige Elektrifizierung dieser Strecken liegen der Landesregierung zurzeit weder entsprechende Bau- oder Finanzierungsplanungen vor, noch besteht ein konkreter Zeitplan. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4981 4 5. In welcher Weise wird Niedersachsen von dem angekündigten Elektrifizierungsprogramm profitieren, bzw. welche Strecken in Niedersachsen können und sollen aufgrund des Bundesprogramms elektrifiziert werden? Gemäß dem aktuellen Stand des Bedarfsplans Schiene des Bundes ist in Niedersachsen derzeit die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven fest disponiert, die Elektrifizierung der Strecken Elze–Hameln, Vorsfelde–Wustermark und Cuxhaven–Stade ist als vordringlich eingestuft. Die dem Bund vom Land Niedersachsen für das vorgesehene neue Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ gemeldeten Strecken befinden sich derzeit noch in der Bewertung durch die Gutachter des Bundes. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten. Belastbare Einschätzungen sind deshalb derzeit nicht möglich. 6. Was bedeutet es aus Sicht der Landesregierung für die bereits bestätigten Projekte im GVFG-Bundessprogramm, wenn aus dem Topf der Bundes-GVFG-Mittel auch die Elektrifizierung von Schienenstrecken finanziert werden soll? Auswirkungen auf bereits im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)-Bundesprogramm aufgenommene Projekte sind nicht zu erwarten. Entsprechende Vorhaben hatte der Bund in der Vergangenheit ausnahmslos, wie angekündigt, finanziert. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen für zukünftige Vorhaben, die neben den angekündigten Elektrifizierungsvorhaben erst in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen werden müssten, kann erst nach der angekündigten Novellierung des GVFG erfolgen, da neben verschiedenen Änderungen, wie u. a. der Absenkung der 50 Millionen-Euro-Grenze und der Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten, vom Bund auch eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel auf 665 Millionen Euro ab 2020 und 1 Milliarde Euro ab 2021 angekündigt worden ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Vor dem Hintergrund der grundgesetzlich verankerten Infrastrukturverantwortung des Bundes stehen die Bundesländer einer Finanzierung von Elektrifizierung von Elektrifizierungsvorhaben im Streckennetz der DB ablehnend gegenüber. 7. Plant die Landesregierung für Strecken, die derzeit nicht für eine Elektrifizierung vorgesehen sind, perspektivisch den Betrieb mit Wasserstoffzügen auf Brennstoffzellentechnik ? Es wird auf die Antwort der Landesregierung vom 22.07.2019 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/4133 (Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/4219) verwiesen. (Verteilt am 06.11.2019) Strecke-Nr. Strecken-Kurzname Nicht elektrifizierte Abschnitte in Niedersachsen 1150 Lüneburg - Büchen Lüneburg - Landesgrenze (-Büchen) 1151 Dannenberg Ost - Jesteburg Dannenberg Ost - Lüneburg 1269 Buxtehude, W 413 - W 418 Buxtehude, W 413 - W 418 1310 Bhv-Speckenbüttel - Cuxhaven Bhv-Speckenbüttel - Cuxhaven 1502 Oldenburg - Osnabrück Oldenburg - Osnabrück-Eversburg 1503 Hude - Nordenham Nordenham - Nordenham Friedrich August Hütte 1504 Essen (Oldb) - NE-Strecke 9201 Essen (Oldb) - Anschlussgrenze EEB (NE-Strecke) 1511 OL-Hemmelsberg - OL Tweelbäke OL-Hemmelsberg - OL Tweelbäke 1522 Oldenburg - Wilhelmshaven Oldenburg - Wilhelmshaven 1540 Sande - Jever Sande - Jever 1542 Wangerooge - Westanleger Wangerooge - Westanleger 1543 Wangerooge Saline - Westen Wangerooge Saline - Westen 1545 Wangerooge - Ostanleger Wangerooge - Ostanleger 1552 Weißer Floh - WHV Nord Weißer Floh - WHV Nord 1554 WHV Ölweiche - JadeWeserPort WHV Ölweiche - JadeWeserPort 1560 Delmenhorst - Hesepe Delmenhorst - Hesepe 1570 Emden - Jever Esens - Jever 1575 Ihrhove - Weener (DB-Grenze) Ihrhove - Weener (DB-Grenze) 1576 Emden - EMD Volkswagenwerk Emden - EMD Volkswagenwerk 1703 H-Hainholz - H Nordhafen DB Gr H-Ledeburg Süd - H Nordhafen DB Gr 1711 H-Hainholz - Bremervörde Bennemühlen - Walsrode 1712 Walsrode - Buchholz(Nordheide) Walsrode - Buchholz(Nordheide) 1720 Lehrte - Cuxhaven Stade - Cuxhaven 1722 Celle - Braunschw.-Gliesmarode Braunschweig RAUA - Braunschweig-Gliesmarode 1726 Celle - NE-Strecke 9170 Celle - Anschlussgrenze OHE (NE-Strecke) 1743 Nienburg - Rahden Nienburg - Liebenau 1744 Nienburg - Diepholz Sulingen - Diepholz 1773 Hildesheim - Goslar Hildesheim - Goslar 1801 Göttingen - Bodenfelde Göttingen - Bodenfelde 1810 Northeim - Nordhausen Northeim - Landesgrenze (- Nordhausen) 1812 Seesen - Herzberg Seesen - Herzberg 1820 Elze - Löhne Elze - Löhne 1822 Bad Gandersheim - Groß Düngen Groß Düngen - Bodenburg 1901 Braunschweig - Bad Harzburg Braunschweig - Bad Harzburg 1902 Braunschweig - Gifhorn Braunschweig - Gifhorn 1913 Braunschw. Rbf - Lünischteich Braunschw. Rbf - Lünischteich 1920 Leiferde (BS) - Salzgitter-Bad Leiferde (BS) - Salzgitter-Bad 1923 Salzgitter-Drütte - Derneburg Salzgitter-Drütte - Salzgitter-Lebenstedt 1930 Neuekrug-Hahausen - Goslar Neuekrug-Hahausen - Goslar 1932 Vienenburg - Goslar Vienenburg - Goslar 1940 Helmstedt - Holzminden Salzgitter Bad - Kreiensen - Holzminden 1942 Wolfenbüttel - Oschersleben Wolfenbüttel - Schöppenstedt 1945 Helmstedt - Grasleben Helmstedt (- Grasleben) 1960 Uelzen - Langwedel Uelzen - Langwedel 1962 Gifhorn - Wieren Gifhorn - Wieren 2950 Brackwede - Osnabrück (Osnabrück -) Dissen-Bad Rothenfelde - Landesgrenze (-Brackwede) 2974 Langeland - Holzminden Holzminden - Landesgrenze (- Langeland) 2975 Ottbergen - Northeim (Ottbergen -) Landesgrenze - Northeim 2982 Bünde - Bassum Barenburg - Sulingen 6393 Ilsenburg - Vienenburg Vienenburg - Landesgrenze (-Ilsenburg) 6399 Oebisfelde - Abzw Sülfeld Abzw Sülfeld - landesgrenze (- Oebisfelde) 6425 Heudeber-Danstedt - Oker Oker - Bad Harzburg Quelle: DB Netz AG - Stand 17.10.2019 Anlage 18-04981 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung E-Mobilität auf der Schiene - Elektrifizierung von Bahnstrecken in Niedersachsen Anlage