Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4989 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Pflegehelfer und Pflegeassistenten in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 25.09.2019 - Drs. 18/4673 an die Staatskanzlei übersandt am 01.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 04.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In Pflegeheimen gibt es eine gesetzliche Fachkraftquote von 50 %. Der übrige Personalbedarf kann auch mit Pflegehelfern bzw. Pflegeassistenten abgedeckt werden. 1. Wie viele Pflegehelfer arbeiten nach Kenntnis der Landesregierung in niedersächsischen Pflegeheimen, in ambulanten Pflegediensten und/oder Krankenhäusern (bitte einzeln auflisten)? Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sind alle Personen, die keine Fachkraftausbildung als Altenpflegerin , Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger absolviert haben. In Niedersachsen arbeiten laut Pflegestatistik 2017 – in Pflegeheimen 17 706 Nicht-Pflegefachkräfte mit pflegerischer Berufsausbildung und 31 919 Nicht-Pflegefachkräfte ohne pflegerische Berufsausbildung. – in Pflegediensten 6 776 Nicht-Pflegefachkräfte mit pflegerischer Berufsausbildung und 11 636 Nicht-Pflegefachkräfte ohne pflegerische Berufsausbildung: Gesamt Pflegeheime Pflegedienste Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in 7 878 5 933 1 945 Krankenpflegehelfer/in 3 009 1 790 1 219 Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung (FH/Uni) 538 393 145 Sonstiger pflegerischer Beruf 13 057 9 590 3 467 Summe Nicht-Pflegefachkräfte mit pflegerischer Berufsausbildung 24 482 17 706 6 776 Heilerziehungspfleger/in, Heilerzieher/in 751 509 242 Heilerziehungspflegehelfer/in 86 54 32 Heilpädagogin, Heilpädagoge 49 41 8 Ergotherapeut/in (Beschäftigungs- ,Arbeitstherapeut/in) 884 835 49 Physiotherapeut/in (Krankengymnast/in) 100 79 21 Sonst. Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe 789 257 532 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4989 2 Gesamt Pflegeheime Pflegedienste Sozialpädagogischer/-arbeiterischer Berufsabschluss 592 465 127 Familienpfleger/in mit staatlichem Abschluss 177 63 114 Dorfhelfer/in mit staatlichem Abschluss 47 20 27 Fachhauswirtschafter/in für ältere Menschen 228 178 50 Sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss 6 275 5 348 927 Sonstiger Berufsabschluss 33 577 24 070 9 507 Summe Nicht-Pflegefachkräfte ohne pflegerische Berufsausbildung 43 555 31 919 11 636 In niedersächsischen Krankenhäusern sind laut Krankenhausstatistik 2017 – 1 333 Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie – 2 640 sonstige Pflegepersonen (ohne/mit staatl. Prüfung) tätig. In der sich daraus ergebenden Gesamtzahl von 3 973 Personen sind jedoch auch Altenpflegerinnen und Altenpfleger enthalten, da diese gemäß der Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung) nicht separat erfasst werden. Die tatsächliche Zahl der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, die in niedersächsischen Krankenhäusern tätig sind, dürfte somit niedriger sein. 2. Wie viele Personen aus diesem Personenkreis haben eine Ausbildung zum Pflegehelfer bzw. zum Pflegeassistenten absolviert? Von den Nicht-Pflegefachkräften mit pflegerischer Berufsausbildung, die in Pflegeheimen und Pflegediensten tätig sind, haben 7 878 Personen eine Ausbildung als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer und 3 009 Personen eine Ausbildung als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer absolviert. Die Zahl der Personen, die eine Ausbildung als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent absolviert haben, kann nicht benannt werden, da diese nach der Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik -Verordnung) nicht gesondert erhoben, sondern der Rubrik „Sonstige pflegerische Berufe“ zugerechnet wird. In niedersächsischen Krankenhäusern sind 1 333 Personen, die eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer absolviert haben, tätig. Die Zahl der Personen, die eine Ausbildung als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer oder als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent absolviert haben, kann nicht benannt werden, da diese nach der Krankenhausstatistik- Verordnung nicht gesondert erhoben, sondern der Rubrik „Sonstige Pflegepersonen (ohne/mit staatl. Prüfung)“ zugerechnet wird. 3. Gibt es Landes- oder Bundesprogramme, die eine Weiterbildung von Pflegehelfern bzw. Pflegeassistenten fördern oder durch die eine Ausbildung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften finanziert werden kann (bitte einzeln beantworten)? Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Mit diesem Ziel wurde von der Bundesregierung gemeinsam mit allen Akteuren in der Pflege die „Konzertierte Aktion Pflege“ gestartet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 sind von der Bundesregierung in einem Vereinbarungstext „Ausbildungsoffensive Pflege (2019 bis 2023)“ festgehalten. Darin wurden Maßnahmen erarbeitet, wie die Einführung der neuen Pflegeausbildungen flankiert, Ausbildungserfolge gesichert und die Qualifizierung in der Pflege gestärkt werden und damit mehr Menschen für eine qualifizierte Ausbildung oder Beschäftigung in der Pflege gewonnen werden können. Landes- oder Bundesprogramme im engeren Sinn, die eine Weiterbildung von Pflegehelferinnen, Pflegehelfern, Pflegeassistentinnen oder Pflegeassistenten fördern oder durch die eine Ausbildung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4989 3 dieser Personen zu Pflegefachkräften finanziert werden kann, sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) leistet in Niedersachsen jedoch auf Grundlage des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III - insbesondere durch ihre Aktivitäten im Bereich Information, Beratung , Vermittlung sowie Förderung und Qualifizierung einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs, auch im Bereich Pflege. Sie bietet folgende Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote zur neuen Pflegeausbildung: – Beratungsangebote/Berufsberatung: – Umsetzung von Veranstaltungen zur Beruflichen Orientierung (B=) in enger Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Angebote beginnen in der Vor-Vorentlassklasse, an Gymnasien in Klasse 9. Die BA informiert über die gesamte Breite des neuen Ausbildungs- und Berufsfeldes im Rahmen der Berufsorientierung in den Schulen, in ihren Beratungen und in den Medien . Der Einsatz von Förderleistungen für die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Pflege ist gefordert. – Angebote der individuellen beruflichen Beratung mit enger Verzahnung zur beruflichen Orientierung und Einbindung von Informationsangeboten des Berufsinformationszentrums sowie der online-Angebote. – Ziel ist, ein umfassendes Bild des Ausbildungs- und Berufsfeldes sowie dessen Entwicklungsmöglichkeiten zu vermitteln. – Förderleistung Ausbildungsförderung: – Die neue Pflegeausbildung (Vollausbildung zur Pflegekraft) ist eine förderfähige Berufsausbildung , die Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler können daher Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. – Zur Vorbereitung auf eine Pflegeausbildung können die Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in Form eines betrieblichen Praktikums von sechs bis zwölf Monaten absolvieren. – Während einer EQ und während der Vollausbildung können die Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler durch ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützt werden. Je nach Förderbedarf können dabei Sprach- und Bildungsdefizite abgebaut, fachpraktische/fachtheoretische Kenntnisse vermittelt oder auch sozialpädagogische Hilfen gewährt werden, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu befördern. – Förderung von Umschulungen: – Die Förderung von Umschulungen ist möglich, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. – Es werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrkosten, gegebenenfalls Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten übernommen; gegebenenfalls erfolgt die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes als Arbeitslosengeld bei Weiterbildung bzw. Arbeitslosengeld II. – Bei der Förderung von Beschäftigten können Lehrgangskosten (unterschiedliche Varianten) und gegebenenfalls Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitgeber gezahlt werden. – Die Teilnehmenden können eine Weiterbildungsprämie bei Maßnahme mit Abschluss in einem Ausbildungsberuf erhalten. – Ab dem Jahr 2020 kann die neue Pflegeumschulung unbefristet über die gesamte dreijährige Ausbildungsdauer durch die Agenturen für Arbeit / das Jobcenter gefördert werden. Für Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege, die in der Zeit vom 01.04.2013 bis 31.12.2019 beginnen, gibt es bereits eine Ausnahmeregelung zu § 180 Abs. 4 Satz 2 SGB II. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4989 4 4. Di pfl sic A 2 2 2 2 2 5. Bi nic fen Zu te, ge 6. Hi (V Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren in Niedersachsen eine Ausbildung zur Pflegefachkraft bzw. zum Pflegeassistenten gemacht (nach Jahren bitte einzeln auflisten )? e Anzahl der Auszubildenden in den Bildungsgängen „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenege “, „Kindergesundheits- und Kinderkrankenpflege“ (Pflegefachkräfte) und Pflegeassistenz stellt h wie folgt dar (Quelle: Referat 42, Bereich Statistik, Kultusministerium, Stichtag jeweils 15.11.): usbildung zur Pflegefachkraft: Ausbildung zur Pflegeassistenz: 014 = 13 778 015 = 13 972 016 = 13 966 017 = 14 365 018 = 14 843 2014 = 3 006 2015 = 2 940 2016 = 2 813 2017 = 2 889 2018 = 2 544 Wie viele Personen des in Frage 4 genannten Personenkreises arbeiten tatsächlich in einer entsprechenden Einrichtung in Niedersachsen? a) Wie viele Personen des in Frage 4 genannten Personenkreises arbeiten aufgrund eines Berufswechsels nicht mehr in der Pflege? b) Wie viele Personen des in Frage 4 genannten Personenkreises arbeiten in einem anderen Bundesland? slang wurden Pflegefachkräfte, Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten in Niedersachsen ht zentral registriert. Eine Aussage dazu, wie viele der in den letzten fünf Jahren in diesen Beru- ausgebildeten Personen in Niedersachsen in der Pflege tätig sind, ist deshalb nicht möglich. künftig wird die Pflegekammer entsprechende Aussagen für ihre Mitglieder - die Pflegefachkräf- die in Niedersachsen einen Beruf ausüben - treffen können, da diese gemäß § 5 des Kammersetzes für die Heilberufe in der Pflege entsprechenden Meldepflichten unterliegen. Falls eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen nicht erhoben wird oder die Landesregierung Fragen nicht beantworten kann: Welche Gründe gibt es hierfür? er wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. erteilt am 05.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Pflegehelfer und Pflegeassistenten in Niedersachsen