Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4988 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Entwicklung der Zinsbindungsfristen Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 21.10.2019 - Drs. 18/4921 an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 01.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In der Vorlage 145 zur Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 18. September 2019 wurde auf Seite 10 vom Niedersächsischen Finanzministerium eine Übersicht über die durchschnittliche Portfolio-Zinsbindungsfrist gegeben, inklusive einer Tabelle, die die Zinsbindungsfristen , den Geldwert von Tilgungen, Floatern und Derivaten sowie den Anteil am Gesamtvolumen darstellt. Die Zinsbindungsfristen wurden demnach auf Basis der Schulden aus Kreditmarktmitteln und der Derivate ermittelt. Die gewogene durchschnittliche Zinsbindungsfrist betrug demnach 4,52 Jahre. 1. Wie entwickelten sich die Zinsbindungsfristen innerhalb der letzten fünf Jahre (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Die durchschnittlichen Zinsbindungsfristen des Portfolios (Angaben jeweils in Jahren) wurden für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis einschließlich 30.09.2019 jeweils zum Monatsultimo wie folgt ermittelt : 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Januar 4,51 4,67 4,52 4,45 4,56 4,63 Februar 4,56 4,62 4,59 4,48 4,62 4,58 März 4,50 4,63 4,52 4,45 4,60 4,58 April 4,64 4,58 4,60 4,44 4,58 4,60 Mai 4,60 4,61 4,61 4,40 4,48 4,63 Juni 4,56 4,82 4,62 4,47 4,50 4,59 Juli 4,54 4,87 4,59 4,43 4,57 4,54 August 4,55 4,79 4,62 4,44 4,55 4,52 September 4,60 4,74 4,62 4,45 4,63 4,53 Oktober 4,56 4,73 4,57 4,54 4,72 November 4,55 4,61 4,54 4,55 4,63 Dezember 4,53 4,56 4,48 4,48 4,54 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklungen? Für das Schuldenportfolio des Landes wurde eine nachhaltige Ziel- bzw. Soll-Zinsbindungsfrist i. H. v. 4,5 Jahren festgelegt. Durch Zeitablauf (insbesondere durch Tilgungen und die Kreditaufnahme in ihren unterschiedlichen Ausprägungen) unterliegt die tatsächliche durchschnittliche Zinsbindungsfrist des Portfolios jedoch Schwankungen, die letztlich im Rahmen der semi-passiven Portfolio -Steuerung und unter Berücksichtigung einer zulässigen Schwankungsbandbreite mit geeigneten Steuerungsmaßnahmen kompensiert werden. Einer weitergehenden Bewertung dieser technischen Abläufe bedarf es nicht. (Verteilt am 06.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Entwicklung der Zinsbindungsfristen