Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4995 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Katastrophenschutz in der Umgebung der niedersächsischen Atomkraftwerke: Stehen in Niedersachsen flächendeckend Jodtabletten zur Verfügung? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 26.09.2019 - Drs. 18/4692 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.11.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Nach dem Reaktorunglück von Fukushima hat die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundes den Notfallschutz für Atomunfälle überprüft und eine Ausweitung der Schutzradien in der Umgebung von Atomkraftwerken empfohlen. Das Bundesumweltministerium hat die Empfehlungen der SSK im Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rahmenempfehlungen sehen u. a. eine Ausweitung der Evakuierungsradien um Atomkraftwerke wie eine verbesserte Jodblockade vor. Im Radius von 100 km um ein Atomkraftwerk kann entsprechend den Rahmenempfehlungen eine Jodblockade für Personen bis 45 Jahre erforderlich werden. Des Weiteren besteht eine Empfehlung für das gesamte Bundesgebiet, eine Jodblockade für Personen bis 18 Jahre und Schwangere vorzuplanen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Bestellung für 190 Millionen Jodtabletten aufgegeben1. Nach Angabe der Landesregierung sollen die Rahmenempfehlungen bis Ende 2020 vollständig umgesetzt werden (Stand Februar 2018, vgl. Drs. 18/288). Vorbemerkung der Landesregierung In den vergangenen gut 30 Jahren wurde mit intensiven Planungen und Vorhaltungen auf dem bestehenden Niveau ein fachlich und allgemeinhin als angemessen und ausreichend bewerteter Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen betrieben. Mit dem Reaktorunglück von Fukushima im Jahr 2011 haben sich neue Erkenntnisse zur Ausbreitung von radioaktiven Gefahrstoffen bei einem sogenannten „katastrophalen Unfall (INES 7)“ ergeben. Diese sind auch in die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen eingeflossen. Darüber hinaus hat sich eine Bund-/Länderoffene Arbeitsgruppe des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz (IMK) mit den Auswirkungen Fukushimas beschäftigt und weitere bundesweit abgestimmte Rahmenempfehlungen für verschiedene Bereiche im Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen aufgestellt. Mit Annahme der Vorschläge durch die IMK hat auch Niedersachsen diese Rahmenempfehlungen anerkannt und daraufhin ihre Umsetzung in Angriff genommen. Mit konzeptionellen Vorarbeiten wurde bereits 2015 begonnen. Die Rahmenempfehlungen wurden dann im Frühjahr 2016 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlicht. 1 Tagesschau vom 22.08.2019, https://www.tagesschau.de/inland/jod-tabletten-101.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4995 2 Darüber hinaus hat sich im Zuge der Beratungen des Ausschusses für Inneres und Sport des Landtages zur Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes im Jahr 2017 ein Paradigmenwechsel in der landesbezogenen Sicherheitseinschätzung ergeben. Es sind in der Folge vom niedersächsischen Gesetzgeber deutlich höhere Anforderungen formuliert worden, um den Schutz der Bevölkerung noch weiter zu steigern bzw. einer danach angepassten Gefahrenherleitung zu entsprechen. Beispiele sind etwa der Einsatz und Aufbau von Notfallstationen sowie die Ausweitung von Schutzmaßnahmen über bestehende und ehemalige Kraftwerke und Lagerstätten hinaus auch auf sämtliche Anlagen, die mit kerntechnischen Prozessen befasst sind. Dementsprechend wurden mit den Änderungen des NKatSG 2017 für das Land weitergehende Schutzziele definiert als die Empfehlungen und Ergebnisse der Strahlenschutzkommission vorsehen . Diese werden seitdem ebenso sukzessive umgesetzt wie die SSK-Empfehlungen. Dies erfolgt sowohl durch Planungen als auch durch Veranlassung und Durchführung von Maßnahmen sowie Beschaffungen von Ausstattung (Messtechnik, Sicherheitsbekleidung, Fahrzeuge). In einer Vielzahl betroffener Bereiche - vorrangig in der Evakuierung, der Unterbringung und der Jodtablettenversorgung sowie der konzeptionellen Einbindung der Notfallstationen - verfolgt das Land somit ein teilweise über den SSK-Empfehlungen liegendes Schutzniveau. Die zwischenzeitlich verfügte Einführung vom 01.09.2019 und Umsetzung des neu gefassten Kennziffernplans gemäß § 10 c NKatSG ist dabei ein wichtiger Baustein für das Zusammenwirken der kommunalen Katastrophenschutzund der Landesnotfallplanung; unmittelbar bevor steht die Veröffentlichung des Runderlasses zur Umsetzung der Rahmenempfehlungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Notfallstationen. Somit ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bei einem kerntechnischen Unfall nach dem Stand der Technik organisiert und gesichert. Er wird in der Kombination aus SSK- Empfehlungen und landeseigenen Schutzzielen gewährleistet. Dabei bedingen die aufgrund der NKatSG-Novelle erweiterten landesspezifischen Standards und die erhöhte Zahl zu berücksichtigender Anlagen mehr Investitionen und eine integrierte Umsetzung in mehreren Schritten. Wie schon mit dem 2019 eingeführten Kennzifferplans kommt es im Zuge dessen zu einer stetigen Verbesserung des Schutzniveaus. 1. Ist die Abdeckung mit Jodtabletten für Niedersachsen aktuell so organisiert, dass binnen sechs Stunden nach einem Katastrophenalarm die Einnahme innerhalb der in den Rahmenempfehlungen vorgesehenen Radien in den potenziell betroffenen Gebieten vollständig erfolgen kann? Die Abdeckung mit Jodtabletten für Niedersachsen ist aktuell mittels Erlass und Konzept vom 28.02.2005 geregelt. Dieses Konzept wurde seitdem kontinuierlich einer Überprüfung unterzogen und mit Blick auf den sich entwickelnden Stand der Technik für eine gegebenenfalls erforderliche Neuveröffentlichung fortgeschrieben. Das neue Konzept Jodblockade wurde in enger Abstimmung mit Katastrophenschutzbehörden, welche aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu aktiven Kernkraftwerken im besonderen Maße betroffen sind, erarbeitet und wird derzeit finalisiert. Die aktuelle Überarbeitung orientiert sich an den Rahmenempfehlungen der SSK, um hierdurch eine optimierte, ortsnahe Vorhaltung der Kaliumiodidtabletten zu gewährleisten. Die Umsetzung des Konzepts ist ab 2020 geplant. Somit ist aus hiesiger Sicht eine Verteilung im Ernstfall künftig innerhalb von sechs Stunden zu gewährleisten. 2. Entsprechen die derzeitigen Vorräte an Jodtabletten für Niedersachsen den Vorgaben des Arzneimittelrechts? Jodtabletten, welche für die Durchführung einer Jodblockade bei radiologischen Ereignissen vorgesehen sind, sind durch die Kaliumiodidverordnung2 von bestimmten Vorgaben des Arzneimittel- 2 Kaliumiodidverordnung vom 05.06.2003 (BGBl. I S. 850), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4995 3 rechts3 befreit. Dies umfasst im Wesentlichen, dass abweichend von § 47 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes die Jodtabletten von pharmazeutischen Unternehmen und pharmazeutischen Großhändlern direkt an die zuständigen Stellen im Zivil- und Katastrophenschutz abgegeben werden können sowie den Wegfall eines Verfallsdatums (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes) auf den Durchdrückpackungen oder deren Umhüllungen. Die darüber hinausgehenden geltenden Vorschiften des Arzneimittelrechts werden eingehalten. Insofern entsprechen die aktuellen niedersächsischen Vorräte an Jodtabletten auch den Bestimmungen des Arzneimittelrechts. 3. Wie viele Jodtabletten werden aktuell in Niedersachsen vorrätig gehalten (bitte aufführen , durch wen welche Zahl von Tabletten wo gelagert wird)? Bereich der Polizeidirektion zuständige KatS-Behörde/Verantwortlich Anzahl Tabletten Hannover Region Hannover 264.000 Göttingen LK Hameln-Pyrmont 502.000 Göttingen LK Holzminden 64.000 Göttingen LK Nienburg 237.000 Göttingen Stadt Hildesheim 267.000 Göttingen LK Hildesheim 99.000 Göttingen LK Northeim 378.000 Göttingen LK Göttingen 531.000 Göttingen Stadt Göttingen Göttingen LK Schaumburg 204.000 Oldenburg LK Ammerland 9.600 Oldenburg LK Cuxhaven 900.000 Oldenburg LK Friesland 130.000 Oldenburg LK Osterholz 24.000 Oldenburg LK Osterholz 14.400 Oldenburg LK Osterholz 201.600 Oldenburg LK Wesermarsch 500.000 Oldenburg Stadt Wilhelmshaven 400.000 Oldenburg LK Cloppenburg 3.405.000 Osnabrück LK Emsland 919.140 Osnabrück LK Grafschaft-Bentheim 1.317.540 Osnabrück LK Osnabrück 69.340 Osnabrück LK Cloppenburg 458.313 Lüneburg LK Harburg 37.120 Lüneburg LK Lüneburg 108.420 Lüneburg LK Stade 46.000 Summe 11.086.473 Mehrfachnennungen einzelner Landkreise beziehen sich auf unterschiedliche Lagerorte in den Landkreisen bzw. die Lagerung für unterschiedliche Versorgungsbereiche. Darüber hinaus unterhält der Bund derzeit zwei zentrale Lager in Niedersachsen. 3 Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2019 (BGBl. I S. 1202). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4995 4 4. Wie viele Personen im Alter bis 45 bzw. 18 Jahre leben in Niedersachsen in einem Gebiet , in dem entsprechend den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (Bundesanzeiger vom 04.01.2016) eine Jodblockade erforderlich sein kann? Die Vorhaltung einer Jodblockade ist laut aktuellen Rahmenempfehlungen für alle Personen bis 45 Jahre in einem 100-km-Radius um ein Kernkraftwerk und für alle Personen bis 18 Jahre und Schwangere im gesamten Bundesgebiet vorgesehen. Der größte Teil der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen befindet sich in einem oder am Rand eines solchen Radius. Im Sinne der einheitlichen Gefahrenabwehr und Vereinfachung der Verwaltung im Land Niedersachsen wurde entschieden, für die gesamte Bevölkerung bis 45 Jahre eine Jodblockade vorzusehen. Für die aktuell laufende Beschaffung der Jodtabletten durch den Bund wurde die Bevölkerungsstatistik zum Stichtag 31.12.2016 angenommen. Hier lebten in Niedersachsen 4 112 085 Personen bis 45 Jahre, davon 1 413 181 Personen bis 18 Jahre. Für Niedersachsen wurden an den Bund 4,2 Millionen Personen gemeldet, für die eine Jodblockade vorzusehen ist. 5. Welche Stelle bzw. Organisation ist im Katastrophenfall zuständig für die Abholung und Verteilung der Jodtabletten? Die Abholung und Verteilung der dezentral gelagerten Jodtabletten ist von der örtlich zuständigen Katastrophenschutzbehörde sicherzustellen. Auf die Antwort zur Frage 9 wird verwiesen. 6. Wer ist zuständig für Finanzierung und Vorhaltung der Jodtabletten? Die aktuelle Beschaffung der Kaliumiodidtabletten erfolgt durch den Bund. Die Auslieferung an die Länder ist ab Frühjahr 2020 geplant und wird voraussichtlich erst 2021 abgeschlossen werden. Nach der Übergabe der Tabletten ist für die Vorhaltung das jeweilige Bundesland zuständig. Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 9 wird verwiesen. 7. Wie bewertet die Landesregierung das NRW-Modell der Vorverteilung von Jodtabletten, wo Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Sicherheitsradien Jodtabletten mit Bezugschein kostenlos in Apotheken abholen konnten, um diese für einen Notfall selbst vorrätig zu halten? Die Vorverteilung in der Region sowie der Stadt Aachen geschah aufgrund besonderer Umstände, welche sich durch die räumliche Nähe zum belgischen Kernkraftwerk Tihange ergeben. Dieses stand und steht aufgrund seiner Historie im besonderen öffentlichen Fokus. Da die Abholquote bei einer Abgabe an die Haushalte deutlich unter 100 % liegen kann und die Gefahr besteht, dass im Laufe der Jahre die Jodtabletten sowie die wichtigen begleitenden Informationen zur Einnahme der Tabletten in den Haushalten verlorengehen, wäre dann eine erneute Verteilung von Jodtabletten durch die Katastrophenschutzbehörden bei in einem tatsächlichen Ernstfall erforderlich. Dies wird in den niedersächsischen Planungen berücksichtigt, um eine entsprechende Umsetzung sicherzustellen. Deshalb ist vorgesehen, die umgehende Verteilung im Ereignisfall über die örtlichen Katastrophenschutzbehörden zu gewährleisten. Bezüglich der Vorgaben für eine dezentrale Lagerung wird insofern auch auf die Aussagen der SSK in ihrer Empfehlung „Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima“ (niederschwelliger Zugang zu Kaliumiodidtabletten ist zu gewährleisten, ortsnahe Vorhaltung der Kaliumiodidtabletten ist erforderlich) verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4995 5 8. Ist es zutreffend, dass die Bundeslager für Jodtabletten aufgelöst werden? Ja, das bisherige Verteilkonzept (mit Bundeslagern) wird dahin gehend geändert, dass die Lagerung zukünftig vollständig dezentral erfolgen soll. Die Bestände der Bundeslager an Jodtabletten werden an die Länder abgegeben. 9. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung eine stärkere dezentrale Vorhaltung in den Katastrophenschutzbehörden plant: Wo sollen die Jodtabletten in Niedersachsen künftig durch wen gelagert werden (bitte auch Zeitplan aufführen)? Im Rahmen der laufenden Neubeschaffung von Jodtabletten durch den Bund wird durch das Land Niedersachsen die Vorhaltung dezentralisiert. Nach der Auslieferung der Jodtabletten an das Land werden diese den Katastrophenschutzbehörden übergeben. Von diesen werden sie dezentral gelagert . Zusätzlich hält das Land an mehreren Standorten Reserven vor. Die Auslieferung der vom Bund beschafften Tabletten erfolgt nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich im Jahr 2020 an das Zentrallager des Landes. Von hier aus werden diese an die Katastrophenschutzbehörden verteilt. 10. Wann werden die Evakuierungsradien um die Atomkraftwerke Grohnde und Lingen in Niedersachsen entsprechend den Vorgaben der Rahmenempfehlungen (Bundesanzeiger vom 04.01.2016) ausgeweitet? Mit dem RdErl. zur Umsetzung des Kennziffernplans gemäß § 10c NKatSG d. MI vom 01.09.2019, veröffentlicht im Nds. MBl. 2019 Nr. 35, wurde der Kennziffernplan, welcher die Grundlage des Landesnotfallplans bildet, veröffentlicht. In diesem Rahmen erfolgte auch die Definition von Katastrophenschutzbehörden als Typ-I-Behörden, wenn deren Bezirk innerhalb eines Kreises mit dem Radius von 20 km um ein aktives Kernkraftwerk liegt. Hierdurch ist die Grundlage für die Anpassung der Evakuierungsradien um die Atomkraftwerke Grohnde und Lingen geschaffen. 11. Erfolgt die Ausweitung noch vor der geplanten Stilllegung der Atomkraftwerke? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Welche Fortschritte hat die Umsetzung der Rahmenempfehlungen (Bundesanzeiger vom 04.01.2016) für Niedersachsen seit Februar 2018 gemacht? Der Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen in Niedersachsen ist seit 2015 ausgehend von den geltenden Rahmenempfehlungen 2009 planmäßig verbessert worden und wird schrittweise weiter angepasst. Dabei werden die Änderungen des NKatSG 2017, die für das Land weitergehende Schutzziele als die Empfehlungen und Ergebnisse der Strahlenschutzkommission vorsehen, sukzessive zusammen mit den SSK-Empfehlungen umgesetzt. Dies erfolgt sowohl durch Planungen als auch durch Veranlassung und Durchführung von Maßnahmen sowie Beschaffungen von Ausstattung. In einer Vielzahl betroffener Bereiche - vorrangig in der Evakuierung, der Unterbringung und der Jodtablettenversorgung sowie der konzeptionellen Einbindung der Notfallstationen - verfolgt das Land ein teilweise über den SSK-Empfehlungen liegendes Schutzniveau. Die Einführung und Umsetzung des neu gefassten Kennziffernplans gemäß § 10 c NKatSG ist dabei ein wichtiger Baustein für das Zusammenwirken der kommunalen Katastrophenschutz- und der Landesnotfallplanung. Daneben wurde mit dem Erlass „Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Planungsaufwände“ sichergestellt, dass die Katastrophenschutzbehörden nach ihrem Arbeitsaufwand aufgrund der notwendigen Anpassungen und Erarbeitungen entschädigt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4995 6 13. Welche Arbeitsschritte stehen bis zur vollständigen Umsetzung der Rahmenempfehlungen (Bundesanzeiger vom 04.01.2016) noch aus? Als weitere Arbeitsschritte folgen die Veröffentlichung eines Erlasses mit Rahmenempfehlungen zu Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen, des Konzept zur Jodblockade sowie der Vorgaben zur Evakuierung. Parallel dazu erfolgen die Anpassung der örtlichen externen Notfallpläne durch die Katastrophenschutzbehörden, die Zusammenfassung und Ergänzung im Landesnotfallplan sowie die Beschaffung wichtiger Komponenten für die ergänzende Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden . 14. Wie hoch ist der Finanzbedarf für die vollständige Umsetzung der Rahmenempfehlungen (Bundesanzeiger vom 04.01.2016)? Die von der SSK veröffentlichten neuen Rahmenempfehlungen sehen u. a. deutlich größere Evakuierungsradien , Zeitfristen für Evakuierungsverfahren, eine stark erweiterte Jodblockade etc. vor. Für abgeschaltete, jedoch nicht brennstofffreie KKW sollen die alten Planungsradien aufrechterhalten werden. Das System der alleinig betroffenen Betreiberlandkreise wurde durch die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Neufassung des NKatSG deutlich verändert. Für Niedersachsen sind nunmehr 20 kerntechnische Anlagen definiert. Gemäß der mit dem Gesetz verabschiedeten Kostenfolgenabschätzung ergibt sich ein Volumen von rund 13 Millionen Euro an einmaligen Investitions- und etwa 6 Millionen Euro für lfd. Kosten pro Jahr. Dies deckt aufgrund der weitergehenden Anforderungen der landesrechtlich veranlassten Schutzziele auch den Aufwand ab, der für die alleinige Umsetzung der SSK-Rahmenempfehlungen zu bestreiten wäre. Die Einzelmaßnahmen verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2019 ff. wie nachstehend dargestellt: Ministerium für Inneres und Sport Haushaltsjahr 2019 6,474 Millionen Euro Haushaltsjahr 2020 6,445 Millionen Euro Gesamtansatz 12,919 Millionen Euro Daneben wurden durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Umsetzung der Vorgaben des NKatSG, dem NLWKN für 2019 zusätzlich 2,3 Millionen Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2020 werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz insgesamt drei Stellen (2 x hD, 1 x gD) neu geschaffen. 15. Wann wird die Umsetzung der Rahmenempfehlungen (Bundesanzeiger vom 04.01.2016) in Niedersachsen abgeschlossen sein? Die Einführung der SSK-Rahmenempfehlungen wird mit Blick auf den integrierten Prozess einer mit den landesrechtlich veranlassten Anforderungen zum Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen verbundenen Umsetzung sowie aufgrund der intensiven Einbindung aller Katastrophenschutzbehörden nach jetzigem Planungsstand voraussichtlich bis Ende 2021 abgeschlossen werden. (Verteilt am 06.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Katastrophenschutz in der Umgebung der niedersächsischen Atomkraftwerke: Stehen in Niedersachsen flächendeckend Jodtabletten zur Verfügung?