Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4996 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften durch tägliche Sicherheitskontrollen Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am 27.09.2019 - Drs. 18/4693 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 04.11.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Bereits im Dezember 2017 haben die regierungstragenden Fraktionen der SPD und der CDU mit einem Entschließungsantrag sichere Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen gefordert (Drs. 18/34). In der Unterrichtung des Justizministeriums (Drucksache 18/2402) zu der Entschließung (Drucksache 18/1153) führt die Landesregierung aus: „Für die Einführung von flächendeckenden Einlasskontrollen besteht ein Personalmehrbedarf von ca. 234 Vollzeiteinheiten im Justizwachtmeisterdienst . Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass dieser Personalmehrbedarf langfristig, verteilt auf die nächsten Haushaltsjahre, realisiert wird.“ In der Rede der Justizministerin zu dem Antrag in der Drucksache 18/34 am 21.06.2018 verweist sie darauf, dass „bei der Hälfte der Standorte tägliche anlassunabhängige Einlasskontrollen in unterschiedlicher Kontrolldichte durchgeführt werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Umsetzung von flächendeckenden täglichen Einlasskontrollen wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen und auch über die aktuelle Legislaturperiode hinausgehen. Die bisher initiierten Maßnahmen können nur der Einstieg hin zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sein. 1. An welchen Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften werden anlassunabhängige Einlasskontrollen in welchem Umfang und mit welcher Kontrolldichte durchgeführt? Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Landesregierung vom 15.10.2018 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Genthe „Einlasskontrollen in Gerichten“ (Drs. 18/1826) wird Bezug genommen . Wie dort im Einzelnen ausgeführt, ist die sukzessive Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, insbesondere durch in der Regel tägliche anlassunabhängige Sicherheitskontrollen , ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Um die Anzahl anlassunabhängiger täglicher Einlasskontrollen weiter zu erhöhen, sind im Haushaltsjahr 2019 25 zusätzliche Stellen für den Justizwachtmeisterdienst neu ausgebracht worden. Mit dem „Aktionsplan Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften“, der das Sicherheitskonzept aus dem Jahr 2014 abgelöst hat, wird dieses Ziel konsequent weiterverfolgt. Zukünftig zu schaffende Stellen sollen zweckgebunden ausschließlich für sicherheitsrelevante Aufgaben zugewiesen werden. Tägliche anlassunabhängige Vollkontrollen können jedoch mit dem vorhandenen Personal noch nicht in allen Justizbehörden realisiert werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4996 2 Unter Sicherheitsaspekten erscheint eine öffentlich einsehbare Auflistung hinsichtlich der Quantität und Qualität der anlassunabhängigen Einlasskontrollen bei allen Gerichten in Niedersachsen nicht vertretbar. Auf Wunsch erfolgt eine mündliche Unterrichtung in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen. 2. Wie viele Vollzeiteinheiten im Justizwachmeisterdienst sind seit Dezember 2017 in welchen Gerichten/Staatsanwaltschaften für anlassunabhängige Einlasskontrollen neu geschaffen worden? In 2018 erfolgte eine Verstärkung des Wachtmeisterdienstes um fünf Stellen zur Steigerung der Kontrolldichte. Drei Stellen wurden dem Oberlandesgericht Celle und zwei Stellen dem Oberlandesgericht Oldenburg zugewiesen. In 2019 erfolgte eine Verstärkung des Wachtmeisterdienstes um 25 Stellen zur Steigerung der Einlasskontrollen , welche wie folgt zugewiesen wurden: Oberlandesgericht Celle 11 Stellen, Oberlandesgericht Oldenburg 7 Stellen, Oberlandesgericht Braunschweig 4 Stellen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht 3 Stellen. 3. Werden künftig Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Richterinnen und Richter ihre Akten selbst von den Geschäftsstellen in ihre Arbeitszimmer und zurück tragen müssen, damit genügend Wachtmeisterinnen und Wachtmeister Einlasskontrollen durchführen können? Der Aktentransport ist unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften individuell geregelt. Bereits heute werden Akten von allen Dienstzweigen innerhalb des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft transportiert, wobei ein Schwerpunkt des Aktentransports durch die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister erfolgt. Mit der elektronischen Aktenführung wird der Aktentransport zukünftig weitestgehend entfallen. 4. Werden die Aufgaben der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im selben Umfang wie vorher von diesen wahrgenommen werden , ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Richterinnen und Richter diese Aufgaben zukünftig wahrnehmen müssen und damit weniger Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben haben? Zu den Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes gehört seit jeher der Bereich der Sicherheit in Gerichten, sei es in Form des Vorführ- und Sitzungsdienstes oder im Rahmen der Einlasskontrollen . Im Übrigen ist die Überprüfung der Ablauforganisation in allen Dienstzweigen, insbesondere vor dem Hintergrund sich abzeichnender Veränderungen des Arbeitsumfeldes durch den elektronischen Rechtsverkehr, eine Daueraufgabe, der sich die niedersächsische Justiz kontinuierlich stellt. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass aufgrund der Wahrnehmung der Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes im Bereich der Sicherheit in anderen Dienstzweigen Defizite in der dortigen Aufgabenerfüllung entstanden sind bzw. entstehen. (Verteilt am 06.11.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften durch tägliche Sicherheitskontrollen